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   BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98   

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BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98 (https://dejure.org/1999,830)
BAG, Entscheidung vom 18.03.1999 - 8 AZR 306/98 (https://dejure.org/1999,830)
BAG, Entscheidung vom 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 (https://dejure.org/1999,830)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; KSchG § 4; ZPO §§ 265, 325
    Betriebsübergang (Druckerei)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; KSchG § 4; ZPO §§ 265, 325
    Betriebsübergang: Passivlegitimation des Veräußerers im Prozeß über eine vor dem Betriebsübergang ausgesprochene Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1999, 1223
  • NZA 1999, 706
  • BB 1999, 2675
  • DB 1999, 1612
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Nürnberg, 19.11.1997 - 4 Sa 989/96

    Kündigung aus Anlaß des Betriebsübergangs; Örtlicher Verlagerung der

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Landesarbeitsgericht Nürnberg - 4 Sa 989/96 -.

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 19. November 1997 - 4 Sa 989/96 - wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, daß die vom Arbeitsgericht ausgesprochene Feststellung zur Klarstellung wie folgt formuliert wird:.

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 909/94

    Anforderungen an die Berufungsbegründung bei mehrfachen Kündigungen - Beteiligung

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Dies hat das angefochtene Urteil zwar nicht ausdrücklich ausgesprochen, doch ergibt sich dies bei verständiger Auslegung des Tenors und der Entscheidungsgründe in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bestimmung des Streitgegenstands einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO; Urteil vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • EuGH, 11.03.1997 - C-13/95

    EINE PUTZFRAU, DIE ENTLASSEN WIRD, NACHDEM IHR UNTERNEHMEN EINEN

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 21.01.1999 - 2 AZR 648/97

    Kündigungsschutz bei vertraglicher Verpflichtung eines Arbeitnehmers, seine

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Dies hat das angefochtene Urteil zwar nicht ausdrücklich ausgesprochen, doch ergibt sich dies bei verständiger Auslegung des Tenors und der Entscheidungsgründe in Verbindung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Bestimmung des Streitgegenstands einer Kündigungsschutzklage gemäß § 4 KSchG (vgl. Urteil vom 5. Oktober 1995 - 2 AZR 909/94 - BAGE 81, 111 = AP Nr. 48 zu § 519 ZPO; Urteil vom 21. Januar 1999 - 2 AZR 648/97 - zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 729/96

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Ist ein Betrieb stärker durch das Spezialwissen und die Qualifikation der Arbeitnehmer geprägt, kann neben anderen Kriterien ausreichen, daß wegen ihrer Sachkunde wesentliche Teile der Belegschaft übernommen werden (BAG Urteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 729/96 - AP Nr. 172 zu § 613 a BGB, zu B I 2 b der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 11.12.1997 - 8 AZR 426/94

    Betriebsübergang durch Neuvergabe eines Catering-Vertrages

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus den anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (ständige Rechtsprechung des Senats im Anschluß an das Urteil des EuGH vom 11. März 1997 - Rs C - 13/95 - EuGHE I 1997, 1259 = AP Nr. 14 zu EWG-Richtlinie Nr. 77/187 [Ayse Süzen]; vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1997 - 8 AZR 426/94 - AP Nr. 171 zu § 613 a BGB, zu B I der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Die den Betriebsübergang ausmachenden Tatsachen müssen im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bereits feststehen oder zumindest greifbare Formen angenommen haben (ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG Urteil vom 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - AP Nr. 169 zu § 613 a BGB, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 15.01.1991 - 1 AZR 94/90

    Haftung des Alleingesellschafters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 306/98
    Somit kann die Klageabweisung durchaus auch damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (vgl. BAG Urteil vom 15. Januar 1991 - 1 AZR 94/90 - AP Nr. 21 zu § 113 BetrVG 1972).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Ungeachtet des im Frühjahr 2009 erfolgten Betriebsübergangs ist der Beklagte unabhängig davon, ob die Zustellung der Kündigungsschutzklage noch vor dem Betriebsübergang erfolgt ist, prozessführungsbefugt und passivlegitimiert (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 179; 16. Mai 2002 - 8 AZR 320/01 - AP InsO § 113 Nr. 9; vgl. allgemein 24. Mai 2005 - 8 AZR 246/04 - zu II 3 d der Gründe, BAGE 114, 362) .
  • BAG, 24.05.2005 - 8 AZR 398/04

    Kündigung - Unterrichtungspflicht über Betriebsübergang

    Fehlt es damit an einer anspruchsbegründenden Voraussetzung, nämlich am Bestand des Arbeitsverhältnisses im Zeitpunkt der Kündigung, kann die Klageabweisung in einem Prozess gegen den Betriebsveräußerer allein damit begründet werden, es habe kein Arbeitsverhältnis (mehr) bestanden (Senat 18. April 2002 - 8 AZR 346/01 - AP BGB § 613a Nr. 232 = EzA BGB § 613a Nr. 207; 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613a Nr. 179; LAG Köln 18. März 1994 - 13 Sa 924/93 - NZA 1994, 815; LAG Berlin 28. Oktober 1991 - 9 Sa 51/91 - LAGE BGB § 613a Nr. 25; Soergel-Raab BGB 12. Aufl. § 613a Nr. 193; Müller-Glöge NZA 1999, 449, 456; Preis/Steffan DB 1998, 309, 310; KR-Pfeiffer 7. Aufl. § 613a BGB Rn. 205).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Hat der Arbeitnehmer fristgemäß Kündigungsschutzklage erhoben und findet anschließend ein Betriebsübergang statt, so kann der Prozeß gegen den bisherigen Beklagten fortgesetzt werden (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 306/98 - AP KSchG 1969 § 4 Nr. 44 = EzA BGB § 613 a Nr. 179).
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