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   BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01   

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BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 (https://dejure.org/2002,1887)
BAG, Entscheidung vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 (https://dejure.org/2002,1887)
BAG, Entscheidung vom 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 (https://dejure.org/2002,1887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters einer Grundschule

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Lehrer; Eingruppierung öffentlicher Dienst; Zulage - Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin wegen Änderung der Schülerzahlen; Einstellung einer Amtszulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2002, 1056 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 07.06.1990 - 6 AZR 423/88

    Technikerzulage - Einstellung der rechtsgrundlosen Zahlung

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Die bloße Gewährung der Zulage führt daher nicht zu einer entsprechenden einzelvertraglichen Vereinbarung (BAG 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet (BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Der Zahlungseinstellung war nicht zu entnehmen, daß das beklagte Land sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. dazu BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Durch § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gestrichen (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - aaO).

    Ihre Geltung ist von den Arbeitsvertragsparteien durch den Änderungstarifvertrag vom 29. August 1991 bezüglich der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und durch Änderungsvertrag vom 4. Februar 1997 rückwirkend zum 1. Juli 1995 bezüglich der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 19.01.1995 - 6 AZR 545/94

    Funktionszulage - Leistungsbestimmung durch Arbeitgeber

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Zwar ist der Arbeitgeber auf Grund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens (§ 315 BGB) beachtet (BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

    Der Zahlungseinstellung war nicht zu entnehmen, daß das beklagte Land sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. dazu BAG 19. Januar 1995 - 6 AZR 545/94 - AP TVAL II § 10 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Bestimmungsklausel Nr. 2; 7. Juni 1990 - 6 AZR 423/88 - AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 6).

  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Durch § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde sie mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gestrichen (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe).

    Wenn es auch seit diesem Zeitpunkt keine beamtenbesoldungsrechtliche Regelung mehr gibt, gilt nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Nach ihr sind die Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - aaO; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - aaO).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

    Zwar kann für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tariflichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2).

  • BAG, 15.03.2000 - 10 AZR 119/99

    Eingruppierung - Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Ihre Geltung ist von den Arbeitsvertragsparteien durch den Änderungstarifvertrag vom 29. August 1991 bezüglich der Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und durch Änderungsvertrag vom 4. Februar 1997 rückwirkend zum 1. Juli 1995 bezüglich der Richtlinien des Freistaates Sachsen zur Neuregelung der Eingruppierung der angestellten Lehrer vom 22. Juni 1995 in der jeweils gültigen Fassung vereinbart worden (BAG 15. März 2000 - 10 AZR 119/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 81; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - nv.).
  • BAG, 21.10.1987 - 4 AZR 49/87

    Eingruppierung: Bogenmontierer in der Druckindustrie, LRTV für die gewerblichen

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Der Senat kann die Prüfung selbst vornehmen, da alle maßgeblichen Tatsachen unstreitig sind (vgl. BAG 21. Oktober 1987 - 4 AZR 49/87 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Druckindustrie Nr. 19 = EzA TVG § 4 Druckindustrie Nr. 13).
  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 498/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Lehrbefähigung für die unteren Klassen der

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Sie stellt lediglich auf den Erwerb der pädagogischen Fachschulausbildung als Lehrer für die unteren Klassen ab, ohne die Lehrbefähigung für bestimmte Fächer zu verlangen (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 498/99 - nv.).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01
    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen folgt, daß ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287, 295, 296 = AP MTAng-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 425/87

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Rechtliches Interesse an der

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87

    Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil -

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

  • LAG Sachsen, 12.12.2000 - 7 Sa 720/99

    Korrigierende Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin nach Rückgang

  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 1a bb der Gründe).

    Typische Willenserklärungen sind nämlich diejenigen, die in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend verwendet und abgegeben werden, daher die besonderen Umstände des Einzelfalles nicht beachten und in ihrer Wirkung über das einzelne Rechtsverhältnis hinaus reichen (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei der Übersendung einer Durchschrift dieser Festsetzung an den betroffenen Arbeitnehmer fehlt dem Absender das Erklärungsbewußtsein, dem Arbeitnehmer die Zahlung einer konkreten Vergütungsgruppe anzubieten (BAG 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Das beklagte Land hat auf die aus seiner Sicht für die Ermittlung der Eingruppierung einschlägigen Rechtsgrundlagen verwiesen und damit den nur deklaratorischen Charakter der Eingruppierungsmitteilung zum Ausdruck gebracht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    II a BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 77, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Im übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a cc der Gründe).

    Zu dem Zeitablauf müssen weitere Umstände oder Erklärungen hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu der schutzwürdigen Annahme berechtigen, daß ihn der Arbeitgeber künftig nur noch zu bestimmten Arbeitsbedingungen beschäftigen wolle (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 425/87 - nv.; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a dd der Gründe).

    In § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde der Verweis auf die Zweite Besoldungsübergangsverordnung (SR 2 l I Nr. 3 a) mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gänzlich gestrichen (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Doch auch wenn man auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die Bundesbesoldungsordnung A für anwendbar hält, ist die Interessenlage nicht vergleichbar, denn der arbeitsrechtliche Status der Klägerin ändert sich durch das Absinken der Schülerzahlen nicht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 2 b der Gründe).

  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 Sa 406/00

    Feststellungsinteresse bei der Klage auf eine Amtszulage; Eingruppierung einer

    Mit diesem Gesetz wurde die Vorbemerkung Nr. 16 b zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B eingefügt und abschließend bestimmt, dass Lehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR gerade nicht nach der Bundesbesoldungsordnung, sondern landesrechtlich eingestuft werden unter Berücksichtigung der Ämter für Lehrer, die in der Bundesbesoldungsordnung A und in den Landesbesoldungsordnungen A ausgewiesen sind (BAG, Urteile vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v. und 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -).

    Die 2. BesÜV trat im Bereich des Beklagten zum 30.06.1995 außer Kraft und die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht seit diesem Zeitpunkt ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 -, AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v., vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -).

    Maßgeblich ist nach wie vor die vom Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV nicht berührte tarifliche Bestimmung des § 2 Nr. 3 Satz 2 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O, wonach Lehrer nach näherer Maßgabe von Richtlinien einzugruppieren sind (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 -, a. a. O.; vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -n. v.).

    c) Für die im Streit stehende Amtzulage ist dabei Rechtsgrundlage § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O i. V. m. Abschnitt A Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

    Soweit in Abschnitt A Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL auf die Amtszulage nach der Bundesbesoldungsordnung A des Bundesbesoldungsgesetzes verwiesen wird, bezieht sich dies nur auf die Höhe des Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

    Die in Abschnitt A Ziff. 3 der Lehrer-Richtlinien-O der TdL vorgesehene Amtszulage ist statusbezogen ausgestaltet (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

    Zwar ist der Arbeitgeber aufgrund einer Leistungsbestimmungsklausel zum Widerruf von Leistungen berechtigt, soweit er bei dem erneuten Gebrauch des Bestimmungsrechts die Grundsätze billigen Ermessens beachtet (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v., m.w.N.).

    Diesem Schreiben ist nicht zu entnehmen, dass der Beklagte sein Ermessen erneut ausüben und damit den Anspruch umgestalten wollte (vgl. BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - n. v.).

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

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  • LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03

    Amtszulage für Schulleiter nach gesunkener Schülerzahl

    Das Ermessen in Abschnitt A Nr. 3 der Lehrer-Richtlinie-O der TdL bezieht sich lediglich auf die Feststellung, wann ein "Schulleiter" nach dieser Vorschrift einem verbeamteten "Rektor" im besoldungsrechtlichem Sinne gleichsteht (gegen BAG vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01-).

    Die Einstellung der Zahlung einer Amtszulage nach dieser Vorschrift stellt keine "neue" Ausübung von Ermessen dar, wenn schon keine Erstbestimmung hinsichtlich der Zahlung erfolgt ist (gegen BAG vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01-), sondern sich der Arbeitgeber zur Zahlung verpflichtet sah.

    (Das Bundesarbeitsgericht zitiert in der Entscheidung vom 14.02.2002 [8 AZR 313/01, dok. in JURIS] den Abschnitt nicht und den Inhalt der Regelung nur verkürzt.).

    a) Nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 (a. a. O.) soll nach der Richtlinie nur der auf eine ausdrückliche Anordnung beruhende Bestellungsakt zum (hier: ständigen) Schulleiter für die Begründung des Anspruchs dem Grunde nach erforderlich sein.

    Es ist zwar richtig, dass durch eine bloße Zahlungseinstellung der Beklagte sein Bestimmungsrecht nicht "neu" ausgeübt haben mag (BAG vom 14.02.2002, a. a. O.) und dass die Zahlungseinstellung deshalb nicht den Widerruf einer zu Recht bezogenen Leistung dargestellt hat.

    Für eine derartige Erstbestimmung oder für ein derartiges Erstermessen ist hier jedoch ebenso wenig etwas vorgetragen noch sonst ersichtlich, wie in dem mitgeteilten Tatbestand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 (a. a. O.).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Hinweise des Senats: Abweichung von BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99 und 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123 Parallelsache zu - 4 AZR 312/04 -, - 4 AZR 313/04 -, - 4 AZR 494/04 -und - 4 AZR 510/04 -.

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als ständiger Vertreterin des Schulleiters einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Umstände, aus denen folgt, dass ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 112).

    IIa BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei einer unkorrekten Zulagengewährung ist zwar auch eine korrigierende Rückgruppierung zulässig (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99), dem Kläger stand jedoch eine Zulage für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 31. Juli 2000 zu.

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

    Im Übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a cc der Gründe; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Der Senat hat mit Urteil vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99) entschieden, dass durch die Zahlung der Zulage gleichzeitig eine Entscheidung zu Gunsten des Arbeitnehmers getroffen worden und der Anspruch auf die Zulage entstanden ist.

    Hinsichtlich dieser verbleibt es bei den Grundsätzen der Entscheidung vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

    Nach Nr. 3 des Abschnitts A der Lehrer-Richtlinien-O der TdL stand es damit im Ermessen des Beklagten ("kann"), der Klägerin als Leiterin einer Grundschule eine "Zulage" zu gewähren (vgl. BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99; 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 123, zu II 2 d bb der Gründe).

    Dies ist nach der Terminologie der Richtlinie keine "Amtszulage" (ungenau zB auch BAG 24. Juni 2004 - 8 AZR 280/03 - aaO, sowie zum Teil 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 -aaO).

    Dafür spricht, abgesehen vom Wortlaut der Richtlinie, auch der Grundsatz der vergütungsrechtlichen Gleichbehandlung von angestellten und beamteten Lehrkräften in § 2 Nr. 3 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O. Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht bessergestellt werden als vergleichbare Beamte (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 107, zu B II 2 a der Gründe mwN; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 99, zu II 2 c der Gründe; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 82, zu C IV 3 der Gründe).

  • LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03

    Lehrereingruppierung Sachsen; Höhergruppierung einer Schulleiterin aufgrund

    In § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 05.05.1998 wurde letztlich auch der Verweis auf die 2. BesÜV (SR 2 1 1 Nr. 3 a) mit Wirkung vom 01.01.1998 gänzlich gestrichen (vgl. BAG vom 14.02.2002 -8 AZR 313/01 -).

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außer-Kraft-Treten der 2. BesÜV ins Leere (BAG, Urteile vom 07.08.1997 - 6 AZR 716/95 - vom 26.07.2001 - 8 AZR 364/00 - vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

    Nach welchen Normen sich die Eingruppierung von Lehrern richtet, hat der Gesetzgeber unmissverständlich danach unterschieden, ob es sich um Lehrer mit Lehrbefähigungen handelt, die nach dem Recht der ehemaligen DDR oder nach bundesdeutschem Recht erworben wurden (BAG, Urteil vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 -).

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2017 - 9 Sa 384/17

    Arbeitsvorgang als Gesamtheit von Tätigkeiten zur Erreichung eines verwertbaren

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.12.2009 - 10 Sa 2193/09

    Kündigungsschutz ehrenamtlicher Richter

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • LAG Düsseldorf, 30.11.2005 - 12 Sa 1210/05

    Funktionsbezogene Zulage, Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 20/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei Verstoß gegen Treu und Glauben

  • LAG Baden-Württemberg, 05.03.2008 - 13 Sa 10/07

    Keine korrigierende Rückgruppierung bei einzelvertraglicher Vereinbarung einer

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

  • LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03

    Amtszulage, Ausgleichszulage, Schulleiter(in), Schülerzahl, Tarifautomatik

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