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   BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03   

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https://dejure.org/2004,5159
BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 (https://dejure.org/2004,5159)
BAG, Entscheidung vom 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 (https://dejure.org/2004,5159)
BAG, Entscheidung vom 13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03 (https://dejure.org/2004,5159)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Vermessungsgehilfen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung und Vergütung; Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur; Revisionsrechtliche Überprüfung eines Formulararbeitsvertrages; Verschiedenen Gruppen angehörende Tätigkeiten; Tarifvertrag für die Beschäftigten bei öffentlich bestellten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur angestellten Vermessungsgehilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 1184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02

    Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03
    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 430/02 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Metallindustrie Nr. 185 = EzA TVG § 4 Metallindustrie Nr. 127 mwN).
  • BAG, 25.09.1991 - 4 AZR 87/91

    Eingruppierung einer Abpackerin

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03
    Die Eingruppierung richtet sich daher nach der überwiegend ausgeübten und damit nach derjenigen Tätigkeit, die mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt (BAG 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03
    Derartig typische Vertragsklauseln sind wie Rechtsnormen zu behandeln und unterliegen auch in der Revisionsinstanz der uneingeschränkten Überprüfung (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).
  • BAG, 27.02.1980 - 4 AZR 237/78

    Übernahme von Tätigkeitsmerkmalen - Automatische Höhergruppierung -

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03
    Durch Tätigkeitsbeispiele legen die Tarifvertragsparteien grundsätzlich fest, dass diese Tätigkeiten den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen der betreffenden Beschäftigungs- oder Vergütungsgruppe entsprechen (BAG 27. Februar 1980 - 4 AZR 237/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 30).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Auszug aus BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03
    Macht der Arbeitnehmer im Prozess die Leistung der Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe geltend, muss er die Tatsachen darlegen und beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10).
  • LAG Hessen, 26.04.2005 - 4 TaBV 88/04

    Eingruppierung - Reiseverkehrskaufleute

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 - n.v.; BAG, Urteil vom 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - ZTR 2004, 311 ff m.w.N.).

    Da es sich dabei auch nicht um einen feststehenden Rechtsbegriff handelt, ist vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 313/03).

  • BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 605/04

    Croupier - Übernahme der Tätigkeit eines Tischchefs

    Macht ein Arbeitnehmer im Prozess die Vergütung nach einer höheren Vergütungsgruppe geltend, muss er die Tatsachen darlegen und, sofern diese vom Arbeitgeber wirksam bestritten werden, auch beweisen, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Merkmale erfüllt (vgl. BAG 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Luftfahrt Nr. 10; 13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03 - zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Düsseldorf, 20.12.2011 - 16 Sa 681/11

    Eingruppierung; Tätigkeit im Sozial- und Erziehungsdienst

    aa)In diesem Zusammenhang ist anerkannt, dass der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfalle zu beweisen hat, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierungen erfüllt (BAG v. 13.5.2004 - 8 AZR 313/03 - n.v.).
  • LAG Hessen, 07.05.2009 - 11 Sa 2240/08

    Zusatzurlaub für Nachtarbeitsstunden während Bereitschaftsdienst - TV-Ärzte/VKA

    Bei der Wortlautauslegung ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen Der allgemeine Sprachgebrauch wird verdrängt, wenn die Betriebsparteien einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (BAG Urteil vom 13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03 - NZA 2004, 1184 = Juris; BAG Urteil vom 25. Sept. 1996 - 4 AZR 200/95 - AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • ArbG Hamburg, 10.07.2013 - 27 BV 34/12

    Eingruppierung einer Reiseverkehrskauffrau im Bereich Geschäftsbereich nach

    Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (vgl. BAG v. 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 - juris; v. 05.02.2004 - 8 AZR 600/02 - juris) .

    Da es sich dabei auch nicht um einen feststehenden Rechtsbegriff handelt, ist vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen (vgl. BAG, Urteil vom 13.05.2004 - 8 AZR 313/03).

  • LAG Hessen, 24.06.2010 - 9 TaBV 231/09

    Betriebsvereinbarung über Leistungszulage für Reisebüromitarbeiter -

    Der allgemeine Sprachgebrauch wird zwar grundsätzlich dann verdrängt, wenn die Betriebsparteien einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (BAG Urteil vom 13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03 - NZA 2004, 1184 = Juris; BAG Urteil vom 25. Sept. 1996 - 4 AZR 200/95 - AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 11 Sa 193/09

    Zusatzurlaub für Nachtarbeit

    Bei der Wortlautauslegung ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen Der allgemeine Sprachgebrauch wird jedoch verdrängt, wenn die Tarifparteien einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (vgl. BAG vom 13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03, NZA 2004, 1184; BAG vom 25. September 1996 - 4 AZR 200/95, AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Hessen, 05.08.2009 - 2 Sa 326/09

    Anspruch auf Zusatzurlaub für Bereitschaftsdienste während der Nachtzeit -

    Bei der Wortlautauslegung ist zunächst vom allgemeinen Sprachgebrauch auszugehen Der allgemeine Sprachgebrauch wird jedoch verdrängt, wenn die Tarifparteien einen feststehenden Rechtsbegriff verwenden (vgl. BAG vom 13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03, NZA 2004, 1184; BAG vom 25. September 1996 - 4 AZR 200/95, AP Nr. 218 zu §§ 22, 23 BAT 1975).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.10.2020 - 7 Sa 146/19

    Tarifliche Eingruppierung eines Geräteführers eines selbstfahrenden

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht (13. Mai 2004 - 8 AZR 313/03 - Rn. 74; 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - Rn. 21, beide zitiert nach juris ) bei der Bestimmung einer "überwiegend" ausgeübten Tätigkeit darauf abgestellt, ob diese mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit in Anspruch nimmt.
  • ArbG Halle, 22.02.2012 - 9 Ca 2522/10

    Eingruppierung einer Adoptionsvermittlerin

    Es ist allgemein anerkannt, dass der Kläger einer Eingruppierungsfeststellungsklage diejenigen Tatsachen vorzutragen und im Bestreitensfall zu beweisen hat, aus denen für das Gericht der rechtliche Schluss möglich ist, dass er die im Einzelfall für sich beanspruchten tariflichen Tätigkeitsmerkmale unter Einschluss der darin vorgesehenen Qualifizierung erfüllt (vgl. BAG Urt. v. 13.05.2004 - 8 AZR 313/03 - in NZA 2004, Seite 1184 sowie BAG Urt. v. 21.07.1993 - 4 AZR 486/92 - in NZA 1994, Seite 710 ff.).
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