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   BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81   

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BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81 (https://dejure.org/1987,672)
BAG, Entscheidung vom 03.11.1987 - 8 AZR 316/81 (https://dejure.org/1987,672)
BAG, Entscheidung vom 03. November 1987 - 8 AZR 316/81 (https://dejure.org/1987,672)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 56, 289
  • ZIP 1988, 795
  • NZA 1988, 509
  • BB 1987, 2231
  • BB 1988, 1257
  • DB 1988, 966
  • JR 1988, 440
 
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Wird zitiert von ... (34)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.09.1986 - GS 1/82

    Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    3« Ist die vertragliche Einheitsregelung unbedingt und vorbehaltslos ausgestaltet, enthält der Ausschluß bisher erbrachter Leistungen durch Betriebsvereinbarung keinen Verstoß gegen das kollektive Günstigkeitsprinzip (BAG, Großer Senat, Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt), wenn die Änderung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.

    Hierauf hat der Große Senat mit Beschluß vom 16. September 1986 (- GS 1/82 - AP Nr. 17 zu § 77 BetrVG 1972, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt) entschieden:.

    Die Vereinbarung mit dem Kläger ist damit Teil einer vertraglichen Einheitsregelung (vgl. BAG Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986 - GS 1/82 -, aaO, zu C II 1 a und b der Gründe).

    a) Dem steht nicht entgegen, daß der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 c der Gründe) ausgeführt hat, Im Ausgangsfall und auch in seinen Vorlagefragen sei der Fünfte Senat davon ausgegangen, der Anspruch des Arbeitnehmers aus der vertraglichen Einheitsregelung sei unbedingt und vorbehaltlos ohne Rücksicht auf später mögliche Betriebsvereinbarungen begründet worden.

    b) Die dem Kläger zugesagten Jubiläumsleistungen sind Teil einer vertraglichen Einheitsregelung mit kollektivem Bezug (vgl. Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 1 b der Gründe).

    Der Große Senat hat in seinem Beschluß vom 16. September 1986 (aaO, zu C II 1 c der Gründe) auch darauf hingewiesen, daß der kollektive Bezug solcher Zusagen u. a. in Einheitsregelungen die Prüfung nahelegt, ob sich der Arbeitgeber in der von ihm formulierten Einheitsregelung das Recht Vorbehalten wollte, die vertraglichen Zusagen durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen in den Grenzen von Recht und Billigkeit abzuändern; häufig werde der Arbeitgeber in die von ihm formulierte Einheitsregelung den Vorbehalt aufnehmen, daß eine spätere betriebliche Regelung den Vorrang haben solle.

    Damit hat die Beklagte erkennbar zum Ausdruck gebracht, daß sie für die Verteilung der von ihr aufzuwendenden Mittel, den Leistungsplan, für dessen Aufstellung ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG besteht (vgl. zu letzt Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C IV 3 der Gründe), die Verantwortung nicht allein übernehmen wolle.

    Ob im Einzelfall eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat nur mit individualrechtlichen oder mit kollektivrechtlichen Gestaltungsmitteln umgesetzt werden soll, hängt von der Entscheidung der Beteiligten ab (Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 3 c a.E. der Gründe).

    4. Die Neuregelung der Jubiläumszuwenbungen hält auch der Billigkeitskontrolle stand, die nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vorzunehmen ist (vgl. dazu Großer Senat Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 5 der Gründe).

    Damit muß er sich, wie der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 d der Gründe) ausgeführt hat, auf den kollektiven Günstigkeitsvergleich zwischen der Zusage der Jubiläumsleistung und den von der Beklagten und dem Gesamtbetriebsrat geschlossenen Betriebsvereinbarungen vom 27. September 1979 einlassen.

    Der Ausschluß der von der Beklagten bisher erbrachten Leistungen für 10-jährige Arbeitsjubiläen ab 1. Januar 1980 enthält unter Zugrundelegung der Entscheidung des Großen Senats vom 16. September 1986 (aaO) keinen Verstoß gegen das kollektive Günstigkeitsprinzip.

    a) Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO) hat unter Nr. 1 seines Entscheidungsausspruchs für den erkennenden Senat bindend festgestellt, daß vertraglich begründete Ansprüche der Arbeitnehmer auf Sozialleistungen, die auf eine vom Arbeitgeber gesetzte Einheitsregelung oder eine Gesamtzusage zurück gehen, durch eine nachfolgende Betriebsvereinbarung in den Grenzen von Recht und Billigkeit beschränkt werden können, wenn die Neuregelung insgesamt bei kollektiver Betrachtung nicht ungünstiger ist.

    Für den hiernach unter kollektiver Betrachtung vorzunehmen den Günstigkeitsvergleich kann es nach Auffassung des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe), nur auf die Vor- oder Nachteile ankommen, die die Neuregelung für die Belegschaft insgesamt zur Folge hat.

    Der Große Senat (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 e der Gründe) hat weiter dargelegt, daß es bei dem Vergleich in erster Linie darauf ankomme, welchen Zweck Arbeitgeber und Betriebsrat mit der Neuregelung verfolgen.

    b) Der wirtschaftliche Wert der Zusagen insgesamt, auf den es nach den Ausführungen des Großen Senats (Beschluß vom 16. September 1986, aaO, zu C II 4 b der Gründe) entscheidend ankommt, Ist durch den Abschluß der Betriebsvereinbarungen jedenfalls für den Zeitpunkt des Entstehens des vom Kläger verfolgten Anspruchs nicht geändert worden.

  • BAG, 17.12.1959 - GS 2/59

    Unverschuldete Krankheit - Krankenversicherungspflichtiger Arbeiter -

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung best immt).

    Die Prüfung, ob die Tatsachen, die der vorlegende Senat seiner Anrufung zugrunde gelegt hat, entscheidungserheblich sind, obliegt nach Abschluß des Verfahrens vor dem Großen Senat allein dem erkennenden Senat, der durch Änderung der Geschäftsverteilung an die Stelle des vorlegenden Senats getreten ist (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 = AP, aaO).

  • BAG, 08.12.1982 - 5 AZR 316/81

    Betriebsvereinbarung - Zubiläumszuwendung

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Der Fünfte Senat hat am 8. Dezember 1982 nach mündlicher Verhandlung beschlossen (BAGE 41, 118 = AP Nr. 6 zu § 77 BetrVG 1972), nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG eine Entscheidung des Großen Senats des Bundesarbeitsgerichts zu folgenden Fragen herbeizuführen :.

    Der Fünfte Senat hatte mit Beschluß vom 8. Dezember 1982 (aaO) den Großen Senat nach § 45 Abs. 2 Satz 2 ArbGG angerufen.

  • BAG, 08.12.1981 - 3 ABR 53/80

    Ersetzung betrieblicher Versorgungsordnung in der Form einer vertraglichen

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Gegenstand der Regelungen war die 'Änderung konzernweiter und damit auch unternehmenseinheitlicher Richtlinien über die Gewährung von Sozialleistungen, die nicht mit den Betriebsräten innerhalb der Betriebe geregelt werden konnten, weil die freiwilligen Leistungen an alle Arbeitnehmer des Unternehmens und die Einzelheiten über die Gewährung einer einheitlichen Regelung bedürfen, um eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer zu vermeiden (vgl. z . B. BAG Beschluß vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74 - AP Nr. 2 zu $ 50 BetrVG 1972; BAGE 36, 327 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 29.10.1985 - 3 AZR 485/83

    Konkurs - Betriebsrente - Unterstützungskasse - Betriebsübergang -

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Auch für verfallbare Versorgungsanwartschaften trifft dies grundsätzlich zu (vgl. BAG Urteil vom 29. Oktober 1985 - 3 AZR 485/83 - BAGE 50, 62 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Betriebsveräußerung, zu B II 3 b und c der Gründe).
  • BAG, 06.04.1976 - 1 ABR 27/74

    Darlehn zum Erwerb eines Eigenheimes - Mitbestimmungsrecht bei der Vergabe der

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Gegenstand der Regelungen war die 'Änderung konzernweiter und damit auch unternehmenseinheitlicher Richtlinien über die Gewährung von Sozialleistungen, die nicht mit den Betriebsräten innerhalb der Betriebe geregelt werden konnten, weil die freiwilligen Leistungen an alle Arbeitnehmer des Unternehmens und die Einzelheiten über die Gewährung einer einheitlichen Regelung bedürfen, um eine unterschiedliche Behandlung der Arbeitnehmer zu vermeiden (vgl. z . B. BAG Beschluß vom 6. April 1976 - 1 ABR 27/74 - AP Nr. 2 zu $ 50 BetrVG 1972; BAGE 36, 327 - AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG Ablösung).
  • BAG, 02.11.1983 - GS 1/82

    Anrufung des Gerichts - Mündliche Verhandlung

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung best immt).
  • BAG, 04.09.1987 - 8 AZR 487/80

    Erledigung der Hauptsache - Gerichtszuständigkeit

    Auszug aus BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 316/81
    Damit ist die Aufgabe des Großen Senats bestimmt und auf die Beantwortung der ihm vor gelegten Rechtsfragen beschränkt (Großer Senat, BAGE 8, 285, 290 f. = AP Nr. 21 zu § 616 BGB sowie BAGE 44, 211, 219 = AP Nr. 1 zu § 45 ArbGG 1979; vgl. außerdem den Beschluß des erkennenden Senats vom 4. September 1987 - 8 AZR 487/80 - zur Veröffentlichung best immt).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 292/08

    Wegezeiten eines Außendienstmitarbeiters

    Die Parteien haben sie weder ausdrücklich noch konkludent "betriebsvereinbarungsoffen" ausgestaltet, insbesondere nicht unter den Vorbehalt einer ablösenden Betriebsvereinbarung gestellt (vgl. BAG 12. August 1982 - 6 AZR 1117/79 - BAGE 39, 295, 299 ff.; 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, 296 ff.; 20. November 1987 - 2 AZR 284/86 - BAGE 57, 30, 46 f.).
  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 768/08

    Ablösung transformierter Tarifregelungen

    Zudem bleibt offen, aufgrund welcher Abreden die arbeitsvertraglichen Regelungen unter dem Vorbehalt einer späteren Änderung durch eine betriebliche Regelung (zu diesem Erfordernis etwa BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - zu II 3 der Gründe, BAGE 56, 289) stehen sollen.
  • BAG, 15.11.2000 - 5 AZR 310/99

    Abändernde Betriebsvereinbarung über Entgeltfortzahlung

    Danach müssen Eingriffe in Besitzstände der Arbeitnehmer - am Zweck der Maßnahme gemessen - geeignet, erforderlich und proportional sein (BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, 298).
  • BAG, 17.01.1995 - 1 ABR 29/94

    Jährliche Betriebsvereinbarung über Weihnachtsgratifikation - Kündigung und

    In dieser Betriebsvereinbarung wurde eine Zahlung aus Anlaß von Arbeitsjubiläen geregelt (vgl. dazu die Entscheidung des BAG vom 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.07.2012 - 3 Sa 82/12

    Jubiläumszuwendung - Gesamtzusage - Vorbehalt einer Änderung durch

    Dies legt bei dem Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, dass die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen in Abstimmung mit dem Betriebsrat umgestaltet werden können ( BAG 15. Februar 2011 - 3 AZR 45/09 - Rn. 45, [juris]; 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 40, NZA 2004, 271; 03. November 1987 - 8 AZR 316/81 - Rn. 33 ff., NZA 1988, 509 ).

    Dieser kollektive Bezug legt die Prüfung nahe, ob sich der Arbeitgeber das Recht vorbehalten wollte, die vertragliche Regelung durch später nachfolgende Betriebsvereinbarungen abändern zu können ( BAG 10. Dezember 2002 - 3 AZR 92/02 - Rn. 41, NZA 2004, 271; 03. November 1987 - 8 AZR 316/81 - Rn. 34, NZA 1988, 509 ).

    Da der Anspruch auf die Jubiläumsleistung erst mit dem Stichtag entsteht, können sich die Arbeitnehmer nicht darauf verlassen, schon vorher einen entsprechenden Anteil zu erwerben ( BAG 03. November 1987 - 8 AZR 316/81 - Rn. 47 f., NZA 1988, 509 ).

  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 92/02

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage und ablösende Betriebsvereinbarung;

    Wird bei der Bekanntgabe einer vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen, daß diese auf mit dem Konzernbetriebsrat "abgestimmten" Richtlinien beruht, so legt dies für die Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, daß die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen durch Mitwirkung des Konzernbetriebsrats wieder umgestaltet werden können (BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, zu II 3 b der Gründe).
  • BAG, 09.02.1989 - 8 AZR 310/87

    Betriebsvereinbarung: Geltungsdauer - Zahlung eines übertariflichen Urlaubsgeldes

    Insoweit besteht nur eine Mitwirkungsbefugnis des Betriebsrats nach § 88 BetrVG (vgl. die Senatsentscheidung vom 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - AP Nr. 25 zu § 77 BetrVG 1972 = EzA § 77 BetrVG 1972 Nr. 20, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 10.12.2002 - 3 AZR 671/01

    Betriebliche Altersversorgung: Gesamtzusage, betriebliche Übung und ablösende

    Wird bei der Bekanntgabe einer vertraglichen Einheitsregelung darauf hingewiesen, daß diese auf mit dem Konzernbetriebsrat "abgestimmten" Richtlinien beruht, so legt dies für die Erklärungsempfänger die Folgerung nahe, daß die vom Arbeitgeber zu erbringenden Leistungen durch Mitwirkung des Konzernbetriebsrats wieder umgestaltet werden können (BAG 3. November 1987 - 8 AZR 316/81 - BAGE 56, 289, zu II 3 b der Gründe).
  • FG Hessen, 30.03.2004 - 10 K 731/01

    Rückstellung; Jubiläumszuwendung; Jubiläumsverpflichtung - Rückstellung bei

    Es könne sich nicht auf Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG, Urteil vom 03.11.1987, 8 AzR 316/81) berufen, nach der vor dem Erreichen des Jubiläumszeitpunktes aus dem Betrieb ausscheidende Arbeitnehmer keinen Anspruch auf anteilige Zahlung einer Jubiläumsvergütung haben.

    In der Folgezeit habe sich aber dessen Rechtsprechung geändert (vgl. Urteil vom 03.11.1987, 8 AzR 316/81), wonach der Anspruch auf eine Jubiläumszuwendung erst mit Erreichen des jeweiligen Jubiläumsstichtages entstehe, soweit die Zusage auf einer allgemeinen Betriebsvereinbarung mit Vorbehalt der späteren Änderung beruhe.

  • LAG Köln, 18.02.2004 - 7 Sa 252/99

    Betriebliche Altersversorgung; Versorgungszusage; vertragliche Einheitsregelung;

    Anerkanntermaßen kann eine vertragliche Einheitsregelung aber auch stillschweigend den Vorbehalt einer Abänderbarkeit durch spätere Betriebsvereinbarung enthalten, wenn sich dies "aus entsprechenden Begleitumständen" ergibt (BAG GS AP Nr. 17 zu § 77 BetrAVG 1972; BAG NZA 1988, 509 ff.).

    Bereits hierdurch unterscheidet sich der vorliegende Fall von der Sachverhaltskonstellation, die der Entscheidung des BAG vom 03.11.1987 (NZA 1988, 509 ff.) zu Grunde lag (Stichwort "Jubiläumszuwendung").

  • BAG, 01.12.1992 - 1 ABR 28/92

    Fortwirkung von Betriebskollektivverträgen

  • BAG, 30.03.1995 - 6 AZR 694/94

    Ablösung von DDR-Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst

  • LAG Köln, 31.05.1989 - 1 Sa 83/89

    Möglichkeit der Kürzung einer Ruhegeldzusage durch Dienstvereinbarung; Folgen der

  • LAG Hessen, 24.11.2010 - 18 Sa 747/09

    Ablösung einer vertraglichen Einheitsregelung durch eine Betriebsvereinbarung -

  • LAG Nürnberg, 29.10.2004 - 2 Sa 828/02

    Werkverkehr - Betriebliche Übung - Anpassung - Geschäftsgrundlage -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.12.2010 - 5 Sa 1763/10

    Treuegeld aufgrund betrieblicher Übung - keine Ablösung durch

  • LAG Niedersachsen, 31.08.2007 - 3 Sa 1935/05

    Ablösung einer bestehenden Altersversorgungsregelung durch eine verschlechternde

  • FG Düsseldorf, 03.02.1995 - 3 K 305/89

    Abzugsfähigkeit von Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen im Rahmen der

  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 677/00

    Pauschalsteuer auf Pensionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

  • LAG Hamm, 03.07.2014 - 15 Sa 211/14

    Jubiläumsgeld-Regelungen; Gesamtzusage bzw. Gesamtbetriebsvereinbarung als

  • LAG Berlin-Brandenburg, 27.05.2010 - 5 Sa 96/10

    Keine Ablösung von Sozialleistungen, die durch Betriebsübung begründet wurden,

  • LAG Hessen, 24.12.2010 - 18 Sa 747/09

    Anspruch eines Gewerkschaftssekretär auf Beihilfe und Unterstützung gemäß den

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 Sa 111/02

    Keine Ablösung der durch vertragliche Einheitsregelung mit einem kirchlichen

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 TaBV 5/02

    Keine Ablösung des durch Gesamtzusage vereinbarten BAT durch einen

  • LAG Hessen, 26.09.2001 - 8 Sa 1804/00

    Pflicht zur Übernahme der Pauschalsteuer auf geleistete Beiträge zu einer

  • LAG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 20 Sa 78/02

    Keine Ablösung des durch Gesamtzusage vereinbarten BAT durch einen

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 303/17

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 305/16

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • LAG Schleswig-Holstein, 21.09.2017 - 4 Sa 203/17

    Jubiläumszuwendung, Zusage, Gesamtzusage, Änderungsvorbehalt

  • ArbG München, 08.05.2015 - 9 Ca 7658/14

    Jubiläumsgeld

  • LAG Hessen, 27.06.2001 - 8 Sa 678/00

    Pauschalsteuer auf Pansionskassenbeiträge; Sozialversicherungspflicht für

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 305/81
  • LAG Niedersachsen, 14.02.2008 - 7 Sa 650/07

    Ablösung; Ablösung; betriebliche Einheitsregelung; betriebsvereinbarungsoffen;

  • BAG, 03.11.1987 - 8 AZR 345/81
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