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   BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87   

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BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87 (https://dejure.org/1989,1865)
BAG, Entscheidung vom 03.08.1989 - 8 AZR 335/87 (https://dejure.org/1989,1865)
BAG, Entscheidung vom 03. August 1989 - 8 AZR 335/87 (https://dejure.org/1989,1865)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aus- und Fortbildung: Arbeitnehmerweiterbildung in NRW - Lohnfortzahlungspflicht

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    AWbG § 7, § 9 Satz 1 Buchst. a, §§ 1, 4, § 5 Abs. 1 bis 4, § 10 Abs. 2; WbG § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 4, § 4 Abs. 3, § 23 Abs. 2; BVerfGG § ... 31 Abs. 2; GG Art. 12 Abs. 1 Satz 2; HBUG § 3 Abs. 1; BetrVG § 37 Abs. 7
    Lohnfortzahlungspflicht nach dem nordrhein-westfälischen Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 62, 288
  • NZA 1990, 319
  • BB 1990, 143
  • DB 1990, 229
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 15.12.1987 - 1 BvR 563/85

    Arbeitnehmerweiterbildung

    Auszug aus BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87
    Die Gerichte für Arbeitssachen haben bei der Entscheidung über den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts zu prüfen, ob eine Bildungsveranstaltung der beruflichen und politischen Weiterbildung dient (wie BVerfGE 77, 308 ff. = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG, zu C II 2 b der Gründe).

    Dies hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluß vom 15. Dezember 1987, BVerfGE 77, 308 ff. = AP Nr. 62 zu Art. 12 GG) entschieden.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluß vom 15. Dezember 1987 (aaO) entschieden, § 3 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den Anspruch auf Bildungsurlaub (HBUG) vom 16. Oktober 1984 (GVBl. I S. 261) sei mit Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG insoweit unvereinbar, als es den Arbeitgebern Entgeltfortzahlungspflichten für den Zusatzurlaub pädagogischer Mitarbeiter auferlege, ohne Ausgleichsmöglichkeiten vorzusehen.

    Der Gesetzeswortlaut läßt keinen Zweifel daran, daß die zweite und die dritte Voraussetzung der Anerkennungsvermutung zu der ersten hinzutreten müssen und daß dies von den Gerichten für Arbeitssachen bei der Entscheidung über den Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts (§ 7, § 5 Abs. 3, § 1 Abs. 1, § 9 AWbG) zu prüfen ist (Friauf, DB-Beilage Nr. 2/89, S. 4 u. S. 7; Stege/Sowka, DB-Beilage Nr. 14/88, S. 12; Vossen, RdA 1988, 346, 347; Schlömp-Röder, AuR 1988, 373, 376 für die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AWbG; BVerfGE 77, 308, 336 u. a. für die Voraussetzungen des § 1 Abs. 2 AWbG; a. A. Wahsner/Wichert, Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz von Nordrhein-Westfalen, 1987, S. 60 u. S. 76; Kleveman, BB 1989, 209, 214; Schlömp-Röder, AuR 1988, 373, 378 für die Durchführung gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes).

  • BAG, 17.12.1981 - 6 AZR 546/78

    Schulungsveranstaltung - Lohnfortzahlung

    Auszug aus BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87
    Die bindende Wirkung, die der nicht angefochtene Anerkennungsbescheid nach § 37 Abs. 7 BetrVG im Lohnfortzahlungsprozeß entfaltet (vgl. BAG Urteil vom 17. Dezember 1981 - 6 AZR 546/78 - AP Nr. 41 zu § 37 BetrVG 1972 mit insoweit zustimmender Anmerkung von Grunsky), betrifft nur den Gegenstand dieses Verwaltungsakts, also die Frage, ob die Veranstaltung für die Schulung von Betriebsratsmitgliedern geeignet ist.
  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 185/86

    Aus- und Weiterbildung: Lohnfortzahlung bei Maßnahmen nach dem AWbG NRW

    Auszug aus BAG, 03.08.1989 - 8 AZR 335/87
    Die Abteilung Bildung war eine solche Einrichtung (vgl. Urteil des Senats vom 23. Februar 1989, BAGE 61, 162 zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Das Ergebnis solcher Vorfragen bildet lediglich den Grund für die Verwaltungsentscheidung, gehört jedoch nicht zu ihrem Regelungsinhalt (BVerwG 19. April 1994 - 9 C 20.93 - BVerwGE 95, 311, 318 f.; 21. November 1994 - 1 B 143.94 - NVwZ-RR 1995, 540; vgl. auch BAG 3. August 1989 - 8 AZR 335/87 - BAGE 62, 288; BGH 4. Februar 2004 - XII ZR 301/01 - BGHZ 158, 19; Hinrichs Kündigungsschutz und Arbeitnehmerbeteiligung bei Massenentlassungen S. 151 ff.; vgl. zu hier nicht interessierenden Ausnahmen von diesem Grundsatz Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs aaO Rn. 59) .
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 648/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts "Anerkennung" zwingt die Gerichte für Arbeitssachen nur dazu, den Verwaltungsakt als solchen und seinen Inhalt als gegeben hinzunehmen (vgl. zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Urteil des B AG vom 3. August 1989 - 8 AZR 335/87 - EzA § 7 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Nr. 4).
  • BAG, 24.08.1993 - 9 AZR 473/90

    Sprachkurs als politische Weiterbildung

    Die Tatbestandswirkung der Anerkennung der Bildungsveranstaltung verwehrt den Gerichten für Arbeitssachen nicht die Prüfung, ob die Bildungsveranstaltung gemäß den Bestimmungen des Weiterbildungsgesetzes durchgeführt wird und ob sie inhaltlich den Zwecken des § 1 Abs. 2 AWbG entspricht (BAG Urteile vom 3. August 1989 - 8 AZR 249/87 - BAGE 62, 280 = EzA § 9 AWbG NW Nr. 3 und - 8 AZR 335/87 - EzA § 7 AWbG NW Nr. 4).
  • BAG, 09.02.1993 - 9 AZR 203/90

    Bildungsurlaub nach dem Hessischen Bildungsurlaubsgesetz

    Die Tatbestandswirkung des Verwaltungsakts "Anerkennung" zwingt die Gerichte für Arbeitssachen nur dazu, den Verwaltungsakt als solchen und seinen Inhalt als gegeben hinzunehmen (vgl. zum Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Urteil des BAG vom 3. August 1989 - 8 AZR 335/87 - EzA § 7 Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 (10) Sa 151/95

    Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW

    Sie schließt eine inhaltliche Überprüfung der einzelnen Veranstaltungen durch die Gerichte für Arbeitssachen nicht aus (BAG, Urteil vom 09.02.1993 - 9 AZR 648/90 -, EzA § 1 HBUG Nr. 2; BAG, Urteil vom 03.08.1989 - 8 AZR 335/87 -, EzA § 7 AWbG Nr. 4).
  • LAG Düsseldorf, 16.03.1995 - 5 Sa 4/95

    Allgemeinzugänglichkeit nach dem AMG NRW

    Sie schließt eine inhaltliche Überprüfung der einzelnen Veranstaltungen durch die Gerichte für Arbeitssachen nicht aus (BAG, Urteil vom 09.02.1993 - 9 AZR 648/90 -, EzA § 1 HBUG Nr. 2; BAG, Urteil vom 03.08.1989 - 8 AZR 335/87 -, EzA § 7 AWbG Nr. 4).
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