Rechtsprechung
   BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 344/03   

Volltextveröffentlichungen

  • lexetius.com

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aok-business.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe: Wer nicht antritt, der muss auch nicht abtreten

  • Jurion(Abodienst) (Verschiedene Textarten)

    Keine Vertragsstrafe bei kündigungsbedingter Arbeitsverweigerung

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unwirksamkeit einer Mindestvertragsstrafe von 3-5 Arbeitnehmerbruttomonatsentgelten in Formulararbeitsverträgen

Sonstiges (2)

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die Gestaltung arbeitsvertraglicher Vertragsstrafenvereinbarungen" von RAin Dr. Andrea Nicolai, original erschienen in: FA 2006, 76 - 79.

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten - Der Nebel lichtet sich!" von RA Dr. Robert v. Steinau-Steinrück u. Christoph R. Hurek, original erschienen in: NZA 2004, 965 - 967.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (7)  

  • BAG, 04.03.2004 - 8 AZR 196/03  

    Zulässigkeit einer Vertragsstrafenabrede in einem Formulararbeitsvertrag

    Hinweise des Senats: vgl. auch - 8 AZR 328/03 - und - 8 AZR 344/03 - vom selben Tage.
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08  

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Dass die Vertragsstrafe generell der Durchsetzung seines berechtigten Interesses an der Verhinderung des Vertragsbruches dient, und zwar auch der Höhe nach, ist von dem Kläger als Verwender der Formularklausel darzulegen (vgl. dazu BAG 4. März 2004 - 8 AZR 344/03 -).
  • ArbG Paderborn, 16.05.2008 - 2 Ca 118/08  
    Sie ist in den Vertrags- oder Fallgruppen vorzunehmen, wie sie durch die an dem Sachgegenstand orientierte typische Interessenlage gebildet werden (BAG v. 4.3.2004 - 8 AZR 344/03, JURIS; v. 21.4.2005 - 8 AZR 424/04, NZA 2005, 1053 jeweils mit umfangreichen weiteren Nachweisen).

    Eine geltungserhaltende Reduktion kommt nach der Rechtsprechung des BAG (v. 4.3.2004 - 8 AZR 344/03, JURIS; v.14.8.2007 - 8 AZR 973/06, NZA 2008, 170) nicht in Betracht.

mehr
  • LAG Hamm, 27.07.2005 - 6 Sa 29/05  

    AGB-Kontrolle von kombiniertem Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalt

    Mittlerweile ist anerkannt, dass bei der Kontrolle von vorformulierten Arbeitsbedingungen keine geltungserhaltende Reduktion mehr möglich ist (BAG 04.03.2004 - 8 AZR 344/03).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2005 - 3 Sa 515/04  

    Schadensersatz, Kündigung, außerordentlich, Verfrühungsschaden,

    Vertragsstrafenvereinbarungen in Formulararbeitsverträgen sind daher nicht aufgrund des Klauselverbotes nach § 309 Ziff. 6 BGB n. F. generell unzulässig (BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 in NZA 2004, Seite 727; BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 328/03 sowie BAG v. 04.03.2004 - 8 AZR 344/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.07.2005 - 9 Sa 252/05  

    Vertragsstrafe und Bestimmtheitsgebot

    Wenn es sich bei der arbeitsvertraglichen Vertragsstrafenvereinbarung nämlich um eine allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 Abs. 1 BGB handeln würde, wäre zwar die Vereinbarung einer Vertragsstrafe rechtlich generell möglich (vgl. BAG, Urt. v. 04.03.2004 - 8 AZR 196/03 = AP Nr. 3 zu § 309 BGB; Urt. v. 04.03.2004 - 8 AZR 328/03 = Juris; Urt. v. 04.03.2004 - 8 AZR 344/03 = Juris), jedoch wäre die streitgegenständliche Vereinbarung nach § 307 Abs. 1 BGB unwirksam.
  • ArbG Freiburg, 09.09.2008 - 10 Ca 3/08  

    Sonderzuwendung mit Mischcharakter - AGB-Kontrolle - Kombination von

    Ebenso ist in solchen Fällen eine ergänzende Vertragsauslegung abzulehnen (vgl. zu alledem, insbesondere der geltungserhaltenden Reduktion, BAG Urteil vom 04.03.2004, Az.: 8 AZR 344/03; LAG Baden-Württemberg Urteil vom 27.07.2005 Az.: 6 Sa 29/05).
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