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   BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98   

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BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 (https://dejure.org/1999,15056)
BAG, Entscheidung vom 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 (https://dejure.org/1999,15056)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 (https://dejure.org/1999,15056)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    gestellten Fragen sind zulässig und vom Arbeitnehmer wahrheitsgemäß zu beantworten (Senatsurteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15, 23 ff. = AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 3 der Gründe zur hier verwendeten Frage des Beklagten).

    Der Arbeitnehmer muß zu erfolglosen Anwerbungsversuchen seitens des MfS keine Auskunft geben, weil ein Zusammenhang weder mit der geschuldeten Leistung noch überhaupt mit der gegenseitigen Pflichtenbindung im Arbeitsverhältnis besteht (vgl. Senatsurteil vom 7. September 1995, aaO, S. 26, zu II 3 c der Gründe).

  • BGH, 13.12.1990 - III ZR 333/89

    Ausschluß der Kündigung bei einem Geschäftsbesorgungsvertrag; Vereinbarung einer

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Entscheidend ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung verlangen durfte (BGH Urteil vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 224/87 - NJW 1989, 763, 764 [BGH 13.07.1988 - VIII ZR 224/87]; BGH Urteil vom 13. Dezember 1991 - III ZR 333/89 - NJW-RR 1991, 439, 440).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Der zuständige Personalrat ist allein zu einer außerordentlichen Kündigung angehört worden und hat dieser nicht ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteile vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 677/95 -, n.v., zu II 3 der Gründe, und vom 17. September 1998 - 8 AZR 91/97 -, n.v., zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Ungeeignetheit

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Der zuständige Personalrat ist allein zu einer außerordentlichen Kündigung angehört worden und hat dieser nicht ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteile vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 677/95 -, n.v., zu II 3 der Gründe, und vom 17. September 1998 - 8 AZR 91/97 -, n.v., zu II 4 der Gründe).
  • BAG, 21.02.1991 - 2 AZR 449/90

    Anfechtung des Arbeitsvertrages - arglistige Täuschung

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    In der Rechtsprechung (vgl. nur BAG Urteil vom 21. Februar 1991 - 2 AZR 449/90 - AP Nr. 35 zu § 123 BGB, zu II 4 e der Gründe, m.w.N.) werden Umstände als wesentliche Eigenschaften der Person anerkannt, die entweder die Person selbst kennzeichnen oder ihre wirtschaftliche Lage.
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Es besteht daher keine allgemeine Pflicht, alle Umstände zu offenbaren, die für die Entschließung des anderen Teiles von Bedeutung sein können (BGH Urteil vom 28. April 1971 - VIII ZR 258/69 - NJW 1971, 1795, 1799).
  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 91/97
    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Der zuständige Personalrat ist allein zu einer außerordentlichen Kündigung angehört worden und hat dieser nicht ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteile vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 677/95 -, n.v., zu II 3 der Gründe, und vom 17. September 1998 - 8 AZR 91/97 -, n.v., zu II 4 der Gründe).
  • BGH, 13.07.1988 - VIII ZR 224/87

    Umfang der Aufklärungspflicht über die Honorareinnahmen bei Verkauf einer

    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Entscheidend ist, ob der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise Aufklärung verlangen durfte (BGH Urteil vom 13. Juli 1988 - VIII ZR 224/87 - NJW 1989, 763, 764 [BGH 13.07.1988 - VIII ZR 224/87]; BGH Urteil vom 13. Dezember 1991 - III ZR 333/89 - NJW-RR 1991, 439, 440).
  • LAG Sachsen, 17.06.1997 - 7 Sa 1244/96
    Auszug aus BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98
    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 17. Juni 1997 - 7 Sa 1244/96 - hinsichtlich des angefochtenen Teiles aufgehoben.
  • BAG, 12.05.2011 - 2 AZR 479/09

    Anfechtung - außerordentliche Kündigung - politische Treuepflicht - öffentlicher

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder aus sonstigen Gründen für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 - zu B II 2 der Gründe; 28. Februar 1991 - 2 AZR 357/90 - zu II 1 a der Gründe) .
  • ArbG Erfurt, 23.09.2004 - 7 Ca 1752/04
    Es handelt sich insoweit nicht um "Mussbestimmungen" ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - nv ).

    Maßgebend ist, ob das Vertrauen der Bürger in die Gesetzmäßigkeit der Verwaltung bei Bekanntwerden der Tätigkeit für das MfS in einer Weise beeinträchtigt würde, die das Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar macht ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - aaO ).

    Als wesentliche Eigenschaften einer Person sind solche Umstände anerkannt, die entweder die Person selbst kennzeichnen oder ihre wirtschaftliche Lage ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - nv; 21.02.1991 - 2 AZR 449/90 - AP BGB § 123 Nr. 35, mwN ).

    Wie der vorliegende Fall zeigt, berechtigt nicht jede Tätigkeit für das MfS zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - aaO ).

    Der Vertrag war bereits geschlossen ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - aaO ).

    Wie bereits ausgeführt, besteht keine allgemeine Pflicht, ungefragt alle Umstände zu offenbaren, die für die Entschließung des anderen Teiles von Bedeutung sein können ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - aaO; BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69 - NJW 1971, 1795, 1799 ).

    Grundsätzlich ist es Sache jeder Partei, ihre eigenen Interessen selbst wahrzunehmen ( BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - aaO; BGH 28.04.1971 - VIII ZR 258/69 - NJW 1971, 1795, 1799 ).

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 540/98

    Anfechtung des Arbeitsvertrags und Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium

    gestellten Fragen zulässig und von der Klägerin wahrheitsgemäß zu beantworten (vgl. Senatsurteil vom 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP Nr. 46 zu § 123 BGB und BAG Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 - n.v.).

    Der Arbeitnehmer muß zu erfolglosen Anwerbungsversuchen seitens des MfS keine Auskunft geben, weil ein Zusammenhang weder mit der geschuldeten Leistung noch überhaupt mit der gegenseitigen Pflichtenbindung im Arbeitsverhältnis besteht (vgl. BAG Urteil vom 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15, 26 = AP Nr. 24 zu § 242 BGB Auskunftspflicht, zu II 3 c der Gründe und Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 -).

    Angesichts dieser Formulierung kann der Klägerin nicht als Unaufrichtigkeit vorgeworfen werden, wenn sie unter dem bloßen Zurverfügungstellen ihrer Wohnung keine Arbeitsleistung verstanden hat (ebenso BAG Urteil vom 27. Mai 1999 - 8 AZR 345/98 -).

    In dem schon zitierten Urteil vom 27. Mai 1999 (- 8 AZR 345/98 -) hat dies der Achte Senat des Bundesarbeitsgerichts für einen Fall verneint, in dem eine Lehrerin dem MfS aufgrund einer handschriftlichen Verpflichtungserklärung und unter einem Decknamen über einen Zeitraum von immerhin drei Jahren ein Zimmer ihrer Wohnung zu konspirativen Zwecken mietfrei zur Verfügung gestellt, allerdings selbst keine nennenswerte Berichtstätigkeit entfaltet und schließlich ein Ende der Nutzung durch das MfS mit der Begründung erreicht hatte, sie benötige das Zimmer für ihre Tochter.

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.12.2016 - 5 Sa 305/16

    Anfechtung eines Abfindungsversprechens

    Diese Entscheidung wäre weder für den Sozialversicherungsträger noch die Finanzbehörde bindend (BAG 27.05.1999 - 8 AZR 345/98 - Rn. 90).
  • ArbG Wuppertal, 13.12.2018 - 5 Ca 1714/18

    Kündigung der Intendantin des Tanztheaters Pina Bausch unwirksam

    Eine solche Pflicht ist an die Voraussetzung gebunden, dass die betreffenden Umstände dem Arbeitnehmer die Erfüllung seiner arbeitsvertraglichen Leistungspflicht unmöglich machen oder aus sonstigen Gründen für den in Betracht kommenden Arbeitsplatz von ausschlaggebender Bedeutung sind (BAG 27. Mai 1999, 8 AZR 345/98; 28. Februar 1991, 2 AZR 357/90, jew. zit. n. juris).
  • LAG Sachsen, 01.02.2000 - 7 Sa 378/99

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung als Gymnasiallehrer für

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