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   BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96   

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BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96 (https://dejure.org/1997,34982)
BAG, Entscheidung vom 26.06.1997 - 8 AZR 369/96 (https://dejure.org/1997,34982)
BAG, Entscheidung vom 26. Juni 1997 - 8 AZR 369/96 (https://dejure.org/1997,34982)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Im übrigen handelt es sich um eine Kündigungsschutzklage, für die der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist (vgl. BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu II 2 der Gründe).

    Die Kündigungsschutzklage ist deshalb ohne weiteres als unbegründet abzuweisen (vgl. BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996, a.a.O.).

    Andererseits kann auch angesichts der eindeutigen Regelung des § 13 Abs. 4 SächsBG nicht etwa von einem ruhend fortbestehenden Arbeitsverhältnis ausgegangen werden; selbst bei der ähnlichen Konstellation eines Arbeitsverhältnisses, das durch ein Geschäftsführerverhältnis abgelöst wird, neigt die neuere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu der Annahme, daß der Abschluß des neuen Vertragsverhältnisses im Zweifel zur Ablösung des früheren Arbeitsverhältnisses führt.

  • BAG, 24.04.1997 - 2 AZR 241/96

    Kündigung eines nach Rücknahme der Beamtenernennung wiederaufgelebten

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Die Bestimmung schafft eine einwandfreie Grundlage dafür, den bisher privatrechtlich Bediensteten ggf. mit seinen bisher schon wahrgenommenen Aufgaben weiter in dem neuen Status als Beamter (Art. 60 GG, §§ 11, 13 SächsBG, § 10 BBG) zu betrauen, was nach Inhalt und Umfang mit den beamtenrechtlichen Vorschriften in Einklang zu bringen ist (ebenso für die entsprechende Bestimmung des § 10 Abs. 3 BBG, BAG Urteil vom 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu III 1 a der Gründe; Battis, Kommentar zum BBG, § 10 Anm. 3; Fürst, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BBG Rz 14; Plog/Wiedow/Beck/Lemhöfer, BBG, § 10 Rz 18; Schütz, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 10 BBG Rz 13).

    Der Beamte kann nur die Erhaltung seines Beamtenverhältnisses betreiben (ebenso für den Bereich des BBG, BAG Urteil vom 24. April 1997, a.a.O., zu III 1 b bis d der Gründe).

    Jedenfalls besteht ein öffentlich-rechtliches Erstattungsverhältnis (vgl. näher BAG Urteil vom 24. April 1997, a.a.O., zu III 1 b bb der Gründe).

  • BAG, 08.12.1959 - 3 AZR 323/56

    Rüge der sachlichen Unzuständigkeit - Verhandlung zur Hauptsache - Rechtsansicht

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Es besteht insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nahezu Einigkeit (BAGE 8, 260, 268 = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BVerwG Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; siehe ferner die Nachweise bei Battis, a.a.O., § 14 Anm. 2; Fromme, DöD 1981, 169, 170; Fürst u.a., a.a.O., § 14 Rz 10; Plog u.a., a.a.O., § 14 Rz 6, 8 f., 13; Weiss u.a., a.a.O., Art. 18 Anm. 4), daß im Falle einer fehlerhaften Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht und daß alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechend Anwendung finden.

    cc) Auf der gleichen Linie liegt es, daß das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 8. Dezember 1959 - 3 AZR 323/56 - BAGE 8, 260, 267 f. = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe) es abgelehnt hat, ein nichtiges Beamtenverhältnis gemäß § 140 BGB in ein Arbeitsverhältnis umzudeuten.

  • BAG, 07.10.1993 - 2 AZR 260/93

    Ruhendes Arbeitsverhältnis - Geschäftsführervertrag

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Andererseits kann auch angesichts der eindeutigen Regelung des § 13 Abs. 4 SächsBG nicht etwa von einem ruhend fortbestehenden Arbeitsverhältnis ausgegangen werden; selbst bei der ähnlichen Konstellation eines Arbeitsverhältnisses, das durch ein Geschäftsführerverhältnis abgelöst wird, neigt die neuere Rechtsprechung (vgl. Senatsurteil vom 7. Oktober 1993 - 2 AZR 260/93 - AP Nr. 16 zu § 5 ArbGG 1979; BAG Beschluß vom 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - zur Veröffentlichung vorgesehen) zu der Annahme, daß der Abschluß des neuen Vertragsverhältnisses im Zweifel zur Ablösung des früheren Arbeitsverhältnisses führt.
  • BAG, 27.07.1994 - 4 AZR 534/93

    Begründung eines Arbeitsverhältnisses während eines Beamtenverhältnisses

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Das Bundesarbeitsgericht hat zwar bei einem Beamtenverhältnis auf Widerruf die Neubegründung eines ruhenden Arbeitsverhältnisses zum Schutze des Beamten zugelassen (BAG Urteil vom 27. Juli 1994 - 4 AZR 534/93 - AP Nr. 72 zu § 611 BGB Abhängigkeit, zu II 3 c aa, bb der Gründe).
  • BVerwG, 08.11.1961 - VI C 120.59
    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156 [BVerwG 08.11.1961 - VI C 120/59]; 16, 340; 59, 366; Schütz, a.a.O., § 13 NW LBG Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BVerwG, 12.09.1963 - II C 195.61

    Rücknahme einer Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit wegen arglistiger Täuschung

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156 [BVerwG 08.11.1961 - VI C 120/59]; 16, 340; 59, 366; Schütz, a.a.O., § 13 NW LBG Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BVerwG, 31.01.1980 - 2 C 50.78

    Verschweigen einer strafgerichtlichen Verurteilung im Rahmen eines

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Bei der Rücknahme der Ernennung handelt es sich um einen einseitig gestaltenden Verwaltungsakt (BVerwGE 13, 156 [BVerwG 08.11.1961 - VI C 120/59]; 16, 340; 59, 366; Schütz, a.a.O., § 13 NW LBG Rz 6; Scheerbarth/Höffken/Bauschke/Schmidt, Beamtenrecht, 6. Aufl., § 12 BBG Anm. V 4 c).
  • BVerwG, 22.02.1996 - 2 C 12.94

    Beamtenrecht: Rechtsweg für Klagen des Dienstherrn auf Schadensersatz gegen

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Es besteht insoweit in der einschlägigen Rechtsprechung und Literatur nahezu Einigkeit (BAGE 8, 260, 268 = AP Nr. 18 zu § 2 ArbGG 1953 Zuständigkeitsprüfung, zu 4 der Gründe; BVerwG Urteil vom 22. Februar 1996 - 2 C 12.94 - BVerwGE 100, 280; siehe ferner die Nachweise bei Battis, a.a.O., § 14 Anm. 2; Fromme, DöD 1981, 169, 170; Fürst u.a., a.a.O., § 14 Rz 10; Plog u.a., a.a.O., § 14 Rz 6, 8 f., 13; Weiss u.a., a.a.O., Art. 18 Anm. 4), daß im Falle einer fehlerhaften Beamtenernennung ein faktisches öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis besteht und daß alle für die Beamten geltenden Regelungen unmittelbar oder entsprechend Anwendung finden.
  • LAG Sachsen, 15.04.1996 - 8 Sa 1112/95

    Wirksamkeit einer vorsorglichen außerordentlichen Kündigung ; Wirksame Rücknahme

    Auszug aus BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 369/96
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 15. April 1996 - 8 Sa 1112/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 18.05.2006 - 6 AZR 615/05

    Erlöschen eines Arbeitsverhältnisses mit Ernennung zur Beamtin auf Widerruf

    Selbst wenn man davon ausginge, dass die Auffassung über eine generelle Unvereinbarkeit eines Arbeits- mit einem Beamtenverhältnis überholt sei (in diesem Sinne: BAG 9. Juni 1998 - 9 AZR 63/97 - ZTR 1999, 35; anders 24. April 1997 - 2 AZR 241/96 - BAGE 85, 351, 354; 26. Juni 1997 - 8 AZR 369/96 -) und das Erlöschen des privaten Arbeitsverhältnisses für Beamte auf Widerruf, deren Arbeitsverhältnis ruht, nicht als zwingend erachtet (vgl. § 8 Abs. 5 LBG RP), hat der Landesgesetzgeber in § 10 Abs. 4 LBG NW eine eindeutige Regelung getroffen, die von den Gerichten zu respektieren ist.
  • LAG Hamm, 21.07.2005 - 11 Sa 787/05

    Erlöschen des Arbeitsverhältnisses einer Regierungsangestellten mit Ernennung zur

    Auch das Bundesarbeitsgericht ist in zwei Urteilen aus dem Jahr 1997 ohne weiteres davon ausgegangen, dass die Ernennung zum Beamten zum Erlöschen des bis dahin bestehenden Arbeitsverhältnisses geführt hat (BAG 24.04.1997, AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 2 zu § 10 Abs. 3 BBG im Fall einer Ernennung zum Regierungsinspektor auf Probe; BAG 26.06.1997 - 8 AZR 369/96 - zu § 13 Abs. 4 SächsBG für den Fall der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zur Justizinspektorin; ebenso ErfK-Preis, 5. Aufl. 2005, § 611 BGB Rz. 154).
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