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   BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04   

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BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04 (https://dejure.org/2005,1612)
BAG, Entscheidung vom 14.07.2005 - 8 AZR 392/04 (https://dejure.org/2005,1612)
BAG, Entscheidung vom 14. Juli 2005 - 8 AZR 392/04 (https://dejure.org/2005,1612)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Entsendevertrag - Befristung der Auslandstätigkeit - Betriebsübergang

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Weiterbeschäftigung als Plant-Shift-Leader bei einer Erdöl-Raffinerie in Libyen; Beurteilung der arbeitsvertraglichen Situation zwischen den Parteien; Verbot der Buchstabeninterpretation; Relevante Umstände bei der Auslegung von rechtsgeschäftlichen Texten; ...

  • Techniker Krankenkasse
  • Judicialis

    BGB § 613a; ; SGB IV § 4; ; TzBfG § 14; ; TzBfG § 17

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; SGB IV § 4; TzBfG §§ 14 17
    Betriebserwerber als alleiniger Arbeitgeber bei Wiederaufleben des wegen Auslandstätigkeit ruhenden Arbeitsverhältnisses - wirksame Befristung des Auslandsarbeitsverhältnisses

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsübergang während ruhenden Arbeitsverhältnisses aufgrund eines befristeten Auslandsarbeitsverhältnisses ? Gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in das ruhende Arbeitsverhältnis als sachlicher Befristungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2005, 2080
  • MDR 2005, R13
  • DB 2005, 2754
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 10.08.1999 - B 2 U 30/98 R

    Befristeter Arbeitsvertrag bei vorübergehendem Bedarf an der Arbeitsleistung des

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Sinn der Vorschrift ist, dass den Arbeitnehmern in der Sozialversicherung keine Nachteile entstehen, wenn sie - durch die zunehmende internationale Verflechtung der Wirtschaft bedingt - im Ausland beschäftigt werden; sie bestimmt daher, dass Personen, die im Rahmen eines im Geltungsbereich des SGB bestehenden Beschäftigungsverhältnisses in ein Gebiet außerhalb des Geltungsbereichs entsandt werden, ihren Versicherungsschutz nicht verlieren (vgl. BSG 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R -SozR 3-2400 § 4 Nr. 5; Begründung zu Art. 1 § 4 des Entwurfs eines SGB IV, BT-Drucks. 7/4122 S. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist es für Fälle der fortdauernden Integration ins inländische Arbeitsleben und damit zur Ausstrahlung des inländischen Sozialversicherungsrechts grundsätzlich erforderlich, dass das Arbeitsverhältnis zum inländischen Arbeitgeber fortbesteht und dass dieses Arbeitsverhältnis bei Beendigung des von vornherein durch Vertrag zeitlich begrenzten Auslandsaufenthalts mit seinen Hauptpflichten wieder auflebt (BSG 10. August 1999 - B 2 U 30/98 R - aaO mwN).

  • BAG, 22.03.1985 - 7 AZR 487/84

    Ausländische Lehrkraft - Befristeter Arbeitsvertrag - Zwischenstaatliche

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525: zum befristeten Einsatz einer beurlaubten beamteten Lehrerin als Angestellte im Auslandsschulwesen der Bundesrepublik Deutschland).
  • BAG, 06.12.2000 - 7 AZR 641/99

    Befristeter Arbeitsvertrag einer beurlaubten Beamtin

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525: zum befristeten Einsatz einer beurlaubten beamteten Lehrerin als Angestellte im Auslandsschulwesen der Bundesrepublik Deutschland).
  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 115/04

    Befristung - Wunsch des Arbeitnehmers - Verzicht auf Befristungskontrolle -

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Danach bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Rechtfertigung, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der ihm ansonsten zustehende gesetzliche Kündigungsschutz vorenthalten wird (st. Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79 = AP BeschFG 1996 § 4 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 28.08.1996 - 7 AZR 849/95

    Befristeter Arbeitsvertrag wegen gesicherter Rückkehrmöglichkeit in ein früheres

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Auf dieser Grundlage hat das Bundesarbeitsgericht mehrfach den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses zum bisherigen Arbeitgeber und die gesicherte Rückkehrmöglichkeit des Arbeitnehmers in dieses Arbeitsverhältnis als sachlichen Befristungsgrund anerkannt (vgl. 22. März 1985 - 7 AZR 487/84 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 89; 28. August 1996 - 7 AZR 849/95 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 181 = EzA BGB § 620 Nr. 141; 6. Dezember 2000 - 7 AZR 641/99 - ZTR 2001, 525: zum befristeten Einsatz einer beurlaubten beamteten Lehrerin als Angestellte im Auslandsschulwesen der Bundesrepublik Deutschland).
  • BAG, 16.04.2003 - 7 AZR 187/02

    Rahmenvereinbarung mit Tagesaushilfen

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Danach bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Rechtfertigung, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der ihm ansonsten zustehende gesetzliche Kündigungsschutz vorenthalten wird (st. Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79 = AP BeschFG 1996 § 4 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 der Gründe).
  • LAG Köln, 06.11.1998 - 11 Sa 345/98

    Arbeitszeugnis - Schlußsätze

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Hinzukommt, dass § 4 SGB IV, der für die Sozialversicherungsberechtigung von ins Ausland entsendeten Arbeitnehmern gerade die zeitliche Begrenzung der Entsendung voraussetzt, eine Befristungsvereinbarung der Parteien erfordert (vgl. LAG Köln 6. November 1998 - 11 Sa 345/98 - LAGE EGBGB Art. 30 Nr. 4).
  • BAG, 11.02.2004 - 7 AZR 362/03
    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Danach bedurfte die Befristung eines Arbeitsvertrags einer Rechtfertigung, wenn dem Arbeitnehmer durch die Befristung der ihm ansonsten zustehende gesetzliche Kündigungsschutz vorenthalten wird (st. Rechtsprechung, vgl. zuletzt BAG 19. Januar 2005 - 7 AZR 115/04 - 16. April 2003 - 7 AZR 187/02 - BAGE 106, 79 = AP BeschFG 1996 § 4 Nr. 1 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 5, zu II 1 der Gründe; 11. Februar 2004 - 7 AZR 362/03 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 256 = EzA BGB 2002 § 620 Nr. 9, zu I 2 der Gründe).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03

    Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Gleichgültig, ob der Revisionskläger oder die Revisionsbeklagte die Berufung eingelegt hat, muss das Revisionsgericht von Amts wegen prüfen, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsgemäß waren (BAG 5. Februar 2004 - 8 AZR 112/03 - AP BGB § 611a Nr. 23 = EzA BGB 2002 § 611a Nr. 3, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen, mwN).
  • BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

    Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

    Auszug aus BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 392/04
    Der Berufungskläger muss im Einzelnen angeben, in welchen Beziehungen und aus welchen Gründen er die rechtliche oder tatsächliche Würdigung des angefochtenen Urteils für unrichtig hält (BAG 14. Oktober 2004 - 6 AZR 564/03 - 16. Juni 2004 - 5 AZR 529/03 - AP ZPO 2002 § 551 Nr. 2 = EzA ZPO 2002 § 520 Nr. 3).
  • BSG, 07.11.1996 - 12 RK 79/94

    Einstrahlung - Entsendung - Konzernintern - Inländische Tochtergesellschaft

  • BAG, 28.10.2004 - 8 AZR 199/04

    Wiedereinstellung nach Betriebsübergang in der Insolvenz

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 198/03

    Wiedereinstellungsanspruch nach Betriebsübergang

  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 393/04

    Unzulässige Revision und Berufung

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03

    Anforderungen an die Verpflichtung eines Arbeitgebers zur Beschäftigung eines

  • LAG Hessen, 15.03.2004 - 16 Sa 1377/03

    Zulässigkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses; Gefahr der Umgehung des

  • BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 44/00

    Unfallversicherungsschutz - Entsendung - Ausstrahlung - Auslandsbeschäftigung -

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche

    Zu berücksichtigen sind jedoch die für den Erklärungsempfänger nach dessen Horizont erkennbaren Gesamtumstände (vgl. etwa BAG 14.07.2005 - 8 AZR 392/02 -, AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 4; BAG 12.09.2006 - 9 AZR 686/05 -, AP TzBfG § 8 Nr. 17).
  • LAG Hessen, 27.03.2014 - 5 Sa 803/13

    Auslegung eines vertraglich vereinbarten "Rückkehrrechts"

    Zu berücksichtigen sind ferner der sprachliche Zusammenhang (grammatikalische Auslegung) und die Stellung der Formulierung im Gesamtzusammenhang des Textes (systematische Auslegung) (vgl. BAG 14.7.2005 - 8 AZR 392/04 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    In die Auslegung einzubeziehen ist das Gesamtverhalten der Erklärenden einschließlich aller Nebenumstände sowie etwaiger Vorbesprechungen, soweit sie einen Schluss auf den Sinngehalt der Erklärungen zulassen (vgl. BGH 19.1.2000 - VIII ZR 275/98 - Rn. 20, zitiert nach juris; BAG 14.7.2005 - 8 AZR 392/04 - Rn. 20, zitiert nach juris).

    Auslegungsrelevant sind ferner die Entstehungsgeschichte, der von den Vertragsparteien verfolgte Regelungszweck sowie die Interessenlage der Beteiligten (BAG 24.9.2003 - 10 AZR 34/03 - Rn. 38, zitiert nach juris; BAG 20.4.2005 - 4 AZR 292/04 - Rn. 18, zitiert nach juris; BAG 14.7.2005 - 8 AZR 392/04 - Rn. 20, zitiert nach juris).

  • LSG Hessen, 17.09.2013 - L 3 U 167/11

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall im Ausland - Ausstrahlung bzw

    Bei solchen Vereinbarungen kommt es aber nicht auf deren genauen Wortlaut, sondern vielmehr auf die dahinterstehende Intention und die tatsächlich gelebte Praxis an (Padé in juris-PK SGB IV, § 4 Rdnr. 35 mit Verweis auf Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14. Juli 2005, 8 AZR 392/04).
  • BAG, 09.02.2006 - 6 AZR 47/05

    Beendigung eines Anstellungsvertrags durch Abberufung

    Dies wäre im Fall der Änderung einzelner Teile des ursprünglichen Vertrags nicht notwendig gewesen (vgl. BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 392/04 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 4 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 36).
  • LAG Düsseldorf, 12.01.2011 - 12 Sa 1411/10

    Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei einvernehmlicher Abstellung eines leitenden

    geltenden Bedingungen verlangen kann (BAG 14.07.2005 - 8 AZR 392/04 - Juris Rn. 26).
  • LAG Düsseldorf, 14.02.2008 - 11 Sa 1922/07

    Zulässigkeit der Ablösung eines vor dem Betriebsübergang normativ geltenden

    Die Begründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher und rechtlicher Art sowie aus welchen Gründen der Berufungsführer das angefochtene Urteil für unrichtig hält (z.B. BAG 14.12.2004 - 1 AZR 504/03 - EzA § 13 GmbH-Gesetz Nr. 4; BAG 14.07.2005 - 8 AZR 392/04 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 36).
  • LAG Hessen, 17.03.2009 - 4 TaBV 168/08

    Altersdiskriminierung durch eine Höchsteinstiegsaltersgrenze -

    Daher ist er nach den Grundsätzen von § 133 BGB auszulegen (LAG Düsseldorf 01. Februar 2002 - 10 Sa 1628/01 - LAGE BGB § 620 Personalrat Nr. 6, zu I 2), was bedeutet, dass über den Wortlaut der Erklärung hinaus bei der Auslegung von deren Bedeutung die für den Arbeitgeber als Erklärungsempfänger nach dessen Horizont erkennbaren Gesamtumstände zu berücksichtigen sind (vgl. etwa BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 4, zu II 2 a; 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - AP TzBfG § 8 Nr. 17, zu B II 3 d aa).
  • LAG Düsseldorf, 21.12.2010 - 11 Sa 615/10

    Nachweis der Dienstunfähigkeit eines Dienstordnungsangestellten; unbegründete

    Die Begründung muss auf den Streitfall zugeschnitten sein und im Einzelnen erkennen lassen, in welchen Punkten tatsächlicher und rechtlicher Art sowie aus welchen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält (BAG 10.02.2005 - 6 AZR 183/04 - EzA § 64 ArbGG 1979 Nr. 40; BAG 14.07.2005 - 8 AZR 392/04 - EzA § 613 a BGB 2002 Nr. 36).
  • LAG Hessen, 27.11.2007 - 4 TaBV 111/07

    Aufhebung einer Versetzung wegen fehlender Zustimmung des Betriebsrats

    Zu berücksichtigen sind jedoch die für den Erklärungsempfänger nach dessen Horizont erkennbaren Gesamtumstände (vgl. etwa BAG 14. Juli 2005 - 8 AZR 392/02 - AP BGB § 611 Ruhen des Arbeitsverhältnisses Nr. 4, zu II 2 a; 12. September 2006 - 9 AZR 686/05 - AP TzBfG § 8 Nr. 17, zu B II 3 d aa).
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 393/04

    Betriebsübergang, Befristung

    Hinweise des Senats: Parallelsachen: - 8 AZR 392/04 - (führend), - 8 AZR 393/04 - (vorliegend).
  • LAG Hessen, 16.10.2007 - 4 TaBV 136/07

    Zur Unterrichtung des Betriebsrats über die vorläufige Durchführung einer

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