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   BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02   

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BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02 (https://dejure.org/2003,17867)
BAG, Entscheidung vom 21.08.2003 - 8 AZR 393/02 (https://dejure.org/2003,17867)
BAG, Entscheidung vom 21. August 2003 - 8 AZR 393/02 (https://dejure.org/2003,17867)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Sonderschulpädagogin in Sachsen-Anhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung einer bei einem gemeinnützigen Verein beschäftigten Sonderschulpädagogin; Umfang einer arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den Bundes-Angestelltentarufvertrag Ost (BAT-O) und diesen ergänzende Tarifverträge; Unterscheidung zwischen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 460/01

    Eingruppierung einer Lehrerin

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Die Auslegung von sogenannten atypischen Verträgen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und durch das Revisionsgericht nur daraufhin nachprüfbar, ob bei der Auslegung solcher Verträge die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG § 73 Rn. 16 mwN).

    Anhaltspunkte für das Gewollte können sich insbesondere aus weiteren Äußerungen der Parteien im Zusammenhang mit der Erklärung, aus im Laufe der Zeit entstandenen Gebräuchen und aus dem Zweck der Erklärung ergeben (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21).

    Zwar handelt es sich bei dem Beklagten nicht um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, so dass sich die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur lediglich deklaratorischen Bedeutung der Angabe von Vergütungsgruppen in Arbeitsverträgen (vgl. Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1) nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Streitfall übertragen lassen.

  • BAG, 27.09.2000 - 10 AZR 146/00

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Zwar handelt es sich bei dem Beklagten nicht um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, so dass sich die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur lediglich deklaratorischen Bedeutung der Angabe von Vergütungsgruppen in Arbeitsverträgen (vgl. Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1) nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Streitfall übertragen lassen.
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Typische Klauseln sind Bestimmungen, die nicht auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Falles zugeschnitten, sondern für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen bestimmt sind, also formularmäßig verwandt werden (BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 7).
  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Zwar handelt es sich bei dem Beklagten nicht um einen Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes, so dass sich die vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätze zur lediglich deklaratorischen Bedeutung der Angabe von Vergütungsgruppen in Arbeitsverträgen (vgl. Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21; BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 1) nicht ohne weiteres auf den vorliegenden Streitfall übertragen lassen.
  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Anders verhält es sich bei typischen Verträgen und Vertragsbestimmungen (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 266/90 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 104; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 26/93

    Bestimmungen in Tarifverträgen für die Bundesbahn über die Eingruppierung -

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Diesen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4).
  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Anders verhält es sich bei typischen Verträgen und Vertragsbestimmungen (BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 266/90 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 104; 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1).
  • BAG, 08.08.2002 - 8 AZR 476/01

    Eingruppierung eines Telekom-Monteurs

    Auszug aus BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 393/02
    Diesen bleibt es nämlich unbenommen, die Verweisung jederzeit aufzuheben (Senat 8. August 2002 - 8 AZR 476/01 - BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 26/93 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 10 = EzA TVG § 4 Bundesbahn Nr. 4).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 41/06

    Übertarifliche und außertarifliche Zulage

    Die Auslegung atypischer Verträge und Willenserklärungen ist grundsätzlich Sache der Tatsachengerichte und durch das Revisionsgericht nur daraufhin nachprüfbar, ob bei der Auslegung die Rechtsvorschriften über die Auslegung (§§ 133, 157 BGB) richtig angewandt worden sind, der Tatsachenstoff vollständig verwertet oder dabei gegen allgemeine Denkgesetze und Erfahrungsgrundsätze verstoßen worden ist (BAG 21. August 2003 - 8 AZR 393/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 27).
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