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   BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00   

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BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 (https://dejure.org/2001,16158)
BAG, Entscheidung vom 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 (https://dejure.org/2001,16158)
BAG, Entscheidung vom 25. Januar 2001 - 8 AZR 412/00 (https://dejure.org/2001,16158)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Schadenersatz - Entziehung eines Dienstwagens

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens; Berechtigung zur persönlichen Nutzung eines Dienstwagens; Berechnung der Höhe des Schadensersatzes bei Entziehung des Dienstwagens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 415/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens auch zur

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, ist eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294; zuletzt 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379).

    Der Anspruch auf Gewährung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung wandelt sich gem. §§ 249, 251 BGB in einen Zahlungsanspruch um (vgl. Senat 27. Mai 1999 aaO, zu II der Gründe).

    Wie der Senat mit Urteil vom 27. Mai 1999 (- 8 AZR 415/98 - aaO) entschieden hat, kann ein Arbeitnehmer, dem der Arbeitgeber einen auch zur privaten Nutzung überlassenen Dienst-Pkw unberechtigt entzieht, bei abstrakter Berechnung nur Entschädigung in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit verlangen (vgl. § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

    Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Annahmeverzug nach § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1 BGB (vgl. Senat 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv.) oder auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit nach § 325 BGB (vgl. Senat 27. Mai 1999 aaO) stützt.

    Der an die Stelle des Naturallohnanspruchs getretene Entschädigungsanspruch ist steuerlich in gleicher Weise zu behandeln wie dieser (vgl. Senat 27. Mai 1999 aaO, zu V der Gründe).

  • BAG, 16.11.1995 - 8 AZR 240/95

    Nutzungsausfallschaden

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Die Möglichkeit einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, ist eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung (ständige Rechtsprechung; vgl. BAG 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - BAGE 81, 294; zuletzt 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - BAGE 91, 379).

    Nur wenn der Arbeitnehmer einen gleichwertigen privaten Pkw nutzt, beschränkt sich sein Anspruch auf die konkret hierfür aufgewendeten Kosten (vgl. Senat 16. November 1995 aaO).

    Dies hat der Senat bereits mehrfach entschieden (vgl. nur 16. November 1995 aaO).

  • BGH, 30.09.1963 - III ZR 137/62

    Ersatz von Nutzungsausfall

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Der Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsausfall des Pkw bei Verkehrsunfällen (vgl. nur 30. September 1963 - III ZR 137/62 - BGHZ 40, 345; 18. Mai 1971 - VI ZR 52/70 - BGHZ 56, 214; 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - BGHZ 98, 212) liegt letztlich die Sacherwägung zugrunde, daß ein Geschädigter, der auf einen Mietwagen verzichtet, nicht schlechter gestellt werden soll, als derjenige, der sich einen solchen Wagen mietet.
  • LAG Köln, 12.04.2000 - 7 Sa 1112/99

    Anspruch auf Auskunft über die für die Berechnung einer variablen Jahresvergütung

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 12. April 2000 - 7 Sa 1112/99 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 18.05.1971 - VI ZR 52/70

    Umfang und Höhe des Nutzungsausfalls bei einem Kraftfahrzeugschaden

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Der Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsausfall des Pkw bei Verkehrsunfällen (vgl. nur 30. September 1963 - III ZR 137/62 - BGHZ 40, 345; 18. Mai 1971 - VI ZR 52/70 - BGHZ 56, 214; 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - BGHZ 98, 212) liegt letztlich die Sacherwägung zugrunde, daß ein Geschädigter, der auf einen Mietwagen verzichtet, nicht schlechter gestellt werden soll, als derjenige, der sich einen solchen Wagen mietet.
  • BAG, 02.12.1999 - 8 AZR 849/98

    Schadensersatz wegen unterbliebener Überlassung eines Dienstwagens zur

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer seinen Anspruch auf Annahmeverzug nach § 611 Abs. 1, § 615 Satz 1 BGB (vgl. Senat 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv.) oder auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit nach § 325 BGB (vgl. Senat 27. Mai 1999 aaO) stützt.
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus BAG, 25.01.2001 - 8 AZR 412/00
    Der Rechtsprechung des BGH zum Nutzungsausfall des Pkw bei Verkehrsunfällen (vgl. nur 30. September 1963 - III ZR 137/62 - BGHZ 40, 345; 18. Mai 1971 - VI ZR 52/70 - BGHZ 56, 214; 9. Juli 1986 - GSZ 1/86 - BGHZ 98, 212) liegt letztlich die Sacherwägung zugrunde, daß ein Geschädigter, der auf einen Mietwagen verzichtet, nicht schlechter gestellt werden soll, als derjenige, der sich einen solchen Wagen mietet.
  • BAG, 21.03.2012 - 5 AZR 651/10

    Widerruf der privaten Nutzung eines Dienstwagens - Auslauffrist

    Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall nach § 280 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 283 Satz 1 BGB Anspruch auf Ersatz des hierdurch entstandenen Schadens (BAG 17. September 1998 - 8 AZR 791/96 -; 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - zu I der Gründe, BAGE 91, 379; 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 -; 25. Januar 2001 - 8 AZR 412/00 -; 23. Juni 2004 - 7 AZR 514/03 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 139 = EzA BetrVG 2001 § 37 Nr. 2; 19. Dezember 2006 -  9 AZR 294/06  - Rn. 40, 41 mwN, AP BGB § 611 Sachbezüge Nr. 21 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 17; 13. April 2010 -  9 AZR 113/09  - Rn. 53 ff., AP BGB § 308 Nr. 8 = EzA BGB 2002 § 308 Nr. 11 ) .
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 702/01

    Vorenthaltene private Nutzung eines Dienstfahrzeugs - Begriff der vertragsgemäßen

    Mit dieser Feststellung ist aber noch nichts darüber ausgesagt, welche Rechtsfolgen bestehen, wenn eine Erfüllung dieser Hauptleistungspflicht in Natur nicht mehr möglich ist (vgl. BAG 2. Dezember 1999 - 8 AZR 849/98 - nv. unter Verweis auf Meier NZA 1999, 1083, 1084: Wertersatzanspruch direkt aus § 615 BGB; anders dagegen 27. Mai 1999 - 8 AZR 415/98 - aaO; 16. November 1995 - 8 AZR 240/95 - aaO: Schadensersatzanspruch; unklar dagegen 23. Juni 1994 - 8 AZR 537/92 - AP BGB § 249 Nr. 34 = EzA BGB § 249 Nr. 20 und 25. Januar 2001 - 8 AZR 412/00 - nv.).
  • OLG München, 28.07.2010 - 7 U 2417/10

    Widerspruchsrecht nachrangiger Insolvenzgläubiger; Karenzentschädigung des

    Entgegen der Auffassung des Erstgerichts, das seiner Berechnung, wie vom Kläger beantragt, die Vollkosten (also 770 EUR monatlich) zugrunde gelegt hat, orientiert sich der Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (etwa in NJW 1999, 3507; Urteil vom 25. Januar 2001, Az. 8 AZR 412/00, Rz. 18-21) zu entsprechenden Fallgestaltungen im Arbeitsrecht an der abstrakten Berechnung der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG.
  • ArbG Düsseldorf, 13.01.2017 - 14 Ca 3558/16

    Fristlose Kündigung, Schlelchtleistung, Verdachtskündigung, Tatkündigung,

    Der Anspruch auf Gewährung eines Dienstwagens zur privaten Nutzung wandelt sich gem. §§ 249, 251 BGB in einen Zahlungsanspruch um (BAG 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 -).

    bb.Der Anspruch kann bei abstrakter Berechnung nur in Höhe der steuerlichen Bewertung der privaten Nutzungsmöglichkeit geltend gemacht werden (BAG 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 -).

  • LAG Hessen, 27.03.2003 - 9 Sa 1211/01

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unrichtigen Angaben im

    Der geldwerte Vorteil (1 % des Listenpreises), an dem sich der Schaden orientiert (vgl. BAG Urteil vom 25. Januar 2001 -- 8 AZR 412/00 -- Juris) betrug für die Privatnutzung des Dienstwagens Chrysler Jeep Cherokee monatlich DM 539 (Preisliste Bl. 146 d. A.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.09.2009 - 7 Sa 703/09

    Unwirksame außerordentliche und ordentliche Kündigung eines Mitglieds der

    Rspr. vgl. BAG vom 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - ;BAG vom 2.12.1999 - 8 AZR 849/98 - n.v. BAG vom 27.5.1999 - 8 AZR 415/98 - in NZA 99, 1038; BAG vom 25.1.2001 - 8 AZR 412/00- n.v.) blieb der Entgeltanspruch des Klägers während des Annahmeverzugs nach unwirksamer Kündigung der Beklagten als Erfüllungsanspruch erhalten und zwar einschließlich des Anspruchs auf den Dienstwagen zur privaten Nutzung als vereinbarter Naturallohn.
  • ArbG Stuttgart, 31.07.2017 - 24 Ca 2/17

    Kündigung wegen privater Internetnutzung

    Die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, ist eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung (vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 - abrufbar bei juris).
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2010 - 17 Sa 1453/08

    Verzugslohnansprüche gegen Betriebsveräußerin bei Widerspruch gegen Übergang des

    Mit dieser Feststellung ist allerdings noch nichts darüber ausgesagt, welche Rechtsfolgen (Annahmeverzug oder Schadensersatz) bestehen, wenn eine Erfüllung dieser Hauptleistungspflicht in Natur nicht mehr möglich ist (vgl. BAG Urteil v. 02.121999 - 8 AZR 849/98 - NV unter Verweis auf Meier NZA 1999, 1083, 1084: Wertersatzanspruch direkt aus § 615 BGB; anders dagegen BAG Urteil v. 27.05.1999 - 8 AZR 415/98 - aaO; BAG Urteil v. 16.11.1995 - 8 AZR 240/95 - aaO: Schadensersatzanspruch; unklar dagegen BAG Urteil v. 23.061994 - 8 AZR 537/92 - AP BGB § 249 Nr. 34 = EzA BGB § 249 Nr. 20 und BAG Urteil v. 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 - NV.).
  • ArbG Hamburg, 15.06.2016 - 14 Ca 371/15

    Versetzungsklausel - Zahlungsansprüche - Entfernung von Abmahnungen aus der

    Da die Möglichkeit, einen Dienstwagen im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses auch für private Fahrten nutzen zu können, eine zusätzliche Gegenleistung für geschuldete Arbeitsleistung ist [ vgl. BAG, Urteil vom 25.01.2001 - 8 AZR 412/00 -, zit. nach Juris ], blieb der Entgeltanspruch des Klägers während des Annahmeverzugs nach unwirksamer Kündigung der Beklagten als Erfüllungsanspruch erhalten und zwar einschließlich des Anspruchs auf den Dienstwagen zur privaten Nutzung als vereinbarter Naturallohn.
  • OLG Frankfurt, 15.02.2010 - 13 U 33/07

    Wichtiger Grund für die Kündigung eines Anstellungsvertrages

    Es entspricht gesicherter Erkenntnis in der Rechtsprechung, bei Vorenthaltung eines Dienstfahrzeugs die Nutzungsentschädigung in Anlehnung an § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG mit monatlich 1 % des Bruttolistenpreises zu bemessen (vgl. BAG, Urt. v. 25.1.2001, Az. 8 AZR 412/00 - zitiert nach Juris).
  • ArbG Frankfurt/Main, 27.05.2002 - 15 Ca 8792/01

    Zahlungsansprüche wegen der Nichtgewährung von Flugprivilegien

  • ArbG Frankfurt/Main, 02.06.2003 - 15 Ca 1957/03
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