Rechtsprechung
   BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,1852
BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 (https://dejure.org/2010,1852)
BAG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 (https://dejure.org/2010,1852)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 (https://dejure.org/2010,1852)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,1852) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (20)

  • lexetius.com

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • openjur.de

    Schadensersatz; betrieblich veranlasstes Handeln; Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • Bundesarbeitsgericht

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 S 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB, § 276 Abs 2 BGB, § 823 Abs 1 BGB
    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Betrieblich veranlasstes Handeln; Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit; Einbeziehung der Existenz einer Haftpflichtversicherung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatzpflicht - Beschädigung Arbeitgebereigentum

  • Betriebs-Berater

    Fahrlässigkeit bei betrieblich veranlasstem Handeln

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - betrieblich veranlasstes Handeln - Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit

  • streifler.de

    Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln - grobe Fahrlässigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieblich veranlasstes Handeln; Haftungsbegrenzung bei grober Fahrlässigkeit; Einbeziehung der Existenz einer Haftpflichtversicherung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schadensersatz bei betrieblich veranlasstem Handeln: Haftungsbegrenzung auch bei grober Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Haftung einer Reinigungskraft bei grober Fahrlässigkeit - Betätigung eines falschen Knopfes

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Reinigungskraft im Einsatz - Mission Kernspintomograph

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wer zahlt, wenn Arbeitnehmer Geräte zerstören?

  • faz.net (Kurzinformation)

    Wer zahlt, wenn Arbeitnehmer Geräte zerstören?

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung trotz grob fahrlässiger Schadenherbeiführung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Putzfrau ruiniert in Röntgenpraxis einen Magnetresonanztomographen: In welcher Höhe haftet die Arbeitnehmerin?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Fahrlässigkeit bei betrieblich veranlasstem Handeln

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Grobe Fahrlässigkeit: Gericht begrenzt Arbeitnehmerhaftung auf Jahresgehalt

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer musste wegen grober Fahrlässigkeit mit Jahresbruttogehalt haften

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung von Arbeitnehmern im Arbeitsverhältnis

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Anspruch auf Schadensersatz gegen Putzfrau wegen MRT-Quench

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Innerbetrieblicher Schadensausgleich bei grober Fahrlässigkeit

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Grob fahrlässiges Handeln - MRT

  • juraexamen.info (Entscheidungsbesprechung)

    Der innerbetriebliche Schadensausgleich - ein Fallbeispiel

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1096
  • NZA 2011, 345
  • BB 2011, 628
  • DB 2011, 711
  • NZG 2011, 342
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01

    Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Der Begriff der betrieblich veranlassten Tätigkeit ist der gesetzlichen Regelung des § 105 Abs. 1 SGB VII entlehnt und wird von der Rechtsprechung in diesem Sinne ausgelegt (ErfK/Preis § 619a BGB Rn. 12 unter Hinweis auf BAG GS 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59; 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70; HWK/Krause 4. Aufl. § 619a BGB Rn. 21) .

    Der betriebliche Charakter der Tätigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer bei der Durchführung der Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Verhaltenspflichten verletzt, auch wenn ein solches Verhalten grundsätzlich nicht im Interesse des Arbeitgebers liegt (BAG 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - aaO) .

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob der Tatsachenrichter von den richtigen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist, die wesentlichen Umstände berücksichtigt und Denkgesetze, Erfahrungssätze und Verfahrensvorschriften nicht verletzt hat (BAG 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - zu II 3 b der Gründe mwN, BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70) .

  • BAG, 27.09.1994 - GS 1/89

    Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Der Begriff der betrieblich veranlassten Tätigkeit ist der gesetzlichen Regelung des § 105 Abs. 1 SGB VII entlehnt und wird von der Rechtsprechung in diesem Sinne ausgelegt (ErfK/Preis § 619a BGB Rn. 12 unter Hinweis auf BAG GS 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59; 18. April 2002 - 8 AZR 348/01 - BAGE 101, 107 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 122 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 70; HWK/Krause 4. Aufl. § 619a BGB Rn. 21) .

    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59) hat ein Arbeitnehmer vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen, bei leichtester Fahrlässigkeit haftet er dagegen nicht.

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 288/96

    Haftung einer Narkoseärztin, Berufshaftpflichtversicherung

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Auch in der von der Revision angeführten Entscheidung des Senats vom 25. September 1997 (- 8 AZR 288/96 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 63) wurde auf den konkret entschiedenen Einzelfall abgestellt und eine Haftungsmilderung nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung auch im Hinblick auf die Höhe des eingetretenen Schadens "im konkreten Fall" für nicht angezeigt gehalten.

    a) Ein Arbeitnehmer kann sich dann nicht auf Haftungsbeschränkungen berufen, wenn zu seinen Gunsten eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung, etwa eine Kfz-Haftpflichtversicherung, eingreift (BAG 25. September 1997 - 8 AZR 288/96 - mwN, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 111 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 63) .

  • BAG, 18.01.2007 - 8 AZR 250/06

    Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Das Verschulden des Schädigers muss sich dabei sowohl auf die pflichtverletzende Handlung als auch auf den Eintritt des Schadens beziehen (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - AP BGB § 254 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2) .

    Dies ist zwar grundsätzlich zulässig (BAG 18. Januar 2007 - 8 AZR 250/06 - AP BGB § 254 Nr. 15 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 2) .

  • BAG, 14.10.1993 - 8 AZR 242/92

    Haftungsausschluß - Gefahrgeneigte Arbeit

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Etwas anderes kann dann gelten, wenn der Arbeitgeber vor Einstellung des Arbeitnehmers wegen der Risiken der gefahrgeneigten Tätigkeit den Abschluss einer solchen privaten Haftpflichtversicherung verlangt und zur Einstellungsbedingung gemacht hatte, erst recht, wenn dafür zusätzliche Vergütungsbestandteile vereinbart wurden (BAG 14. Oktober 1993 - 8 AZR 242/92 - EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 28) .
  • BAG, 19.03.1959 - 2 AZR 402/55

    Gefahrengeneigte Arbeit - Arbeitspflichtverletzung - Fahrlässigkeitsbegriff

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Die Feststellung einer "Fahrlässigkeit" ist durch die Revision nachprüfbar (BAG 19. März 1959 - 2 AZR 402/55 - BAGE 7, 290, 301 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 8 = EzA BGB § 276 Nr. 3) .
  • BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88

    Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Auf Seiten des Arbeitgebers wird ein durch das schädigende Ereignis eingetretener hoher Vermögensverlust um so mehr dem Betriebsrisiko zuzurechnen sein, als dieser einzukalkulieren oder durch Versicherungen ohne Rückgriffsmöglichkeit gegen den Arbeitnehmer abzudecken war (BAG 12. Oktober 1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 23) .
  • BAG, 14.03.1974 - 2 AZR 155/73

    Arbeitsunfall - Betriebliche Tätigkeit - Innerbetrieblicher Werksverkehr -

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Das Handeln braucht dabei nicht zum eigentlichen Aufgabengebiet des Beschäftigten gehören, ausreichend ist, wenn er im wohl verstandenen Interesse des Arbeitgebers tätig wird (BGH 2. März 1971 - VI ZR 146/69 - AP RVO § 637 Nr. 6; BAG 14. März 1974 - 2 AZR 155/73 - AP RVO § 637 Nr. 8 = EzA RVO § 637 Nr. 5) .
  • BAG, 23.01.1997 - 8 AZR 893/95

    Zur Haftung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Eine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung gibt es nicht, sie festzulegen wäre dem Gesetzgeber vorbehalten (BAG 23. Januar 1997 - 8 AZR 893/95 - NZA 1998, 140) .
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 418/09
    Die besondere persönliche Bindung der Vertragspartner im Arbeitsverhältnis (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 828/93 - BAGE 81, 15 = AP BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 24 = EzA BGB § 242 Auskunftspflicht Nr. 4) bewirkt für beide Parteien des arbeitsvertraglichen Schuldverhältnisses, dass ihre Verpflichtung zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des anderen Teils (§ 241 Abs. 2 BGB) zu einer Vielzahl von Nebenleistungspflichten wie Unterlassungs- und Handlungspflichten führt.
  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 159/03

    Haftungsausschluss bei Streit unter Arbeitskollegen

  • LAG Niedersachsen, 24.04.2009 - 10 Sa 1402/08

    Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung bei grob fahrlässiger Schädigung eines

  • BGH, 02.03.1971 - VI ZR 146/69

    Dienstfahrt - Arbeitskollege - Mitnahme - Eigener PKW

  • BAG, 19.01.2016 - 2 AZR 449/15

    Fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung - beharrliche Verletzung

    Das betrifft sowohl auf die Hauptleistungspflicht bezogene Nebenleistungspflichten, die der Vorbereitung, der ordnungsgemäßen Durchführung und der Sicherung der Hauptleistung dienen und diese ergänzen (vgl. BGH 13. November 2012 - XI ZR 145/12 - Rn. 28) , als auch sonstige, aus dem Gebot der Rücksichtnahme (§ 241 Abs. 2 BGB) erwachsende Nebenpflichten (zum Inhalt möglicher Nebenleistungspflichten vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 12) .
  • BAG, 15.11.2012 - 8 AZR 705/11

    Arbeitnehmerhaftung - Trunkenheitsfahrt - grobe Fahrlässigkeit -

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob der Tatsachenrichter von den richtigen Beurteilungsmaßstäben ausgegangen ist, die wesentlichen Umstände berücksichtigt und Denkgesetze, Erfahrungssätze oder Verfahrensvorschriften verletzt hat (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 20, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 3) .

    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 18, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 3) .

    aa) Trotz Stimmen in der Literatur (Griese NZA 1996, 803, 808; Küttner/Griese Personalbuch 2012 19. Aufl. Stichwort Arbeitnehmerhaftung Rn. 16; Hanau/Rolfs NJW 1994, 1439, 1442; Lipperheide BB 1993, 720, 724 f.; Sommer NZA 1990, 837, 840) , die eine solche Haftungshöchstgrenze befürworten, hat das Bundesarbeitsgericht in st. Rspr. eine summenmäßige Begrenzung der Haftung des Arbeitnehmers abgelehnt und dies im Wesentlichen damit begründet, die Entscheidung über eine solche starre Haftungshöchstgrenze müsse dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 25 mwN, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 3) .

    Der Senat hat Urteile von Landesarbeitsgerichten bestätigt, die nach einer Abwägung im Einzelfalle zu dem Ergebnis gekommen waren, dem Arbeitnehmer sei eine Haftung nur in einer bestimmten Höhe zumutbar (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 24 ff., AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 3: Haftung in Höhe eines Jahresgehalts; 23. Januar 1997 - 8 AZR 893/95 - zu I 4 der Gründe, NZA 1998, 140: Haftung in Höhe von knapp sechs Bruttomonatsverdiensten) .

  • ArbG Düsseldorf, 18.02.2022 - 11 Ca 5388/21

    Arbeitsvertragskündigung - Vorlage eines gefälschten Impfausweises

    Der Arbeitnehmer hat seine Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis so zu erfüllen, seine Rechte so auszuüben und die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen des Arbeitgebers so zu wahren, wie dies von ihm unter Berücksichtigung seiner Stellung im Betrieb, seiner eigenen Interessen und der Interessen der anderen Arbeitnehmer des Betriebs nach Treu und Glauben billigerweise verlangt werden kann (BAG, Urt. v. 28.10.2010 - 8 AZR 418/09, NZA 2011, 345, 346 (Rn. 12); BAG, Urt. v. 25.04.2018 - 2 AZR 611/17, NZA 2018, 1405, 1409 (Rn. 44); BAG, Urt. v. 05.12.2019 - 2 AZR 240/19, NZA 2020, 646, 652 (Rn. 75); MüKoBGB/ Spinner , § 611a Rn. 993, 8.
  • LAG Sachsen, 13.06.2017 - 3 Sa 556/16

    Schadensersatzansprüche gegen eine Finanzdirektorin wegen Überweisung von

    Der betriebliche Charakter der Tätigkeit geht nicht dadurch verloren, dass der Arbeitnehmer bei der Durchführung der Tätigkeit grob fahrlässig oder vorsätzlich seine Verhaltenspflichten verletzt, auch wenn ein solches Verhalten grundsätzlich nicht im Interesse des Arbeitgebers liegt (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 14, m.w.N., NZA 2011, 345, 347).

    Eine feste, summenmäßig beschränkte Obergrenze der Haftung gibt es nicht, sie festzulegen wäre dem Gesetzgeber vorbehalten (vgl. BAG, Urteile vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 25, m.w.N., NZA 2011, 345, 348 und vom 15.11.2012 - 8 AZR 705/11 - Rz. 26 ff., m.w.N., zitiert nach Juris).

    (aa) Unter Berücksichtigung, dass sich das Verschulden des Schädigers sowohl auf die pflichtverletzende Handlung als auch auf den Eintritt des Schadens beziehen muss (vgl. BAG, Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 418/09 - Rz. 20, m.w.N., NZA 2011, 345, 347), fällt der Beklagten insgesamt (nur) grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  • BAG, 21.05.2015 - 8 AZR 116/14

    Schadensersatz - Erstattung von betrieblichen Mehrkosten

    a) Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (BAG 27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 17) .
  • BAG, 13.12.2012 - 8 AZR 432/11

    Berufskraftfahrer - Selbstbehalt des Arbeitgebers bei der

    Die Regeln der gesetzlichen Pflichtversicherung überlagern gleichsam die Grundsätze der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 28, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 3) .

    Nach den vom Großen Senat des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Grundsätzen (27. September 1994 - GS 1/89 (A) - BAGE 78, 56 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 103 = EzA BGB § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 59) haften Arbeitnehmer nur für vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang, bei leichtester Fahrlässigkeit dagegen überhaupt nicht (vgl. auch BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 17, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 136 = EzA BGB 2002 § 611 Arbeitnehmerhaftung Nr. 3) .

  • LAG Hessen, 02.04.2013 - 13 Sa 857/12

    Arbeitnehmerähnliche Personen haften jedenfalls dann nur beschränkt wie

    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (BAG vom 15. November 2012, a. a. O.; BAG vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - BAG AP Nr. 136 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).

    Den Arbeitnehmer darf keine ruinöse Ersatzpflicht treffen (BVerfG vom 19. Oktober 1993, E 89, 214; BAG vom 12. Oktober 1989, - 8 AZR 276/88 -, BAGE 63, 127; BAG vom 28. Oktober 2010, a. a. O.; Staudinger, a. a. O. Rdz. 77).

    Die dem Beklagten somit auch zukommenden Haftungserleichterungen der Höhe nach dürfen allerdings nicht schematisch angewendet werden, etwa mit einer maximalen Belastung von höchstens drei Monatsgehältern (BAG vom 15. November 2012, a. a. O.; BAG vom 28. Oktober 2010, a. a. O.).

  • OLG Hamm, 11.11.2011 - 20 U 3/11

    Rückgriff des Kfz-Haftpflichtversicherers einer OHG gegen deren Gesellschafter

    Ein Regress des Haftpflichtversicherers gegen den mit leichtester Fahrlässigkeit handelnden Arbeitnehmer des Versicherungsnehmers scheidet nach den vom BAG entwickelten Grundsätzen der beschränkten Arbeitnehmerhaftung (zuletzt BAG NJW 2011, 1096, 1097) aus, es sei denn, für den Arbeitnehmer besteht eine gesetzliche Pflichtversicherung.

    Nach den vom Bundesarbeitsgericht entwickelten Grundsätzen über die Haftungsbegrenzung bei betrieblich veranlasstem Handeln eines Arbeitnehmers hat dieser vorsätzlich verursachte Schäden in vollem Umfang zu tragen; bei grober Fahrlässigkeit hat der Arbeitnehmer in aller Regel den gesamten Schaden zu tragen, wobei jedoch im Einzelfall Haftungserleichterungen in Betracht kommen können; bei normaler Fahrlässigkeit ist der Schaden in aller Regel zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu verteilen; bei leichtester Fahrlässigkeit haftet der Arbeitnehmer dagegen nicht (vgl. BAG NJW 2011, 1096, 1097 Tz 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (NJW 2011, 1096, 1097 Tz 27) ist eine vom Arbeitnehmer freiwillig abgeschlossene Privathaftpflichtversicherung ohne Bedeutung.

    Zwar hat das Bundesarbeitsgericht erwogen, dass das Bestehen einer privaten Haftpflichtversicherung bei der internen Betriebsrisikoverteilung zu Ungunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden dürfe, wenn der Arbeitgeber vor Einstellung des Arbeitnehmers wegen der Risiken der gefahrgeneigten Tätigkeit den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung verlangt und zur Einstellungsvoraussetzung gemacht habe (BAG BeckRS 1993, 30916228); dies gelte erst recht, wenn dafür zusätzliche Vergütungsbestandteile vereinbart wurden (BAG NJW 2011, 1096, 1099 Tz 29).

    Soweit das Bundesarbeitsgericht (NJW 2011, 1096, 1099 Tz 29 am Ende) formuliert hat, dass das Bestehen einer zwingend vereinbarten Haftpflichtversicherung in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen sei, führt dies vorliegend ohnehin zu keinem anderen Ergebnis.

  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 187/15

    Drittschuldnerklage - Betriebshaftpflichtversicherung - Deckungsanspruch -

    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein (BAG 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 - Rn. 25; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 18) .
  • BAG, 22.03.2018 - 8 AZR 779/16

    Zulassung der Revision - Urteilstenor - Berichtigung

    Auch die persönlichen Verhältnisse des Arbeitnehmers und die Umstände des Arbeitsverhältnisses, wie die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das Lebensalter, die Familienverhältnisse und sein bisheriges Verhalten können zu berücksichtigen sein ( BAG 15. September 2016 - 8 AZR 187/15 - Rn. 54; 15. November 2012 - 8 AZR 705/11 - Rn. 25 ; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 18 ) .

    (1) Die Anwendung der Grundsätze über die beschränkte Arbeitnehmerhaftung setzt ein betrieblich veranlasstes Handeln des Beklagten voraus (vgl. etwa BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 418/09 - Rn. 16) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 09.10.2018 - 6 Sa 75/18

    Haftung des Arbeitnehmers bei zur privaten Nutzung überlassenem Firmenwagen

  • ArbG Berlin, 23.09.2015 - 28 Ca 5269/15

    Arbeitnehmerhaftung - verschuldeter Verkehrsunfall - mittlere Fahrlässigkeit -

  • ArbG Berlin, 26.04.2022 - 58 Ca 12302/21

    Kündigungsgrund gefälschter Genesenennachweis

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 20.10.2020 - 5 Sa 48/20

    Überstundenvergütung - Urlaubsabgeltung - Arbeitnehmerhaftung wegen

  • ArbG Berlin, 17.01.2014 - 28 Ca 17465/13

    Schadenersatz wegen Fehlleistung

  • LAG Hamm, 12.05.2015 - 14 Sa 904/14

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Erfüllung des arbeitsvertraglichen

  • ArbG Siegburg, 11.04.2019 - 1 Ca 1225/18

    Handbremse nicht angezogen - Postzusteller muss Schadensersatz zahlen

  • LAG Schleswig-Holstein, 14.09.2011 - 3 Sa 241/11

    Schadensersatzansprüche, Unfall, Arbeitnehmerhaftung, Fahrlässigkeit, grobe,

  • OLG Brandenburg, 10.02.2021 - 7 U 100/19
  • ArbG Berlin, 13.01.2012 - 28 Ca 11537/11

    Freistellung des Arbeitnehmers bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter

  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 12 Sa 1866/12

    Fristlose Kündigung und Urlaubsgewährung

  • LAG Köln, 09.01.2020 - 8 Sa 787/18

    Schadensersatzklage der Stadt Bonn gegen ehemaligen leitenden Mitarbeiter im

  • LAG Bremen, 15.10.2013 - 1 Sa 32/13

    Eingruppierungsvertrag für die Hafenarbeiter der Deutschen Seehafenbetriebe,

  • LAG Rheinland-Pfalz, 24.11.2021 - 7 Sa 70/21

    Rückzahlung einbehaltener Gelder - Schadensersatzansprüche im beendeten

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.01.2014 - 7 Sa 84/13

    Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Kraftfahrer bei Verkehrsunfall

  • VG Freiburg, 16.03.2018 - 1 K 1182/16

    Heranziehung eines wissenschaftlichen Mitarbeiters zu einem Kostenersatz wegen

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.02.2017 - 7 Sa 1010/16

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Diebstahl aus unbeaufsichtigtem Fahrzeug

  • BAG, 07.12.2016 - 4 AZR 112/14

    Eingruppierung eines Hafenfacharbeiters - Absolvieren der Facharbeiterprüfung

  • LAG Düsseldorf, 15.04.2011 - 9 Sa 1734/10

    Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberin bei der Kündigung; unbegründete

  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.04.2018 - 8 Sa 443/17

    Arbeitnehmerhaftung - Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten

  • LAG München, 28.03.2018 - 11 Sa 871/17

    Schadensersatz; Verschulden; Ausschlussfrist; Aufrechnung

  • ArbG Berlin, 15.06.2022 - 55 Ca 456/21
  • ArbG Essen, 06.12.2018 - 1 Ca 1725/18

    Arbeitnehmerhaftung: Verschuldensgrad mittlere Fahrlässigkeit

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.04.2014 - 3 Sa 305/11

    Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer bei Manipulation

  • LAG Niedersachsen, 16.03.2022 - 8 Sa 809/20

    Besonderer Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern Unwirksame

  • LAG Hamm, 22.03.2022 - 17 Sa 1396/20

    Beteiligung des Personalrats bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

  • LAG Baden-Württemberg, 16.06.2020 - 15 Sa 93/18

    Außerordentliche Kündigung einer Kirchenmusikerin wegen Missachtung des

  • LAG Sachsen-Anhalt, 31.03.2015 - 6 Sa 351/13

    Schadensersatz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 8 Sa 136/13

    Arbeitnehmerhaftung - mittlere Fahrlässigkeit

  • FG München, 04.12.2012 - 10 K 3854/09

    Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder aus nichtselbständiger Arbeit bei einem

  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.12.2014 - 4 Sa 377/14

    Fehlende Vollmachtsvorlage - außerordentliche Kündigung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 19.03.2014 - 20 Sa 1945/12

    Umdeutung von Verfahrenshandlungen - Zulässigkeit der Feststellungsklage

  • ArbG München, 13.08.2020 - 33 Ca 11011/19

    Auswahlentscheidung, Betriebsrat, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Vergabeverfahren,

  • ArbG Frankfurt/Main, 13.11.2020 - 8 Ca 5367/19
  • ArbG Bamberg, 05.06.2014 - 4 Ca 1085/13

    Lohnansprüche - Erst Erholungsurlaub genommen dann arbeitsunfähig

  • LAG Schleswig-Holstein, 18.12.2013 - 6 Sa 158/13

    Schadensersatz, Vorteilsausgleichung, Urlaubsabgeltung, Zeitguthaben

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht