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   BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 435/87   

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https://dejure.org/1989,2245
BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 435/87 (https://dejure.org/1989,2245)
BAG, Entscheidung vom 14.03.1989 - 8 AZR 435/87 (https://dejure.org/1989,2245)
BAG, Entscheidung vom 14. März 1989 - 8 AZR 435/87 (https://dejure.org/1989,2245)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versagung des Urlaubsabgeltungsanspruchs einer im Einzelhandel beschäftigten Verkäuferin bei Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund Vorruhestandsvereinbarung - Begriff der Altersgrenze - Versagung eines vorgezogenes Altersruhegeld bei Ausscheiden einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltung: Vorruhestand nach MTV der Mitarbeiter der do op-Unternehmen

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG §§ 3, 5 Abs. 1 Buchst. c, 7 Abs. 4, 13 Abs. 1; RVO § 1248 Abs. 1 bis Abs. 3; MTV vom 1.1.1986 für die Mitarbeiter der co op Unternehmen (Einzelhandelsbereich) §§ 9, 16, 21, 32
    Tariflicher Anspruch auf vollen Jahresurlaub bei Ausscheiden durch Vorruhestandsvereinbarung in der zweiten Jahreshälfte?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 690 (Ls.)
  • BB 1989, 1347
  • DB 1989, 1730
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 435/87
    Zu Recht hat das Berufungsgericht es auch abgelehnt, aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang, auf den es bei Berücksichtigung des wirklichen Willens der Tarifvertragsparteien über den Tarifwortlaut hinaus ankommt (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung), das Ausscheiden aufgrund einer Vorruhestandsvereinbarung dem in § 16 Abs. 6 Unterabs. 3 i. Verb.
  • BAG, 08.03.1984 - 6 AZR 442/83

    Keine tarifvertragliche Ausschlussmöglichkeit für Urlaubs- und

    Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 435/87
    Er kann durch eine tarifliche Regelung nicht ausgeschlossen oder gemindert werden; eine Tarifnorm, die eine Zwölftelung des gesetzlichen Urlaubs vorsieht, ist nicht wirksam (vgl. BAGE 45, 199 = AP Nr. 15 zu § 13 BUrlG).
  • BAG, 16.09.1997 - 9 AZR 532/96

    Sicherung des Anspruchs auf Erholungsurlaub für die auf die DB AG übergeleiteten

    Es gilt somit die gesetzliche Regelung § 7 Abs. 4 BUrlG (vgl. BAG Urteil vom 14. März 1989 - 8 AZR 435/87 - AP Nr. 46 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.12.1995 - 10 AZR 598/94

    Abschluss eines Aufhebungsvertrages aus betrieblichen Gründen unter Gewährung

    Dieser ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung in § 25 AVG (vgl. BAG Urteil vom 14. März 1989 - 8 AZR 435/87 - AP Nr. 46 zu § 7 BUrlG Abgeltung), die u.a. die Vollendung des 60. Lebensjahres voraussetzen.
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