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   BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86   

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BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86 (https://dejure.org/1988,1721)
BAG, Entscheidung vom 23.06.1988 - 8 AZR 459/86 (https://dejure.org/1988,1721)
BAG, Entscheidung vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 (https://dejure.org/1988,1721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abgeltung und Übertragbarkeit des im Veranlagungszeitraum nicht in Anspruch genommenen Jahresurlaubs im Falle der Mutterschaft einer Abteilungsleiterin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1989, 426 (Ls.)
  • BB 1988, 1896
  • DB 1988, 2210
  • JR 1989, 176
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.08.1987 - 8 AZR 124/86

    Urlaubsabgeltungsanspruch einer Kassiererin im Einzelhandel im Falle der

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteile vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 395/85 und 8 AZR 404/85 - und zuletzt Urteil vom 11. August 1987 - 8 AZR 124/86 - zu dem vorliegenden Tarifvertrag, nicht veröffentlicht) angenommen, daß die Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs nicht miteinander gleichgesetzt werden können.

    Es verbleibt daher bei der Befristung des Anspruchs nach § 18 MTV (vgl. Urteil des Senats vom 11. August 1987 - 8 AZR 124/86 -, nicht zur Veröffentlichung bestimmt).

    Bereits im Urteil vom 11. August 1987 - 8 AZR 124/86 - (nicht zur Veröffentlichung bestimmt) hat der Senat angenommen, daß Urlaub, der bis zum 31. März des folgenden Jahres nicht genommen wurde, nach § 18 MTV verfällt.

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Dies hatte zur Folge, daß der Urlaub in das Urlaubsjahr 1985 übertragen wurde, ohne daß es einer Handlung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bedurfte (vgl. Urteile des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - und vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).

    Vielmehr ist § 18 Satz 1 MTV zu entnehmen, daß die Tarifpartner, ebenso wie der Gesetzgeber in § 7 Abs. 3 Satz 2 BUrlG, für die beiden genannten Sonderfälle (betriebliche und zwingende persönliche Gründe) die Anspruchsdauer, also die Befristung, erweitert haben, die Übertragung des Urlaubs also allein an das Vorliegen eines dieser Merkmale geknüpft haben (vgl. Urteile des Senats vom 25. August und 24. November 1987, aaO).

  • BAG, 22.10.1987 - 8 AZR 171/86

    Resturlaub bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Abgeltung von tariflichem

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Auch ist er nach dieser Bestimmung nicht verpflichtet, "Urlaub" zu gewähren, wenn, wie hier, die Voraussetzungen für eine Freistellung von der Arbeitspflicht nicht vorliegen (vgl. dazu z.B. die Regelung in § 43 Abs. 17 Unterabs. 2 TV Ang Bundespost sowie das Urteil des Senats vom 22. Oktober 1987 - 8 AZR 171/86 -, insoweit zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 395/85

    Verhältnis der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteile vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 395/85 und 8 AZR 404/85 - und zuletzt Urteil vom 11. August 1987 - 8 AZR 124/86 - zu dem vorliegenden Tarifvertrag, nicht veröffentlicht) angenommen, daß die Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs nicht miteinander gleichgesetzt werden können.
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 498/84

    Mutterschaftsurlaub - Anspruch auf Urlaub - Erlöschen des Anspruchs -

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteile vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 395/85 und 8 AZR 404/85 - und zuletzt Urteil vom 11. August 1987 - 8 AZR 124/86 - zu dem vorliegenden Tarifvertrag, nicht veröffentlicht) angenommen, daß die Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs nicht miteinander gleichgesetzt werden können.
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 62/84

    Tariflicher Urlaubsanspruch im fortbestehenden Arbeitsverhältnis - Zeitliche

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. z.B. BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Urlaub (Ersatzurlaub) in gleicher Höhe verlangen (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 118/86

    Urlaubsanspruch - Übertragungsregelung

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Dies hatte zur Folge, daß der Urlaub in das Urlaubsjahr 1985 übertragen wurde, ohne daß es einer Handlung von Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bedurfte (vgl. Urteile des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 118/86 - und vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BAG, 25.02.1987 - 8 AZR 404/85

    Verhältnis der Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 498/84 - AP Nr. 3 zu § 8 d MuSchG 1968, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt; Urteile vom 25. Februar 1987 - 8 AZR 395/85 und 8 AZR 404/85 - und zuletzt Urteil vom 11. August 1987 - 8 AZR 124/86 - zu dem vorliegenden Tarifvertrag, nicht veröffentlicht) angenommen, daß die Nichtverwirklichung des Urlaubs wegen Krankheit und wegen Inanspruchnahme des Mutterschaftsurlaubs nicht miteinander gleichgesetzt werden können.
  • BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 75/83

    Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Schadenersatz

    Auszug aus BAG, 23.06.1988 - 8 AZR 459/86
    Kann Urlaub, der als Schadenersatz für verfallenen Urlaub geschuldet wird, wie im vorliegenden Fall, wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr gewährt werden, ist der Arbeitnehmer gemäß § 251 BGB in Geld zu entschädigen (vgl. Urteil des Senats vom 26. Juni 1986 - 8 AZR 75/83 - AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Weder besteht ein derartiger Ersatzurlaubsanspruch wegen eines Verzugsschadens nach § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB (vgl. zu den Voraussetzungen BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 8 = EzA BUrlG § 7 Nr. 41; 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 16 = EzA BUrlG § 7 Nr. 62; Senat 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - AP BUrlG § 7 Nr. 25) noch ist ein vertraglicher Anspruch auf ersatzweise Nachgewährung infolge des Unterwerfungsvergleichs der Parteien vom 18. März 1999 entstanden.
  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 549/91

    Ersatzurlaub und tarifliche Ausschlußfrist

    Ansonsten erlischt der erfüllbare Teil mit Ablauf des Kalenderjahres (BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • BAG, 24.09.1996 - 9 AZR 364/95

    Urlaub während des Streiks

    Die Beklagte wäre nur dann nach § 284 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB zum Schadenersatz verpflichtet, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Untergangs der Urlaubsansprüche in Schuldnerverzug befunden hätte (vgl. BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung; Senatsurteil vom 5. Dezember 1995 - 9 AZR 666/94 - AP Nr. 22 zu § 1 BildungsurlaubsG NRW, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 18.05.1999 - 9 AZR 419/98

    Urlaubsanspruch im Fleischerhandwerk Niedersachsen

    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112; 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP BUrlG § 7 Übertragung Nr. 16 = EzA BUrlG § 7 Nr. 62; 16. März 1999 - 9 AZR 428/98 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen) kann der Arbeitnehmer Ersatz für verfallenen Urlaub verlangen, wenn sich der Arbeitgeber mit der Urlaubsgewährung in Verzug befunden hat und nach Ablauf des Übertragungszeitraums der Urlaubsanspruch untergegangen ist (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 16.03.1999 - 9 AZR 428/98

    Urlaubsgewährung im Übertragungszeitraum - schriftliche Geltendmachung -

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung) kann der Arbeitnehmer, wenn er den Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsanspruchs in Verzug gesetzt hat, anstelle des ursprünglichen Urlaubsanspruchs als Schadenersatz Urlaub (Ersatzurlaub) in gleicher Höhe verlangen, wenn die Urlaubsgewährung während des Verzugs des Arbeitgebers unmöglich wird (§ 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 280 Abs. 1, § 249 Satz 1 BGB).
  • BAG, 23.06.1992 - 9 AZR 57/91

    Urlaub einer studentischen Aushilfskraft

    Der Gläubiger des Schadenersatzanspruchs gemäß § 249 Satz 1 BGB ist bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nach § 251 Abs. 1 BGB in Geld zu entschädigen (BAGE 52, 254 = AP Nr. 5 zu § 44 SchwbG; BAG Urteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung).
  • LAG Düsseldorf, 04.05.2011 - 12 Sa 1832/10

    Urlaubsabgeltung bei längerer Erkrankung; unbefristeter Urlaubsanspruch über das

    Indessen können Urlaubsanfragen ebenso wie der Appell an die Beteiligten, einzelvertraglich die Nachgewährung des Urlaubs zu vereinbaren (einerseits Leinemann AuR 1987, 184 [Fn. 12], andererseits BAG 23.06.1988 - 8 AZR 459/86 - Rn. 21), an der Realität abprallen.
  • LAG Hessen, 17.12.1999 - 2 Sa 157/99

    Anspruch auf Vergütung im Zusammenhang mit Annahmeverzug sowie Anspruch auf

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  • LAG Schleswig-Holstein, 25.10.1989 - 3 Sa 390/89

    Tariflichvertraglicher Verfall eines Resturlaubsanspruchs bei Krankheit im Urlaub

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  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 100/89

    Anspruch auf Urlaubsabgeltung nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) -

    Damit hängt der Erfolg der Klage davon ab, ob der Kläger nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis oder ggf. auch schon vorher seine Arbeitsfähigkeit wieder erlangt hat (vgl. dazu z.B. das Senatsurteil vom 23. Juni 1988 - 8 AZR 459/86 - AP Nr. 16 zu § 7 BUrlG Übertragung, zu II der Gründe m.w.N.).
  • BAG, 24.05.1989 - 8 AZR 787/87

    Urlaub: Übertragung in das Folgejahr - Geltendmachung - Arbeitsunfähigkeit

  • LAG Hamburg, 03.06.2010 - 7 Sa 4/10

    Zusatzurlaub für im Rahmen von Bereitschaftsdiensten geleistete Nachtstunden -

  • BAG, 23.02.1989 - 8 AZR 559/87

    Befristung des Urlaubsanspruchs auf Geltendmachung bis zum 31. März eines jeden

  • LAG Thüringen, 19.10.1998 - 8 Sa 126/98

    Urlaubsabgeltung bei Betriebsübergang

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