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   BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89   

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BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89 (https://dejure.org/1990,615)
BAG, Entscheidung vom 18.10.1990 - 8 AZR 490/89 (https://dejure.org/1990,615)
BAG, Entscheidung vom 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 (https://dejure.org/1990,615)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    Öffentlicher Dienst - befristetes Arbeitsverhältnis, Urlaubsabgeltung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BUrlG § 7 Abs. 4; BAT i.d.F. des 55. ÄndTV, § 51 Abs. 1, § 48
    Kein Ausschluß von Urlaubsabgeltung nach BAT bei befristetem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 66, 134
  • MDR 1991, 652
  • NZA 1991, 466
  • BB 1991, 1048
  • DB 1991, 2671
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Berlin, 22.08.1989 - 8 Sa 38/89

    Urlaubsabgeltung; Urlaub; Arbeitsunfähigkeit; Beendigung; Arbeitsverhältnis;

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 22. August 1989 - 8 Sa 38/89 - wird zurückgewiesen.

    Zu Unrecht meint die Revision (vgl. im Ansatz ebenso Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, § 51 BAT Rz 1a, 13; vgl. ebenso PK-BAT Rzadkowski, § 51 Rz 5; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Juni 1990, § 51 Erl. 3e; Peltzer, NZA 1988, 493 sowie LAG Berlin Urteil vom 9. Januar 1989 - 9 Sa 91/88 - ZTR 1989, 486), daß diese Verpflichtung nur den gesetzlichen Mindesturlaub umfasse, den der Beklagte bereits durch Abgeltung von zehn Urlaubstagen erfüllt habe.

  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. z.B. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß z.B. die sich aus § 7 Abs. 3 BUrlG für die Befristung und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ergebenden Merkmale auch auf tarifvertragliche Urlaubsansprüche anzuwenden sind, wenn im Tarifvertrag hiervon nicht abgewichen worden ist.
  • BAG, 13.05.1982 - 6 AZR 360/80

    Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. z.B. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß z.B. die sich aus § 7 Abs. 3 BUrlG für die Befristung und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ergebenden Merkmale auch auf tarifvertragliche Urlaubsansprüche anzuwenden sind, wenn im Tarifvertrag hiervon nicht abgewichen worden ist.
  • BAG, 31.05.1990 - 8 AZR 161/89

    Urlaubsabgeltung: Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - tarifvertraglicher

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. z.B. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß z.B. die sich aus § 7 Abs. 3 BUrlG für die Befristung und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ergebenden Merkmale auch auf tarifvertragliche Urlaubsansprüche anzuwenden sind, wenn im Tarifvertrag hiervon nicht abgewichen worden ist.
  • LAG Berlin, 09.01.1989 - 9 Sa 91/88

    Surrogatcharakter eines Urlaubsabgeltungsanspruchs;

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    Zu Unrecht meint die Revision (vgl. im Ansatz ebenso Crisolli/Tiedtke/Ramdohr, Das Tarifrecht der Angestellten im öffentlichen Dienst, § 51 BAT Rz 1a, 13; vgl. ebenso PK-BAT Rzadkowski, § 51 Rz 5; Clemens/Scheuring/Steingen/Wiese, BAT, Stand Juni 1990, § 51 Erl. 3e; Peltzer, NZA 1988, 493 sowie LAG Berlin Urteil vom 9. Januar 1989 - 9 Sa 91/88 - ZTR 1989, 486), daß diese Verpflichtung nur den gesetzlichen Mindesturlaub umfasse, den der Beklagte bereits durch Abgeltung von zehn Urlaubstagen erfüllt habe.
  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    So entspricht es ständiger Rechtsprechung des Sechsten Senats des Bundesarbeitsgerichts und ihm folgend des erkennenden Senats (vgl. z.B. BAGE 39, 53 = AP Nr. 4 zu § 7 BUrlG Übertragung; BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung; BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des erkennenden Senats vom 31. Mai 1990 - 8 AZR 161/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen), daß z.B. die sich aus § 7 Abs. 3 BUrlG für die Befristung und die Erfüllbarkeit des Urlaubsanspruchs ergebenden Merkmale auch auf tarifvertragliche Urlaubsansprüche anzuwenden sind, wenn im Tarifvertrag hiervon nicht abgewichen worden ist.
  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 18.10.1990 - 8 AZR 490/89
    Auch wenn von einem solchen übereinstimmenden Willen der Tarifvertragsparteien auszugehen wäre, könnte es darauf für die Auslegung der Tarifregelung nur ankommen, wenn dieser Wille in § 51 Abs. 1 BAT hinreichend Ausdruck gefunden hätte oder sich sonst Zweifel aus dem Wortlaut der Tarifvorschrift ergeben, die es nahelegen, für deren Beseitigung einen solchen Willen heranzuziehen (BAGE 46, 308 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 20.09.2011 - 9 AZR 416/10

    Urlaubsabgeltung - Vererbbarkeit

    dd) Dem steht nicht entgegen, dass es nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für das Entstehen des Urlaubsabgeltungsanspruchs nach § 7 Abs. 4 BUrlG grundsätzlich nicht auf die Art der Beendigung ankommt (vgl. etwa BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - zu 3 b der Gründe, BAGE 66, 134) .
  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Die gesetzlichen Bestimmungen sind auf den übergesetzlichen Urlaub nur anwendbar, wenn arbeits- oder tarifvertragliche Regelungen fehlen (BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134; bestätigt für tarifliche Ansprüche durch BAG 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283).
  • BAG, 28.04.1998 - 9 AZR 314/97

    Neuberechnung der Dauer des Urlaubs bei Verringerung der Zahl der wöchentlichen

    Haben die Tarifvertragsparteien dies unterlassen, ist von der gesetzlichen Regelung auch für den tariflichen Urlaubsanspruch auszugehen (vgl. z.B. BAG Urteil vom 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134 - AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung, m.w.N.).

    Die auch vom Landesarbeitsgericht angesprochene Frage nach einer möglichen Lückenfüllung in Tarifverträgen beantwortet sich daher für urlaubsrechtliche Regelungen von selbst: Entweder haben die Tarifvertragsparteien mit ihrem Regelungswerk die Bestimmungen des BUrlG wirksam ausgeschlossen, oder es sind die Vorschriften dieses Gesetzes anzuwenden, wenn dem Tarifvertrag kein anderes tarifliches Regelungsziel zu entnehmen ist (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134, 138 = AP, aaO; Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, § 13 BUrlG Rz 7).

  • BAG, 20.01.1994 - 2 AZR 521/93

    Fristlose Kündigung; Selbstbeurlaubung

    Diese Regelung des § 7 BUrlG gilt grundsätzlich nicht nur für den gesetzlichen Mindesturlaub, sondern mangels besonderer entgegenstehender Vereinbarungen für jeden Urlaubsanspruch (BAGE 66, 134 [BAG 18.10.1990 - 8 AZR 490/89] = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 28.02.1991 - 8 AZR 196/90

    Aufeinanderfolgende Arbeitsverhältnisse - Urlaubsanspruch

    Der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG ist nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfaßt den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist(Urteil des erkennenden Senats vom 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse bestimmt).
  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 865/08

    Auslegung einer Kündigungserklärung des Arbeitnehmers - Vertragsstrafe -

    a) Entgegen der Auffassung der Revision ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung noch nicht erfüllt ist (BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 56 = EzA BUrlG § 7 Nr. 80; vgl. auch 28. Februar 1991 - 8 AZR 196/90 - BAGE 67, 283 = AP BUrlG § 6 Nr. 4 = EzA BUrlG § 6 Nr. 4).
  • BAG, 07.12.1993 - 9 AZR 683/92

    Befristung des Urlaubsanspruchs - IAO-Übereinkommen Nr. 132

    Die gesetzliche Regelung ist auch für den tariflichen Urlaub maßgeblich, weil die Tarifvertragsparteien für die Abgeltung des Urlaubs keine eigene Bestimmung getroffen haben (BAGE 67, 283 = AP Nr. 4 zu § 6 BUrlG ; BAGE 66, 134 = AP Nr. 56 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 309/99

    Umrechnung des Urlaubsanspruchs

    Sie sind ebenso wie die übrigen Tarifvertragsparteien grundsätzlich von der gesetzlichen Regelung ausgegangen und haben nur, soweit sie Ausnahmen für erforderlich hielten, Regelungen getroffen (vgl. BAG 18. Oktober 1990 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134, 138 = AP BUrlG § 7 Abgeltung Nr. 56 = EzA BUrlG § 7 Nr. 80, zu 3 der Gründe).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2021 - 2 Sa 287/20

    Urlaubsabgeltung - Tatsachenvergleich

    Dafür ist der Urlaubsabgeltungsanspruch nach § 7 Abs. 4 BUrlG nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub im Sinne von §§ 1, 3 BUrlG beschränkt, sondern umfasst den gesamten Urlaubsanspruch des Arbeitnehmers, der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch nicht erfüllt ist (BAG, Urteil vom 18.10.1990 - 8 AZR 490/89 -, Rn. 22, juris).
  • BAG, 29.07.2003 - 9 AZR 270/02

    Übertragung von Teilurlaub

    In Ergänzung der vertraglichen Regelungen gelten deshalb die gesetzlichen Vorschriften, die diese Punkte regeln (vgl. BAG 12. Januar 1989 - 8 AZR 490/89 - BAGE 66, 134).
  • BAG, 17.01.1995 - 9 AZR 664/93

    Urlaubsabgeltung und Kündigungsschutzprozeß

  • BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95

    Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW

  • LAG Saarland, 20.06.2001 - 2 Sa 140/00

    Anspruch auf Abgeltung aufgrund Arbeitsunfähigkeit nicht genommener Urlaubstage;

  • BAG, 09.08.1994 - 9 AZR 346/92

    Tarifliche Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.02.2013 - 8 Sa 2006/12

    Urlaubsabgeltungsanspruch

  • ArbG Wesel, 15.07.2015 - 6 Ca 703/15

    Tod des Arbeitnehmers - Urlaubsabgeltung

  • LAG Köln, 23.03.2012 - 10 Sa 802/11

    Auslegung einer Betriebsrentenabrede

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