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   BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02   

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BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02 (https://dejure.org/2003,8698)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2003 - 8 AZR 494/02 (https://dejure.org/2003,8698)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 (https://dejure.org/2003,8698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das Gymnasium bei einem Einsatz an einer Sekundarschule in Sachsen-Anhalt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifgerechte Eingruppierung einer an der Sekundarschule beschäftigten Gymnasial-Lehrerin; Vereinbarung der Anwendbarkeit des Tarifvertrages zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) und der Eingruppierungsrichtlinien des Landes ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Öffentlicher Dienst; Eingruppierung Lehrer - Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das Gymnasium bei einem Einsatz an einer Sekundarschule in Sachsen-Anhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 427/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Es handelt sich um eine gegenüber der Realschule eigenständige Schulform (BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84; 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 83).

    IIa BAT-O, da diese Regelungen nach Fußnote 6 nur für Lehrer mit einem Abschluss nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gelten (vgl. BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84).

    Auch für Lehrer mit einem Abschluss nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik kommt - wie oben unter II 2 b bb dargestellt - im Eingangsamt nur eine Vergütung entsprechend der Besoldungsgruppe A 12 in Betracht (vgl. auch BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 429/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Es handelt sich um eine gegenüber der Realschule eigenständige Schulform (BAG 22. März 2001 - 8 AZR 427/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 84; 17. Mai 2001 - 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 83).

    Der Senat hat in den Urteilen vom 17. Mai 2001 (- 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 83 und 22. März 2001 - 8 AZR 475/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 84 jeweils Ausbildung nach neuem Recht) festgestellt, dass noch nicht einmal Lehrer mit Erster und Zweiter Staatsprüfung für das "Lehramt Haupt- und Realschule an Sekundarschulen" in die VergGr.

  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Abschn. IV. A Nr. 5 der Eingruppierungsrichtlinien, wonach Lehrkräfte, die an einer anderen als ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform (Schulart) verwendet werden, entsprechend ihrer Lehrbefähigung vergütet werden, gewährleistet grundsätzlich eine dem jeweiligen Eingangsamt entsprechende Vergütung (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24 zur gleichlautenden Vorbemerkung Nr. 1 zu den Sächsischen Lehrereingruppierungsrichtlinien).

    Es ist zulässig, die Eingruppierung sowohl von der Lehrbefähigung als auch von der Beschäftigung in einer bestimmten Schulform abhängig zu machen (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).

  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 -) entschieden, dass die wortgleich in den Arbeitgeberrichtlinien im Freistaat Sachsen vorhandene Klausel hinsichtlich der Begrenzung auf die Eingangsvergütung und nicht auf die höchstmögliche Vergütung der schulformgerecht eingesetzten Lehrer verweist.
  • BAG, 25.11.1998 - 10 AZR 518/97

    Eingruppierung - Leiter eines Schwimmzentrums

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Es ist zulässig, die Eingruppierung sowohl von der Lehrbefähigung als auch von der Beschäftigung in einer bestimmten Schulform abhängig zu machen (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Es handelt sich um eine Eingruppierungsfeststellungsklage, die im öffentlichen Dienst allgemein üblich ist und gegen deren Zulässigkeit nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts keine Bedenken bestehen (zB 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -).
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 475/00

    Eingruppierung - Lehrer an Sekundarschulen in Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Der Senat hat in den Urteilen vom 17. Mai 2001 (- 8 AZR 429/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 83 und 22. März 2001 - 8 AZR 475/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 84 jeweils Ausbildung nach neuem Recht) festgestellt, dass noch nicht einmal Lehrer mit Erster und Zweiter Staatsprüfung für das "Lehramt Haupt- und Realschule an Sekundarschulen" in die VergGr.
  • BAG, 22.03.2001 - 8 AZR 476/00

    Eingruppierung - Realschullehrerin im Land Sachsen-Anhalt

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Im Urteil vom 22. März 2001 (- 8 AZR 476/00 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 80) hat der Senat eine Eingruppierung einer Realschullehrerin bei Verwendung an einer Sekundarschule in die VergGr.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 28.06.2002 - 2 Sa 2/02
    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Auf die Revision des beklagten Landes wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 28. Juni 2002 - 2 Sa 2/02 E - aufgehoben.
  • BAG, 15.11.1995 - 4 AZR 489/94

    Eingruppierung von Lehrern in Bremen

    Auszug aus BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02
    Der Feststellungsantrag ist auch insoweit zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (zB BAG 15. November 1995 - 4 AZR 489/94 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 44, zu I der Gründe).
  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 322/10

    Abordnung - Direktionsrecht - Gymnasiallehrer

    bb) Studienräte mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen werden bei einer entsprechenden Verwendung nach Anlage I des Bundesbesoldungsgesetzes (Bundesbesoldungsordnungen A und B - BBesO A/B) in die Besoldungsgruppe A 13 eingestuft (vgl. BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - zu II 2 c der Gründe, EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 117) .
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 261/11

    Strukturausgleich - Merkmal "Aufstieg - ohne

    den Lehrkräften, die die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllen, und den "Nichterfüllern", bei denen dies nicht der Fall ist (vgl. beispielhaft die Regelungen in Sachsen-Anhalt, wiedergegeben bei BAG 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M Nr. 117) .
  • LAG Baden-Württemberg, 03.11.2014 - 1 Sa 9/14

    Eingruppierung einer Sozialarbeiterin

    Der Feststellungsantrag ist auch zulässig, als er Zinsforderungen zum Gegenstand hat (vgl. nur BAG 30.10.2003 - 8 AZR 494/02 - Juris).
  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 27/04

    Stichtagsregelung: Zeitaufstieg von Gesamtschullehrern

    Es ist anerkannt, dass die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele der einzelnen Schularten grundsätzlich ein sachgerechtes Differenzierungsmerkmal sein kann (BVerwG 13. Juli 1977 - IV C 85.75 - Buchholz Folge 3 237.4 § 74 HmbBG Nr. 2, für die Problematik einer unterschiedlichen Pflichtstundenzahl; BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 -AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24; 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 117).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Als sachlicher Grund, hinsichtlich der Vergütung von Lehrern zu differenzieren, sind sowohl Unterschiede in deren Ausbildung (BAG 17. April 2003 - 8 AZR 273/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 114; 18. Dezember 2003 - 8 AZR 550/02 - EzBAT BAT SR 2 l I Nr. 3 Nr. 17) als auch in deren Lehrbefähigung anerkannt (BAG 25. November 1998 - 10 AZR 518/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 74 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 64; 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24 = EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 76; 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 117).
  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

    Damit ist aber entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und der Klägerin die Eingangsvergütung und nicht die höchstmögliche Vergütung an der Schulart, an der der Arbeitnehmer verwendet wird, gemeint (BAG 21. August 2003 8 AZR 442/02 ZTR 2004, 419; 30. Oktober 2003 8 AZR 494/02 -).
  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

    Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 - NZA-RR 2004, 47; bestätigt durch 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - zVv.) entschieden, dass die betreffende Klausel hinsichtlich der Begrenzung auf die Eingangsvergütung und nicht auf die höchstmögliche Vergütung der schulformgerecht eingesetzten Lehrer verweist.
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