Rechtsprechung
BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Erlöschen des Urlaubsanspruchs - Abhängigkeit des Urlaubsanspruchs von der tatsächlichen Erbringung der Arbeitsleistung im Urlaubsjahr - Urlaubsabgeltung als Schadensersatz - Begründung des Schuldnerverzugs - ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Urlaubsabgeltung: Voraussetzungen - Rechtsmissbrauch - Erlöschen des Anspruchs
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wuppertal, 04.12.1986 - 3 Ca 1656/86
- LAG Düsseldorf, 14.04.1987 - 11 Sa 169/87
- BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der …
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Dies hat der Senat im Urteil vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - (AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung) entschieden und ausführlich begründet.Darauf, ob der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist, kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteile des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 - BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Der Senat hat sich bereits im Urteil vom 14. Mai 1986 - 8 AZR 604/84 - (BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu I 2 der Gründe) der Rechtsprechung des Sechsten Senats angeschlossen, nach der der gesetzliche Urlaubsanspruch nur den Bestand des Arbeitsverhältnisses und die Erfüllung der sechsmonatigen Wartezeit nach § 4 BUrlG, nicht aber die Erbringung von Arbeitsleistungen im Urlaubsjahr voraussetzt.Zwar war die Beklagte nicht nach § 284 Abs. 1 Satz 2 durch Erhebung der Klage in Verzug geraten, weil die Klägerin in diesem Zeitpunkt (3. Juni 1986) noch arbeitsunfähig erkrankt und der Urlaubsabgeltungsanspruch daher nicht erfüllbar war (vgl. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu II 2 a der Gründe).
- BAG, 28.06.1984 - 6 AZR 521/81
Urlaubsabgeltungsanspruch - Arbeitsunfähigkeit - Ausscheidenaus dem Betrieb
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Darauf, ob der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist, kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteile des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 - BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 10.02.1987 - 8 AZR 529/84
Urlaubsanspruch - Jahresurlaub
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Darauf, ob der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses arbeitsfähig ist, kommt es nicht an (ständige Rechtsprechung seit BAGE 46, 224 = AP Nr. 18 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteile des Senats vom 10. Februar 1987 - 8 AZR 529/84 - BAGE 54, 184 = AP Nr. 12 zu § 13 BUrlG Unabdingbarkeit und vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BUrlG Abgeltung). - BAG, 10.03.1987 - 8 AZR 109/85
Entstehen eines Urlaubsanspruchs aus einem fortbestehenden Arbeitsverhältnis …
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Die Revision, die dem widerspricht und sich dabei gegen das unveröffentlichte Urteil vom 10. März 1987 - 8 AZR 109/85 - wendet, in dem der Senat bereits die gleiche Auffassung vertreten hat, trägt keine Gesichtspunkte vor, die zu einer Überprüfung dieser Rechtsprechung Anlaß geben könnten. - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Auszug aus BAG, 14.03.1989 - 8 AZR 507/87
Der Abgeltungsanspruch erlischt nach § 10 Nr. 8 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März des nächsten Urlaubsjahrs (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe).
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
a) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 62/84 - BAGE 50, 112 = AP Nr. 8 zu § 7 BUrlG Übertragung; vom 14. März 1989 - 8 AZR 507/87 - n.v., zu 5 der Gründe; vom 19. April 1994 - 9 AZR 671/92 - n.v., zu II der Gründe; vom 25. Juni 1996 - 9 AZR 182/95 - AP Nr. 11 zu § 47 SchwbG 1986, zu I 4 der Gründe) kann ein Arbeitnehmer, wenn er seinen Arbeitgeber hinsichtlich des Urlaubsabgeltungsanspruchs in Verzug gesetzt hat, einen der Urlaubsabgeltung entsprechenden Geldbetrag als Schadenersatz fordern, wenn der Anspruch zwischenzeitlich wegen Fristablaufs erloschen ist (§ 284 Abs. 1, § 286 Abs. 1, § 287 Satz 2, § 249 Satz 1 BGB). - BSG, 27.09.1994 - 10 RAr 5/92
Anspruch auf Konkursausfallgeld (Kaug) für einen Abgeltungsanspruch wegen Urlaub …
Zwar entnimmt die Rechtsprechung des BAG der Vorschrift des § 10 Nr. 4 MTV nicht nur einen Anspruch auf Gewährung, sondern auch auf Abgeltung des vollen Jahresurlaubs (BAG vom 3. Mai 1984, AP Nr. 17 zu § 7 Bundesurlaubsgesetz Abgeltung; ebenso BAG vom 14. März 1989 - 8 AZR 507/87, nicht veröffentlicht, zu 3. der Entscheidungsgründe).