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   BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09   

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https://dejure.org/2010,3113
BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09 (https://dejure.org/2010,3113)
BAG, Entscheidung vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09 (https://dejure.org/2010,3113)
BAG, Entscheidung vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 (https://dejure.org/2010,3113)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB
    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 280 Abs 1 BGB, § 249 BGB, § 254 BGB
    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer nach Überführung wegen einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung; Erforderlichkeit der Überwachung zur Beseitigung der Vertragsstörung oder zur Schadensverhütung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Konkurrenztätigkeit eines Arbeitnehmers - Erstattung von Detektivkosten des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Erstattung von Detektivkosten

  • hensche.de

    Detektivkosten, Haftung des Arbeitnehmers, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot

  • bag-urteil.com

    Detektivkosten

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • rewis.io

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249; BGB § 254; BGB § 280
    Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer nach Überführung wegen einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung; Erforderlichkeit der Überwachung zur Beseitigung der Vertragsstörung oder zur Schadensverhütung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Erstattungsfähigkeit von Detektivkosten bei feststehender Vertragsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Erstattung von Detektivkosten

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Arbeitsverhältnis: Unnötige Detektivkosten trägt der Arbeitgeber

Besprechungen u.ä. (2)

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Detektivkosten durch den Arbeitnehmer?

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Detektivkosten bei unerlaubter Konkurrenztätigkeit?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 372
  • BB 2011, 958
  • DB 2011, 305
  • JR 2012, 135
  • NZA-RR 2011, 231
  • NZG 2011, 342
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 226/08

    Schadensersatz - Erstattung von Detektivkosten - Kostenfestsetzungsverfahren

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO) .

    Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) .

  • BAG, 17.09.1998 - 8 AZR 5/97

    Schadensersatz wegen Detektivkosten

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - aaO; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - aaO) .

    Diesen lag nämlich entweder zugrunde, dass der Arbeitgeber den Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttern wollte, um in der Folge das Arbeitsverhältnis beenden zu können (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4) oder neben der Kündigung des Arbeitsverhältnisses auch keine Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist leisten zu müssen (Senat 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) .

  • LAG München, 03.12.2008 - 10 Sa 645/07

    Auskunftsanspruch bei Vermutung einer Wettbewerbstätigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    Die Revision der Beklagten gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts München vom 3. Dezember 2008 - 10 Sa 645/07 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 03.12.1985 - 3 AZR 277/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Übernahme der Detektivkosten -

    Auszug aus BAG, 28.10.2010 - 8 AZR 547/09
    In einem weiteren Verfahren ging es um den Nachweis von Unterschlagungen und die Wirksamkeit eines in diesem Zusammenhang geschlossenen Aufhebungsvertrages (BAG 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - BB 1987, 689) .
  • BAG, 29.06.2017 - 2 AZR 597/16

    Außerordentliche Kündigung - Überwachung durch Detektiv

    Nach den bisherigen Feststellungen ist nicht ausgeschlossen, dass die Beklagte - sofern ihr Sachvortrag bzw. ihre Beweisangebote dazu verwertbar sind - aus § 280 Abs. 1 BGB gegen den Kläger einen Erstattungsanspruch für den Detektiveinsatz im Juni 2015 hat (zu den Anspruchsvoraussetzungen im Einzelnen vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24) .
  • BGH, 04.06.2013 - 1 StR 32/13

    Überwachung von Personen mittels an Fahrzeugen angebrachter GPS-Empfänger ist

    cc) Werden aus Gründen der Beweisführung Detektive zur Observation eingesetzt, so kann das Beweisführungsinteresse die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts des Observierten etwa dann zulässig machen, wenn ein konkreter Verdacht gegen diesen besteht, die detektivische Tätigkeit zur Klärung der Beweisfrage erforderlich ist und nicht andere, mildere Maßnahmen als genügend erscheinen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 3. August 2012 - I-20 U 98/12, 20 U 98/12; vgl. auch BGH, Urteil vom 20. Mai 2009 - IV ZR 274/06 mwN; zu den Maßstäben der Pflicht des Observierten zur Übernahme der Detektivkosten vgl. auch BAG, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 mwN; OLG Karlsruhe, Urteil vom 23. September 2009 - 6 U 52/09, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. Februar 2009 - II-10 WF 34/08; vgl. auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 13 WF 93/08; Zöller, ZPO, 29. Aufl., § 91 Rn. 13 (Sb. Herget) sowie § 788 Rn. 13 (Sb. Stöber) zum Stichwort Detektivkosten jew. mwN).
  • BAG, 29.04.2021 - 8 AZR 276/20

    Schadensersatz - Kosten der Ermittlungen von Vertragspflichtverletzungen eines

    Dazu gehört auch die Abwendung drohender Nachteile, wenn sich insofern konkrete Verdachtsmomente ergeben (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1; vgl. auch BGH 24. April 1990 - VI ZR 110/89 - zu II 2 c der Gründe, BGHZ 111, 168) .

    Es muss demnach um die Beseitigung einer Störung bzw. eines Schadens (vgl. BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - aaO) oder um die Verhinderung eines konkret drohenden (weiteren) Schadens (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 29; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1) gehen, etwa darum, eine - drohende - Vertragsverletzung des Arbeitnehmers durch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu beseitigen (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 31) .

    Weitere Voraussetzung der Erstattungsfähigkeit von Ermittlungskosten ist ein konkreter Verdacht einer erheblichen Verfehlung - strafbaren Handlung oder schwerwiegenden Vertragsverletzung - des Arbeitnehmers (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 26; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 2 c cc der Gründe, BAGE 90, 1) .

    Da die Ersatzpflicht nach § 249 Abs. 1 BGB nur Aufwendungen umfasst, die der Abwehr drohender Nachteile dienen, muss der Arbeitnehmer letztlich aufgrund der Ermittlungen einer vorsätzlichen Vertragsverletzung bzw. unerlaubten Handlung überführt werden (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22) .

  • LAG Baden-Württemberg, 20.07.2016 - 4 Sa 61/15

    Beweisverwertungsverbot - Detektiveinsatz bei Verdacht von Wettbewerbsverstößen

    Soweit das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2010 (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09) die Erstattungspflicht von Detektivkosten zur Aufdeckung von Konkurrenztätigkeit grundsätzlich bejaht hat ohne die Frage der Verwertbarkeit der so gewonnen Erkenntnis überhaupt zu problematisieren, so lag dies ersichtlich daran, dass der Fall einen Sachverhalt betraf, der vor Inkrafttreten des § 32 BDSG in der heutigen Fassung spielte.

    Ein Arbeitnehmer hat wegen Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragsverletzung überführt wird (BAG 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12; BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09).

  • LAG Baden-Württemberg, 21.04.2020 - 19 Sa 46/19

    Arbeitnehmerhaftung - Schadensersatz - Ermittlungskosten

    Daraus folgt, dass der Arbeitgeber nur für die Maßnahmen Erstattungsansprüche hat, die ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Arbeitgeber nach den Umständen des Einzelfalles zur Beseitigung der Störung bzw. zur Schadenverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern auch als erforderlich ergriffen haben würde (BAG 29. Juni 2017 - 2 AZR 597/16 - Rn. 45, juris; 26. September 2013 - 8 AZR 1026/12 - Rn. 22, juris - Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit; 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, juris - Wettbewerbstätigkeit; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133; 3. Dezember 1985 - 3 AZR 277/84 - Rn. 27, juris - Kassenmanipulationen).
  • BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12

    Schadensersatz - Detektivkosten

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 24, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 135 = EzA BGB 2002 § 280 Nr. 5; 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - Rn. 22, AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 133 = EzA ZPO 2002 § 91 Nr. 4; 17. September 1998 - 8 AZR 5/97 - zu C II 1 der Gründe, BAGE 90, 1 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 113 = EzA BGB § 249 Nr. 23) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • BAG, 13.02.2020 - 6 AZR 208/19

    Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Wegen des Erfordernisses einer einheitlichen Kostenentscheidung ist diese dem Schlussurteil vorbehalten (BAG 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - Rn. 33) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.12.2017 - 3 Sa 143/17

    Schadenersatz - Schmerzensgeld - Persönlichkeitsrechtsverletzung

    105 Die Überwachung durch einen Detektiv ist im Arbeitsverhältnis dann zulässig, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts gegen den Arbeitnehmer einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird (BAG v. 28.10.2010 - 8 AZR 547/09, BB 2011, 958, Rn. 24.; v. 17.09.1998 - 8 AZR 5/97, NZA 1998, 1334).
  • ArbG Herne, 10.12.2021 - 5 Ca 1495/21

    Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung; Detektivkosten

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG, Urteil vom 26.09.2013 - 8 AZR 1026/12 - EzA § 280 BGB 2002 Nr. 6; Urteil vom 28.10.2010 - 8 AZR 547/09 - EzA § 280 BGB 2002 Nr. 5; Urteil vom 28.05.2009 - 8 AZR 226/08 - EzA § 91 ZPO 2002 Nr. 4) hat der Arbeitnehmer wegen der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten (§ 280 Abs. 1 BGB) dem Arbeitgeber die durch das Tätigwerden eines Detektivs entstandenen notwendigen Kosten zu ersetzen, wenn der Arbeitgeber aufgrund eines konkreten Tatverdachts einem Detektiv die Überwachung des Arbeitnehmers überträgt und der Arbeitnehmer einer vorsätzlichen Vertragspflichtverletzung überführt wird.
  • LAG Hessen, 02.10.2012 - 18 Sa 492/11

    Vortäuschen Arbeitsunfähigkeit - Detektivkosten

    Die Grenze der Ersatzpflicht richtet sich nach dem, was ein vernünftiger, wirtschaftlich denkender Mensch nach den Umständen des Falles zur Beseitigung der Störung oder zur Schadensverhütung nicht nur als zweckmäßig, sondern als erforderlich getan haben würde ( BAG Urteil vom 28. Oktober 2010 - 8 AZR 547/09 - DB 2011, 305; BAG Urteil vom 28. Mai 2009 - 8 AZR 226/08 - NZA 2009, 1300 ).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.11.2016 - 8 Sa 182/16

    Annahmeverzug und fehlender Leistungswille

  • LAG Nürnberg, 04.10.2013 - 1 Sa 663/12

    Schadenersatz - Wettbewerbsverstoß - Kausalität

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