Rechtsprechung
BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verfall des Anspruchs eines Formers auf Abgeltung von Urlaub - Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Möglichkeit zur Erbringung der vertraglich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Herne, 18.12.1987 - 5 Ca 1690/87
- LAG Hamm, 30.08.1988 - 11 Sa 136/88
- BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87
Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers - …
Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers nicht überein (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87], zu 4 b der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
Da der Kläger als Former berufsunfähig war, hätte er darlegen müssen, welche Tätigkeit er nach seinem Ausscheiden hätte ausüben können, die von der Beklagten als vertragsgemäß hätte angenommen werden müssen (Urteil des Senats vom 20. April 1989, a.a.O.).
- BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84
Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).Zwar schließen die Erwerbsunfähigkeit und auch die Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers nicht regelmäßig die Erfüllbarkeit seines Urlaubsabgeltungsanspruchs aus (vgl. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).
- BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87
Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar
Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers nicht überein (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87], zu 4 b der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung vorgesehen). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
Der Abgeltungsanspruch erlischt nach § 10 Nr. 8 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BurlG Abgeltung). - BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85
Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der …
Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
Der Abgeltungsanspruch erlischt nach § 10 Nr. 8 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BurlG Abgeltung).
- BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 812/96
Erlaßvertrag - Urlaubsabgeltung - Arbeitsunfähigkeit
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts liegt die Beweislast beim Arbeitnehmer (BAG Urteile vom 27. Mai 1997 - 9 AZR 337/95 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu I 2 d der Gründe; vom 24. November 1987 - 8 AZR 140/87 - BAGE 56, 340 = AP Nr. 41 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 - BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung; vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v.). - BAG, 27.05.1997 - 9 AZR 337/95
Urlaubsabgeltung bei Erwerbsunfähigkeit - Metallindustrie NRW
Der Arbeitnehmer trägt für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruches die Darlegungs- und Beweislast (BAG Urteil vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 - n.v. und BAGE 61, 362 = AP Nr. 48 zu § 7 BUrlG Abgeltung).