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   BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89   

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https://dejure.org/1989,7237
BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89 (https://dejure.org/1989,7237)
BAG, Entscheidung vom 18.07.1989 - 8 AZR 55/89 (https://dejure.org/1989,7237)
BAG, Entscheidung vom 18. Juli 1989 - 8 AZR 55/89 (https://dejure.org/1989,7237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfall des Anspruchs eines Formers auf Abgeltung von Urlaub - Anforderungen an die Darlegungslast und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs - Möglichkeit zur Erbringung der vertraglich ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.04.1989 - 8 AZR 621/87

    Urlaubsabgeltung: Erwerbsunfähigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers -

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers nicht überein (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87], zu 4 b der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Da der Kläger als Former berufsunfähig war, hätte er darlegen müssen, welche Tätigkeit er nach seinem Ausscheiden hätte ausüben können, die von der Beklagten als vertragsgemäß hätte angenommen werden müssen (Urteil des Senats vom 20. April 1989, a.a.O.).

  • BAG, 14.05.1986 - 8 AZR 604/84

    Urlaubsabgeltung - Erwerbsunfähigkeit - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
    Das Landesarbeitsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, daß der Urlaubsabgeltungsanspruch mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht als Abfindungsanspruch entsteht, für den es auf weitere Merkmale nicht ankommt, sondern als Surrogat (Ersatz) für den wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr erfüllbaren Anspruch auf Befreiung von der Arbeitspflicht, der daher - abgesehen von der Beendigung des Arbeitsverhältnisses - an die gleichen Voraussetzungen gebunden ist wie im übrigen vorher der Urlaubsanspruch (inzwischen ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. z.B. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Zwar schließen die Erwerbsunfähigkeit und auch die Berufsunfähigkeit eines Arbeitnehmers nicht regelmäßig die Erfüllbarkeit seines Urlaubsabgeltungsanspruchs aus (vgl. BAGE 52, 67 = AP Nr. 26 zu § 7 BUrlG Abgeltung).

  • BAG, 24.11.1987 - 8 AZR 140/87

    Urlaubsanspruch generell auf das nächste Kalenderjahr übertragbar

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
    Sie stimmt mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Darlegungs- und Beweislast bezüglich der Arbeitsfähigkeit als Voraussetzung für die Erfüllbarkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs eines ausgeschiedenen Arbeitnehmers nicht überein (vgl. BAGE 56, 340 [BAG 24.11.1987 - 8 AZR 140/87], zu 4 b der Gründe; zuletzt Urteil des Senats vom 20. April 1989 - 8 AZR 621/87 -, zu II der Gründe, auch zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83

    Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
    Der Abgeltungsanspruch erlischt nach § 10 Nr. 8 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BurlG Abgeltung).
  • BAG, 25.08.1987 - 8 AZR 331/85

    Manteltarifvertrag für die Arbeiter, Angestellten und Auszubildenden in der

    Auszug aus BAG, 18.07.1989 - 8 AZR 55/89
    Der Abgeltungsanspruch erlischt nach § 10 Nr. 8 MTV mit Ablauf des auf die Beendigung des Arbeitsverhältnisses folgenden 31. März (vgl. BAGE 50, 107 = AP Nr. 24 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu 3 der Gründe; Urteil des Senats vom 25. August 1987 - 8 AZR 331/85 - AP Nr. 37 zu § 7 BurlG Abgeltung).
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