Rechtsprechung
BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84 |
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Geltendmachung von Zusatzurlaub für Schwerbehinderte
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Kurzfassungen/Presse
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Zusatzurlaub für Schwerbehinderte - Geltendmachung
Verfahrensgang
- ArbG Kaiserslautern, 22.09.1983 - 5 Ca 130/83
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.1984 - 8 Sa 1120/83
- BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 28.01.1982 - 6 AZR 636/79
Zusatzurlaub nach dem Schwerbehindertengesetz
Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 2 der Gründe, mit weiteren Nachweisen), der der erkennende Senat folgt, entsteht der Anspruch auf Zusatzurlaub aufgrund der Schwerbehinderteneigenschaft, d. h. wenn der Arbeitnehmer infolge seiner Behinderung in der Erwerbsfähigkeit um wenigstens 50 v.H. nicht nur vorübergehend gemindert ist (§ 1 SchwbG).Geschieht dies nicht, erlischt er mit Ablauf des Urlaubsjahres (BAG 37, 379, 381 = AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG, zu 3 a der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
Diesem Ergebnis kann nicht mit der Kritik entgegengetreten werden, die Gröninger an der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28. Januar 1982 - 6 AZR 636/79 - geübt hat (Anm. zu AP Nr. 3 zu § 44 SchwbG).
- BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 169/84
Urlaubsanspruch und Rechtsmißbrauch
Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub) hat für den Fall, daß der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der Arbeitgeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§ 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB). - BAG, 05.09.1985 - 6 AZR 86/82
Betrieblicher Treueurlaub - Betriebszugehörigkeit - Übertragungszeitraum
Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84
Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (Urteile vom 7. November 1985 - 6 AZR 169/84 - zur Veröffentlichung vorgesehen und vom 5. September 1985 - 6 AZR 86/82 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Treueurlaub) hat für den Fall, daß der Arbeitnehmer den Urlaubsanspruch erfolglos geltend gemacht hatte und dem Arbeitgeber die Erteilung des Urlaubs möglich war, angenommen, der Arbeitgeber habe für die infolge Zeitablaufs eingetretene Unmöglichkeit, als welche das Erlöschen des Urlaubsanspruchs anzusehen sei, einzustehen (§ 286 Abs. 1, § 280 Abs. 1, § 287 Satz 2 BGB). - BAG, 18.10.1957 - 1 AZR 437/56
Berechnung des Zusatzurlaubes von Schwerbeschädigten
Auszug aus BAG, 26.06.1986 - 8 AZR 555/84
Da der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte, abgesehen von dem Merkmal der Schwerbehinderteneigenschaft, hinsichtlich seines Entstehens und Erlöschens dem Anspruch auf Erholungsurlaub folgt (vgl. BAG Urteil vom 18. Oktober 1957 - 1 AZR 437/56 - AP Nr. 2 zu § 33 SchwBeschG), muß er innerhalb des jeweiligen Urlaubsjahres geltend gemacht werden.
- LAG Niedersachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 435/02
Zusatzurlaub für Müllwerker wegen der Verrichtung gesundheitsgefährdender …
Der Arbeitgeber gerät daher hinsichtlich des Urlaubs nur in Verzug, wenn er vom Arbeitnehmer vergeblich aufgefordert wird, eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen nunmehr zeitlich festzulegen (BAG, 26.6.1986, 8 AZR 555/84, juris ; 14.1.1992, 9 AZR 612/90, juris ). - LAG Hamburg, 14.09.1993 - 6 Sa 32/93
Abgeltungsanspruch; Schadensersatzanspruch; Zusatzurlaub; Urlaubsjahr ; …
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