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   BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03   

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https://dejure.org/2004,16258
BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03 (https://dejure.org/2004,16258)
BAG, Entscheidung vom 16.12.2004 - 8 AZR 594/03 (https://dejure.org/2004,16258)
BAG, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 (https://dejure.org/2004,16258)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in Mecklenburg-Vorpommern

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung von Lehrkräften mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen DDR nach dem Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern; Voraussetzungen für eine Eingruppierung; Gesetzgebungskompetenz für eine Besoldung von Beamten; Voraussetzungen für das ...

  • Judicialis

    Einigungsvertrag Art. 37; ; GG Art. 74a; ; BBesG Anlage I Vorbemerkung Nr. 16b; ; Zweites... Gesetz zur Änderung des Landesbesoldungsgesetzes vom 14. Oktober 1994 (GVOBl. M-V S. 973 ff.); ; BAT-O § 22; ; BAT-O § 23; ; SR 2l I; ; Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Ersten Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) vom 8. Mai 1991 § 2

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 29.01.1992 - 5 AZR 266/90

    Anspruch auf Arbeitszeitermäßigung zur Kinderbetreuung

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Anders verhält es sich bei typischen Verträgen und Vertragsbestimmungen (zB BAG 29. Januar 1992 - 5 AZR 266/90 - AP BGB § 611 Lehrer, Dozenten Nr. 104).
  • BAG, 16.08.2000 - 10 AZR 526/99

    Eingruppierung - Lehrerin mit Zweiter Staatsprüfung und Lehrbefähigung für die

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Die Länder dürfen besoldungsrechtliche Vorschriften nur erlassen, soweit dies bundesgesetzlich ausdrücklich geregelt ist, § 1 Abs. 4 BBesG (BAG 16. August 2000 - 10 AZR 526/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 21).
  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO - M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • BAG, 06.09.2001 - 8 AZR 625/00

    Eingruppierung eines Regelschulkonrektors in Thüringen

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Dieses Modell sah - befristet - den Erwerb der Laufbahnbefähigung durch Einstellung auf Probe und Zurücklegung einer Bewährungszeit vor, vgl. auch §§ 37 ff. Laufbahnverordnung - LaufbVO - M-V vom 28. September 1994 (GVOBl. M-V S. 861), inzwischen außer Kraft am 29. Juli 2000 durch die Landeslaufbahnverordnung - LaufbLVO -M-V vom 21. Juli 2000 (GVOBl. M-V S. 333) (vgl. BAG 6. September 2001 - 8 AZR 625/00 - EzBAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 93; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - ZTR 2004, 28).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.09.2003 - 4 Sa 47/03
    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 17. September 2003 - 4 Sa 47/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 17.07.1997 - 6 AZR 634/95

    Eingruppierung eines Ingenieurpädagogen

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Für die Vergütung im öffentlichen Dienst kann die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Bildungsabschlusses aber nur dann Bedeutung gewinnen, wenn dies in den die Vergütung regelnden Vorschriften vorgesehen ist (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59).
  • BAG, 22.05.1985 - 4 AZR 427/83

    Tätigkeitszuweisung nach Tarifvertrag - Mitbestimmung

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Typische Klauseln sind Bestimmungen, die nicht auf die besonderen Verhältnisse des einzelnen Falles zugeschnitten, sondern für eine Vielzahl von Arbeitsverhältnissen bestimmt sind, also formularmäßig verwandt werden (vgl. BAG 22. Mai 1985 - 4 AZR 427/83 - BAGE 48, 351 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Bundesbahn Nr. 7).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Auszug aus BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 594/03
    Für die Vergütung im öffentlichen Dienst kann die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Bildungsabschlusses aber nur dann Bedeutung gewinnen, wenn dies in den die Vergütung regelnden Vorschriften vorgesehen ist (BAG 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26 = EzA ArbGG 1979 § 69 Nr. 3; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59).
  • BAG, 09.11.2005 - 4 AZR 304/04

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer verbundenen Haupt- und Realschule in

    Hinweise des Senats: Fortführung von BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131 und der darin nachgewiesenen Rechtsprechung.

    Gleichheitsbeeinträchtigungen können sich insoweit allenfalls ergeben, wenn das Landesbesoldungsrecht eine niedrigere Vergütung als das Bundesbesoldungsrecht vorsieht und es insofern keinen Grund für eine unterschiedliche Behandlung gibt (BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B II 3 a der Gründe).

    Demgegenüber hatte dies nicht zur Folge, dass für diese Lehrkräfte die Vorbemerkung Nr. 16b zur BBesO nicht mehr galt (vgl. dazu näher: BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B III der Gründe).

    Dem entsprechen auch die von der Klägerin herangezogenen Beschlüsse der Kultusministerkonferenz vom 7. Mai 1993 (BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B IV der Gründe).

    Für die Vergütung im öffentlichen Dienst kann die Anerkennung der Gleichwertigkeit eines Bildungsabschlusses vielmehr nur dann Bedeutung gewinnen, wenn dies in den die Vergütung regelnden Vorschriften vorgesehen ist (BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - aaO; 25. September 2003 - 8 AZR 472/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 26, zu II 2 c bb der Gründe; 17. Juli 1997 - 6 AZR 634/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 59, zu I 4 c der Gründe).

    Das beklagte Land hat entsprechende Schreiben nach In-Kraft-Treten des 2. Änderungsgesetzes zum Landesbesoldungsgesetz an eine Vielzahl angestellter Lehrer verschickt (vgl. zB BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B III der Gründe).

    (aa) Das Schreiben bezieht sich allein auf die Anwendung des Landesbesoldungsrechts und die zutreffende Eingruppierung unter Berücksichtigung der Landesbesoldungsordnung (vgl. BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B III der Gründe).

    Eine Abbedingung der Vorbemerkung Nr. 16b zur Anlage I BBesG mit Vergütung entsprechend den Regeln der Bundesbesoldungsordnung ist dem Schreiben nicht zu entnehmen (vgl. bereits BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - aaO).

    Dass bei gleicher oder auch gleichwertiger Tätigkeit, aber unterschiedlicher Ausbildung auch eine unterschiedliche Vergütung geschuldet wird, ist für das Vergütungssystem des öffentlichen Dienstes typisch und lässt sachfremde Erwägungen nicht erkennen (BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B VI der Gründe).

    bb) Bei der Besoldungsgruppe A 12 handelt es sich um das Eingangsamt und bei der Besoldungsgruppe A 13 um das Beförderungsamt (BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 131, zu B V der Gründe).

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2012 - 5 Sa 45/11

    Gleichbehandlungsgrundsatz bei einer auf Erlasslage beruhenden übertariflichen

    Die Eingruppierung der Klägerin richtet sich demnach - wovon das Arbeitsgericht zutreffend ausgegangen ist - nach den im Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG MV) mit der als Anlage dazu erlassenen Landesbesoldungsordnung und den dort ausgebrachten Ämter für Lehrkräfte im Schuldienst (so auch BAG 16. Dezember 2004 - 8 AZR 594/03 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 131; BAG 9. November 2005 - 4 AZR 304/04 - nicht amtlich veröffentlicht).
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