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   BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01   

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BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 (https://dejure.org/2002,1083)
BAG, Entscheidung vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 (https://dejure.org/2002,1083)
BAG, Entscheidung vom 05. September 2002 - 8 AZR 620/01 (https://dejure.org/2002,1083)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach Absinken der Schülerzahlen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule nach Absinken der Schülerzahlen; Erlangung einer unveränderbaren Rechtsposition; Rückforderung überzahlter Beträge; Korrigierende Rückgruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Lehrer; Tarifrecht - Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach Absinken der Schülerzahlen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 344 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 1a bb der Gründe).

    Typische Willenserklärungen sind nämlich diejenigen, die in einer Vielzahl von Fällen gleichlautend verwendet und abgegeben werden, daher die besonderen Umstände des Einzelfalles nicht beachten und in ihrer Wirkung über das einzelne Rechtsverhältnis hinaus reichen (BAG 20. Juni 1985 - 2 AZR 427/84 - AP BetrVG 1972 § 112 Nr. 33 = EzA KSchG § 4 Ausgleichsquittung Nr. 1, zu B I 2 b der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei der Übersendung einer Durchschrift dieser Festsetzung an den betroffenen Arbeitnehmer fehlt dem Absender das Erklärungsbewußtsein, dem Arbeitnehmer die Zahlung einer konkreten Vergütungsgruppe anzubieten (BAG 18. August 1988 - 6 AZR 361/86 - BAGE 59, 224 = AP BAT §§ 22, 23 Zulagen Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Das beklagte Land hat auf die aus seiner Sicht für die Ermittlung der Eingruppierung einschlägigen Rechtsgrundlagen verwiesen und damit den nur deklaratorischen Charakter der Eingruppierungsmitteilung zum Ausdruck gebracht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    II a BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 77, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    Im übrigen geht es auch nicht um die Bestellung zu einer stellvertretenden Schulleiterin an einer Schule mit einer bestimmten Schülerzahl (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a cc der Gründe).

    Zu dem Zeitablauf müssen weitere Umstände oder Erklärungen hinzutreten, die den Arbeitnehmer zu der schutzwürdigen Annahme berechtigen, daß ihn der Arbeitgeber künftig nur noch zu bestimmten Arbeitsbedingungen beschäftigen wolle (vgl. BAG 29. Juni 1988 - 5 AZR 425/87 - nv.; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1a dd der Gründe).

    In § 1 Nr. 13 des Änderungstarifvertrages Nr. 9 vom 5. Mai 1998 wurde der Verweis auf die Zweite Besoldungsübergangsverordnung (SR 2 l I Nr. 3 a) mit Wirkung vom 1. Januar 1998 gänzlich gestrichen (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Doch auch wenn man auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung die Bundesbesoldungsordnung A für anwendbar hält, ist die Interessenlage nicht vergleichbar, denn der arbeitsrechtliche Status der Klägerin ändert sich durch das Absinken der Schülerzahlen nicht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 2 b der Gründe).

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppe schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich keine übertarifliche Vergütung, sondern nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - NZA 2002, 1056, zu II 1a bb der Gründe).

    Dann hat der Arbeitgeber den Tarifvertrag nicht vollzogen, sondern sich über ihn hinweggesetzt (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3, zu II 2 b aa (2) der Gründe).

    Stellt die Mitteilung demgegenüber keine wissentliche Zubilligung einer übertariflichen Vergütung dar, so kann der öffentliche Arbeitgeber eine erneute tarifliche Zuordnung der zu bewertenden Tätigkeit auch zu Lasten des Angestellten vornehmen (sog. korrigierende Rückgruppierung) (BAG 16. Februar 2000 aaO).

    Die Nachweisrichtlinie und das Nachweisgesetz haben entgegen der Ansicht der Klägerin auf die Darlegungslast des Arbeitgebers bei der korrigierenden Rückgruppierung im öffentlichen Dienst keinen Einfluß (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3, zu II 2 b bb (2) der Gründe).

    Ein derartiger Vertrauenstatbestand kann durch zusätzliche Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierungsmitteilung eingetreten sind (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO, zu II 4 der Gründe).

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5).

    Die angestellten Lehrkräfte sollen nicht schlechter, aber auch nicht besser gestellt werden, als vergleichbare Beamte (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5, bereits 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT Lehrer §§ 22, 23 Nr. 73, zu II c der Gründe).

    Die Klägerin kann sich deshalb auch nicht mit Erfolg darauf berufen, daß nach der Rechtsprechung des Senats § 46 BBesG bei vorübergehender Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit analog anwendbar ist (seit BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5).

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Die für die Eingruppierung von Lehrkräften maßgebliche tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 des Änderungstarifvertrages Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften geht im Ergebnis also seit dem Außerkrafttreten der Zweiten BesÜV ins Leere (BAG 7. August 1997 - 6 AZR 716/95 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 62; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 2 der Gründe; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 b bb der Gründe).

    Diese Vertragsklausel ist jedoch dahingehend auszulegen, daß auch die vorgenannten Arbeitgeber-Richtlinien gelten (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - nv., zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 07.11.2001 - 4 AZR 724/00

    Vergütungsautomatik bei Veränderung tatsächlicher Umstände

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Urteil vom 7. November 2001 (- 4 AZR 724/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 78 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 50, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen) entschieden, daß tarifvertragliche Vorschriften, nach denen sich die Höhe der Vergütung eines Filialleiters im Einzelhandel bei Änderung der tatsächlichen Umstände ohne weiteres nach der Zahl der in der Regel unterstellten Mitarbeiter richtet, nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen.

    Da sich lediglich im Rahmen einer unverändert gebliebenen Tätigkeit ein vergütungsrelevanter Umstand geändert habe, bleibe die arbeitsvertragliche Rechtsposition unverändert und eine Änderungskündigung sei nicht erforderlich (BAG 7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - aaO, zu I 2 a und c der Gründe).

  • BAG, 16.09.1998 - 5 AZR 183/97

    Entzug der Aufgaben einer vorläufig bestellten stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des Fünften Senats (16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49).

    Auch einzelne Beziehungen und Folgen eines Rechtsverhältnisses können Gegenstand einer Feststellungsklage sein mit der Folge, daß auch einzelne aus dem Rechtsverhältnis sich ergebende Ansprüche festgestellt werden können (vgl. BAG 12. Dezember 1984 - 7 AZR 509/83 - BAGE 47, 314, 318 = AP KSchG 1969 § 2 Nr. 6; 16. September 1998 - 5 AZR 183/97 - AP BAT-O § 24 Nr. 2 = EzA BGB § 315 Nr. 49, zu II der Gründe).

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99

    Korrigierende Rückgruppierung

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    dd) Zwar kann es für eine arbeitsvertragliche Vereinbarung unabhängig von der tarifvertraglichen Eingruppierung sprechen, wenn der Arbeitgeber bewußt eine übertarifliche Vergütung mitgeteilt hat (BAG 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - aaO, zu II 1 a bb der Gründe).

    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).

  • BGH, 17.06.1992 - XII ZR 119/91

    Bereicherungsausgleich wegen nicht geschuldeter Unterhaltsleistungen

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    Die bloße Kenntnis von Tatsachen, auf denen das Fehlen des Rechtsgrundes beruht, reicht nicht aus (vgl. BGH 17. Juni 1992 - XII ZR 119/91 - BGHZ 118, 383 zu II 2 b der Gründe mwN).
  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 157/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Zeitaufstieg

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 232/99

    Korrigierende Rückgruppierung; Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
    die fehlerhafte Bewertung der Tätigkeit im tarifvertraglichen Vergütungsgefüge, und die der korrigierenden Bewertung zugrunde liegenden Tatsachen dargelegt (zu den Anforderungen vgl. BAG 26. April 2000 - 4 AZR 157/99 - BAGE 94, 287 = AP MT Ang-LV § 22 Nr. 3; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 17. Mai 2000 - 4 AZR 232/99 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 18 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 4).
  • BAG, 07.08.1997 - 6 AZR 716/95

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin für Staatsbürgerkunde

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

  • BGH, 21.12.1989 - IX ZR 234/88

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage; Verzicht auf

  • BAG, 07.03.2001 - GS 1/00

    Zinsen auf Bruttolohn

  • BAG, 29.06.1988 - 5 AZR 425/87

    Umfang des Direktionsrechts des Arbeitgebers - Rechtliches Interesse an der

  • BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83

    Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit

  • LAG Sachsen, 22.05.2001 - 10 Sa 240/00
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 20.06.1985 - 2 AZR 427/84

    Unterzeichnung einer Ausgleichsquittung - Erhebung einer Kündigungsschutzklage -

  • BAG, 18.05.1988 - 4 AZR 751/87

    Arbeitsgerichtsprozeß: Voraussetzungen für die Entscheidung durch Teilurteil -

  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

  • BAG, 18.08.1988 - 6 AZR 361/86

    Anspruch auf Weiterzahlung einer monatlichen Zulage - Anspruchsausschluss für

  • LAG Sachsen, 28.10.2003 - 7 Sa 221/03

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Zahlung einer Amtszulage für die Funktion

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  • ArbG Oldenburg, 27.02.2020 - 6 Ca 323/19

    Anlage der Gebäudeleittechnik; Arbeitsvorgang; Bedienen; Eigenverantwortlich;

    Die Kammer schließt sich der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts an, der zufolge eine Eingruppierungsfeststellungsklage trotz der Möglichkeit, für die Vergangenheit eine Leistungsklage zu erheben, zulässig ist, wenn durch sie der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, Urteil vom 05.09.2002, 8 AZR 620/01, NJOZ 2003, 2103, 2105; BAG, Urteil vom 19.03.1986, 4 AZR 470/84, AP Nr. 114 zu § 22, 23 BAT 1975), wie es vorliegend der Fall ist.
  • LAG Sachsen, 26.09.2003 - 2 Sa 182/03

    Amtszulage, Ausgleichszulage, Schulleiter(in), Schülerzahl, Tarifautomatik

    Nach dem Ergebnis der Berufungsverhandlung sind beiden Parteien die Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 14.02.2002 - 8 AZR 313/01 - sowie vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, in deren Erwartung die Sache ruhend gestellt war, bekannt.

    a) Nach der ständig wiederholten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht die für die Eingruppierung von Lehrkräften ursprünglich einmal maßgeblich gewesene tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften seit dem Außerkrafttreten der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung ins Leere, wenn Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR - wie die Klägerin - betroffen sind (BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, dok. in JURIS, mit eingehender Begründung dieses Ergebnisse sowie m. w. N.).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einem gleichen Sachverhalt mit dem bereits angezogenen Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) entschieden, dass bei einer Verweisung der auch hier von den Parteien gewählten Art die allgemeinen Grundsätze der sog. Tarifautomatik Anwendung finden, was bedeutet, dass sich der Anspruch aufgrund der eingetretenen Veränderung der Anspruchsvoraussetzungen seinerseits ändert.

    Auch in der Sache hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) keine Einwendungen gehabt und die Anknüpfung der "Besoldung" der Schulleiter an die Schülerzahl als sachgerecht und plausibel angesehen.

    Denn diese Vorschrift befasst sich nicht mit der Eingruppierung der Lehrkraft (BAG vom 05.09.2002, a. a. O.).

    Eine entsprechende Anwendung der Regelung verbietet sich, weil sich der arbeitsrechtliche Status der Klägerin durch das Absinken der Schülerzahlen nicht ändert und die Veränderung der Vergütung im Übrigen gerade der Automatik entspricht (BAG vom 05.09.2002, a. a. O., "Tarif"automatik).

  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 472/02

    Eingruppierung einer Berufsschullehrerin in Sachsen; Fachschulausbildung;

    Daß im Recht der Eingruppierung der angestellten Lehrer keine Tarifautomatik besteht, steht einer korrigierenden Rückgruppierung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. zB 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93) nicht entgegen.

    dd) Schließlich haben die Nachweisrichtlinie und das Nachweisgesetz entgegen der Ansicht der Klägerin auf die Grundsätze der korrigierenden Rückgruppierung im öffentlichen Dienst keinen Einfluß (BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340 = AP NachwG § 2 Nr. 3, zu II 2 b bb (2) der Gründe).

    Nach der Vorbemerkung Nr. 16 b zu den Bundesbesoldungsordnungen A und B ist abschließend bestimmt, daß Lehrer mit einer Lehrbefähigung nach dem Recht der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gerade nicht nach der Bundesbesoldungsordnung, sondern landesrechtlich eingestuft werden unter Berücksichtigung der Ämter für Lehrer, die in der Bundesbesoldungsordnung A und in den Landesbesoldungsordnungen A ausgewiesen sind (zuletzt BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

    Diese arbeitsvertragliche Inbezugnahme erfaßt auch die Arbeitgeberrichtlinien des beklagten Freistaates (BAG 27. September 2000 - 10 AZR 146/00 - BAGE 96, 1 = AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 15; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93; 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 -, zu II 3 der Gründe).

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 203/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Typische Willenserklärungen unterliegen hingegen auch in der Revisionsinstanz der uneingeschränkten Überprüfung (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle eine Vergütung unabhängig von den tariflichen Voraussetzungen zahlen, da dieser grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen die beanspruchte Vergütung folgt (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - aaO mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Diese Grundsätze finden im Recht der Eingruppierung angestellter Lehrer ebenfalls Anwendung, da diese nicht wie Beamte mit konstitutiver Wirkung ernannt, sondern als Angestellte eingruppiert werden, selbst wenn die Einstufung ggf. unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze erfolgt (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - aaO mwN).

  • LAG Sachsen, 07.05.2004 - 2 Sa 482/03

    Amtszulage für Schulleiter nach gesunkener Schülerzahl

    Der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 05.09.2002 (8 AZR 620/01) angezogene und angewendete "Änderungstarifvertrag vom 27.02.1998" existiert nicht, weswegen die Ausführungen zu einer sog. "Tarifautomatik" die Entscheidung nicht tragen können.

    Nach der ständig wiederholten Auffassung des Bundesarbeitsgerichts geht die für die Eingruppierung von Lehrkräften ursprünglich einmal maßgeblich gewesene tarifliche Verweisung des § 2 Nr. 3 Satz 1 ÄndTV Nr. 1 zum BAT-O auf die beamtenrechtlichen Vorschriften seit dem Außer-Kraft-Treten der Zweiten Besoldungsübergangsverordnung ins Leere, wenn Lehrkräfte mit Abschlüssen nach dem Recht der DDR - wie die Klägerin - betroffen sind (BAG vom 05.09.2002 - 8 AZR 620/01 -, dok. in JURIS, mit eingehender Begründung dieses Ergebnisses sowie mit weiteren Nachweisen).

    Das Bundesarbeitsgericht hat zu einem gleichen Sachverhalt mit dem bereits angezogenen Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) entschieden, dass bei einer Verweisung der auch hier von den Parteien gewählten Art die allgemeinen Grundsätze der sog. Tarifautomatik Anwendung fänden, was bedeutet, dass sich der Anspruch aufgrund der eingetretenen Veränderungen der Anspruchsvoraussetzungen seinerseits ändert.

    Auch in der Sache hat das Bundesarbeitsgericht in dem Urteil vom 05.09.2002 (a. a. O.) keine Einwendungen gehabt und die Anknüpfung der "Besoldung" der Schulleiter an die Schülerzahl als sachgerecht und plausibel angesehen.

  • BAG, 22.07.2004 - 8 AZR 360/03

    Eingruppierung einer Lehrerin im Hochschuldienst in Mecklenburg-Vorpommern

    Typische Willenserklärungen unterliegen hingegen auch in der Revisionsinstanz der uneingeschränkten Überprüfung (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes nicht annehmen, der Arbeitgeber wolle eine Vergütung unabhängig von den tariflichen Voraussetzungen zahlen, da dieser grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tariflich zusteht (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 21 mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Tatsachen, aus denen die beanspruchte Vergütung folgt (Senat 16. Mai 2002 - 8 AZR 460/01 - aaO mwN; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93 mwN).

    Diese Grundsätze finden im Recht der Eingruppierung angestellter Lehrer ebenfalls Anwendung, da diese nicht wie Beamte mit konstitutiver Wirkung ernannt, sondern als Angestellte eingruppiert werden, selbst wenn die Einstufung ggf. unter Berücksichtigung beamtenrechtlicher Grundsätze erfolgt (Senat 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - aaO mwN).

  • BAG, 19.03.2003 - 4 AZR 391/02

    Eingruppierung: Leiterin einer Kindertagesstätte

    a) Nach der auch vom Landesarbeitsgericht herangezogenen Rechtsprechung des Senats gibt es keine gesetzliche Bestimmung, die für eine tarifvertraglich vorgesehene Änderung der Arbeitsbedingungen auf Grund tatsächlicher Umstände zwingend den Ausspruch einer Änderungskündigung gem. § 2 KSchG vorschreibt (7. November 2001 - 4 AZR 724/00 - BAGE 99, 295 = AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 78 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 50, für den Fall der Veränderung der einem Filialleiter unterstellten Mitarbeiter; BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • LAG Hamm, 16.10.2007 - 12 Sa 225/07

    korrigierende Rückgruppierung; Zusage einer Vergütungsgruppe nach dem BAT

    Des Ausspruches einer Änderungskündigung bedarf es dann nicht mehr (BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urt. v. 23.08.1995, 4 AZR 352/94; ZTR 1996, 169; Urt. v. 23.04.1986, 4 AZR 90/85, AP Nr. 118 zu §§ 22, 23 BAT; Bredemeier/Neffke, Eingruppierung im BAT und BAT-O, Rdnr. 278).

    Ohne Hinzutreten weiterer Umstände kann ein Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes eine solche Bedeutung der Angabe der Vergütungsgruppen schon deshalb nicht entnehmen, weil der Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes grundsätzlich nur das gewähren will, was dem Arbeitnehmer tarifrechtlich zusteht (BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urt. v. 16.02.2000, 4 AZR 62/99, BAGE 93, 340 348; Sächsisches LAG, Urt. v. 23.03.2006, 8 Sa 377/04, juris).

    Zwar kann es für eine von den tarifvertraglichen Voraussetzungen unabhängige arbeitsvertragliche Eingruppierungsvereinbarung sprechen, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bewusst eine diesem nicht zustehende übertarifliche Vergütung mitteilt (BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer; Urt. v. 17.05.2000, 4 AZR 237/99, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17).

    Zwar führt eine solche Konkretisierung zu einem vertraglichen Anspruch auf eine Vergütung aus der Vergütungsgruppe, der unabhängig von den tarifvertraglichen Voraussetzungen der begehrten Vergütungsgruppe besteht (vgl. BAG, Urt. v. 05.09.2002, 8 AZR 620/01, AP Nr. 93 zu §§ 22, 23 BAT Lehrer).

  • BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

    Wenn sich das Arbeitsverhältnis auf Grund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme nach dem BAT-O bestimmt, ist die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll (vgl. näher BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 107 mwN).

    Diese Arbeitgeberrichtlinien sind anwendbar, denn die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 89; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 674/03

    Eingruppierung einer Schulleiterin einer Grundschule, die nach zunächst erfolgter

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 280/03

    Amtszulage einer stellvertretenden Schulleiterin in Sachsen

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 67/07

    Eingruppierung im Hochschuldienst Sachsen-Anhalt

  • BAG, 12.03.2008 - 4 AZR 93/07

    Lehrereingruppierung - Funktionsstelle - Änderung der Schülerzahl

  • BAG, 13.11.2014 - 6 AZR 1055/12

    Anspruch einer Lehrkraft auf beamtenrechtliche Ausgleichszulagen

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 102/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 551/03

    Eingruppierung einer Lehrerin in NRW

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 77/02

    Bindungswirkung eines zurückverweisenden Revisionsurteils - Verwendung als

  • BAG, 16.12.2004 - 8 AZR 538/02

    Eingruppierung einer Diplomingenieurpädagogin als Lehrerin an einer Mittelschule

  • LAG München, 19.10.2012 - 6 Sa 488/12

    Eingruppierung, Ordnungswidrigkeitensachbearbeiter

  • BAG, 13.05.2004 - 8 AZR 313/03

    Eingruppierung eines Vermessungsgehilfen

  • LAG Sachsen, 04.06.2008 - 9 Sa 658/07

    Inhaltliche Voraussetzungen des Merkmals "vom Arbeitgeber übertragen" gem. § 12

  • BAG, 06.07.2005 - 4 AZR 54/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Mittelschule in Sachsen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.04.2004 - 11 Sa 1232/03

    Widerruf einer an eine bestimmte Tätigkeit gebundene Leistungszulage

  • LAG Sachsen, 01.04.2003 - 5 Sa 406/00

    Feststellungsinteresse bei der Klage auf eine Amtszulage; Eingruppierung einer

  • LAG Sachsen, 25.03.2004 - 6 Sa 272/03

    Lehrereingruppierung Sachsen; Höhergruppierung einer Schulleiterin aufgrund

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 111/04

    Eingruppierung einer Lehrerin an einer Haupt- und Realschule

  • LAG Niedersachsen, 03.04.2009 - 17 Sa 904/08

    Eingruppierung eines Facharztes für Nuklearmedizin und leitenden Oberarztes bei

  • BAG, 24.06.2004 - 8 AZR 22/03

    Eingruppierung einer Leiterin einer Sonderschule in Mecklenburg-Vorpommern bei

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 494/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Düsseldorf, 06.03.2007 - 8 Sa 1245/06

    Tarifautomatik und Unkündbarkeit

  • LAG Hamm, 11.12.2007 - 12 Sa 818/07

    Anwendung einer Übergangsbestimmung

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 312/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 313/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • BAG, 03.11.2004 - 4 AZR 541/03

    Bezugnahme auf Tarifvertrag

  • BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • LAG München, 13.04.2010 - 6 Sa 986/09

    Eingruppierung

  • LAG Köln, 18.11.2009 - 8 Sa 374/09

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung der Leiterin

  • BAG, 14.09.2005 - 4 AZR 510/04

    Schülerzahlabhängige Zulage bei Absinken der Schülerzahl

  • LAG Hamm, 23.10.2007 - 12 Sa 1271/07

    Eingruppierung Lehrkraft an Fachhochschule des Bundes

  • LAG Niedersachsen, 28.01.2009 - 17 Sa 1454/08

    Eingruppierung eines Krankenhausarztes; Tarifbegriff des selbständigen

  • LAG Sachsen-Anhalt, 22.11.2005 - 8 Sa 113/05

    Vergütung während der Freistellungsphase im Blockmodell der Altersteilzeit -

  • ArbG Oldenburg, 25.04.2019 - 5 Ca 315/18

    Stufenzuordnung; Tarifvertrag der Diakonie Niedersachsen (TV DN)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 30.10.2009 - 6 Sa 432/09

    Vorbeschäftigungszeit - Eingruppierung eines Mess- und Regelmechanikers in

  • LAG München, 01.09.2009 - 6 Sa 34/09

    Übertragung der ständigen Vertretung des leitenden Arztes nach dem TV-Ärzte -

  • ArbG Trier, 06.03.2007 - 2 Ca 1665/06
  • ArbG Aachen, 23.05.2007 - 6 Ca 178/07

    Anspruch eines Arztes als Leiter der Prämedikationsambulanz auf Vergütung nach

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