Rechtsprechung
   BAG, 17.01.1991 - 8 AZR 644/89   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • DER BETRIEB(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berechnung der Urlaubsvergütung: B. Keine Einbeziehung von tariflichen Sonderzahlungen und vermögenswirksamen Leistungen

  • betriebsraete.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltungsanspruch; Berechnung

  • Betriebs-Berater(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Berechnung der Urlaubsvergütung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BAGE 67, 94
  • BB 1991, 1412
  • DB 1991, 1936
  • DB 1991, 1937
  • NZA 1991, 778



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Wird zitiert von ... (17)  

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 601/00  

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Da die Beklagte dem Kläger die vermögenswirksamen Leistungen als Festbetrag auch während des Urlaubs weiter gewährt hat, sind sie bei der Urlaubsentgeltberechnung nicht nochmals zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).

    Es steht ihnen zB frei, das Urlaubsentgelt entsprechend dem konkreten Lohnausfall zu berechnen (dazu BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370) oder den gesetzlichen Referenzzeitraum zu erweitern (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - aaO).

    Davon sind jeweils 3 x 52, 00 DM abzuziehen, da die während des Urlaubs weiter gewährten vermögenswirksamen Leistungen auch hier außer Betracht zu bleiben haben (dazu BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).

  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 564/91  

    Einbeziehung von Prämien in die Berechnung des Urlaubsentgelts von

    a) Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind der Berechnung der Urlaubsvergütung die Arbeitsvergütungen zugrunde zu legen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe).

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten werden, außer Betracht (BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG, zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG, jeweils zu 1 der Gründe).

    Zugrundezulegen sind die Arbeitsvergütungen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG, zu 1 der Gründe; Urteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 421/90 - EzA Nr. 31 zu § 11 BUrlG, zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 535/01  

    Wahlrecht bei Urlaubsentgelt

    Die Bestimmung eines Referenzzeitraums von zwölf Monaten ist daher auch dann unbedenklich, wenn das für den gesetzlichen Mindesturlaub zu zahlende Entgelt betroffen ist (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).
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  • BAG, 24.11.1992 - 9 AZR 4/92  

    Urlaubsentgelt: Fußball-Lizenzspieler - Berechnung - Verwirkung

    a) Nach § 11 Abs. 1 Satz 1 BUrlG sind der Berechnung der Urlaubsvergütung die Arbeitsvergütungen zugrunde zu legen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeiträumen erhalten hat (BAG Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG , zu 1 der Gründe).

    Dagegen bleiben Aufwendungsersatz und solche Lohnbestandteile, die dem Arbeitnehmer zwar aufgrund seines Arbeitsvertrages zufließen, mit denen aber nicht die Arbeitsleistung in durch die Referenzzeiträume bestimmten Abrechnungsabschnitten abgegolten wird, außer Betracht (BAG Urteil vom 14. März 1966 - 5 AZR 468/65 - AP Nr. 3 zu § 11 BUrlG , zu 2 a der Gründe; vom 21. Juli 1988 - 8 AZR 331/86 - und vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 24, 30 zu § 11 BUrlG , jeweils zu 1 der Gründe).

    Zugrundezulegen sind die Arbeitsvergütungen, die der Arbeitnehmer im Referenzzeitraum jeweils als Gegenleistung für seine Tätigkeit in den maßgeblichen Abrechnungszeit räumen erhalten hat (BAG Urteil vom 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG , zu 1 der Gründe; Urteil vom 1. Oktober 1991 - 9 AZR 421/90 - EzA Nr. 31 zu § 11 BUrlG , zu II 1 b der Gründe).

  • BAG, 22.01.2002 - 9 AZR 602/00  

    Wirksamkeit tarifvertraglicher Berechnungsklauseln für das Urlaubsentgelt;

    Da die Beklagte dem Kläger die vermögenswirksamen Leistungen als Festbetrag auch während des Urlaubs weiter gewährt hat, sind sie bei der Urlaubsentgeltberechnung nicht nochmals zu berücksichtigen (vgl. dazu BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94).

    Es steht ihnen zB frei, das Urlaubsentgelt entsprechend dem konkreten Lohnausfall zu berechnen (dazu BAG 19. September 1985 - 6 AZR 460/83 - BAGE 49, 370) oder den gesetzlichen Referenzzeitraum zu erweitern (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - aaO).

  • BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 437/99  

    Urlaubsentgelt und Rufbereitschaft

    Er wird dort zur Kennzeichnung der Gegenleistung verwandt, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für die im Abrechnungszeitraum erbrachten Dienste nach § 611 BGB geschuldet und vergütet hat (vgl. BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - BAGE 67, 94; ErfK/Dörner § 11 BUrlG Rn. 8; Leinemann/Linck, Urlaubsrecht, § 11 BUrlG Rn. 23).
  • BAG, 11.04.2000 - 9 AZR 266/99  

    Urlaubsentgelt - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

    Sie werden deshalb für die Berechnung des Urlaubsentgelts auch dann nicht berücksichtigt, wenn sie im Bezugszeitraum des § 11 Abs. 1 BUrlG gezahlt werden (BAG 17. Januar 1991 - 8 AZR 644/89 - AP BUrlG § 11 Nr. 30 = EzA BUrlG § 11 Nr. 30).
  • BFH, 08.07.1992 - XI R 50/89  

    Bestimmung von rückständigen Urlaubsverpflichtungen

    Nicht einzubeziehen sind dagegen jährlich vereinbarte Sondervergütungen - wie Weihnachtsgeld, Tantiemezahlungen, Zuführungen zu Pensions- und Jubiläumsrückstellungen - oder Zahlungen, die - wie z. B. vermögenswirksame Leistungen - nicht Bestandteil von Lohn und Gehalt sind (vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Januar 1991 8 AZR 644/89, Betriebs-Berater 1991, 1412; Dersch/ Neumann, a. a. O., § 11 Bem. 30 ff.).
  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 856/94  

    Berechnung des Urlaubsentgelts - Berücksichtigung einer gestaffelten Jahresprämie

    a) Für die Berechnung des Urlaubsentgelts sind alle Vergütungen zugrundezulegen, die der Arbeitnehmer in den letzten 13 Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat (BAGE 67, 94 = AP Nr. 30 zu § 11 BUrlG).
  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 229/92  
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  • BAG, 03.05.1994 - 9 AZR 235/92  
  • FG Rheinland-Pfalz, 15.03.2006 - 1 K 2369/03  

    Urlaub - Bei Urlaubsrückstellung auch Weihnachtsgeld berücksichtigen?

  • LAG Düsseldorf, 09.01.1998 - 9 Sa 1257/97  

    Entgeltfortzahlung nach EMTV-Brauereien Nordrhein-Westfalen; Urlaubsentgelt:

  • LAG München, 29.01.1999 - 4 Sa 333/98  

    Urlaubsentgelt: Berechnung - Vermittlungsprovision - Bezirksprovision

  • BAG, 05.11.1991 - 9 AZR 502/90  
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 3658/11  
  • ArbG Köln, 28.07.2011 - 12 Ca 2569/11  
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