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   BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09   

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BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 (https://dejure.org/2010,4228)
BAG, Entscheidung vom 19.08.2010 - 8 AZR 645/09 (https://dejure.org/2010,4228)
BAG, Entscheidung vom 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 (https://dejure.org/2010,4228)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 1 S 2 BGB, § 242 BGB, § 148 BGB, § 146 BGB
    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines instanzgerichtlich festgestellten Verstoßes gegen Treu und Glauben; Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsstrafenvereinbarung (Nichtantritt der Arbeit)

  • bag-urteil.com

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • Betriebs-Berater

    Keine Vertragsstrafe für Nichtantritt der Probearbeit

  • Betriebs-Berater

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • ra.de
  • rewis.io

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • streifler.de

    Keine unangemessene Benachteiligung eines Arbeitnehmers durch in Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltene Vertragsstrafenvereinbarung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsrechtliche Überprüfung eines instanzgerichtlich festgestellten Verstoßes gegen Treu und Glauben; Unangemessene Benachteiligung durch Vertragsstrafenvereinbarung [Nichtantritt der Arbeit]

  • datenbank.nwb.de

    Vertragsstrafe - Nichtantritt der Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vertragsstrafe bei Nichtantritt der Arbeit

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Vertragsstrafenabrede bei Nichtantritt der Arbeit

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Keine Vertragsstrafe für Nichtantritt der Probearbeit

  • arbeitgeber-anwalt.bayern (Ausführliche Zusammenfassung)

    Kündigung vor Diensteintritt, Schadensersatz und Vertragsstrafenvereinbarung, Ausschluss einer ordentlichen Kündigung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Tipp für Unternehmer: Absicherung vor Nichtantritt der Arbeit durch Vertragsstrafe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Tipp für Unternehmer: Absicherung vor Nichtantritt der Arbeit durch Vertragsstrafe

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Vertragsstrafenabrede bei Nichtantritt der Arbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Absicherung vor Nichtantritt der Arbeit durch Vertragsstrafe

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 436
  • BB 2011, 767
  • NZA-RR 2011, 280
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Vertragsbedingungen sind für eine Vielzahl von Verträgen bereits dann vorformuliert, wenn ihre dreimalige Verwendung beabsichtigt ist (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Der Anschein eines zur Mehrfachverwendung entwickelten Vertrages wird nicht dadurch widerlegt, dass er in Teilen individuelle Vereinbarungen enthält (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Nach der Rechtsprechung des Senats sind zwar Vertragsstrafenabreden in Formularverträgen nach § 309 Nr. 6 BGB im Allgemeinen unzulässig, in formularmäßigen Arbeitsverträgen folgt aber aus der angemessenen Berücksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten gemäß § 310 Abs. 4 Satz 2 BGB die grundsätzliche Zulässigkeit von Vertragsstrafenabreden (18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Sie ist in den Vertrags- oder Fallgruppen vorzunehmen, wie sie durch die an dem Sachgegenstand orientierte typische Interessenlage gebildet werden (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, aaO) .

    Zu den konkret-individuellen Begleitumständen gehören bei richtlinienkonformer Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung des 16. Erwägungsgrundes zur Richtlinie 93/13/EWG des Rates vom 5. April 1993 über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen insbesondere (1) persönliche Eigenschaften des individuellen Vertragspartners, die sich auf die Verhandlungsstärke auswirken, (2) Besonderheiten der konkreten Vertragsabschlusssituation, wie zB Überrumpelung, Belehrung, sowie (3) untypische Sonderinteressen des Vertragspartners (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Die schadensersatzrechtlichen und zivilprozessualen Privilegierungen nach § 252 Satz 2 BGB und § 287 ZPO erleichtern nur in geringfügigem Umfange die Darlegung und den Nachweis des Schadens; der Nachweis des Schadens und des Kausalzusammenhangs zwischen der Pflichtverletzung und dem Schaden ist in der Praxis kaum zu führen (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Ist aber erkennbar, dass die Vertragsstrafe in erster Linie zur bloßen Schöpfung neuer, vom Sachinteresse des Verwenders losgelöster Geldforderungen eingesetzt wird, fehlt es am berechtigten Interesse des Arbeitgebers (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, aaO) .

    Da es bei der Vereinbarung einer Vertragsstrafe jedenfalls auch um einen vermögensmäßigen Ausgleich nicht erbrachter Vertragsleistungen geht, sind die Kündigungsfristen, die durch den Vertragsbruch vom Arbeitnehmer nicht beachtet wurden, ein relevanter Abwägungsgesichtspunkt zur Feststellung der Angemessenheit der Vertragsstrafenhöhe (18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Dies ist dann der Fall, wenn das Sanktionsinteresse des Arbeitgebers im Falle der vertragswidrigen Nichterbringung der Arbeitsleistung vor der rechtlich zulässigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses den Wert der Arbeitsleistung, der sich in der Arbeitsvergütung bis zur vertraglich zulässigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses dokumentiert, aufgrund besonderer Umstände typischerweise und generell übersteigt (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - mwN, AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Sie verletzt das Bestimmtheitsgebot, wenn sie vermeidbare Unklarheiten und Spielräume enthält (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Für die gebotene Transparenz der Regelung ist es auch unschädlich, dass die Regelung nicht ausdrücklich darauf hinweist, dass die Vertragsstrafe nur verwirkt ist, wenn die Nichterbringung der geschuldeten Dienstleistung auf einem Verschulden des Arbeitnehmers beruht (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - AP BGB § 309 Nr. 4) .

    Im Übrigen darf nicht unberücksichtigt bleiben, dass es sich bei dem Verschuldenserfordernis in § 339 BGB um einen für den Arbeitnehmer günstigen Umstand handelt (Senat 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - aaO) .

  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Bei der Beurteilung, ob eine Regelung dem Transparenzgebot genügt, ist nicht auf den flüchtigen Betrachter, sondern auf den aufmerksamen und sorgfältigen Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr abzustellen (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - AP BGB § 306 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 45 ) .

    Im Einzelfall muss der Verwender auf eine solche Klausel besonders hinweisen oder diese drucktechnisch hervorheben (Senat 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07 - AP BGB § 306 Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 45) .

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 382/07

    Doppelte Schriftformklausel - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Die Rechtsprechung hat trotz fehlender Feststellungen des Berufungsgerichts zur Vorformulierung einer Arbeitsvertragsbedingung das Vorliegen einer Allgemeinen Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB dann bejaht, wenn aus dem Inhalt und der äußeren Gestaltung der in einem Vertrag verwendeten Bedingungen sich ein vom Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergibt, dass sie zur Mehrfachverwendung formuliert worden sind und der Anschein nicht widerlegt worden ist (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - mwN, BAGE 126, 364 = AP BGB § 307 Nr. 35 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 37) .

    Ein Anschein für die beabsichtigte Mehrfachverwendung kann vorliegen, wenn der Vertrag zahlreiche formelhafte Klauseln enthält und nicht auf die individuelle Vertragssituation abgestimmt ist (BAG 20. Mai 2008 - 9 AZR 382/07 - aaO) .

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 973/06

    Wirksamkeit einer Vertragsstrafenabrede

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Bei Verbraucherverträgen, zu denen auch Arbeitsverträge zählen, sind gemäß § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen ( Senat 14. August 2007 - 8 AZR 973/06  - AP BGB § 307 Nr. 28 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 28) .

    Die Berücksichtigung dieser Umstände kann sowohl zur Unwirksamkeit einer nach generell-abstrakter Betrachtung wirksamen Klausel als auch zur Wirksamkeit einer nach typisierter Inhaltskontrolle unwirksamen Klausel führen (Senat 14. August 2007 -  8 AZR 973/06  - aaO) .

  • BAG, 09.12.2009 - 10 AZR 850/08

    Baugewerbe - Auskunftsansprüche nach dem VTV - unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Die Anwendung dieses unbestimmten Rechtsbegriffs ist vom Revisionsgericht nur daraufhin zu überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Unterordnung des Sachverhalts unter die Rechtsnorm Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es bei der gebotenen Interessenabwägung, bei der der Tatrichter einen Beurteilungsspielraum hat, alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil in sich widerspruchsfrei ist (vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 318) .
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 363/05

    Anrechnung von Tariferhöhungen auf Zulagen - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Das Vorbringen der Beklagten, bei der Vertragsstrafenregelung handele es sich um eine Allgemeine Geschäftsbedingung iSd. § 305 Abs. 1 Satz 1 BGB, ist hiermit auch als zugestanden gemäß § 138 Abs. 3 ZPO anzusehen (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 363/05 - Rn. 23, BAGE 117, 155 = AP BGB § 308 Nr. 3 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 48) .
  • BAG, 18.03.2008 - 9 AZR 186/07

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Nur falls nach Erwägung dieser Umstände Zweifel bleiben, geht dies gemäß § 305c Abs. 2 BGB zu Lasten des Verwenders ( BAG 18. März 2008 - 9 AZR 186/07 - mwN, BAGE 126, 187 = AP BGB § 310 Nr. 12 = EzA BGB 2002 § 307 Nr. 36 ) .
  • BGH, 19.01.2005 - XII ZR 107/01

    Umfang der Haftungsfreistellung bei Anmietung eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Ist der Wortlaut eines Formularvertrages nicht eindeutig, kommt es für die Auslegung entscheidend darauf an, wie der Vertragstext aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist, wobei der Vertragswille verständiger und redlicher Vertragspartner beachtet werden muss (BGH 19. Januar 2005 - XII ZR 107/01 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 162, 39) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Die Feststellung des Vorliegens eines Verstoßes gegen Treu und Glauben (§ 242 BGB) durch das Berufungsgericht unterliegt nur einer eingeschränkten Überprüfung durch das Revisionsgericht (st. Rspr., vgl. BAG 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - AP ArbZG § 6 Nr. 10 = EzA ArbZG § 6 Nr. 7) .
  • BAG, 30.09.2004 - 8 AZR 462/03

    Betriebsübergang - Kollektiver Widerspruch - Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 645/09
    Welche Anforderungen sich aus Treu und Glauben ergeben, lässt sich nur unter Berücksichtigung der Umstände des jeweiligen Einzelfalles entscheiden (Senat 30. September 2004 - 8 AZR 462/03 - BAGE 112, 124 = AP BGB § 613a Nr. 275 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 28) .
  • BAG, 25.03.2004 - 2 AZR 324/03

    Kündigung vor Dienstantritt

  • BAG, 01.02.2007 - 2 AZR 44/06

    Änderungskündigung - Annahmefrist

  • LAG Düsseldorf, 15.07.2009 - 7 Sa 385/09

    Verwirkung einer Vertragsstrafe bei Nichtantritt des Dienstverhältnisses

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 470/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Entschädigung

    aa) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Dies setzt objektiv eine ungewöhnliche Klausel voraus, mit der der Arbeitnehmer subjektiv nicht zu rechnen brauchte (vgl. dazu BAG 19. Februar 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 54, AP BGB § 307 Nr. 49; Däubler/Bonin/Deinert/Däubler § 305c Rn. 8 ff.; ErfK/Preis §§ 305 - 310 BGB Rn. 29, jeweils mwN) .
  • BAG, 20.10.2022 - 8 AZR 332/21

    Vertragsstrafe - Weiterbildung zum Facharzt - Allgemeine Geschäftsbedingungen -

    Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 55) .

    (2) Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das die Vertragsstrafe auslösende Fehlverhalten des Arbeitnehmers präzise beschrieben ist (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 25; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 49 und 51) .

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Regelung der juristische Fachbegriff einer "Vertragsstrafe" zugrunde gelegt ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52) .

    Die schadensausgleichende Funktion einer Vertragsstrafe (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51) spricht grundsätzlich dafür, in dieser Konstellation eine höhere Vertragsstrafe zuzulassen.

    Zwar haben Vertragsstrafen neben der schadensausgleichenden Funktion vor allem den Zweck, die Erbringung der Arbeitsleistung zu sichern (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51) .

  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 583/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.05.2016 - 8 AZR 477/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 809/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Entschädigung - objektive

    a) Die Würdigung der Tatsachengerichte, ob bei einer bestimmten Sachlage ein Verstoß gegen § 242 BGB und damit eine unzulässige Rechtsausübung vorliegt, ist in der Revisionsinstanz als Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs nur eingeschränkt überprüfbar (vgl. etwa BAG 16. Oktober 2012 - 9 AZR 183/11 - Rn. 25, BAGE 143, 194; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 66; 9. Dezember 2009 - 10 AZR 850/08 - Rn. 34 mwN; 15. Juli 2009 - 5 AZR 867/08 - Rn. 31, BAGE 131, 215; BGH 7. Oktober 2015 - VIII ZR 247/14 - Rn. 25 mwN) .
  • BAG, 19.01.2023 - 6 AZR 62/22

    Pflegedienst in der Ambulanz einer Universitätsklinik - Zulage nach der

    32 Die Vereinbarung von Vertragsstrafen ist im Arbeitsleben als Gestaltungsinstrument so verbreitet, dass ihre Aufnahme in Formularverträge regelmäßig nicht überraschend ist (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 55).

    36 (2) Eine Vertragsstrafenregelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur transparent iSv. § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB, wenn das die Vertragsstrafe auslösende Fehlverhalten des Arbeitnehmers präzise beschrieben ist (vgl. BAG 23. Januar 2014 - 8 AZR 130/13 - Rn. 25; 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 49 und 51).

    Dies folgt bereits aus dem Umstand, dass der Regelung der juristische Fachbegriff einer "Vertragsstrafe" zugrunde gelegt ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52).

    Die schadensausgleichende Funktion einer Vertragsstrafe (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51) spricht grundsätzlich dafür, in dieser Konstellation eine höhere Vertragsstrafe zuzulassen.

    Zwar haben Vertragsstrafen neben der schadensausgleichenden Funktion vor allem den Zweck, die Erbringung der Arbeitsleistung zu sichern (vgl. BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 42; 25. September 2008 - 8 AZR 717/07 - Rn. 51).

  • BAG, 23.08.2012 - 8 AZR 804/11

    Arbeitsvertrag - Weisungsrecht - Verpflichtung des Arbeitnehmers, die

    a) Unangemessen ist jede Beeinträchtigung eines rechtlich anerkannten Interesses des Arbeitnehmers, die nicht durch begründete und billigenswerte Interessen des Arbeitgebers gerechtfertigt ist oder durch gleichwertige Vorteile ausgeglichen wird (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 39, AP BGB § 307 Nr. 49) .

    Dabei ist auch die Stellung der Klausel im Gesamtvertrag zu berücksichtigen, ebenso wie kompensierende oder summierende Effekte (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 40, aaO) .

  • BAG, 21.11.2012 - 4 AZR 85/11

    Haustarifvertrag - Ausgliederung im Wege der Spaltung

    a) Die Verweisungsklauseln in § 3 und § 5 des Arbeitsvertrages sind weder von ihrer äußeren Form noch aufgrund ihrer inhaltlichen Gestaltung überraschend iSv. § 305c Abs. 1 BGB (zu den Maßstäben s. nur BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 54, AP BGB § 307 Nr. 49) und damit Vertragsbestandteil geworden.
  • BAG, 26.01.2017 - 6 AZR 671/15

    Eingruppierungserlass Lehrer - Transparenzkontrolle

    Von der hinreichenden Information über diese Bestandteile der Hauptleistungspflicht macht der durchschnittliche Arbeitnehmer, auf dessen Willensbildung abzustellen ist (BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 50; 8. August 2007 - 7 AZR 605/06 - Rn. 33) , seine Abschlussentscheidung abhängig (vgl. Stoffels AGB-Recht 3. Aufl. Rn. 449 ff.; Preis NZA Beil. 3/2006, 115, 118 f.; vgl. auch Fuchs in Ulmer/Brandner/Hensen AGB-Recht 12. Aufl. § 307 BGB Rn. 51) .

    Er darf vielmehr Rechtsbegriffe aus der Gesetzessprache (vgl. dazu BAG 19. August 2010 - 8 AZR 645/09 - Rn. 52) ebenso wie unbestimmte und auslegungsbedürftige Rechtsbegriffe verwenden.

  • BAG, 19.02.2014 - 5 AZR 920/12

    Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay") - Vergütungsabsenkung nach

  • ArbG Aachen, 31.08.2023 - 8 Ca 2199/22

    Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings in Zeiträumen ohne

  • LAG Köln, 17.11.2015 - 12 Sa 707/15

    Wirksamkeit und Auslegung einer Vertragsstrafenklausel in einem Arbeitsvertrag

  • BAG, 03.07.2019 - 4 AZR 456/18

    Eingruppierung eines Sicherheitsmitarbeiters im Pförtnerdienst - Verlangen einer

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2015 - 5 Sa 531/14

    Vertragsstrafenabrede im Formulararbeitsvertrag

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 512/12

    Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.05.2023 - 6 Sa 259/22

    Vertragsstrafe - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Inhaltskontrolle

  • LAG Baden-Württemberg, 17.09.2020 - 17 Sa 6/20

    Auslegung Bezugnahmeklausel - AGB-Kontrolle - Reichweite einer Bezugnahmeklausel

  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.05.2016 - 5 Sa 579/15

    Vertragsstrafe - Formulararbeitsvertrag

  • LAG Rheinland-Pfalz, 02.09.2020 - 7 Sa 426/19

    Eintritt einer auflösenden Bedingung bei freigestelltem Betriebsratsmitglied im

  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.04.2013 - 10 Sa 528/12

    Auflösend bedingter Arbeitsvertrag - Bewachungsgewerbe - Entzug der

  • LAG Düsseldorf, 30.03.2016 - 7 Sa 1100/15

    Auslegung eines Versorgungsvertrages hinsichtlich des Begriffs der dauernden

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1850/11

    Unwirksame Ausschlussklausel - keine Festlegung des Beginns der Frist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.02.2012 - 8 Sa 591/11

    Kündigungsfrist des § 622 Abs 5 Nr 2 BGB - Vertragsauslegung - AGB-Kontrolle

  • ArbG Köln, 27.04.2017 - 6 Ca 6748/16

    Abgeltung von geleisteten Überstunden durch Vergütung

  • ArbG Solingen, 06.10.2015 - 1 Ca 701/15

    Ferienüberhangklausel, Betriebsordnung

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1873/11

    Auslegung eines Arbeitsvertrags; Abgeltung von Überstunden

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1876/11

    Unwirksame Ausschlussklausel -keine Festlegung desBeginns der Frist

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1877/11

    Unwirksame Ausschlussklausel

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1874/11

    Überstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

  • LAG Hamm, 01.06.2012 - 13 Sa 1875/11

    Überstundenvergütung; Verfallklausel; Wirksamkeit; Auslegung; AGB; Unklarheit;

  • LAG Thüringen, 23.09.2010 - 3 Sa 484/09

    Jährliche Einmalzahlung aufgrund eines Firmentarifvertrags - Abhängigkeit vom

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