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   BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04   

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BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 (https://dejure.org/2005,302)
BAG, Entscheidung vom 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 (https://dejure.org/2005,302)
BAG, Entscheidung vom 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 (https://dejure.org/2005,302)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer von einem Insolvenzverwalter ausgesprochenen Kündigung wegen Betriebsstilllegung; Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes bei einer Kündigung durch den Insolvenzverwalter; Endgültigkeit der Stilllegungsabsicht zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung; ...

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung durch den Insolvenzverwalter

  • bag-urteil.com

    Betriebsübergang - Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; KSchG § 1 Abs. 2; ; InsO § 113; ; InsO § 125; ; InsO § 128

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsübergang; Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung durch Insolvenzverwalter wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung ? Interessenausgleich mit Namensliste bei Geschäftsgrundlage der fehlenden Fortführbarkeit ? Keine endgültige Stilllegungsabsicht bei vorliegendem Übernahmeangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nomos.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Insolvenzverwalter verhandelt über Betriebsübernahme und kündigt zur gleichen Zeit Arbeitnehmern wegen Stilllegung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen Betriebsstilllegung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 1998 (Ls.)
  • NZA 2006, 720
  • NZI 2007, 47
  • DB 2006, 846
 
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Wird zitiert von ... (95)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände einer Betriebsstilllegung schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (statt aller BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70).

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance biete, und gelingt dann später doch noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - aaO).

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 571/01

    Altersteilzeit; betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Da § 113 InsO keinen selbständigen Kündigungsgrund der Insolvenz oder Sanierung enthält, verbleibt es dabei, dass das Kündigungsschutzgesetz auch bei einer Kündigung nach § 113 InsO zu beachten ist, wenn es nach seinem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich Anwendung findet (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - BAGE 104, 131 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125; 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 -BB 2005, 2357, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Hingegen fehlt es an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt (BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87).
  • BAG, 16.06.2005 - 6 AZR 476/04

    Kündigung in der Arbeitsphase der Block-Altersteilzeit

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Da § 113 InsO keinen selbständigen Kündigungsgrund der Insolvenz oder Sanierung enthält, verbleibt es dabei, dass das Kündigungsschutzgesetz auch bei einer Kündigung nach § 113 InsO zu beachten ist, wenn es nach seinem persönlichen und betrieblichen Geltungsbereich Anwendung findet (BAG 5. Dezember 2002 - 2 AZR 571/01 - BAGE 104, 131 = AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 125; 16. Juni 2005 - 6 AZR 476/04 -BB 2005, 2357, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Es kommt allerdings ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 13. November 1997 - 8 AZR 295/95 - BAGE 87, 115 = AP BGB § 613a Nr. 169 = EzA BGB § 613a Nr. 154).
  • BAG, 21.06.2001 - 2 AZR 137/00

    Fristgerechte Kündigung; Betriebsstillegung oder Betriebsunterbrechung

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    a) Eine Betriebsstilllegung setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben (st. Rspr., vgl. BAG 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 -AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53).
  • LAG Hamm, 25.11.2004 - 4 Sa 1120/03

    "Wesentliche" Änderung der Sachlage zwischen dem Zeitpunkt der

    Auszug aus BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 25. November 2004 - 4 Sa 1120/03 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 27.02.2020 - 8 AZR 215/19

    Kündigungen des Cockpit-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    (c) An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es allerdings, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht (vgl. etwa BAG 21. Mai 2015 - 8 AZR 409/13 - Rn. 52; 13. Februar 2008 - 2 AZR 543/06 - Rn. 23 mwN) , wenn dem Arbeitgeber vor Ausspruch der Kündigung ein Konzept für die Übernahme des Betriebs(teils) vorliegt und er dieses nicht mit einer Absage wegen endgültiger Stilllegung beantwortet, sondern - womöglich auch erst nach Ausspruch der Kündigung - konkrete Verhandlungen aufnimmt, die zum Erfolg führen (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - zu II 2 a der Gründe) , oder wenn eine Weiterveräußerung von Geschäftsanteilen und damit ein Gesellschafterwechsel in Betracht kommt, der mit der Aussicht auf Betriebsfortführung verbunden ist (vgl. BAG 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - zu II 1 b (2) (b) der Gründe) .

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebs(teil)stilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebs(teil)veräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später doch noch eine Betriebs(teil)veräußerung, bleibt es nach dem Kündigungsschutzgesetz bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - zu II 2 a der Gründe mwN) , es kommt jedoch ein Wiedereinstellungsanspruch in Betracht (BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - aaO mwN) .

  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10

    Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum

    b) Die Stilllegung eines Betriebs setzt den ernstlichen und endgültigen Entschluss des Unternehmers voraus, die Betriebs- und Produktionsgemeinschaft zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufzuheben und die Verfolgung des bisherigen Betriebszwecks dauernd oder für eine ihrer Dauer nach unbestimmte, wirtschaftlich nicht unerhebliche Zeitspanne nicht weiter zu verfolgen (vgl. BAG 26. April 2007 - 8 AZR 695/05 - Rn. 55, AP InsO § 125 Nr. 4; 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140; 21. Juni 2001 - 2 AZR 137/00 - AP KSchG 1969 § 15 Nr. 50 = EzA KSchG § 15 nF Nr. 53) .

    Vielmehr kann er die Kündigung wegen beabsichtigter Stilllegung bereits dann erklären, wenn die betrieblichen Umstände einer Betriebsstilllegung schon "greifbare Formen" angenommen haben und eine vernünftige, betriebswirtschaftliche Betrachtung die Prognose rechtfertigt, dass bis zum Ablauf der einzuhaltenden Kündigungsfrist die Stilllegung durchgeführt sein wird (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - aaO) .

    Ist bei Zugang der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, hat sich jedoch der Arbeitgeber eine Betriebsveräußerung vorbehalten, die dann später doch noch gelingt, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140; 10. Oktober 1996 - 2 AZR 477/95 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 81 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 87; 19. Juni 1991 - 2 AZR 127/91 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 53 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 70) .

  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 693/10

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsstilllegung

    An einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt es aber, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebes steht (vgl. BAG 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 139 = EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 140) .

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (vgl. BAG 4. Mai 2006 - 8 AZR 299/05 - BAGE 118, 168 = AP BGB § 613a Nr. 304 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 51; 29. September 2005 - 8 AZR 647/04 - aaO) .

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