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   BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02   

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BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02 (https://dejure.org/2004,7539)
BAG, Entscheidung vom 22.04.2004 - 8 AZR 652/02 (https://dejure.org/2004,7539)
BAG, Entscheidung vom 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 (https://dejure.org/2004,7539)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters - Zulage

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines stellvertretenden Schulleiters einer Grundschule in Sachsen; Grundsätze zur korrigierenden Rückgruppierung; Qualifizierung einer Änderungsmitteilung; Voraussetzungen für die Ernennung eines Beamten; Voraussetzungen einer Zulage für die langjährige ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 281/00

    Zulage für Lehrkräfte bei höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Die Wahrnehmung der Funktion eines Schulleiters reicht für eine Höherstufung nicht aus (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5; 16. Mai 2002 - 8 AZR 350/01 - EzBAT § 24 Nr. 25).

    An seine Stelle tritt aber die Regelung des § 46 BBesG (26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5; 16. Mai 2002 - 8 AZR 350/01 - EzBAT § 24 Nr. 25).

    § 46 BBesG findet auf angestellte Lehrer Anwendung (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 692/00 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 85 mwN; 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5).

    Der Senat hat sich auf Anfrage des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 82 und 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5) mit Beschluss vom 5. Februar 2004 (- GmS-OGB 1/03 -) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (21. August 2003 - 2 C 48.02 -) angeschlossen, wonach zur Berechnung der 18-Monats-Frist des § 46 BBesG auch Zeiten vor dem 1. Juli 1997, dh.

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Hat der Arbeitgeber die objektive Fehlerhaftigkeit der mitgeteilten Eingruppierung dargelegt und gegebenenfalls die Tatsachen bewiesen, aus denen die Fehlerhaftigkeit folgt, so bleibt es bei der Darlegungs- und Beweislast des Arbeitnehmers für die Umstände, aus denen folgt, dass ihm die begehrte Höhe der Vergütung zusteht (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99; 17. Juli 2003 - 8 AZR 376/02 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 112).

    IIa BAT-O reicht für die Annahme einer vertraglichen Vereinbarung nicht aus (BAG 30. Mai 1990 - 4 AZR 74/90 - BAGE 65, 163 = AP BPersVG § 75 Nr. 31; 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99, zu II 1 a bb der Gründe).

    Bei einer unkorrekten Zulagengewährung ist zwar auch eine korrigierende Rückgruppierung zulässig (BAG 14. Februar 2002 - 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 99), dem Kläger stand jedoch eine Zulage für den Zeitraum vom 1. Januar 1999 bis 31. Juli 2000 zu.

  • BVerwG, 15.07.1994 - 2 B 134.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Vielmehr kann der Dienstherr einen Beamten für gewisse, auch längere Zeit in einer höherbewerteten Funktion beschäftigen, ohne dass sich für ihn daraus eine Verpflichtung zur Beförderung ergibt (BVerwG 15. Juli 1994 - 2 B 134/93 - mwN).

    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Bewerber keinen Anspruch darauf hat, ernannt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er sämtliche Voraussetzungen einer Stelle erfüllt (vgl. dazu 15. Juli 1994 - 2 B 134/93 - mwN; 29. April 1992 - 2 B 68/92 - DVBl. 1992, 918).

  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Wenn sich das Arbeitsverhältnis auf Grund arbeitsvertraglicher Inbezugnahme nach dem BAT-O bestimmt, ist die Bezeichnung der Vergütungsgruppe in dem Arbeitsvertrag oder in einer Eingruppierungsmitteilung grundsätzlich nicht dahingehend auszulegen, dass dem Angestellten ein eigenständiger, von den tariflichen Bestimmungen unabhängiger arbeitsvertraglicher Anspruch auf eine bestimmte Vergütung zustehen soll (vgl. näher BAG 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 107 mwN).

    Diese Arbeitgeberrichtlinien sind anwendbar, denn die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 89; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).

  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 350/01

    Eingruppierung einer Lehrerin - Zulage nach § 24 BAT-O

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Die Wahrnehmung der Funktion eines Schulleiters reicht für eine Höherstufung nicht aus (BAG 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5; 16. Mai 2002 - 8 AZR 350/01 - EzBAT § 24 Nr. 25).

    An seine Stelle tritt aber die Regelung des § 46 BBesG (26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5; 16. Mai 2002 - 8 AZR 350/01 - EzBAT § 24 Nr. 25).

  • LAG Sachsen, 25.10.2002 - 10 Sa 1/00
    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2002 - 10 Sa 1/00 - teilweise aufgehoben.

    Im Übrigen wird die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 25. Oktober 2002 - 10 Sa 1/00 - zurückgewiesen.

  • BVerwG, 29.04.1992 - 2 B 68.92

    Streitwert - Beamtenrechtliche Streitigkeiten - Übertragung eines höheren Amtes -

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Auch das Bundesverwaltungsgericht geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass ein Bewerber keinen Anspruch darauf hat, ernannt zu werden, und zwar auch dann nicht, wenn er sämtliche Voraussetzungen einer Stelle erfüllt (vgl. dazu 15. Juli 1994 - 2 B 134/93 - mwN; 29. April 1992 - 2 B 68/92 - DVBl. 1992, 918).
  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Diese Arbeitgeberrichtlinien sind anwendbar, denn die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 89; 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Der Senat hat sich auf Anfrage des Gemeinsamen Senats der Obersten Gerichtshöfe des Bundes unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung (vgl. 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 - EzBAT §§ 22, 23 M Nr. 82 und 26. April 2001 - 8 AZR 281/00 - AP BAT-O § 24 Nr. 5) mit Beschluss vom 5. Februar 2004 (- GmS-OGB 1/03 -) der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (21. August 2003 - 2 C 48.02 -) angeschlossen, wonach zur Berechnung der 18-Monats-Frist des § 46 BBesG auch Zeiten vor dem 1. Juli 1997, dh.
  • BAG, 12.08.1998 - 10 AZR 329/97

    Eingruppierung eines Förderschulkonrektors (Funktionsamt)

    Auszug aus BAG, 22.04.2004 - 8 AZR 652/02
    Darüber hinaus liegt es allein im personalwirtschaftlichen Ermessen, ob dem Beamten das entsprechende Amt übertragen wird (BAG 12. August 1998 - 10 AZR 329/97 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 73).
  • BAG, 30.05.1990 - 4 AZR 74/90

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

  • BVerwG, 21.08.2003 - 2 C 48.02

    Kommissarischen Wahrnehmung der Aufgaben eines Konrektors durch Lehrerin im

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 692/00

    Lehrereingruppierung - haushaltsrechtliche Beschränkungen

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

  • BAG, 04.06.2003 - 7 AZR 406/02

    Befristete Änderung der Arbeitszeit

  • BAG, 22.09.1992 - 1 AZR 235/90

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Anrechnung einer Tariflohnerhöhung auf eine

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 28/00

    13. Monatgehalt - arbeitsleistungsbezogene Sonderzahlung

  • BAG, 18.06.2001 - 8 AZR 145/00

    Eingruppierung einer Mittelschullehrerin in Sachsen

  • BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 174/01

    Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

  • BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • BAG, 17.07.2003 - 8 AZR 376/02

    Eingruppierung eines Diplompädagogen als Lehrer an einer Sonderschule in

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

  • BAG, 18.01.2017 - 7 AZR 224/15

    Betriebsratstätigkeit - Arbeitszeit

    Eine rechtliche Begründung ist nicht erforderlich (vgl. BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - zu II 1 a der Gründe; 18. Juni 2001 - 8 AZR 145/00 -) .
  • LAG Sachsen, 08.09.2023 - 2 Sa 197/22

    Arbeitsentgelt - Schichtplan; Dienstplan; Arbeitsunfähigkeit; billiges Ermessen;

    Die Art des Anspruchs sowie die Tatsachen, auf die der Anspruch gestützt wird, müssen erkennbar sein (BAG v. 22.04.2004 - 8 AZR 652/02 -AP Nr. 28 zu §§ 22, 23 BAT-O ).
  • BAG, 09.04.2008 - 4 AZR 104/07

    Klage auf künftige Leistung - Tariflicher Bewährungsaufstieg

    Dies setzt voraus, dass der Anspruch seinem Grunde nach hinreichend deutlich bezeichnet und die Höhe des Anspruchs sowie der Zeitraum, für den er verfolgt wird, mit der für den Schuldner notwendigen Deutlichkeit ersichtlich gemacht wird (BAG 22. April 2004 - 8 AZR 652/02 - AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 28).
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