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   BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96   

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https://dejure.org/1998,48621
BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96 (https://dejure.org/1998,48621)
BAG, Entscheidung vom 23.04.1998 - 8 AZR 652/96 (https://dejure.org/1998,48621)
BAG, Entscheidung vom 23. April 1998 - 8 AZR 652/96 (https://dejure.org/1998,48621)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 07.05.1975 - IV ZR 209/73

    Ansprüche des Unfallgeschädigten aus einer Insassen-Unfallversicherung

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Er ist nicht berechtigt, sie unter Umgehung des § 179 Abs. 3 W G für sich zu behalten (BGHZ 64, 260, 262).

    Diese Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsnehmer sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers über die materiell dem Versicherten zustehende Entschädigungsforderung als gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen (BAG Urteil vom 21. Februar 1 9 9 0 - 5 AZR 169/89 - AP Nr. 3 zu § 179 VVG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. Juni 1 9 9 7 - 9 AZR 839/95 - AP Nr. 5 zu § 179 VVG, zu I 1 der Gründe; BGHZ 64, 260, 264).

    Daraus resultiert jedoch zunächst nur die Verpflichtung zur Weiterleitung einer erhaltenen Versicherungsleistung (BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - aaO; zu Verrechnungsmöglichkeiten vgl. BAG Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 -, aaO; sowie BGHZ 64, 260, 264).

    Der Versicherungsnehmer bleibt grundsätzlich in den Entschlüssen hinsichtlich der Geltendmachung frei (BGHZ 64, 260, 262, 267).

  • BAG, 21.02.1990 - 5 AZR 169/89

    Versicherungssumme aus Gruppenunfallversicherung

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Diese Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsnehmer sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers über die materiell dem Versicherten zustehende Entschädigungsforderung als gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen (BAG Urteil vom 21. Februar 1 9 9 0 - 5 AZR 169/89 - AP Nr. 3 zu § 179 VVG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. Juni 1 9 9 7 - 9 AZR 839/95 - AP Nr. 5 zu § 179 VVG, zu I 1 der Gründe; BGHZ 64, 260, 264).

    Daraus resultiert jedoch zunächst nur die Verpflichtung zur Weiterleitung einer erhaltenen Versicherungsleistung (BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - aaO; zu Verrechnungsmöglichkeiten vgl. BAG Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 -, aaO; sowie BGHZ 64, 260, 264).

    Dem widerspricht nicht das Ur teil des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 1990 (-5 AZR 169/89 - aaO), denn diese Entscheidung betraf einen Anspruch aus dem versicherungsrechtlichen Treuhandverhältnis.

  • BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81

    Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    (BAGE 43, 339, 345 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 b der Gründe).

    Bei derartigen Ansprüchen sind die Parteien des Arbeitsvertrages Gläubiger und Schuldner, der Anspruch richtet sich immer gegen den Arbeitgeber oder gegen den Arbeitnehmer und hat einen Anspruch aus dem Vermögen des jeweiligen Schuldners zum Gegenstand (BAGE 43, 339, 346 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

    Entscheidend ist dabei der Entstehungsbereich des Anspruchs (BAGE 43, 339, 347 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche).

  • BAG, 17.06.1997 - 9 AZR 839/95

    Gruppen-Unfallversicherung; Verrechnung der Versicherungssumme mit den Kosten der

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Diese Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und dem Versicherungsnehmer sind im Hinblick auf die Verfügungsmacht des Versicherungsnehmers über die materiell dem Versicherten zustehende Entschädigungsforderung als gesetzliches Treuhandverhältnis anzusehen (BAG Urteil vom 21. Februar 1 9 9 0 - 5 AZR 169/89 - AP Nr. 3 zu § 179 VVG, zu II 1 der Gründe; BAG Urteil vom 17. Juni 1 9 9 7 - 9 AZR 839/95 - AP Nr. 5 zu § 179 VVG, zu I 1 der Gründe; BGHZ 64, 260, 264).

    Daraus resultiert jedoch zunächst nur die Verpflichtung zur Weiterleitung einer erhaltenen Versicherungsleistung (BAG Urteil vom 21. Februar 1990 - 5 AZR 169/89 - aaO; zu Verrechnungsmöglichkeiten vgl. BAG Urteil vom 17. Juni 1997 - 9 AZR 839/95 -, aaO; sowie BGHZ 64, 260, 264).

  • BAG, 24.03.1988 - 2 AZR 630/87

    Ausschlussfrist in Verfallklauseln: zulässige einzelvertragliche Vereinbarung;

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    aa) Die einzelvertragliche Vereinbarung einer Verfallklausel für nicht durch Tarifvertrag begründete und für abdingbare gesetzliche Ansprüche ist im Rahmen der Vertragsfreiheit nach §§ 241, 305 BGB zulässig (BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - AP Nr. 1 zu § 241 BGB, zu II 2 a der Gründe).

    Die in § 15 AV festgelegte Frist von zwei Monaten für die Erhebung des Anspruches ist nicht unangemessen kurz (vgl. BAG Urteil vom 24. März 1988 - 2 AZR 630/87 - aaO, zu II 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 16.05.1984 - 7 AZR 143/81

    Verrechnung einer Abschlagszahlung bei der Auszahlung des Restgehalts

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Der danach erforderlichen Kenntnis vom Eintritt eines Schadensereignisses steht es nicht entgegen, wenn der Geschädigte die rechtlichen Grundlagen des Anspruches und die speziell für die Geltendmachung erforderlichen Umstände nicht kennt, ihm jedoch die tatsächlichen Voraussetzungen im übrigen bekannt sind (BAG Urteil vom 16. Mai 1 9 8 4 - 7 AZR 143/81 - AP Nr. 85 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II der Gründe).
  • LAG Hessen, 10.07.1996 - 2 Sa 566/95
    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgeridhts vom 10. Juli 1996 - 2 Sa 566/95 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 23.06.1961 - 1 AZR 239/59

    Tarifliche Ausschlußfristen - Nachwirkung eines Tarifvertrages - Tarifliche

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Es soll keine Vertragspartei noch lange nach Fälligkeit der jeweiligen Ansprüche mit deren Geltendmachung rechnen müssen (BAGE 11, 150 = AP Nr. 27 zu § 4 TVG Ausschlußfristen).
  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus BAG, 23.04.1998 - 8 AZR 652/96
    Geltend gemacht werden können Schadensersatzforderungen, sobald der Gläubiger in der Lage ist, sich den erforderlichen Überblick ohne schuldhaftes Zögern zu verschaffen und seine Forderung wenigstens annähernd zu beziffern (BAG Urteil vom 26. Mai 1 9 8 1 - 3 AZR 269/78 - AP Nr. 71 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, m.w.N.).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.08.2005 - 1 Sa 171/05

    Arbeitnehmer - Anspruch auf Auszahlung der Rentenleistungen einer privaten

    Aus dem Auseinanderfallen von materiellem Anspruch und Verfügungsbefugnis folgt die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, die von der Versicherung erhaltenen Versicherungsleistungen an den materiell berechtigten Versicherten herauszugeben, da das Treuhandverhältnis dem Versicherungsnehmer nur die Stellung einer Durchgangsperson einräumt (vgl. BAG v. 23.04.1998, Az. 8 AZR 652/96, juris [Ziffer I.1. der Gründe]; BGH v. 07.05.1975, BGHZ 64, 260 [265]).

    Geklärt hat das Gericht bislang allein, dass das gesetzliche Treuhandverhältnis des § 75 bis 77 VVG den Versicherungsnehmer zur Herausgabe derjenigen Versicherungsleistungen verpflichtet, die er von der Versicherung erlangt hat (BAG v. 23.04.1998, Az. 8 AZR 652/96, juris [Ziffer I.1. der Gründe]; BAG v. 17.06.1997, AP Nr. 5 zu § 179 VVG [Ziffer I.1. der Gründe]; BAG v. 21.02.1990, AP Nr. 3 zu § 179 VVG [Ziffer II.1. der Gründe]; anders LAG Bremen v. 27.08.1998, Az. 4 da 54/98, juris [Ziffer II.A.1.a) der Gründe]; BAG v. 18.02.1971, AP Nr. 2 zu § 179 VVG - die Herausgabepflicht folge aus der arbeitsrechtlichen Fürsorgepflicht).

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