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   BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01   

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BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01 (https://dejure.org/2003,3382)
BAG, Entscheidung vom 20.03.2003 - 8 AZR 656/01 (https://dejure.org/2003,3382)
BAG, Entscheidung vom 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 (https://dejure.org/2003,3382)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Tarifliche Eingruppierung; Kellner in IC-Bahnhofsrestaurant der Mitropa AG; Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages; "Besondere Anforderungen"; Berücksichtigung von Tätigkeitsbeispielen; Gelernte Restaurantfachkraft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2003, 1296 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 158/83

    Vergütungsmerkmale: Beispiele - Kassierer an Verbrauchermarktkassen im

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Bei der Auslegung von in den Oberbegriffen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen sind wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen (BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.; 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 9 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 4; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41).

    Ein Rückgriff auf die Merkmale des Oberbegriffs ist in diesem Falle nach dem Willen der Tarifvertragsparteien ausgeschlossen (23. April 1997 - 10 AZR 903/95 - nv.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).

  • BAG, 10.03.1999 - 4 AZR 246/98
    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Bei der Auslegung von in den Oberbegriffen enthaltenen unbestimmten Rechtsbegriffen sind wiederum die Tätigkeitsbeispiele zu berücksichtigen (BAG 10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.; 15. Juni 1994 - 4 AZR 327/93 - AP BAT §§ 22, 23 Krankenkassen Nr. 9 = EzA TVG § 4 Eingruppierung Nr. 4; 7. November 1984 - 4 AZR 286/83 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 6; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134; 29. Oktober 1980 - 4 AZR 750/78 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 41).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts braucht nicht mehr geprüft zu werden, ob es sich um eine den allgemeinen Merkmalen entsprechende Tätigkeit handelt (10. März 1999 - 4 AZR 246/98 - nv.).

  • BAG, 18.02.1998 - 4 AZR 552/96

    Eingruppierung einer Sachbearbeiterin wegen Bewährungsaufstiegs - Begriff des

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bei derartigen Aufbaufallgruppen zunächst zu prüfen, ob der Arbeitnehmer die Anforderungen der allgemeinen und darauf jeweils nacheinander die der qualifizierenden Merkmale der höheren Vergütungsgruppen erfüllt (vgl. 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - nv.; 24. September 1980 - 4 AZR 727/78 - BAGE 34, 158 = AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 36).

    Dabei reicht eine pauschale Überprüfung aus, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale als erfüllt erachtet (26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - nv.; 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - nv.; 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 222; 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).

  • BAG, 21.03.2001 - 10 AZR 41/00

    Eingruppierung - Verkaufshilfe im Einzelhandel

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und damit der von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnorm sind mit zu berücksichtigen, soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Einzelhandel Nr. 75 = EzA TVG § 4 Einzelhandel Nr. 43; 19. November 1997 - 10 AZR 249/97 - nv.).

    Verbleiben noch Zweifel, können weitere Kriterien wie die Tarifgeschichte, die praktische Tarifübung und die Entstehungsgeschichte des jeweiligen Tarifvertrages ohne Bindung an eine bestimmte Reihenfolge berücksichtigt werden (21. März 2001 - 10 AZR 41/00 - aaO).

  • BAG, 26.04.2000 - 4 AZR 128/99

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Dabei reicht eine pauschale Überprüfung aus, soweit die Parteien die Tätigkeit als unstreitig ansehen und der Arbeitgeber selbst für die Tätigkeit des Arbeitnehmers die Merkmale als erfüllt erachtet (26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - nv.; 18. Februar 1998 - 4 AZR 552/96 - nv.; 5. März 1997 - 4 AZR 511/95 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 222; 6. Juni 1984 - 4 AZR 203/82 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 91).

    Das Revisionsgericht kann seine Anwendung nur daraufhin überprüfen, ob das angefochtene Urteil den Rechtsbegriff selbst verkannt hat, ob es bei der Subsumtion des Sachverhalts Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt hat, ob es alle wesentlichen Umstände berücksichtigt hat und ob es in sich widerspruchsfrei ist (st. Rspr. des BAG zB 26. April 2000 - 4 AZR 128/99 - nv.; 22. Juli 1998 - 4 AZR 333/97 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 256).

  • BAG, 24.02.1999 - 4 AZR 8/98
    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Eine summarische Prüfung muß allerdings erkennen lassen, auf Grund welcher konkreten Tatsachen die Erfordernisse einer bestimmten Fallgruppe bzw. Vergütungsgruppe als erfüllt angesehen werden und welche Tatumstände insbesondere für die Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale der niedrigeren Vergütungsgruppen herangezogen worden sind (24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - ZTR 1999, 319).

    Vielmehr muß der Tatsachenvortrag auch einen wertenden Vergleich mit den nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten ermöglichen (24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - aaO; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173).

  • BAG, 25.06.1958 - 4 AZR 572/56

    Revierkellner ohne Gehilfen - Örtlich bestimmter Tätigkeitsbereich -

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Es entspricht der Erfahrung, daß die Anforderungen an einen Kellner je nach Art des Betriebes verschieden sein können (BAG 25. Juni 1958 - 4 AZR 572/56 - BAGE 6, 104, 107 = AP Art. 44 Truppenvertrag Nr. 21).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 575/01

    Eingruppierung eines Kochs (Systemgastronomie)

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Andernfalls wäre die Tarifregelung überflüssig, nach der der Abschluß einer Berufsausbildung durch entsprechende Berufserfahrung ersetzt werden kann (so auch BAG 5. September 2002 - 8 AZR 575/01 - nv. für den gleichlautenden Obersatz der Tarifgruppe 5 Entgelttarifvertrag für die Arbeitnehmer/innen und Auszubildenden in den Betrieben der Systemgastronomie innerhalb der Tarifvertraglichen Arbeitsgemeinschaft der Landesverbände im Deutschen Hotel- und Gaststättengewerbe).
  • BAG, 23.04.1997 - 10 AZR 903/95

    Anspruch auf Entlohnung nach der Lohngruppe 3 des Gehaltstarifvertrag und

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Ein Rückgriff auf die Merkmale des Oberbegriffs ist in diesem Falle nach dem Willen der Tarifvertragsparteien ausgeschlossen (23. April 1997 - 10 AZR 903/95 - nv.; 8. Februar 1984 - 4 AZR 158/83 - BAGE 45, 121 = AP TVG § 1 Auslegung Nr. 134).
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
    Vielmehr muß der Tatsachenvortrag auch einen wertenden Vergleich mit den nicht unter das Heraushebungsmerkmal fallenden Tätigkeiten ermöglichen (24. Februar 1999 - 4 AZR 8/98 - aaO; 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173).
  • BAG, 22.07.1998 - 4 AZR 333/97

    Eingruppierung eines Landwirtschaftlichen Sachverständigen

  • BAG, 29.10.1980 - 4 AZR 750/78

    Entsprechende Tätigkeiten - Örtliche Leitung von Bauten - Bauwesen - Baurecht -

  • LAG Berlin, 11.10.2001 - 14 Sa 1414/01

    Tarifliche Eingruppierung eines Kellners eines Intercity-Bahnhofsrestaurants;

  • BAG, 07.11.1984 - 4 AZR 286/83

    Eingruppierung von Erster Verkäuferin - Allgemeine Tätigkeitsmerkmale -

  • BAG, 24.09.1980 - 4 AZR 727/78

    Eingruppierung: Beiziehung von Privaturkunden - Schlüssigkeit der Klage -

  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 499/01

    Eingruppierung einer Sprachlehrerin an einer Hochschule, Bewährungsaufstieg

  • BAG, 05.03.1997 - 4 AZR 511/95

    Eingruppierung: Sachbearbeiter einer Hauptfürsorgestelle

  • BAG, 19.11.1997 - 10 AZR 249/97
  • BAG, 23.09.1992 - 4 AZR 30/92

    Geschlechtsdiskriminierung beim Arbeitsentgelt

  • BAG, 20.04.1994 - 10 AZR 276/93

    Heimzulage für Angestellte im Sozial- und Erziehungsdienst

  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

  • BAG, 06.06.1984 - 4 AZR 203/82

    Eingruppierung: Justiziabilität unbestimmter Rechtsbegriffe in Tarifverträgen

  • BAG, 20.09.1995 - 4 AZR 450/94

    Eingruppierung eines Straßenführers an Versandanlage

  • BAG, 30.11.1994 - 4 AZR 901/93

    Eingruppierung eines Maschinenführers in Buchbinderei

  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Ein Rückgriff auf die Merkmale des Oberbegriffs findet in einem solchen Fall nicht statt (vgl. 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -, zu II 2 b dd (2) der Gründe).
  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03

    Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie

    (2) Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).
  • BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03

    Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung

    Der Kläger erfüllt nicht die Voraussetzungen der Regelbeispiele der Gehaltsgruppe K 5. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (Senat 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).
  • BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05

    Eingruppierung einer angelernten Serviererin

    Es handelt sich insoweit um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch im Bereich der Privatwirtschaft zulässig ist, da die Klägerin die Vergütungsdifferenzen für die Zukunft nicht beziffern kann und deshalb an der Erhebung einer Leistungsklage gehindert ist (st. Rspr., 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -).
  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04

    Eingruppierung einer Technikerin in der Flugsicherung

    Es entspricht darüber hinaus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).
  • BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 383/05

    Kumulation von tariflichen Erschwerniszuschlägen

    Im Übrigen hat die Klägerin ein gesondertes Feststellungsinteresse, weil sie die Zahlungsanträge für die Zukunft nicht beziffern kann und deshalb ein Leistungsantrag ausgeschlossen ist (st. Rspr., BAG 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -).
  • BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 538/05

    Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom

    b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2).
  • LAG Sachsen, 11.07.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers in einem Unternehmen der Abfallwirtschaft

    Soweit der Tarifvertrag neben den allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen Richtbeispiele zu den jeweiligen Vergütungsgruppen nennt, sind die Erfordernisse der allgemeinen Tätigkeitsmerkmale regelmäßig als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG, Urteil vom 20.03.2003 - 8 AZR 656/01 - NZA 2003, 1296 ).
  • BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 544/03

    Eingruppierung eines Technikers in der Flugsicherung

    Es entspricht darüber hinaus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).
  • LAG Sachsen, 05.06.2014 - 4 Sa 535/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Sachsen, 21.08.2013 - 4 Sa 534/11

    Eingruppierung eines Müllwerkers nach dem Bundesentgeltrahmentarifvertrag

  • LAG Niedersachsen, 04.07.2013 - 4 Sa 1386/12

    Grundlagen zur Eingruppierung eines "Feldinstandhalters" aufgrund einer

  • ArbG Düsseldorf, 28.01.2013 - 10 Ca 6241/12

    Eingruppierung einer Hauswartin

  • LAG Düsseldorf, 25.09.2012 - 16 Sa 1204/12

    Eingruppierung eines Staplerfahrers nach dem Entgelt-Bundesrahmentarifvertrag für

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 Sa 246/09

    Eingruppierung - Tätigkeitsmerkmal des Verkaufens - Gehaltstarifvertrag für den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 Sa 401/09

    Eingruppierung - Tätigkeitsmerkmal des Verkaufens - Gehaltstarifvertrag für den

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