Rechtsprechung
| BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- lexetius.com
Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant
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Eingruppierung Privatwirtschaft - Eingruppierung eines Kellners in einem Bahnhofsrestaurant
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 09.05.2001 - 43 Ca 2273/01
- LAG Berlin, 11.10.2001 - 14 Sa 1414/01
- BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 656/01
Zeitschriftenfundstellen
- NZA 2003, 1296 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11)
- BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04
Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft
Ein Rückgriff auf die Merkmale des Oberbegriffs findet in einem solchen Fall nicht statt (vgl. 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -, zu II 2 b dd (2) der Gründe). - BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 129/05
Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2). - BAG, 18.11.2004 - 8 AZR 540/03
Eingruppierung eines Abteilungsleiters im Einzelhandel in Sachsen -Tarifauslegung …
Der Kläger erfüllt nicht die Voraussetzungen der Regelbeispiele der Gehaltsgruppe K 5. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (Senat 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -).
- BAG, 28.09.2005 - 10 AZR 34/05
Eingruppierung einer angelernten Serviererin
Es handelt sich insoweit um eine allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, die nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts grundsätzlich auch im Bereich der Privatwirtschaft zulässig ist, da die Klägerin die Vergütungsdifferenzen für die Zukunft nicht beziffern kann und deshalb an der Erhebung einer Leistungsklage gehindert ist (st. Rspr., 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -). - BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 375/03
Eingruppierung eines Maschinenbedieners in der Chemischen Industrie
(2) Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -). - BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 112/04
Eingruppierung einer Technikerin in der Flugsicherung
Es entspricht darüber hinaus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -). - BAG, 16.11.2005 - 10 AZR 383/05
Kumulation von tariflichen Erschwerniszuschlägen
Im Übrigen hat die Klägerin ein gesondertes Feststellungsinteresse, weil sie die Zahlungsanträge für die Zukunft nicht beziffern kann und deshalb ein Leistungsantrag ausgeschlossen ist (st. Rspr., BAG 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 2; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 -). - BAG, 17.02.2005 - 8 AZR 544/03
Eingruppierung eines Technikers in der Flugsicherung
Es entspricht darüber hinaus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tatbestandsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen, dass die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen sind, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 -). - BAG, 08.03.2006 - 10 AZR 538/05
Eingruppierung "Agent Front Office" bei der Telekom
b) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts sind die allgemeinen Merkmale einer Vergütungsgruppe grundsätzlich erfüllt, wenn der Arbeitnehmer eine Tätigkeit ausübt, die als Regel-, Richt- oder Tätigkeitsbeispiel zu dieser Vergütungsgruppe genannt ist (22. Juni 2005 - 10 ABR 34/04 - NZA-RR 2006, 23; 19. August 2004 - 8 AZR 375/03 - EzA TVG § 4 Chemische Industrie Nr. 7; 20. März 2003 - 8 AZR 656/01 - 17. April 2003 - 8 AZR 482/01 - 25. September 1991 - 4 AZR 87/91 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Großhandel Nr. 7 = EzA TVG § 4 Großhandel Nr. 2). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 Sa 246/09
Eingruppierung einer Auffüllerin in Selbstbedienungsmarkt; unsubstantiierte …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Auslegung von Tarifverträgen in Bezug auf das Verhältnis von allgemeinen Tätigkeitsmerkmalen und in einer Vergütungsgruppe genannten Richtbeispielen/Regelbeispielen sind die Erfordernisse der Tätigkeitsmerkmale regelmäßig dann als erfüllt anzusehen, wenn der Arbeitnehmer eine diesen Beispielen entsprechende Tätigkeit ausübt (BAG v. 20.03.2003, 8 AZR 656/01; BAG v. 17.04.2003 - 8 AZR 482/01). - LAG Rheinland-Pfalz, 20.01.2010 - 8 Sa 401/09
Eingruppierung einer Auffüllerin in Selbstbedienungsmarkt; unsubstantiierte …
