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   BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95   

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https://dejure.org/1997,14737
BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95 (https://dejure.org/1997,14737)
BAG, Entscheidung vom 17.07.1997 - 8 AZR 677/95 (https://dejure.org/1997,14737)
BAG, Entscheidung vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 677/95 (https://dejure.org/1997,14737)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Außerordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Persönliche Ungeeignetheit wegen ehemaliger Mitgliedschaft in der SED - Unzumutbarkeit des Festhaltens an einem Arbeitsverhältnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 [BAG 23.09.1993 - 8 AZR 484/92] = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).

    Zwar offenbart die falsche Beantwortung von Fragen nach einer MfS-Tätigkeit und einer Verpflichtungserklärung regelmäßig die mangelnde persönliche Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 2 der Gründe).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Das Bundesverfassungsgericht hat im Urteil vom 8. Juli 1997 (- 1 BvR 2111/94, 195/95 und 2189/95 -) daraus geschlossen, daß Tätigkeiten für das MfS, die vor 1970 abgeschlossen sind, keine oder jedenfalls nur äußerst geringe Bedeutung für den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses haben.

    Dem Arbeitgeber ist es verwehrt, arbeitsrechtliche Konsequenzen aus einer Falschbeantwortung zu ziehen, die lediglich solche Altvorgänge betraf (BVerfG Urteil vom 8. Juli 1997, a.a.O.).

  • BAG, 14.12.1995 - 8 AZR 356/94

    Kündigung wegen Tätigkeit für das MfS (Lehrerin

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Zwar offenbart die falsche Beantwortung von Fragen nach einer MfS-Tätigkeit und einer Verpflichtungserklärung regelmäßig die mangelnde persönliche Eignung für eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst (BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 14. Dezember 1995 - 8 AZR 356/94 - AP Nr. 56 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B III 2 der Gründe).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Je größer das Maß der Verstrickung, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. BAGE 70, 309, 320 = AP Nr. 4 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX, zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Da der Personalrat der außerordentlichen Kündigung nicht ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt hat, war die Anhörung zur (umgedeuteten) ordentlichen Kündigung nicht entbehrlich (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972).
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 [BAG 23.09.1993 - 8 AZR 484/92] = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.05.1995 - 3 Sa 627/94

    Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung; Beschäftigte des öffentlichen

    Auszug aus BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 677/95
    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 17. Mai 1995 - 3 Sa 627/94 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 04.12.1997 - 2 AZR 750/96

    Personen- und verhaltensbedingte Kündigung - Fragebogenlüge

    c) Hinsichtlich der entlastenden Umstände wäre auch dem Zeitfaktor wesentliches Gewicht beizumessen; persönliche Haltungen können sich ebenso wie die Einstellung zur eigenen Vergangenheit im Laufe der Zeit ändern; auch die gesellschaftliche Ächtung von Fehlverhalten verliert sich mit der Zeit (vgl. u.a. BAG Urteil vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 677/95 - n.v., zu II 2 b der Gründe).
  • BAG, 27.05.1999 - 8 AZR 345/98

    Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit (MfS)

    Der zuständige Personalrat ist allein zu einer außerordentlichen Kündigung angehört worden und hat dieser nicht ausdrücklich und vorbehaltlos zugestimmt (vgl. BAG Urteil vom 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - BAGE 30, 176 = AP Nr. 15 zu § 102 BetrVG 1972; Senatsurteile vom 17. Juli 1997 - 8 AZR 677/95 -, n.v., zu II 3 der Gründe, und vom 17. September 1998 - 8 AZR 91/97 -, n.v., zu II 4 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.1997 - 4 Sa 930/95

    Streitigkeit über die Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung aus wichtigem Grunde

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