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   BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 689/87   

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https://dejure.org/1989,3540
BAG, 04.04.1989 - 8 AZR 689/87 (https://dejure.org/1989,3540)
BAG, Entscheidung vom 04.04.1989 - 8 AZR 689/87 (https://dejure.org/1989,3540)
BAG, Entscheidung vom 04. April 1989 - 8 AZR 689/87 (https://dejure.org/1989,3540)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Rückforderung überzahlten Urlaubsentgelts nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Aufrechnung gegen Lohnforderung - Zahlung des Urlaubsentgelts als Vorschuss auf den letzten Arbeitslohn - Pfändbarkeit von Arbeitseinkommen - Rückzahlungsverbot des § 5 Abs. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsentgelt: Rückforderung bei Überzahlung - Aufrechnung - Verfall - Verjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 59/12

    Berechnung des pfändbaren Einkommens

    aa) Im Urteil vom 4. April 1989 folgte der Achte Senat im Ergebnis der Bruttomethode, allerdings ohne die Streitfrage zu erörtern (BAG 4. April 1989 - 8 AZR 689/87 - zu I 2 a der Gründe) .
  • BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

    Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

    Denn § 850 c ZPO bezweckt die Sicherung des Lebensunterhalts in dem Zeitraum, für den das Arbeitseinkommen gezahlt wird (vgl. BAG 4. April 1989 - 8 AZR 689/87 - nv.).
  • LAG Berlin, 14.01.2000 - 19 Sa 2154/99

    Pfändung, "Bruttoprinzip", "Nettoprinzip", Berechnung des pfändbaren

    Dabei ist das Arbeitsgericht Berlin zu Recht mit der ganz herrschenden Meinung im Schrifttum (vgl. nur Zöller/Stöber, 21. Aufl., § 850 e Rdn. 1 a und 1 b; Stöber, Forderungspfändung, 12. Aufl., Rdn. 1132 ff; Stein/Jonas/Brehm, ZPO , 21. Aufl., § 850 e Rdn. 6 m.w.N.; Bengelsdorf, Pfändung und Abtretung von Lohn, 1996, Rdn. 377 mit weiteren Beispielen; Kasseler Handbuch/Schubert, 2. Aufl., 2.11, Rdn. 253 m.w.N.; Henze, RPfleger 1980, 456; a.A. Napierala, RPfleger 1992, 49, 51) und der unveröffentlichten Entscheidung des BAG vom 04.04.1989 -- 8 AZR 689/87 --, zu I. 2 a der Gründe bei der Berechnung der pfändbaren Bezüge vom sogenannten "Bruttoprinzip" ausgegangen.
  • LAG München, 30.05.2007 - 7 Sa 1089/06

    Pfändung von Arbeitsentgelt nach Bruttolohnprinzip - Beiträge zu

    Aus dem verbleibenden Einkommen errechnet sich sodann das pfändbare Arbeitseinkommen nach der Tabelle zu § 850c ZPO (BAG v. 4.4. 1989 - 8 AZR 689/87 n.v., unter I. 2. a. der Gründe; LAG Berlin v. 14.1. 2000 - 19 Sa 2154/99, NZA-RR 2000, 393 unter II. 1. der Gründe; MünchKomm-ZPO/Schmid, 2. Aufl., § 850e Rz. 4; Stein/Jonas/Brehm, ZPO, 21. Aufl., § 850e Rz. 6; KassArbR/Schubert, 2. Aufl., 2.11 Rz. 253; Willikonsky, Lohnpfändung und Drittschuldnerklage, 2. Aufl., Rz. 16; a.M. Boewer, Handbuch Lohnpfändung (Anlage B 1), Rz. 755 ff. (Bl. 43 d. A.); Helwich, Pfändung des Arbeitseinkommens, 2. Aufl., S. 37 f.; Napierala, Rpfleger 1992, 49, 51).
  • LAG Düsseldorf, 02.06.2004 - 12 Sa 361/04

    Klage des Arbeitnehmers im Verbraucherinsolvenzverfahren auf Auszahlung des

    Das Rückforderungsverbot greift damit ein, wenn der Arbeitnehmer urlaubsbedingt für eine seinen Urlaubsanspruch übersteigende Zahl an Urlaubstagen von der Arbeit freigestellt war (std. Rspr., BAG, Urteil vom 04.04.1989, 8 AZR 689/87, n.v., Urteil vom 24.10.2000, a.a.O.).
  • LAG Hamm, 20.09.2005 - 19 Sa 1014/05

    Zur Zulässigkeit der Aufrechnung bei Geltendmachung der Vergütung für mehrere

    Bei Geltendmachung von Vergütungsrestansprüchen für mehrere Monate müssen die jeweiligen Vergütungsdifferenzen den einzelnen Monaten hinzugerechnet werden mit der Folge, dass der nach §§ 850 ff. ZPO unpfändbare Nettobetrag für jeden einzelnen Monat festzulegen ist, weil nur dadurch der mit den Pfändbarkeitsschutzbestimmungen bezweckten Sicherung des Lebensunterhalts in dem Monat, in dem das Einkommen gezahlt wird, Rechnung getragen werden kann (BAG; Urteil vom 28.08.2001 - 9 AZR 611/99, NZA 2002, 323; Urteil vom 04.04.1989 - 8 AZR 689/87, Juris).
  • LAG Niedersachsen, 16.09.2011 - 14 Sa 989/10

    Lohnanspruch - behauptete Verletzung der Pfändungsfreigrenzen

    Auch wenn bei dieser durch § 850e ZPO vorgegebenen Berechnungsart die Abzüge teilweise rechnerisch doppelt abgesetzt werden, handelt es sich um eine zulässige gesetzgeberische Konkretisierung des Pfändungsschutzes, die den Lebensunterhalt und die Existenz des Schuldners sichern soll und dem Arbeitgeber im Übrigen ohne zumutbaren Aufwand eine Berechnung des pfändungsfreien Betrages ermöglicht (vgl. LAG Berlin 14.01.2000 - 19 Sa 2154/99 - diese Berechnung liegt auch zugrunde BAG 04.04.1989 - 8 AZR 689/87 - vgl. auch Depré/Bachmann, die Praxis der Lohnpfändung, 4. Aufl., S. 88).
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