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   BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94   

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https://dejure.org/1995,10560
BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94 (https://dejure.org/1995,10560)
BAG, Entscheidung vom 07.09.1995 - 8 AZR 695/94 (https://dejure.org/1995,10560)
BAG, Entscheidung vom 07. September 1995 - 8 AZR 695/94 (https://dejure.org/1995,10560)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 10.11.1955 - 2 AZR 282/54

    Arbeitsentgelt: Ruhegeldansprüche als Schadensersatzansprüche wegen c.i.c.

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94
    Insbesondere liegen die Anspruchsvoraussetzungen der gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (c.i.c. - vgl. BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 282/54 - BAGE 2, 217, 218 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; BGH Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 75/78 - NJW 1979, 1983; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., Vorbem. 38 zu §§ 275 - 283; Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 276 Rz 65) nicht vor.

    Nach diesen Grundsätzen wird durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das die Parteien einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet (BAG Urteil vom 10. November 1955, a.a.O.; BGH Urteil vom 20. Juni 1952 - V ZR 34/51 - BGHZ 6, 330, 333) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51].

    Er muß gegenüber seinem Arbeitnehmer "schon bei den Einstellungsverhandlungen auf dessen besondere Interessen Rücksicht nehmen und ihn insbesondere über künftige Verhältnisse aufklären ..., wenn er erkennt, daß der Arbeitnehmer besondere Wünsche oder Erwartungen hat" (BAG Urteil vom 10. November 1955, a.a.O.).

  • BAG, 07.06.1963 - 1 AZR 276/62

    Einstellung - Arbeitsvertrag - Vertragsverhandlung

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94
    Bei der Anbahnung von Arbeitsverhältnissen darf der Arbeitgeber im Arbeitnehmer "keine Vorstellungen erwecken, die mit den tatsächlichen Möglichkeiten und Gegebenheiten im Widerspruch stehen" (BAG Urteil vom 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 - BAGE 14, 206, 208 f. = AP Nr. 4 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß).

    Vor allem darf er beim Arbeitnehmer nicht den Eindruck erwecken, dieser könne ohne größeres Risiko sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um sich für die Aufnahme der Tätigkeit bei dem verhandelnden Arbeitgeber freizumachen (BAG Urteil vom 7. Juni 1963, a.a.O.).

  • BGH, 20.06.1952 - V ZR 34/51

    Haftung einer Gemeinde aus c.i.c.

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94
    Nach diesen Grundsätzen wird durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das die Parteien einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet (BAG Urteil vom 10. November 1955, a.a.O.; BGH Urteil vom 20. Juni 1952 - V ZR 34/51 - BGHZ 6, 330, 333) [BGH 20.06.1952 - V ZR 34/51].
  • LAG Nürnberg, 25.07.1994 - 7 Sa 1217/93

    Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsverhandlungen; Culpa in contrahendo

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 25. Juli 1994 - 7 Sa 1217/93 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 695/94
    Insbesondere liegen die Anspruchsvoraussetzungen der gewohnheitsrechtlich geltenden Grundsätze über eine Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluß (c.i.c. - vgl. BAG Urteil vom 10. November 1955 - 2 AZR 282/54 - BAGE 2, 217, 218 = AP Nr. 1 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß; BGH Urteil vom 11. Mai 1979 - V ZR 75/78 - NJW 1979, 1983; Staudinger/Löwisch, BGB, 12. Aufl., Vorbem. 38 zu §§ 275 - 283; Palandt/Heinrichs, BGB, 54. Aufl., § 276 Rz 65) nicht vor.
  • BAG, 14.07.2005 - 8 AZR 300/04

    Schadensersatzanspruch wegen Verletzung von Aufklärungspflichten bei der

    Er darf dann nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer könne ohne größeres Risiko sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um sich für die Aufnahme der Tätigkeit bei dem verhandelnden Arbeitgeber freizumachen (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 695/94 - ArbuR 1996, 30; 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 -BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).
  • LAG München, 08.04.2008 - 6 Sa 678/07

    Schadensersatz aus vorvertraglichem Verhalten

    Er darf dann nicht den Eindruck erwecken, der Arbeitnehmer könne ohne größeres Risiko von Beschäftigungsmöglichkeiten absehen, um sich für die Aufnahme der Tätigkeit bei dem verhandelnden Arbeitgeber freizuhalten (BAG 7. September 1995 - 8 AZR 695/94 - ArbuR 1996, 30; 7. Juni 1963 - 1 AZR 276/62 - BAGE 14, 206 = AP BGB § 276 Verschulden bei Vertragsabschluss Nr. 4 = EzA BGB § 276 Nr. 8).
  • LAG Hessen, 27.03.2003 - 9 Sa 1211/01

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers bei unrichtigen Angaben im

    Der Arbeitgeber darf beim Arbeitnehmer keine Vorstellungen erwecken, die zu den tatsächlichen Gegebenheiten in Widerspruch stehen und nicht den Eindruck erwecken, dieser könne ohne größeres Risiko sein bisheriges Arbeitsverhältnis kündigen, um sich für die Aufnahme einer Tätigkeit beim verhandelnden Arbeitgeber freizumachen (BAG Urteil vom 7. Sept. 1995 -- 8 AZR 695/94 -- Juris).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 28.11.2007 - L 4 KR 18/04
    Bei der Anbahnung des Arbeitsverhältnisses wird nach den Grundsätzen der Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss ein gesetzliches Schuldverhältnis begründet, das die Parteien einander zur verkehrsüblichen Sorgfalt verpflichtet (BAG, Urteil vom 7. September 1995, 8 AZR 695/94, Abs. 20, zitiert nach juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.10.1999 - 2 Sa 257/99

    Schadensersatz des Arbeitnehmers aus einem nicht in Vollzug gesetzten

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