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   BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95   

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BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95 (https://dejure.org/1997,11663)
BAG, Entscheidung vom 16.10.1997 - 8 AZR 702/95 (https://dejure.org/1997,11663)
BAG, Entscheidung vom 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 (https://dejure.org/1997,11663)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frühere Tätigkeit einer Studentin für Zahnmedizin für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS) als außerordentlicher Kündigungsgrund - Bewusste und finale Tätigkeit für das MfS als Voraussetzung eines wichtigen Grundes für die außerordentliche Kündigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.07.1996 - 8 AZR 523/95

    Kündigung: außerordentliche Kündigung wegen Tätigkeit für das Ministerum für

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Dies ergibt sich bereits aus dem Wortlaut der Bestimmung des Einigungsvertrages, wonach ein wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung gegeben ist, wenn der Arbeitnehmer für das MfS tätig war und "deshalb" ein Festhalten am Arbeitsverhältnis unzumutbar erscheint (vgl. Urteil des Senats vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 523/95 - n.v., zu B II 2 b der Gründe).

    Die falsche Beantwortung der Frage nach einer Tätigkeit für das MfS kann ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB sein (vgl. BAG Urteil vom 18. Juli 1996 - 8 AZR 523/95 - n.v., zu B III der Gründe).

  • LAG Brandenburg, 21.06.1995 - 4 Sa 874/94

    Außerordentliche Kündigung; Inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Brandenburg vom 21. Juni 1995 - 4 Sa 874/94 - aufgehoben.
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Je größer das Maß der Verstrickung, desto unwahrscheinlicher ist die Annahme, dieser Beschäftigte sei als Angehöriger des öffentlichen Dienstes der Bevölkerung noch zumutbar (vgl. BAGE 70, 309, 320 = AP Nr. 4, a.a.O., zu B II 1 c der Gründe).
  • BAG, 26.08.1993 - 8 AZR 561/92

    Kündigung - mangelnde Eignung gemäß Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 [BAG 23.09.1993 - 8 AZR 484/92] = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 2111/94

    Stasi-Fragen

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 8. Juli 1997 (- 1 BvR 2111/94 u.a. - NJW 1997, 2307) entschieden, daß dem öffentlichen Arbeitgeber verwehrt sei, aus unzutreffenden Antworten auf Fragen nach vor dem Jahre 1970 abgeschlossenen Tätigkeiten für das MfS arbeitsrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
  • BAG, 23.09.1993 - 8 AZR 484/92

    Abberufung und Kündigung nach Einigungsvertrag

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Damit gilt auch für inoffizielle Mitarbeiter, daß eine außerordentliche Kündigung nur gerechtfertigt ist, wenn eine bewußte, finale Mitarbeit für das MfS/AfNS vorliegt (vgl. BAG Urteil vom 26. August 1993 - 8 AZR 561/92 - BAGE 74, 120 = AP Nr. 8 zu Art. 20 Einigungsvertrag; BAG Urteil vom 23. September 1993 - 8 AZR 484/92 - BAGE 74, 257 [BAG 23.09.1993 - 8 AZR 484/92] = AP Nr. 19 zu Einigungsvertrag Anlage I Kap. XIX).
  • BAG, 28.01.1993 - 8 AZR 415/92

    Kündigung: Mitarbeit im Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR -

    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitertätigkeit oder handwerklicher Tätigkeit wird das Vertrauen in die Verwaltung weniger beeinträchtigen als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 415/92 - NJ 1993, 379).
  • BAG, 20.08.1997 - 2 AZR 42/97
    Auszug aus BAG, 16.10.1997 - 8 AZR 702/95
    Dabei wird das Landesarbeitsgericht die Grundsätze der Entscheidung des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 20. August 1997 (- 2 AZR 42/97 - n.v.) zur personen- und verhaltensbedingten Kündigung bei Tätigkeit für das MfS und falscher Beantwortung der Frage nach einer solchen Tätigkeit zu beachten haben.
  • BAG, 28.05.1998 - 2 AZR 549/97

    Anfechtung eines Arbeitsvertrages - Falschbeantwortung der Frage nach

    Die Beschäftigung eines belasteten Arbeitnehmers mit rein vollziehender Sachbearbeitung oder handwerklicher Tätigkeit beeinträchtigt das Vertrauen in die Verwaltung weniger als die Ausübung von Entscheidungs- und Schlüsselfunktionen durch einen ebenso belasteten Arbeitnehmer (BAG Urteil vom 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - n.v., zu B II 2 der Gründe; vgl. BAG Urteil vom 28. Januar 1993 - 8 AZR 415/92 - NJ 1993, 379, 380 für einen Koch; Senatsurteil vom 20. August 1997, aaO, für einen Hochschulassistenten).

    Eine glaubwürdige rechtsstaatliche Verwaltung kann nicht auf der Annahme aufgebaut werden, die Belastung eines Mitarbeiters werde schon nicht bekannt werden (BAG Urteil vom 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - n.v., zu B I 2 der Gründe).

  • BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 148/04

    Anfechtung; arglistige Täuschung; Stasi-Mitarbeit

    Ein glaubwürdiger rechtsstaatlicher Schulunterricht kann nicht auf der Annahme aufgebaut werden, die Belastung eines Mitarbeiters werde schon nicht bekannt werden (BAG 28. Mai 1998 - 2 AZR 549/97 - AP BGB § 123 Nr. 46 = EzA BGB § 123 Nr. 49; 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - nv., zu B I 2 der Gründe).
  • BAG, 02.12.1999 - 2 AZR 724/98

    Dienstordnungsangestellte; Fragebogenlüge; Personalfragebogen

    Eine glaubwürdige rechtsstaatliche Verwaltung kann nicht auf der Annahme aufgebaut werden, die Belastung eines Mitarbeiters werde schon nicht bekannt werden (BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - nv., zu B I 2 der Gründe).
  • LAG Sachsen-Anhalt, 13.10.2010 - 5 Sa 160/10

    Kündigung eines Krankenhausarztes wegen behaupteter Tätigkeit für das Ministerium

    Die wahrheitswidrige Versicherung, nicht für das Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig gewesen zu sein, begründet deshalb erhebliche Zweifel, ob der Betreffende für eine Tätigkeit im Öffentlichen Dienst geeignet ist (BAG 25.10.2001 a.a.O.; BAG 16.10.1997 - 8 AZR 702/95 - JURIS; BAG 18.7. 1996 - 8 AZR 523/95 - JURIS).

    Es hängt von der Prüfung des Einzelfalles ab, ob das Vertrauensverhältnis der Parteien durch die falschen Angaben zur Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit der ehemaligen DDR nachhaltig gestört ist (BAG 24.2. 2000 - 8 AZR 280/99 - JURIS; BAG 16.10.1997 - 8 AZR 702/95 - JURIS).

  • BAG, 03.09.1998 - 8 AZR 449/97
    Die unbeanstandete mehrjährige Tätigkeit an der Hochschule bis 1995 wird durch die vorsätzliche wahrheitswidrige Verneinung der IM-Tätigkeit im April 1991 relativiert (vgl. Senatsurteil vom 16. Oktober 1 9 9 7 - 8 AZR 702/95 - n.v., zu B I 3 b a.E. der Gründe).
  • BAG, 18.10.2000 - 2 AZR 369/99

    Ordentliche Kündigung wegen MfS-Fragebogenlüge

    Die beharrliche Falschbeantwortung von Fragen nach einer früheren MfS-Tätigkeit kann gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber das für eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauensverhältnis zerstören und sogar einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 BGB darstellen (BAG 16. Oktober 1997 - 8 AZR 702/95 - nv.).
  • LAG Sachsen, 01.02.2000 - 7 Sa 378/99

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Beschäftigung als Gymnasiallehrer für

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