Rechtsprechung
   BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 714/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,1006
BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 714/92 (https://dejure.org/1994,1006)
BAG, Entscheidung vom 26.05.1994 - 8 AZR 714/92 (https://dejure.org/1994,1006)
BAG, Entscheidung vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 (https://dejure.org/1994,1006)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,1006) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Einigungsvertrag Art. 13, Anl. I Kap. XVIII Abschn. II Ziff. 2 § 3 Abs. 1; Kap. XIX Sachgeb. A Abschn. III Nr. 1 Abs. 2, Abs. 4 Ziff. 2, Ziff. 3
    Neue Bundesländer: Ordentliche Kündigung nach dem Einigungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 76, 352
  • NZA 1994, 1029
  • BB 1994, 1644
  • DB 1994, 2403
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 04.03.1993 - 2 AZR 507/92

    Betriebsübergang; französische Streitkräfte in Berlin

    Auszug aus BAG, 26.05.1994 - 8 AZR 714/92
    Den Klägern kommt auch das rechtliche Interesse an der Feststellung (§ 256 ZPO) des Übergangs ihrer Arbeitsverhältnisse auf den Freistaat Sachsen zu (vgl. dazu BAG Urteil vom 4. März 1993 - 2 AZR 507/92 - AP Nr. 101 zu § 613 a BGB), denn im Falle eines geltend gemachten Übergangs des Arbeitsverhältnisses kann diese streitige Frage sowohl im Verhältnis zum bisherigen als auch zum möglicherweise neuen Arbeitgeber geklärt werden.
  • BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 388/95

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Verwendbarkeit

    aa) Die Kündigung gem. Abs. 4 Ziff. 3, 1. Alt. EV ist nur dann zulässig, wenn sie in zeitlichem Zusammenhang mit der Auflösung der Beschäftigungsstelle ausgesprochen wird (Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - BAGE 76, 352 = AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu C I 2 der Gründe).

    Eine Beschäftigungsstelle wird ersatzlos aufgelöst, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die bisherige organisatorische Verwaltungseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln aufgibt und deren Verwaltungstätigkeit dauerhaft einstellt (Senatsurteil vom 26. Mai 1994, aaO, zu C I 1 der Gründe; Senatsurteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 192/93 - n.v., zu II 2 a der Gründe).

    Er wird durch die Umstrukturierung und die Auflösung der Beschäftigungsstelle zum 30. Juni 1994 nicht ausgeschlossen (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 1994, aaO, zu C I 3 der Gründe).

  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 426/95

    Bildung kommunaler Verwaltungsgemeinschaften

    Er umfaßt jede Behörde und Dienststelle des Trägers öffentlicher Verwaltung und setzt keine besondere, über die räumliche Einheit hinausgehende organisatorische Selbständigkeit voraus (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - BAGE 76, 352, 356 = AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • BAG, 30.01.1997 - 6 AZR 784/95

    Abfindung - Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Nach der Rechtsprechung des Achten Senats (Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu C I 1 der Gründe) kennzeichnet der Begriff "Beschäftigungsstelle" die räumliche Einheit, in der die Bediensteten ihre Arbeitsleistung erbringen.
  • LAG Thüringen, 24.05.1995 - 2/9/7 Sa 1865/93

    Betriebsübergang: Funktionsnachfolge in der Öffentlichen Verwaltung

    Entsprechend bezieht sich die Auflösung oder Überführung der Einrichtung in Anstalten des öffentlichen Rechts gemäß Art. 36 Abs. 6 EV auf die rechtliche Auflösung der Einrichtung oder die Umwandlung der Rechtsform der Einrichtung (ebenso für die rechtliche Auflösung des Gemeinsamen Statistischen Amtes: BAG vom 26.05.1994 - 8 AZR 714/92 - und BAG vom 21.07.1994 - 8 AZR 227/93 -).

    Das Bundesarbeitsgericht hat nämlich in seinen Entscheidungen vom 26.05.1994 (aaO.) und 21.07.1994 (aaO.) zutreffend dargelegt, dem Einigungsvertrag sei nicht zu entnehmen, dass mit einer Sonderregelung über die spätere Überführung einer Einrichtung auch der Fortbestand der Arbeitsverhältnisse abweichend von Kap. XIX in Frage gestellt werden solle.

  • LAG Thüringen, 16.03.1995 - 1 Sa 1866/93

    Streitigkeit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses; Beschäftigung als

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 626/96

    Kündigung nach Einigungsvertrag - mangelnder Bedarf (kw-Vermerk)

    Die Kündigung nach Abs. 4 Ziff. 3 EV ist nur dann zulässig, wenn sie im zeitlichen Zusammenhang mit der Auflösung der Beschäftigungsstelle ausgesprochen wird (Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - BAGE 76, 352, 356 f. = AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag, zu C I 1, 2 der Gründe; Senatsurteil vom 19. Januar 1995 - 8 AZR 192/93 -, n.v., zu II 2 a der Gründe).
  • LAG Thüringen, 28.08.1995 - 4 Sa 15/94

    Abfindung: Auflösung der Beschäftigungsstelle

    Was das Letztere anbelangt, so hat das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 26.05.1994 (- 8 AZR 714/92 -, EzA Artikel 20 EV, Entsch. 37) entschieden, dass von einer ersatzlosen Auflösung einer Beschäftigungsstelle nur dann gesprochen werden kann, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die bisherige organisatorische Verwaltungseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln aufgibt und deren Verwaltungstätigkeit dauerhaft einstellt.
  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 192/93

    Wirksamkeit einer auf den Einigungsvertrag gestützten ordentlichen Kündigung -

    Eine besondere, über die räumliche Einheit hinausgehende organisatorische Selbständigkeit ist nicht Voraussetzung (Senatsurteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - zur Veröffentlichung vorgesehen, zu C I 1 der Gründe und vom 21. Juli 1994, a.a.O., zu B III 2 b der Gründe).
  • BAG, 26.06.1997 - 8 AZR 427/95
    Er umfaßt jede Behörde und Dienststelle des Trägers öffentlicher Verwaltung und setzt keine besondere, über die räumliche Einheit hinausgehende organisatorische Selbständigkeit voraus (BAG Urteil vom 26. Mai 1994 - 8 AZR 714/92 - BAGE 76, 352, 356 = AP Nr. 7 zu Art. 13 Einigungsvertrag).
  • LAG Sachsen, 30.08.1995 - 10 Sa 1407/94

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung; Weiterbeschäftigungsanspruch des

    Eine Beschäftigungsstelle wird dann ersatzlos aufgelöst, wenn der Träger öffentlicher Verwaltung die bisherige organisatorische Verwaltungseinheit von materiellen, immateriellen und personellen Mitteln aufgibt und deren Verwaltungstätigkeit dauerhaft einstellt (BAG, Urteil vom 26.05.1994 - 8 AZR 714/92 -).
  • LAG Sachsen, 20.07.1995 - 4 Sa 520/95

    Anspruch auf Zahlung einer Abfindung aufgrund eines Sozialtarifvertrages;

  • LAG Sachsen, 20.01.1995 - 10 Sa 572/94

    Bedarfskündigung; Kündigung; Arbeitsverhältnis; Mangelnder Bedarf; Auflösung;

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 72/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung wegen ersatzloser

  • BAG, 19.01.1995 - 8 AZR 83/93

    Ordentliche Kündigung nach Einigungsvertrag - Kündigung wegen ersatzloser

  • LAG Sachsen, 16.06.1995 - 3 Sa 1572/94

    Rechtswirksamkeit einer ordentlichen auf den Einigungsvertrag gestützten

  • LAG Sachsen, 28.04.1995 - 3 Sa 1456/94

    Wirksamkeit der Kündigung eines Hochschuldozenten wegen mangelnden Bedarfs;

  • LAG Sachsen, 17.08.1994 - 10 (1) Sa 1397/93

    Beschäftigungsstelle ; Ersatzloses Auflösen einer Beschäftigungsstelle ; Aufgabe

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht