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   BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08   

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https://dejure.org/2010,3124
BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08 (https://dejure.org/2010,3124)
BAG, Entscheidung vom 25.02.2010 - 8 AZR 740/08 (https://dejure.org/2010,3124)
BAG, Entscheidung vom 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 (https://dejure.org/2010,3124)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Fristbeginn zur Erhebung des Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang; Anforderungen an eine Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Betriebsübergang; Erforderliche Kenntnis sowohl des Betriebsveräußerers als auch des Übernehmers

  • rewis.io
  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 186; BGB § 242; BGB § 425; BGB § 613a
    Voraussetzungen für den Fristbeginn zur Erhebung des Widerspruchs gegen einen Betriebsübergang; Verwirkung des Widerspruchsrechts bei Beriebsübergang; Kenntnis des Betriebsveräußerers bzw. -übernehmers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 174/07

    Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung des Rechts zum Widerspruch

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Vielmehr hat bei der Prüfung, ob ein Recht verwirkt ist, eine Gesamtbetrachtung stattzufinden, bei der das Zeit- und das Umstandsmoment zu berücksichtigen und in Relation zu setzen sind (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 -).

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 175/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    a) Der Senat hat bereits mehrmals entschieden, dass das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verwirken kann (vgl. zB 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347).

    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet und von diesem die Arbeitsvergütung entgegennimmt, stellt ebenso wenig eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) wie Vereinbarungen mit dem Betriebserwerber, durch welche einzelne Arbeitsbedingungen, zB Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung, Höhe der Arbeitsvergütung, geändert werden.

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 -).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 357/08

    Betriebsübergang - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleich gelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - NZA 2010, 89).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, zB Abschluss eines Aufhebungsvertrages (Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106) bzw. die Hinnahme einer vom Betriebserwerber ausgesprochenen Kündigung (Senat 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - aaO), oder durch welche das Arbeitsverhältnis auf eine völlig neue rechtliche Grundlage gestellt wird (zB die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses; Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 -).

    Eine nachgewiesene Kenntnis des in Anspruch genommenen Verpflichteten von einem bestimmten Arbeitnehmerverhalten ist nicht erforderlich, wenn feststeht, dass dieses Verhalten wenigstens dem anderen Verpflichteten bekannt geworden ist (Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 -).

  • BAG, 15.02.2007 - 8 AZR 431/06

    Betriebsübergang - Neuvergabe von Schlachtarbeiten in einem Schlachthof

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Die Tatsache, dass der Gesetzgeber eine Widerspruchsfrist eingeführt hat, schließt eine Anwendung der allgemeinen Grundsätze nicht aus, weil jedes Recht nur unter Berücksichtigung der Grundsätze von Treu und Glauben ausgeübt werden kann (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Abzustellen ist vielmehr auf die konkreten Umstände des Einzelfalls (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - BAGE 121, 289 = AP BGB § 613a Nr. 320 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 64).

    Es müssen letztlich besondere Verhaltensweisen sowohl des Berechtigten als auch des Verpflichteten vorliegen, die es rechtfertigen, die späte Geltendmachung des Rechts als mit Treu und Glauben unvereinbar und für den Verpflichteten als unzumutbar anzusehen (Senat 15. Februar 2007 - 8 AZR 431/06 - mwN, aaO).

  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 538/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruchsrecht

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleich gelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - NZA 2010, 89).

    Dabei ist davon auszugehen, dass bei schwierigen Sachverhalten die Rechte des Arbeitnehmers erst nach längerer Untätigkeit verwirken können (Senat 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - NZA 2010, 89).

  • BAG, 20.03.2008 - 8 AZR 1016/06

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - rechtzeitiger Widerspruch

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 174/07 - AP BGB § 613a Nr. 363 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 106; 20. März 2008 - 8 AZR 1016/06 - NZA 2008, 1354).
  • BAG, 27.11.2008 - 8 AZR 225/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Allein der Umstand, dass der Arbeitnehmer (zunächst) widerspruchslos beim Betriebserwerber weiterarbeitet und von diesem die Arbeitsvergütung entgegennimmt, stellt ebenso wenig eine Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses dar (vgl. Senat 27. November 2008 - 8 AZR 225/07 -; 24. Juli 2008 - 8 AZR 175/07 - AP BGB § 613a Nr. 347) wie Vereinbarungen mit dem Betriebserwerber, durch welche einzelne Arbeitsbedingungen, zB Art und Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistung, Höhe der Arbeitsvergütung, geändert werden.
  • BAG, 02.04.2009 - 8 AZR 220/07

    Betriebsübergang - Verwirkung des Widerspruchsrechts

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Er erfüllt im Streitfalle insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seines Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. Senat 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).
  • BAG, 23.07.2009 - 8 AZR 539/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleich gelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - NZA 2010, 89).
  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 23/06

    Arbeitnehmerüberlassung - Konzern - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 25.02.2010 - 8 AZR 740/08
    aa) Die Beurteilung der Frage, ob ein Recht verwirkt ist, obliegt zwar grundsätzlich den Tatsachengerichten, die den ihnen zur Begründung des Verwirkungseinwandes vorgetragenen Sachverhalt eigenverantwortlich zu würdigen haben (vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 23/06 - EzAÜG AÜG § 10 Fiktion Nr. 116).
  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 1020/06

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • LAG München, 25.06.2008 - 5 Sa 994/07

    Fehlerhafte Unterrichtung über einen Betriebsübergang - Verwirkung und

  • BAG, 12.12.2006 - 9 AZR 747/06

    Geltendmachung der Rechtsunwirksamkeit einer Versetzung - Verwirkung -

  • BAG, 24.07.2008 - 8 AZR 166/07

    Betriebsübergang - Unterrichtung - Widerspruchsrecht - Verwirkung

  • LAG Hamm, 25.08.2011 - 17 Sa 498/11

    Beschäftigungsanspruch bei Umwandlung eines kommunalen Eigenbetriebes im Wege der

    Die Widerspruchsfrist wird nur dann in Gang gesetzt, wenn eine Unterrichtung erfolgte, die ordnungsgemäß im Sinne des § 613 a Abs. 5 BGB ist (BAG 25.02.2010 - 8 AZR 740/08; 14.12.2006 - 8 AZR 763/05, DB 2007, 975; 13.07.2006 - 8 AZR 305/05, BAGE 119, 91; 24.05.2005 - 8 AZR 398/04, BAGE 114, 374).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers grundsätzlich verwirken (BAG 24.02.2011 - 8 AZR 469/09, BB 2011, 1787; 25.02.2010 - 8 AZR 740/08; 24.08.2008 - 8 AZR 175/07, AP BGB § 613 a Nr. 347).

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Arbeitnehmer über den Bestand des Arbeitsverhältnisses gegenüber dem Betriebserwerber disponiert hat (BAG 25.02.2010 - 8 AZR 740/08 a.a.O.; 27.11.2008 - 8 AZR 174/07, AP BGB § 613 a Nr. 363).

    Als Disposition über den Bestand des Arbeitsverhältnisses stellen sich nur solche Vereinbarungen oder Verhaltensweisen des Arbeitnehmers dar, durch welche es zu einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kommt, z.B. zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags (BAG 25.02.2010 - 8 AZR 740/08; 27.11.2008 - 8 AZR 174/07 a.a.O.).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 739/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleichgelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Er erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die Nichtverwirklichung des Umstandsmoments berufen will (Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -).

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 185/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleichgelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 20. Mai 2010 - 8 AZR 977/08 -; 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Er erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6; 20. Mai 2010 - 8 AZR 739/08 -) .

    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die Nichtverwirklichung des Umstandsmoments berufen will (Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1011/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf die BenQ Mobile den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).

    Der Zeitraum von fast 13 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von fast einem Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ist grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seines Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die Nichtverwirklichung des Umstandsmoments berufen will (Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 585/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    Dies hat der Senat bereits in einer Reihe gleichgelagerter Fälle entschieden (vgl. zB 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 539/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114).

    Er erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die Nichtverwirklichung des Umstandsmoments berufen will (Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 1033/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf die BenQ Mobile den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).

    Der Zeitraum von 14 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von 13 Monaten nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ist grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seines Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die Nichtverwirklichung des Umstandsmoments berufen will (Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 977/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf die BenQ Mobile den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).

    Der Zeitraum von 13 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von fast einem Jahr nach Ablauf der gesetzlichen Widerspruchsfrist ist grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil der Kläger durch den Abschluss seines Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

    Für das Vorliegen eines solchen Verstoßes trägt grundsätzlich der Arbeitnehmer die Darlegungs- und Beweislast, wenn er sich auf die Nichtverwirklichung des Umstandsmoments berufen will (Senat 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 68/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).

    Der Zeitraum von 13 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von 12 Monaten nach Ablauf der hypothetischen gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile OHG ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 114/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).

    Der Zeitraum von 14 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von 13 Monaten nach Ablauf der hypothetischen gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile OHG ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 134/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

    a) In einer Reihe von gleichgelagerten Fällen hat der Senat entschieden, dass das Unterrichtungsschreiben der Beklagten vom 29. August 2005 über den beabsichtigten Betriebsteilübergang auf die BenQ Mobile OHG den Anforderungen des § 613a Abs. 5 BGB nicht genügt (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 -; 23. Juli 2009 - 8 AZR 538/08 - AP BGB § 613a Unterrichtung Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 114 und 23. Juli 2009 - 8 AZR 357/08 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 10 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 113).

    Der Zeitraum von 13 Monaten zwischen der Unterrichtung über den Betriebsübergang und der Erklärung des Widerspruchs und von 12 Monaten nach Ablauf der hypothetischen gesetzlichen Widerspruchsfrist ist nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich geeignet, das Vorliegen des Zeitmoments zu bejahen und erfüllt im Streitfall insbesondere auch deshalb das Zeitmoment, weil die Klägerin durch den Abschluss ihres Aufhebungsvertrages mit der BenQ Mobile OHG ein besonders gewichtiges Umstandsmoment gesetzt hatte (vgl. 25. Februar 2010 - 8 AZR 740/08 - und 2. April 2009 - 8 AZR 220/07 - AP BGB § 613a Widerspruch Nr. 6).

  • BAG, 20.05.2010 - 8 AZR 872/08

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Widerspruch - Verwirkung

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.05.2010 - 25 Sa 470/10

    Widerspruch gegen Betriebsübergang - Unterrichtungsfehler - betriebsbedingte

  • BAG, 11.11.2010 - 8 AZR 169/09

    Betriebsübergang - fehlerhafte Unterrichtung - Schadensersatz - Abfindung

  • LAG Sachsen, 28.06.2016 - 1 Sa 64/16

    Verwirkung des Widerspruchsrechts des Arbeitnehmers bei einem Betriebsübergang

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