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   BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12   

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https://dejure.org/2013,42621
BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12 (https://dejure.org/2013,42621)
BAG, Entscheidung vom 17.10.2013 - 8 AZR 763/12 (https://dejure.org/2013,42621)
BAG, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 (https://dejure.org/2013,42621)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Betriebsteilübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

  • openjur.de

    Betriebsteilübergang; Zuordnung zu einem Betriebsteil

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Betriebsteilübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betriebsteilübergang - und die Zuordnung zu einem Betriebsteil

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Betriebsteilübergang - Zuordnung zu einem Betriebsteil

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Kündigung im Fall eines Betriebsteilübergangs

Besprechungen u.ä.

  • meyer-koering.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zuordnung von Arbeitnehmern zu einem Betriebsteil bei Betriebsteilübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 392
  • BB 2014, 499
  • JR 2014, 413
  • NZA-RR 2014, 175
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 326/09

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil - Wahrung der Identität -

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    Wie der Senat bereits entschieden hat, lag ein Betriebsteilübergang des Bereichs "Weiterverarbeitung/Kleinpaketfertigung" von der VDS GmbH auf die Beklagte vor (vgl. BAG 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 -) .

    Es kommt auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 66, 68; 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 - Rn. 32) .

  • BAG, 24.01.2013 - 8 AZR 706/11

    Betriebsteilübergang - Zuordnung des Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    Es kommt auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 66, 68; 27. Januar 2011 - 8 AZR 326/09 - Rn. 32) .

    aa) Ausgangspunkt für diese Beurteilung ist die vom EuGH und dem Bundesarbeitsgericht praktizierte strukturelle Betrachtungsweise: Es ist stets erforderlich, dass der Arbeitnehmer in den übertragenen Betriebsteil tatsächlich eingegliedert war (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 21) , sodass es insbesondere nicht ausreicht, dass er Tätigkeiten für den übertragenen Teil verrichtet hat, ohne in dessen Struktur eingebunden gewesen zu sein (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 62 ) .

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    bb) Dies gilt selbst dann, wenn die Tätigkeiten des Arbeitnehmers (nahezu) ausschließlich oder überwiegend dem übergehenden Betriebsteil zugute gekommen sind (vgl. BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - Rn. 28) .
  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02

    Altersversorgungsansprüche nach Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    So wie es unerheblich ist, dass ein nach einem Betriebsteilübergang verbleibender "Restbetrieb" auf Dauer nicht lebensfähig ist oder stillgelegt wird (vgl. BAG 13. Februar 2003 - 8 AZR 102/02 - zu II 2 c cc der Gründe) , spielt es auch keine Rolle, ob es nach dem Betriebsteilübergang noch die ursprüngliche oder überhaupt eine Verwendung für die Klägerin im Bereich der Verwaltung gegeben hat.
  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    aa) Ausgangspunkt für diese Beurteilung ist die vom EuGH und dem Bundesarbeitsgericht praktizierte strukturelle Betrachtungsweise: Es ist stets erforderlich, dass der Arbeitnehmer in den übertragenen Betriebsteil tatsächlich eingegliedert war (vgl. BAG 7. April 2011 - 8 AZR 730/09 - Rn. 21) , sodass es insbesondere nicht ausreicht, dass er Tätigkeiten für den übertragenen Teil verrichtet hat, ohne in dessen Struktur eingebunden gewesen zu sein (vgl. BAG 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 62 ) .
  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (st. Rspr., vgl. BAG 21. Februar 2013 - 8 AZR 877/11 - Rn. 35) .
  • BAG, 18.10.2012 - 6 AZR 41/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Abgrenzung von Betriebsübergang und

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    Ein Übergang des mit der (Teil)Betriebsveräußerin, der VDS GmbH, bestehenden Arbeitsverhältnisses der Klägerin auf die Beklagte gemäß § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB hätte nur dann stattgefunden, wenn die Klägerin dem übergegangenen Betriebsteil zugeordnet gewesen wäre (allgemeine Meinung, vgl. BAG 18. Oktober 2012 - 6 AZR 41/11 - Rn. 43) .
  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.05.2012 - 3 Sa 180/10

    Fortsetzungsverlangen - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 17.10.2013 - 8 AZR 763/12
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Sachsen-Anhalt vom 10. Mai 2012 - 3 Sa 180/10 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 14.05.2020 - 6 AZR 235/19

    Kündigungen des Kabinen-Personals von Air Berlin wegen fehlerhafter

    der übergehenden wirtschaftlichen Einheit, zugeordnet sind ( BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12  - Rn. 23  f.) .

    Es ist auch zutreffend, dass durch Ausübung des Direktionsrechts eine Zuordnung von Personal zu einem Betriebsteil erfolgen kann (vgl. BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 24; 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 62 ff.) .

  • BAG, 19.10.2017 - 8 AZR 63/16

    Spaltung nach dem UmwG - Betriebsspaltung - Betriebsübergang

    der übergehenden wirtschaftlichen Einheit zugeordnet sind (BAG 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 23, 24) .
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 07.12.2017 - 5 Sa 35/17

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsteilübergang - Zuordnung des

    Liegt ein solcher weder in ausdrücklicher noch in konkludenter Form vor, so erfolgt die Zuordnung grundsätzlich - ausdrücklich oder konkludent - durch den Arbeitgeber aufgrund seines Direktionsrechts (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 24, juris = NZA-RR 2014, 175).

    Es kommt auf den Schwerpunkt der Tätigkeit an (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 28, juris = NZA-RR 2014, 175; BAG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 68, juris = DB 2013, 1556).

    Dies gilt selbst dann, wenn die Tätigkeiten des Arbeitnehmers (nahezu) ausschließlich oder überwiegend dem übergehenden Betriebsteil zu Gute gekommen sind (BAG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - 8 AZR 763/12 - Rn. 34 f., juris = NZA-RR 2014, 175; BAG, Urteil vom 24. Januar 2013 - 8 AZR 706/11 - Rn. 62, juris = DB 2013, 1556).

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