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   BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09   

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BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09 (https://dejure.org/2011,1935)
BAG, Entscheidung vom 28.04.2011 - 8 AZR 769/09 (https://dejure.org/2011,1935)
BAG, Entscheidung vom 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 (https://dejure.org/2011,1935)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 278 S 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 618 Abs 1 BGB, § 233 ZPO
    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 278 S 1 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 618 Abs 1 BGB, § 233 ZPO
    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Noch mögliche Schadensfolgen als Feststellungsinteresse i.R.e. Klage auf Feststellung der Verpflichtung zum Ersatz künftiger Schäden; Haftungsbeschränkung des Arbeitgebers auf vorsätzliche Herbeiführung für aufgrund eines Arbeitsunfalls eingetretene Personenschäden; ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Schadensersatz - Arbeiten unter Asbestbelastung - Anordnung des Abteilungsleiters - Berufskrankheit - Vorsatz

  • rewis.io

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • ra.de
  • rewis.io

    Schadensersatz - Asbestbelastung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Feststellung einer Schadensersatzverpflichtung wegen Betrauung mit Arbeit in asbestbelasteten Räumen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (15)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Arbeiten an Asbest-Bauteilen

  • arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)

    Haftung des Arbeitgebers für Gesundheitsschäden des Arbeitnehmers

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kommunaler Arbeitnehmer ohne Arbeitsschutz zu Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Bauteilen herangezogen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber haften nur bei Vorsatz für Gesundheitsschäden wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen asbesthaltigen Bauteilen

  • anwalt24.de (Pressemitteilung)

    Haftung des Arbeitgebers wegen Gefährdung des Arbeitnehmers durch Asbest

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzpflicht des Arbeitgebers wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz bei Arbeitsunfall - Asbestbelastung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitnehmer kann wegen Arbeiten an asbesthaltigen Bauteilen Anspruch auf Schadensersatz zustehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2011, 13
  • DB 2011, 22
  • DB 2012, 1448
  • NZA-RR 2012, 290
 
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Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 08.02.1974 - V ZR 21/72

    Wirksamkeit eines Kaufvertrags über ein Grundstück; Baurechtliche Genehmigung für

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Der Grund dafür, dass nach § 278 Satz 1 BGB der Schuldner, der sich bei der Erbringung seiner Leistung der Hilfe eines Dritten bedient, für dessen Verschulden einzustehen hat, liegt darin, dass der Geschäftskreis des Schuldners und damit sein eigener Risikobereich durch die Einschaltung einer solchen Hilfsperson eine Erweiterung erfährt (BGH 8. Februar 1974 - V ZR 21/72 - BGHZ 62, 119) .

    Er muss das Risiko eines fehlerhaften Verhaltens seines Erfüllungsgehilfen deshalb tragen, weil dieser objektiv eine Aufgabe übernimmt, die im Verhältnis zum Gläubiger dem Schuldner selbst obliegt (BGH 8. Februar 1974 - V ZR 21/72 - aaO) .

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Der Arbeitgeber haftet dem geschädigten Arbeitnehmer gegenüber gemäß § 278 Satz 1 BGB für schuldhaft begangene Rechtsverletzungen, die für ihn als Erfüllungsgehilfen eingesetzte Mitarbeiter oder Vorgesetzte begehen (allgemeine Meinung; vgl. BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - BAGE 124, 295AP BGB § 611 Mobbing Nr. 6 = EzA BGB 2002 § 611 Persönlichkeitsrecht Nr. 7) .

    Dies ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Erfüllungsgehilfe gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert bzw. wenn er ihm gegenüber Weisungsbefugnis besitzt (BAG 25. Oktober 2007 - 8 AZR 593/06 - aaO) .

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 188/08

    Arbeitsunfall - Schmerzensgeld - Haftungsbeschränkung

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Demnach verbietet es sich, die vorsätzliche Pflichtverletzung mit einer ungewollten Unfallfolge mit einem gewollten Arbeitsunfall gleichzubehandeln (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - AP SGB VII § 105 Nr. 4 = EzA SGB VII § 105 Nr. 5) .

    Diese Rechtsprechung zu §§ 636, 637 RVO ist auch entsprechend auf die Haftungsfreistellung nach §§ 104105 SGB VII erstreckt worden (vgl. BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - AP SGB VII § 104 Nr. 4 = EzA SGB VII § 104 Nr. 2; 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - aaO) .

  • BAG, 19.08.2004 - 8 AZR 349/03

    Haftungsausschluss für Personenschäden nach § 104 SGB VII - Wegeunfall -

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Sein Vorliegen ist von Amts wegen zu prüfen (BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - AP SGB VII § 104 Nr. 4) .

    Diese Rechtsprechung zu §§ 636, 637 RVO ist auch entsprechend auf die Haftungsfreistellung nach §§ 104105 SGB VII erstreckt worden (vgl. BAG 19. August 2004 - 8 AZR 349/03 - AP SGB VII § 104 Nr. 4 = EzA SGB VII § 104 Nr. 2; 19. Februar 2009 - 8 AZR 188/08 - aaO) .

  • BAG, 08.12.1970 - 1 AZR 81/70

    Personenschaden - Schmerzensgeldanspruch

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1970 (- 1 AZR 81/70 - AP RVO § 636 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 6) keine Bedenken gegen eine Anwendbarkeit des § 278 BGB im Rahmen des § 636 RVO bei der Verursachung eines Arbeitsunfalls durch einen Erfüllungsgehilfen erkennen lassen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz 8. September 2004 - 10 Sa 263/04 -; LAG Schleswig-Holstein 2. Juni 2009 - 5 Sa 41/09 - LAGE § 104 SGB VII Nr. 2 zu §§ 104 f. SGB VII) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.09.2004 - 10 Sa 263/04

    Arbeitgeberhaftung: Schadensersatzanspruch aufgrund eines Arbeitsunfalls bei

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1970 (- 1 AZR 81/70 - AP RVO § 636 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 6) keine Bedenken gegen eine Anwendbarkeit des § 278 BGB im Rahmen des § 636 RVO bei der Verursachung eines Arbeitsunfalls durch einen Erfüllungsgehilfen erkennen lassen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz 8. September 2004 - 10 Sa 263/04 -; LAG Schleswig-Holstein 2. Juni 2009 - 5 Sa 41/09 - LAGE § 104 SGB VII Nr. 2 zu §§ 104 f. SGB VII) .
  • BGH, 27.06.1985 - VII ZR 23/84

    Vorleistender Unternehmer als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers?

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Der Schuldner soll sich der Haftung für Leistungsstörungen nicht dadurch entziehen können, dass er Gehilfen einsetzt (BGH 27. Juni 1985 - VII ZR 23/84 - BGHZ 95, 128) .
  • BAG, 31.10.1991 - 8 AZR 637/90

    Haftungsprivileg des Unternehmers - Freistellung von der Haftung - Erfordernis

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Ein solcher ist nur dann vorsätzlich herbeigeführt, wenn dieser gewollt war (dolus directus) oder sein Eintritt billigend in Kauf genommen wurde (dolus eventualis, vgl. BAG 31. Oktober 1991 - 8 AZR 637/90 - EzB RVO §§ 636, 637 Nr. 5) .
  • BVerfG, 07.11.1972 - 1 BvL 4/71

    Verfassungsmäßigkeit des Schmerzensgeldausschlusses durch § 636 RVO

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Dass der Haftungsausschluss Schadensersatzansprüche aus vorsätzlicher Verletzung des Arbeitnehmers nicht erfasst, rechtfertigt sich aus der Rücksicht auf den Unrechtsgehalt der Tat (vgl. BVerfG 7. November 1972 - 1 BvL 4/71, 1 BvL 17/71, 1 BvL 10/72, 1 BvR 355/71 - BVerfGE 34, 118 = AP RVO § 636 Nr. 6) .
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.06.2009 - 5 Sa 41/09

    Schmerzensgeld, Schadensersatz, Arbeitsunfall, Wegeunfall, Betriebsweg,

    Auszug aus BAG, 28.04.2011 - 8 AZR 769/09
    Auch der Erste Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seiner Entscheidung vom 8. Dezember 1970 (- 1 AZR 81/70 - AP RVO § 636 Nr. 4 = EzA BGB § 611 Gefahrgeneigte Arbeit Nr. 6) keine Bedenken gegen eine Anwendbarkeit des § 278 BGB im Rahmen des § 636 RVO bei der Verursachung eines Arbeitsunfalls durch einen Erfüllungsgehilfen erkennen lassen (ebenso: LAG Rheinland-Pfalz 8. September 2004 - 10 Sa 263/04 -; LAG Schleswig-Holstein 2. Juni 2009 - 5 Sa 41/09 - LAGE § 104 SGB VII Nr. 2 zu §§ 104 f. SGB VII) .
  • LG Fulda, 09.04.1987 - 2 O 389/86

    Haftung juristischer Personen für vorsätzliches Verhalten ihrer

  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 106/09

    Arbeitnehmerstatus - nebenberufliche Lehrkraft an Abendrealschule -

  • BGH, 22.02.1989 - III ZR 234/88

    Schadenersatzanspruch eines Schülers, der sich beim Spielen während der

  • LAG Sachsen-Anhalt, 10.07.2009 - 9 Sa 348/08

    Arbeiten mit Asbestteilen - Schadensersatzanspruch Arbeitnehmer

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • OLG Dresden, 14.10.1998 - 6 U 1485/98

    Haftung für Schulunfall während des Sportunterrichts

  • BAG, 18.02.2020 - 3 AZR 206/18

    Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers - Schadensersatz

    Es muss allerdings eine gewisse Wahrscheinlichkeit für einen Schadenseintritt bestehen (vgl. BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 26 mwN) .
  • BGH, 02.04.2014 - VIII ZR 19/13

    Zum Feststellungsinteresse bei der "sehr geringen" Möglichkeit eines künftigen

    c) Soweit sich das Berufungsgericht zur Stützung seiner Auffassung auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 28. April 2011 (8 AZR 769/09, NZA-RR 2012, 290) beruft, ist der dort entschiedene Sachverhalt mit dem hier zu entscheidenden Sachverhalt nicht vergleichbar.
  • BAG, 15.09.2016 - 8 AZR 351/15

    "Mobbing" - Auslegung von Klageanträgen - Ersatz des materiellen Schadens -

    Ein solcher Zusammenhang ist regelmäßig anzunehmen, wenn der Erfüllungsgehilfe gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers konkretisiert oder wenn er ihm gegenüber Weisungsbefugnis besitzt (vgl. etwa BAG 28. April 2011 - 8 AZR 769/09 - Rn. 46 mwN) .
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