Weitere Entscheidung unten: BAG, 09.11.2018

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   BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A)   

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https://dejure.org/2013,25590
BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) (https://dejure.org/2013,25590)
BAG, Entscheidung vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) (https://dejure.org/2013,25590)
BAG, Entscheidung vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) (https://dejure.org/2013,25590)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • openjur.de

    Jobcenter; gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 12 Abs 1 GG, Art 3 GG, § 6 SGB 2, § 6a Abs 2 SGB 2, § 6c Abs 1 S 1 SGB 2
    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen kommunalen Träger gem. § 6c Abs. 1 SGB II

  • hensche.de

    Betriebsübergang, Öffentlicher Dienst, Berufsfreiheit, Widerspruchsrecht

  • rewis.io

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • ra.de
  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Übergangs von Arbeitsverhältnissen auf einen neuen kommunalen Träger gem. § 6c Abs. 1 SGB II

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses beim Jobcenters auf eine Optionskommune

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses beim Jobcenter

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bundesrichter sehen Berufsfreiheit verletzt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine sogenannte Optionskommune

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine sogenannte Optionskommune

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Vorlage an das BVerfG: Verstößt der zwangsweise Übergang von Arbeitsverhältnissen mit der BA auf Optionskommunen gegen das Grundgesetz?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Jobcenter - gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übergang eines Arbeitsverhältnisses auf eine sogenannte Optionskommune - § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II

  • vd-bw.de (Kurzinformation)

    BAG hält gesetzlichen Übergang von Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit zur Kommune für verfassungswidrig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterwechsel von Jobcentern zu Kommunen

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Gesetzliche Arbeitgeberwechsel für verfassungswidrig gehalten

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Gesetzliche Überleitung eines Arbeitsverhältnisses von der Arbeitsagentur auf eine Kommune ohne Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers verfassungswidrig

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Betriebsübergang im öffentlichen Dienst

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 14
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 25.01.2011 - 1 BvR 1741/09

    Zum Erfordernis der Wahrung von Arbeitnehmerrechten beim gesetzlich vollzogenen

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Neben Art. 12 Abs. 1 GG scheidet Art. 2 Abs. 1 GG als Prüfungsmaßstab unter dem Gesichtspunkt der Vertragsfreiheit aus (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 69, 70, BVerfGE 128, 157) .

    Ein Normverständnis, welches nämlich zu dem erkennbar geäußerten Willen des Gesetzgebers in Widerspruch steht, kann auch im Wege verfassungskonformer Auslegung nicht begründet werden (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 78, BVerfGE 128, 157) .

    Damit ist der Streitfall nicht unmittelbar vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Arbeitgeberwechsel kraft Gesetzes im Zusammenhang mit einer geplanten Privatisierung gestanden hatte (vgl. dazu: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157; BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 -) .

    Somit könnte allenfalls die Tatsache, dass die Übertrittsregelung des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II wegen der sozialrechtlichen Folgen einer Eigenkündigung und fehlender Rückkehrperspektive einen erheblichen Druck auf die Arbeitnehmer ausübt, trotz eines Arbeitgeberwechsels auf ihrem Arbeitsplatz zu verbleiben, die Eignung der Regelung begründen (vgl. BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 83, BVerfGE 128, 157) .

    Aus dem gleichen Grund kann die Überleitung der Arbeitsverhältnisse ohne Widerspruchs- und/oder Rückkehrrecht aus der Perspektive des Gesetzgebers bei der Verfolgung politischer und verwaltungstechnischer Ziele auch noch als erforderlich angesehen werden, weil die Ausschaltung der vom allgemeinen Recht gewährten Arbeitnehmerrechte den reibungslosen Vollzug der Ziele des Gesetzgebers erleichtert (vgl. zur Durchführung einer Privatisierung: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 84, BVerfGE 128, 157) .

    Der neue Arbeitgeber scheidet als Vertragspartner des Arbeitnehmers aus (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 88, BVerfGE 128, 157) .

    Damit besteht ein erheblicher - vom Gesetzgeber auch gewollter - tatsächlicher Druck, den Arbeitsplatz bei dem neuen Arbeitgeber zu behalten (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 89, BVerfGE 128, 157) .

    Dadurch wird dem Arbeitnehmer ein erhebliches Maß an Bestandsschutz entzogen (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 91, BVerfGE 128, 157) .

    Die Abwägung dieser Risiken ist der privatautonomen Entscheidung des Arbeitnehmers vorbehalten (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 92, BVerfGE 128, 157) .

    Der Gesetzgeber muss aber grundsätzlich das Grundrecht des Arbeitnehmers auf freie Wahl des Arbeitsplatzes bei einem ohne seinen Willen erfolgenden Arbeitgeberwechsel schützen (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 93, 94, BVerfGE 128, 157) .

    Insoweit darf der Gesetzgeber (auch) berücksichtigen, dass dem Arbeitnehmer bei Fortbestand der übrigen arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten nicht nur der Arbeitsplatz erhalten bleibt, sondern er auch weiterhin "im öffentlichen Dienst" beschäftigt bleibt (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - Rn. 94, aaO) .

  • BAG, 22.10.2009 - 8 AZR 286/08

    Rückkehrrecht - Anstalt öffentlichen Rechts - Überführung in private Trägerschaft

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Diesem Eingriff konnte sich die Klägerin weder durch einen Widerspruch, wie ihn § 613a Abs. 6 BGB beim Betriebsübergang vorsieht, entziehen noch wurde ihr ein Rückkehrrecht eingeräumt, wie dies beispielsweise durch § 18 des Hamburger Gesetzes zur Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts "pflegen & wohnen" vom 11. Juni 1997 (vgl. BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 -) der Fall war.

    Damit ist der Streitfall nicht unmittelbar vergleichbar mit den Fällen, in denen ein Arbeitgeberwechsel kraft Gesetzes im Zusammenhang mit einer geplanten Privatisierung gestanden hatte (vgl. dazu: BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - BVerfGE 128, 157; BAG 22. Oktober 2009 - 8 AZR 286/08 -) .

  • BAG, 19.02.2009 - 8 AZR 176/08

    Betriebsübergang - Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs gegen den Übergang

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Die Sicherung des Rechts auf freie Wahl des Arbeitsplatzes als Ausprägung der Privatautonomie durch § 613a Abs. 6 BGB ist sowohl vom Gesetzgeber als auch von der Rechtsprechung (vgl. BAG 19. Februar 2009 - 8 AZR 176/08 - Rn. 27, BAGE 129, 343) im Wesentlichen auch mit den Grundrechten der Arbeitnehmer begründet worden.
  • BVerfG, 09.10.1968 - 2 BvE 2/66

    Zustimmungsgesetz

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Es lag eine nach Art. 80 GG zulässige Rechtssetzung durch die Exekutive vor (vgl. BVerfG 9. Oktober 1968 - 2 BvE 2/66 - zu B II 2 c der Gründe, BVerfGE 24, 184) .
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvL 8/08

    Landesbetrieb Krankenhäuser Hamburg

    Auszug aus BAG, 26.09.2013 - 8 AZR 775/12
    Eine verfassungsgemäße Auslegung einer Norm mit dem Ziel, einen Verstoß gegen ein Grundrecht zu vermeiden, stößt dort an ihre Grenzen, wo einem bereits nach dem Wortlaut und dem gesetzgeberischen Willen eindeutigen Gesetz eine davon abweichende Bedeutung verliehen bzw. das gesetzgeberische Ziel in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht würde (vgl. BVerfG 14. April 2010 - 1 BvL 8/08 - Rn. 50, BVerfGE 126, 29) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.08.2018 - 7 Sa 494/13

    Wiedereinstellung eines nach § 6c Abs 1 S 1 SGB 2 übergegangenen Arbeitnehmers

    Die Auswahl der zurückzugebenden Arbeitnehmer trifft der kommunale Träger (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12).

    Er trägt vor, eine grundsätzliche Auseinandersetzung mit der streitgegenständlichen Materie könne unter Umständen im Hinblick auf den Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 25. September 2013 - Az. 8 AZR 775/12 entbehrlich sein.

    Das erkennende Gericht hat im Hinblick auf die im Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgericht vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861; nachfolgend: BVerfG [Erster Senat], Beschluss vom 21. März 2018 - 1 BvL 1/14 - NZA 2018, 959; a. A. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 2015 - 2 C 1/14 - NVwZ-RR 2015, 619 Rz. 5, 31; OVG Magdeburg, Urteil vom 12. November 2013 - 1 L 15/13 - BeckRS 2013, 58568) dargestellten Argumente zwar Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs. 1 SGB II, ist von dessen Nichtigkeit aber nicht überzeugt.

    Hinzu kommt, dass die Verwaltungsstrukturen und damit auch die Art der Personalführung und -organisation bei der Beklagten nicht mit der bei einem kommunalen Träger vergleichbar sind (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 41).

    Es ist dem Kläger auch nicht im Wege einer verfassungskonformen Auslegung des § 6c SGB II einzuräumen (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 24).

    Ein Rückkehrrecht des übergegangenen Arbeitnehmers sieht § 6c SGB II jedoch nicht vor (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 24).

    Da ein solches auch nicht in der Gesetzesbegründung erwähnt wird, kann nicht auf den Willen des Gesetzgebers geschlossen werden, er habe im Fall des § 6c Abs. 1 S. 1 SGB II entgegen dem eindeutigen Wortlaut dem Arbeitnehmer ein Recht zum Widerspruch gegen die Auswechslung seines Arbeitgebers oder ein Rückkehrrecht zur Beklagten gewähren wollen (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861 Rz. 25).

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 ArbGG im Hinblick darauf zuzulassen, dass das Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 26. September 2013 (8 AZR 775/12 - BeckRS 2013, 73861) die Auffassung vertreten hat, § 6c Abs. 1 S. 1 SGB II sei wegen eines Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig.

  • BAG, 16.04.2015 - 6 AZR 142/14

    Übergang gemäß § 6c SGB II - Stufenzuordnung

    Die Klägerin ist damit kraft Gesetzes aus dem Arbeitsverhältnis mit der BA ausgeschieden und dem Beklagten als neuem Arbeitgeber zugewiesen worden (vgl. zu dieser Rechtsfolge BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 22) .

    Der Senat hat davon abgesehen, den Rechtsstreit im Hinblick auf das beim Bundesverfassungsgericht zur Frage der Verfassungskonformität des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II anhängige abstrakte Normenkontrollverfahren nach Art. 100 GG - 1 BvL 1/14 - (Vorlage BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) -) in analoger Anwendung des § 148 ZPO auszusetzen (vgl. zu einer solchen Möglichkeit BGH 17. Juli 2013 - IV ZR 150/12 -; 25. März 1998 - VIII ZR 337/97 -) .

    Damit gilt ab Übergang des Arbeitsverhältnisses ua. der TVöD-V dynamisch (ohne Problematisierung: BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 41; für den TV Sonderzahlung 2011 BAG 10. Juli 2013 - 10 AZR 777/12 - Rn. 10) .

    Das zwischen dem Arbeitnehmer und dem früheren Arbeitgeber bestehende Arbeitsverhältnis bleibt im Ausgangspunkt unverändert (vgl. allgemein zum Arbeitgeberwechsel bei einem gesetzlichen Übergang: ErfK/Preis 15. Aufl. § 613a BGB Rn. 66; MüKoBGB/Müller-Glöge 6. Aufl. § 613a Rn. 77; zum Arbeitgeberwechsel nach § 6c SGB II BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 22) .

    Vor diesem Hintergrund soll die Stichtagsregelung, wonach die Arbeitnehmer der BA mindestens 24 Monate vor dem Zeitpunkt der Zulassung Aufgaben der Grundsicherung wahrgenommen haben müssen, gewährleisten, dass die übertretenden Beschäftigten eine hinreichende Berufserfahrung aufweisen (BT-Drs. 17/1555 S. 19 f.; vgl. auch BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 410/13

    Übergang von Arbeitsverhältnissen nach § 6c Abs. 1 SGB II

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    (5) Sofern die Entscheidung des Senats vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 17) dahin zu verstehen sein sollte, dass es ausreicht, wenn der/die betreffende Arbeitnehmer/in überhaupt eine Tätigkeit iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II ausgeübt hat, hält der Senat hieran nicht fest.

    Zu diesem Zweck soll den kommunalen Trägern nur objektiv qualifiziertes Personal, das gründlich eingearbeitet ist, zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    An seiner im Beschluss vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) -) geäußerten Ansicht, § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II sei wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG verfassungswidrig, hält der Senat nicht fest.

    Dies gilt in gleicher Weise für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 21) .

  • BAG, 31.01.2019 - 8 AZR 1073/12

    Gesetzlicher Übergang eines Arbeitsverhältnisses nach § 6c Abs. 1 SGB II -

    Es soll nur objektiv qualifiziertes Personal übergehen, das gründlich eingearbeitet ist (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    (5) Sofern die Entscheidung des Senats vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 17) dahin zu verstehen sein sollte, dass es ausreicht, wenn der/die betreffende Arbeitnehmer/in überhaupt eine Tätigkeit iSv. § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II ausgeübt hat, hält der Senat hieran nicht fest.

    Zu diesem Zweck soll den kommunalen Trägern nur objektiv qualifiziertes Personal, das gründlich eingearbeitet ist, zur Verfügung gestellt werden (vgl. BAG 17. März 2016 - 6 AZR 96/15 - Rn. 13; 16. April 2015 - 6 AZR 142/14 - Rn. 42, BAGE 151, 263; 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 27) .

    An seiner im Beschluss vom 26. September 2013 (- 8 AZR 775/12 (A) -) geäußerten Ansicht, § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II sei wegen Verstoßes gegen Art. 12 GG verfassungswidrig, hält der Senat nicht fest.

    Dies gilt in gleicher Weise für Arbeitsplätze im öffentlichen Dienst (BVerfG 25. Januar 2011 - 1 BvR 1741/09 - aaO; BAG 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - Rn. 21) .

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 1.14

    Aussetzung des Verfahrens; analoge Anwendung; Übertritt eines Beamten kraft

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 5.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 4.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 2.14

    Anforderungen an den Übertritt von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • BVerwG, 26.02.2015 - 2 C 3.14

    Anforderungen an den Übertritt aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit

    Das Verfahren wird bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ausgesetzt.

    Der Senat setzt das Verfahren in entsprechender Anwendung des § 94 VwGO bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - (ZTR 2014, 163) aus.

    Der Ansicht des Bundesarbeitsgerichts, die Vorschrift des § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II in der Fassung des Gesetzes vom 3. August 2010 sei bezüglich des Übertritts von Arbeitnehmern auf weitere kommunale Träger wegen Verstoßes gegen Art. 12 Abs. 1 GG nichtig (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163), stimmt der Senat nicht zu (6.).

    Das Bundesarbeitsgericht wertet die Überleitung des Arbeitsverhältnisses eines Arbeitnehmers der Beklagten auf einen kommunalen Träger nach § 6c Abs. 1 Satz 1 SGB II als unzumutbare Beeinträchtigung des Grundrechts des Arbeitnehmers aus Art. 12 Abs. 1 GG (BAG, Beschluss vom 26. September 2013 - 8 AZR 775/12 (A) - ZTR 2014, 163 Rn. 37 ff.).

  • LAG Sachsen, 19.04.2016 - 3 Sa 45/16

    Höhe der Vergütung von aufgrund der Regelung des 6c Abs. 2 SGB II in die Dienste

    Vor dem Hintergrund der Vorlageentscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2013 - 8 AZR 775/12 (A) - teilte der Beklagte mit Schreiben vom 06.06.2014 mit, dass er den Antrag des Klägers bis zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ruhend stelle.

    Eine Aussetzung des vorliegenden Rechtsstreits im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 26.09.2013 (- 8 AZR 775/12 (A) - zitiert nach Juris) kam daher nicht in Betracht.

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 12.18

    Ausgleichszulage; Gebot der größtmöglichen Wahrung der Rechtsstellung des kraft

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 10.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 14.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den des

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 13.18

    Übertritt eines Beamten aus dem Dienst der Bundesagentur für Arbeit in den Dienst

  • BVerwG, 20.09.2018 - 2 C 11.18

    Wirksamkeit des Übertritts eines Beamten aus dem Dienst der beklagten

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 15/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • BAG, 24.09.2015 - 6 AZR 511/14

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs. 1 Satz 4 SGB II - Wegfall einer Funktionsstufe

  • BAG, 17.03.2016 - 6 AZR 96/15

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB II - Stufenlaufzeit

  • BAG, 16.03.2016 - 4 AZR 461/14

    Ausgleichsanspruch nach dem Übergang eines Arbeitsverhältnisses gem. § 6c SGB II

  • LAG Thüringen, 10.01.2017 - 7 Sa 172/14

    Vergütung und Eingruppierung einer Arbeitsvermittlerin nach Übergang des

  • LAG Hamm, 07.02.2019 - 8 Sa 1027/18

    Optionskommune; Überleitung; Eingruppierung; Bezugnahmeklausel; Tarifbindung;

  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 199/14

    Bezugnahme auf andere Tarifverträge - § 6c Abs. 3 S. 2 SGB 2

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 266/13

    Neuordnung des Postwesens und der Telekommunikation - Widerspruch gegen den

  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.11.2013 - 1 L 9/13

    Regelung des § 6c SGB II ist hinsichtlich des Übertritts von Beamten in den

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 493/14

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • LAG Thüringen, 20.12.2016 - 1 Sa 41/16

    Übergang des Arbeitsverhältnisses - Bundesagentur für Arbeit - kommunaler Träger

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.04.2014 - 6 Sa 555/13

    Wiedereinstellung nach § 6c Abs 1 S 4 SGB 2 - keine Analoge Anwendung von § 6c

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.10.2013 - 5 Sa 81/13

    Stufenzuordnung bei Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 27.02.2018 - 5 Sa 224/16

    Gesetzlicher Übergang des Arbeitsverhältnisses nach § 6c SGB 2 - Anzuwendende

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 494/14

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 918/13

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • BAG, 16.07.2015 - 8 AZR 775/13

    Postreform - Telekommunikation - fehlendes Widerspruchsrecht - Übergang des

  • LAG Thüringen, 11.01.2017 - 6 Sa 258/15

    Vergütung einer Sachbearbeiterin nach Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2013 - 2 Sa 98/13

    Verfassungsmäßigkeit des § 6c Abs 3 S 3 SGB 2 - Übergang eines

  • LAG Thüringen, 15.02.2017 - 4 Sa 202/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

  • LAG Thüringen, 30.03.2017 - 4 Sa 61/15

    Aussetzung des Rechtsstreits zum Übergang des Arbeitsverhältnisses von der

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Rechtsprechung
   BAG, 09.11.2018 - 8 AZR 775/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,89478
BAG, 09.11.2018 - 8 AZR 775/12 (https://dejure.org/2018,89478)
BAG, Entscheidung vom 09.11.2018 - 8 AZR 775/12 (https://dejure.org/2018,89478)
BAG, Entscheidung vom 09. November 2018 - 8 AZR 775/12 (https://dejure.org/2018,89478)
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