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   BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06   

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BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 (https://dejure.org/2007,1267)
BAG, Entscheidung vom 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 (https://dejure.org/2007,1267)
BAG, Entscheidung vom 14. August 2007 - 8 AZR 803/06 (https://dejure.org/2007,1267)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers als Voraussetzung eines Betriebsübergangs; Betriebsinhaberwechsel durch einen Wechsel in den Personen der Komplementäre und Kommanditisten; Voraussetzungen einer "schrittweisen" Übernahme wesentlicher Betriebsmittel; ...

  • Betriebs-Berater

    Kein Betriebsübergang bei bloßem Wechsel in den Personen der Komplementäre und Kommanditisten einer KG

  • Judicialis

    BGB § 613a

  • RA Kotz

    Betriebsübergang - Auswechslung der Gesellschafter einer KG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a
    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen; Frischelager

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Alleinige Übernahme der Kundenbeziehungen nicht in jedem Fall ausreichend für Betriebsübergang (hier: Erledigung von Aufgaben in unveränderter Weise für Erwerber aufgrund Dienstleistungsvertrags ? Betrieb eines Frischelagers für Lebensmittel)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: IT: Vermeidung eines Betriebsübergangs gem. § 613 a BGB

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Gesellschafterwechsel führt nicht zum Betriebsübergang

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Bestellung von Prokuristen und von Handlungsbevollmächtigten zum gesamten Geschäftsbetrieb, Betriebsübergang, GmbH-Geschäftsanteilsübertragung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Wechsel der Gesellschafter einer KG oder Übernahme von Buchhaltungs- und Personalaufgaben durch Konzernmutter ist kein Betriebsübergang - Nur wenn Betriebsmittel oder Personal übernommen werden, liegt ein Betriebsübergang vor

  • 123recht.net (Kurzinformation, 16.8.2007)

    § 613a BGB
    Betriebsübergang eine Frage der Identität

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 314
  • ZIP 2008, 239
  • NZA 2007, 1428
  • NZI 2008, 44
  • BB 2008, 227
  • DB 2007, 2718
  • NZG 2008, 17
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Ein Betriebsübergang iSd. § 613a BGB ist dann gegeben, wenn ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebes oder eines Betriebsteiles unter Wahrung der Identität fortführt (ständige Rechtsprechung; BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59).

    Zu den maßgeblichen Tatsachen hierfür zählen insbesondere die Art des betreffenden Betriebes, der Übergang der materiellen Betriebsmittel wie Gebäude und bewegliche Güter sowie deren Wert und Bedeutung, die Übernahme der immateriellen Betriebsmittel und der vorhandenen Organisation, der Grad der Ähnlichkeit mit der Betriebstätigkeit des bisherigen Inhabers, die Weiterbeschäftigung der Hauptbelegschaft, der Übergang von Kundschaft und Lieferantenbeziehungen und die Dauer einer eventuellen Unterbrechung der Betriebstätigkeit (ständige Rechtsprechung; BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59).

    Zwar ist in ständiger Rechtsprechung anerkannt, dass auch die Übernahme der Kunden- und Lieferantenbeziehungen einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang darstellen kann (vgl. BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59 mwN).

  • BAG, 20.03.2003 - 8 AZR 312/02

    Sicherungsübereignung und Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Bleibt das Rechtssubjekt des Betriebsinhabers identisch, fehlt es an einem Betriebsübergang (BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 7).

    Dadurch wird dem bisherigen Eigentümer nicht die Nutzungsmöglichkeit entzogen, so dass die Übertragung des Sicherungseigentumes keinen Betriebsübergang darstellt (vgl. BAG 20. März 2003 - 8 AZR 312/02 - EzA BGB 2002 § 613a Nr. 7).

  • BAG, 03.05.1983 - 3 AZR 1263/79

    Versorgungszusage - Wartezeit - ALtersgrenze - Versorgungsregelung - Teilwert -

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Maßgeblich ist stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers (BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - BAGE 42, 312 = AP HGB § 128 Nr. 4 = EzA BetrAVG § 1 Nr. 25).

    Dies gilt selbst dann, wenn alle Gesellschafter ausscheiden und ihre Gesellschaftsanteile auf einen oder mehrere Erwerber übertragen (vgl. BAG 3. Mai 1983 - 3 AZR 1263/79 - aaO).

  • BAG, 26.03.1996 - 3 AZR 965/94

    Zeitpunkt des Betriebserwerbs - Betriebserwerb im Konkurs

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Der insoweit darlegungs- und beweispflichtige Kläger (vgl. BAG 26. März 1996 - 3 AZR 965/94 - AP BGB § 613a Nr. 148 = EzA BGB § 613a Nr. 143) hat nicht dargelegt, dass die Handlungsbevollmächtigten neben dem Betriebsleiter der K KG, H, in tatsächlicher Hinsicht über die Personalbefugnisse hinaus die Leitungsmacht über die K KG namens und im Auftrag der Beklagten in einer Weise übernommen hatten, die einer Übernahme dieses Betriebes durch die Beklagte gleichkam.
  • BAG, 18.03.1999 - 8 AZR 159/98

    Betriebsübergang - Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Dabei setzt "die Fortführung" die tatsächliche Weiterführung oder Wiederaufnahme der Geschäftstätigkeit nach dem Wechsel der natürlichen oder juristischen Person, die für den Betrieb verantwortlich ist, voraus (BAG 18. März 1999 - 8 AZR 159/98 - BAGE 91, 121 = AP BGB § 613a Nr. 189 = EzA BGB § 613a Nr. 177).
  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 568/04

    Wirksamkeit einer Kündigung - Zeitpunkt eines Betriebsübergangs -

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Der Betriebsübergang ist dann in dem Zeitpunkt erfolgt, in dem die wesentlichen, zur Fortführung des Betriebes erforderlichen Betriebsmittel übergegangen sind und die Entscheidung über den Betriebsübergang nicht mehr rückgängig gemacht werden kann (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 568/04 - AP BGB § 613a Nr. 292 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 42).
  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 804/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Hinweise des Senats: Parallelsachen - 8 AZR 803/06 - (führend, vorliegend), - 8 AZR 804/06, 805/06, 806/06 -.
  • LAG Niedersachsen, 27.06.2006 - 13 Sa 1086/05
    Auszug aus BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06
    Auf die Revision der Beklagten zu 2) wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 27. Juni 2006 - 13 Sa 1086/05 - aufgehoben.
  • BAG, 21.02.2008 - 8 AZR 157/07

    Gesamtrechtsnachfolge - Übergang des Arbeitsverhältnisses - Widerspruchsrecht bei

    Für einen Betriebsübergang iSv. § 613a BGB muss ein neuer Rechtsträger die wirtschaftliche Einheit des Betriebs oder Betriebsteils unter Wahrung ihrer Identität fortführen (BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - Rn. 21, AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59, zu B II 1 a der Gründe; 14. August 2007 - 8 AZR 803/06 - Rn. 15, AP BGB § 613a Nr. 326 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 75, zu II 1 der Gründe).
  • BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 197/11

    Betriebsübergang - Bewachungsunternehmen - Wiedereinstellungsanspruch

    Zwar kann auch die Übernahme von Kunden- und Lieferantenbeziehungen einen Betriebs- oder Betriebsteilübergang im Zusammenspiel mit weiteren Umständen begründen (vgl. BAG 14. August 2007 - 8 AZR 803/06 - AP BGB § 613a Nr. 326 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 75) .
  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 84/07

    Betriebsübergang: Indiztatsachen - Massenentlassung: Ende des

    Dies kann zwar Element eines Betriebs- oder Betriebsteilübergangs sein (BAG 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59; 14. August 2007 - 8 AZR 803/06 - AP BGB § 613a Nr. 326 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 75).
  • LAG Düsseldorf, 29.04.2009 - 12 Sa 1551/08

    Relative Unwirksamkeit der 'Stilllegungskündigung' des bisherigen Arbeitgebers

    Ebenso ist es gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei einem Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang die Arbeitsverhältnisse übergehen, die der übergehenden wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind (BAG 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 - Juris Rn. 35, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02 - AP Nr. 245 zu § 613 a BGB = Juris Rn. 38, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 - Juris Rn. 32, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - Juris Rn. 48).

    Die bloße Funktionsnachfolge (EuGH 13.09.2007, a.a.O., Rn. 27, 02.12.1999 - C-234/98 Allen - Rdn. 27) unter Anknüpfung an Kundenbeziehungen (BAG 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 - Juris Rn. 32, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06 - Juris Rn. 43) und z. B. die Übertragung eines Alleinvertriebsrechts, Warenzeichenrechts (Marke) (vgl. BAG 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - Juris Rn. 43) oder einer sonstigen Lizenz besagt nicht, dass die Einheit "Betrieb" ihre Identität bewahrt hat (EuGH 13.09.2007, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 18.02.2009 - 12 Sa 1544/08

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung

    Ebenso ist es gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, dass bei einem Betriebsübergang oder Betriebsteilübergang die Arbeitsverhältnisse übergehen, die der übergehenden wirtschaftlichen Einheit zuzuordnen sind (BAG 21.02.2008 - 8 AZR 77/07 - Juris Rn. 35, 13.02.2003 - 8 AZR 102/02 - AP Nr. 245 zu § 613a BGB = Juris Rn. 38, 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 - Juris Rn. 32, 13.11.1997 - 8 AZR 375/96 - Juris Rn. 48).

    Die bloße Funktionsnachfolge (EuGH 13.09.2007, a.a.O., Rn. 27, 02.12.1999 - C-234/98 Allen - Rdn. 27) unter Anknüpfung an Kundenbeziehungen (BAG 14.08.2007 - 8 AZR 803/06 - Juris Rn. 32, 26.07.2007 - 8 AZR 769/06 - Juris Rn. 43) und z. B. Übertragung eines Alleinvertriebsrechts, Warenzeichnerrechts (Marke) (vgl. BAG 28.04.1988 - 2 AZR 623/87 - Juris Rn. 43) oder einer sonstigen Lizenz besagt nicht, dass die Einheit "Betrieb" ihre Identität bewahrt hat (EuGH 13.09.2007, a.a.O.).

  • LAG Düsseldorf, 27.11.2015 - 9 Sa 333/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.08.2007 (8 AZR 803/06) bereits entschieden, dass maßgeblich für einen Betriebsübergang stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers sei und ein Wechsel der Gesellschafter die Identität der Gesellschaft als Rechtssubjekt nicht berühre, so dass allein der Gesellschafterwechsel zu keinem Betriebsübergang führe.
  • LAG Köln, 20.09.2012 - 7 Sa 77/12

    Betriebsübergang nach Auflösung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts - Haftung

    Es liegt somit kein Fall eines Gesellschafterwechsels vor, bei dem einer, mehrere oder auch alle Gesellschafter ausgetauscht oder ersetzt werden, die Gesellschaft als solche aber fortbesteht und ihre Arbeitgebereigenschaft beibehält, sondern es liegt ein Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers vor, wie er maßgeblich und kennzeichnend für einen Betriebsübergang ist (BAG vom 14.08.2007, NZA 2007, 1428 ff.).
  • LAG Düsseldorf, 10.08.2015 - 9 Sa 421/15

    Gesellschafterwechsel als Betriebsübergang im Sinne von § 613a BGB

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.08.2007 (8 AZR 803/06) bereits entschieden, dass maßgeblich für einen Betriebsübergang stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers sei und ein Wechsel der Gesellschafter die Identität der Gesellschaft als Rechtssubjekt nicht berühre, so dass allein der Gesellschafterwechsel zu keinem Betriebsübergang führe.
  • LAG Düsseldorf, 20.11.2015 - 6 Sa 574/15

    Begriff des Betriebsübergangs

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.08.2007 (8 AZR 803/06) bereits entschieden, dass maßgeblich für einen Betriebsübergang stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers sei und ein Wechsel der Gesellschafter die Identität der Gesellschaft als Rechtssubjekt nicht berühre, so dass allein der Gesellschafterwechsel zu keinem Betriebsübergang führe.
  • LAG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 Sa 383/14

    Betriebsübergang; Gesellschafterwechsel

    Insoweit hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 14.08.2007 (8 AZR 803/06) bereits entschieden, dass maßgeblich für einen Betriebsübergang stets der Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers sei und ein Wechsel der Gesellschafter die Identität der Gesellschaft als Rechtssubjekt nicht berühre, so dass allein der Gesellschafterwechsel zu keinem Betriebsübergang führe.
  • LAG Düsseldorf, 16.06.2016 - 11 Sa 352/15

    Ein bloßer Gesellschafterwechsel stellt keinen Unternehmensübergang im Sinne der

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 804/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.02.2023 - 6 Sa 131/22

    Kein Betriebsübergang ohne Wechsel der Rechtspersönlichkeit des Betriebsinhabers

  • ArbG Stuttgart, 08.05.2015 - 26 Ca 1912/14

    Betriebsübergang - betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 806/06

    Betriebsübergang - Übernahme der Kundenbeziehungen - Frischelager

  • LAG Düsseldorf, 17.12.2015 - 13 Sa 372/15

    Unternehmensübergang

  • ArbG Essen, 26.02.2015 - 5 Ca 3381/14

    Keine

  • LAG Rheinland-Pfalz, 18.07.2013 - 10 Sa 48/13

    Arbeitgebereigenschaft - Passivlegitimation einer AG nach Schweizer Recht -

  • LAG Düsseldorf, 19.11.2015 - 5 Sa 780/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • LAG Düsseldorf, 25.08.2015 - 8 Sa 330/15

    Bindung des Arbeitgebers an getroffene Vereinbarungen bei einem

  • ArbG München, 11.12.2012 - 30 Ca 5213/12

    Betriebsübergang, wirtschaftliche Einheit, Auftragsnachfolge

  • BAG, 14.08.2007 - 8 AZR 805/06
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