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   BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13   

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BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13 (https://dejure.org/2014,43012)
BAG, Entscheidung vom 13.11.2014 - 8 AZR 817/13 (https://dejure.org/2014,43012)
BAG, Entscheidung vom 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 (https://dejure.org/2014,43012)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • openjur.de

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung; Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 241 Abs 2 BGB, § 242 BGB, § 280 Abs 1 BGB, § 38 Abs 2 S 1 EStG, § 40 Abs 3 S 2 EStG
    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • IWW

    § 38 Abs. 2 Satz 1 EStG, § ... 42d Abs. 1 Nr. 1 EStG, § 42d Abs. 3 Satz 1 EStG, § 40 Abs. 3 Satz 2 EStG, § 40a Abs. 2 EStG, § 280 Abs. 1, § 241 BGB, § 280 Abs. 1 BGB, § 241 Abs. 2, § 242 BGB, § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Wahlrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte bei geringfügiger Beschäftigung

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • Betriebs-Berater

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rewis.io

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung; Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de

    Wahlrecht des Arbeitgebers hinsichtlich der Besteuerung der Einkünfte bei geringfügiger Beschäftigung

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahlrecht des Arbeitgebers zwischen Pauschalbesteuerung und individueller Besteuerung nach Lohnsteuerkarte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schadensersatz wegen unterlassener Pauschalbesteuerung beim Mini-Job

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Arbeitgeber muss nicht auf günstigere Pauschalbesteuerung für Geringverdiener hinweisen

  • Jurion (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wahlrecht zwischen Pauschalbesteuerung und individueller Besteuerung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz - geringfügige Beschäftigung - unterlassene Pauschalbesteuerung - Aufklärungs- und Hinweispflicht des Arbeitgebers

  • cpm-steuerberater.de (Kurzinformation)

    Entgeltbesteuerung bei geringfügiger Beschäftigung

  • goerg.de (Kurzinformation)

    Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers auf Steuervorteile beim Minijob

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Minijob - Versteuerung auf Lohnsteuerkarte - Schadensersatz für Arbeitnehmer?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Kurzinformation und -anmerkung)

    Wahlrecht zwischen Pauschalbesteuerung und individueller Besteuerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 1131
  • NZA 2015, 166
  • BB 2015, 250
  • DB 2015, 503
  • JR 2016, 37
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 15.04.2014 - 3 AZR 288/12

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung eines betrieblichen Ruhegelds

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .

    Zur Vermeidung von Rechtsnachteilen kann der Arbeitgeber verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 44) .

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 44 mwN) .

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 521/03

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuern - Zulässigkeit einer

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 133, 332; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

    Ausnahmsweise kann im Innenverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer der klar erkennbare Parteiwille dahin gehen, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (ua. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 133, 332; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 301/09

    Schwarzgeldabrede

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 133, 332; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

    Ausnahmsweise kann im Innenverhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer der klar erkennbare Parteiwille dahin gehen, die Steuerlast solle den Arbeitgeber treffen (ua. BAG 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17 mwN, BAGE 133, 332; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 1 der Gründe mwN, BAGE 111, 131) .

  • BAG, 23.05.1989 - 3 AZR 257/88

    Betriebliche Altersversorgung: Belehrung durch den Arbeitgeber bei Kündigung

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Die arbeitsrechtlichen Nebenpflichten des Arbeitgebers beschränken sich nicht darauf, den Arbeitnehmern keine falschen und unvollständigen Auskünfte zu erteilen (vgl. etwa BAG 23. Mai 1989 - 3 AZR 257/88 - zu 2 b der Gründe mwN) .
  • BAG, 22.01.2009 - 8 AZR 161/08

    Schadensersatzanspruch - Aufklärungspflicht - Doppelbesteuerung

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Grundsätzlich hat allerdings innerhalb vertraglicher Beziehungen jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen selbst zu sorgen (ua. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - Rn. 28; BGH 19. Juli 2012 - III ZR 71/12 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 444/08

    Schadensersatz - Pflicht zur Wahrung der Interessen der Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 280/09

    Schadensersatz - Nichtannahme eines Antrages auf Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 242/11

    Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Daraus können sich Hinweis- und Informationspflichten des Arbeitgebers ergeben (vgl. ua. BAG 15. April 2014 - 3 AZR 288/12 - Rn. 43 mwN; 16. Februar 2012 - 8 AZR 242/11 - Rn. 58; 27. Januar 2011 - 8 AZR 280/09 - Rn. 37 mwN) , deren Verletzung einen Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1 Satz 1 BGB auslösen kann (vgl. BAG 24. September 2009 - 8 AZR 444/08 - Rn. 14) .
  • LAG Baden-Württemberg, 02.07.2013 - 14 Sa 22/13

    Steuerliche Nachteile - Hinweispflicht des Arbeitgebers gegenüber Arbeitnehmer

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Mannheim - vom 2. Juli 2013 - 14 Sa 22/13 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 19.07.2012 - III ZR 71/12

    Vertrag über die Bereitstellung eines Telefon- und Internetanschlusses:

    Auszug aus BAG, 13.11.2014 - 8 AZR 817/13
    Grundsätzlich hat allerdings innerhalb vertraglicher Beziehungen jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen selbst zu sorgen (ua. BAG 22. Januar 2009 - 8 AZR 161/08 - Rn. 28; BGH 19. Juli 2012 - III ZR 71/12 - Rn. 21 mwN) .
  • BAG, 21.12.2017 - 8 AZR 853/16

    Haftung des Arbeitgebers für Impfschäden

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. etwa BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22 mwN).
  • BAG, 16.05.2019 - 8 AZR 530/17

    Schadensersatz eines/einer schwerbehinderten Beschäftigten wegen Ablehnung einer

    Zwar können dem Arbeitgeber grundsätzlich auch im Zusammenhang mit einem Antrag auf stufenweise Wiedereingliederung in das Erwerbsleben aus § 241 Abs. 2 BGB Hinweis- und Aufklärungspflichten erwachsen, insbesondere kann er unter den besonderen Umständen des Einzelfalls verpflichtet sein, von sich aus geeignete Hinweise zu geben und Aufklärungsmaßnahmen selbst durchzuführen (vgl. etwa BAG 21. Dezember 2017 - 8 AZR 853/16 - Rn. 32, BAGE 161, 245; 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22 mwN) .
  • BSG, 08.03.2018 - B 10 EG 8/16 R

    Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit -

    Wie das LSG zu Recht ausgeführt hat, darf die Elterngeldhöhe nach der gesetzlichen Konzeption nicht allein von der Wahl des Besteuerungsverfahrens abhängen, die bei geringfügiger Beschäftigung im freien Ermessen des Arbeitgebers liegt (vgl BAG Urteil vom 13.11.2014 - 8 AZR 817/13 - Juris RdNr 19) .
  • BAG, 25.04.2018 - 2 AZR 493/17

    Kündigungsschutzklage - Nachträgliche Zulassung

    Hinweis- und Aufklärungspflichten beruhen auf den besonderen Umständen des Einzelfalls und sind das Ergebnis einer umfassenden Interessenabwägung (vgl. BAG 15. November 2016 - 3 AZR 582/15 - Rn. 86, BAGE 157, 164; 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22) .
  • BAG, 17.10.2018 - 5 AZR 538/17

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - verlängerte Vollstreckungsabwehrklage

    d) Ein dem Erstattungsanspruch aus § 42d Abs. 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 EStG, § 44 Abs. 1 Satz 1 AO iVm. § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB entgegenzuhaltender Schadensersatzanspruch aus § 280 Abs. 1 BGB wegen schuldhafter Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Versteuerung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 17; 16. Juni 2004 - 5 AZR 521/03 - zu II 3 der Gründe, BAGE 111, 131) , steht dem Beklagten nicht zu.
  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 258/14

    Verzichtsklausel - Aufhebungsvertrag - equal pay

    Inwieweit der Arbeitgeber aufgrund der Rücksichtnahmepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) gehalten sein kann, dem Arbeitnehmer zur Vermeidung von Rechtsnachteilen geeignete Hinweise zu geben (dazu BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22) , bedarf im Streitfall keiner Entscheidung.
  • BAG, 15.12.2016 - 6 AZR 578/15

    Ausschlussfrist - Schadenersatz für Erteilung falscher Auskunft

    Es hat damit ohne Verkennung des Rechtsbegriffs des rechtsmissbräuchlichen Berufens auf eine Ausschlussfrist angenommen, dass im Arbeitsverhältnis aufgrund der im Zivilrecht geltenden Privatautonomie jede Partei für die Wahrnehmung ihrer Interessen grundsätzlich selbst zu sorgen hat (BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22; vgl. BGH 19. Juli 2012 - III ZR 71/12 - Rn. 21; zu Ausnahmen bei Ansprüchen auf Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes sh.: BAG 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 - Rn. 19, BAGE 147, 155; 22. November 1963 - 1 AZR 17/63 - zu 5 a der Gründe) .

    Dieser darf dem Arbeitnehmer darum keine schuldhaft falsche und unvollständige Auskunft erteilen (BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22) und haftet schadenersatzrechtlich für die Richtigkeit seiner Auskunft.

  • BAG, 14.11.2018 - 5 AZR 301/17

    Regress wegen nachzuentrichtenden Lohnsteuern

    Dabei erfüllt der Arbeitgeber eine fremde Schuld, denn im Verhältnis von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zueinander ist grundsätzlich allein der Arbeitnehmer Schuldner der Steuerforderung (vgl. BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 12; 17. März 2010 - 5 AZR 301/09 - Rn. 17, BAGE 133, 332; BFH 5. März 2007 - VI B 41/06 - Rn. 5) .
  • BFH, 25.04.2018 - VI R 34/16

    Schadensersatz wegen überhöhter Einkommensteuerfestsetzung kein Arbeitslohn

    Der Senat weist insoweit auch auf die Urteile des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz vom 26. November 2014 4 Sa 395/14 und des LAG Baden-Württemberg vom 2. Juli 2013 14 Sa 22/13 (Revision zurückgewiesen durch Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 13. November 2014 8 AZR 817/13, Deutsches Steuerrecht 2015, 433) hin.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.11.2020 - 17 Sa 12/20

    Schadensersatzanspruch - Auskunftspflicht - steuerrechtliche Frage - Abfindung -

    Dieser darf dem Arbeitnehmer darum keine schuldhaft falsche und unvollständige Auskunft erteilen (BAG 13. November 2014 - 8 AZR 817/13 - Rn. 22, AP EStG § 40a Nr. 5) und haftet schadenersatzrechtlich für die Richtigkeit seiner Auskunft.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.11.2014 - 4 Sa 395/14

    Zahlungsklage: Schadensersatz wegen Steuerschadens

  • BAG, 21.05.2015 - 6 AZR 254/14

    Anrechnung des Unterschiedsbetrags zum bisherigen Entgelt auf den

  • LAG Baden-Württemberg, 27.05.2021 - 5 Ta 24/21

    Streitwert - Arbeitsentgelt bei geringfügiger Beschäftigung

  • ArbG Dortmund, 18.04.2019 - 4 Ca 4344/18
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Rechtsprechung
   BAG, 14.01.2015 - 8 AZR 817/13   

Zitiervorschläge
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BAG, 14.01.2015 - 8 AZR 817/13 (https://dejure.org/2015,14343)
BAG, Entscheidung vom 14.01.2015 - 8 AZR 817/13 (https://dejure.org/2015,14343)
BAG, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - 8 AZR 817/13 (https://dejure.org/2015,14343)
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Kurzfassungen/Presse

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kein Schadenersatz vom Arbeitgeber wegen ungünstiger Besteuerung für Minijoblohn

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Verfahrensgang

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