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   BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12   

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BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 (https://dejure.org/2013,45102)
BAG, Entscheidung vom 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 (https://dejure.org/2013,45102)
BAG, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 (https://dejure.org/2013,45102)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • openjur.de

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens; Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 13 BGB, § 14 Abs 1 BGB, § 305 BGB, § 306 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB
    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Rückzahlung des Darlehens

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Klausel, die den Arbeitgeber zur Kündigung eines Arbeitgeberdarlehens in allen Fällen einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt

  • Betriebs-Berater

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • rewis.io

    Rückzahlung eines Arbeitgeberdarlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Arbeitgebers zur Kündigung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Rückzahlung des Darlehens

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorformulierte Rückzahlungsklausel in Arbeitgeberdarlehen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • heise.de (Pressebericht, 25.04.2014)

    Rückzahlung von Arbeitgeberdarlehen nach Kündigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Arbeitgeberdarlehen und die Eigenkündigung des Arbeitnehmers

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kündigungs- oder Fälligkeitsklauseln können im Einzelfall gegen Treu und Glauben verstoßen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Unwirksame Rückzahlungsklausel in Formularvertrag über Arbeitnehmerdarlehen

  • poko.de (Kurzinformation)

    Leih dir nichts beim Chef!

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Rückzahlung eines Arbeitgeberlehens - Eigenkündigung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 2138
  • ZIP 2014, 1136
  • NZA 2014, 905
  • BB 2014, 755
  • DB 2014, 723
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 253/09

    Geschäftsführer-Anstellungsvertrag als Verbrauchervertrag - zweistufige

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Das Merkmal des "Einflussnehmens" in § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB entspricht dem "Aushandeln" in § 305 Abs. 1 Satz 3 BGB (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 25) .

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender - nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast - den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (vgl. BAG 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27) .

  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 81/08

    Vertragsstrafe - AGB-Kontrolle

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 21) .

    Voraussetzung dafür ist aber, dass sich der Verwender deutlich und ernsthaft zu eventuell gewünschten Abänderungen der zu treffenden Vereinbarung bereit erklärt und dass dies dem anderen Teil bei Abschluss des Vertrags bewusst war (vgl. BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 22) .

  • BAG, 28.09.2005 - 5 AZR 52/05

    AGB-Kontrolle - einstufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Anderenfalls liefe das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB weitgehend leer (vgl. BAG 28. September 2005 - 5 AZR 52/05  - Rn. 39 , BAGE 116, 66 ) .
  • BAG, 19.01.2011 - 3 AZR 621/08

    Rückzahlung von Aus- oder Fortbildungskosten

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Abzuwägen sind die Interessen des Verwenders gegenüber den Interessen der typischerweise beteiligten Vertragspartner unter Berücksichtigung der Art, des Gegenstandes, des Zwecks und der besonderen Eigenart des jeweiligen Geschäfts (BAG 19. Januar 2011 -  3 AZR 621/08  - Rn. 27 , BAGE 137, 1) .
  • BGH, 28.05.1984 - III ZR 231/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Zinses bei Rückstand des Darlehensschuldners

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Dies folgt aus der Verwendung des Wortes "soweit" in § 305 Abs. 1 Satz 3 und § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BGH 17. Mai 1982 -   VII ZR 316/81  - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 84, 109 ; 28. Mai 1984 -   III ZR 231/82  -; 12. Juni 1985 - IVa ZR 261/83 -; Stoffels AGB-Recht 2. Aufl. § 6 Rn. 146) .
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Wer die Möglichkeit nutzen kann, die ihm der Grundsatz der Vertragsfreiheit für die Aufstellung Allgemeiner Geschäftsbedingungen eröffnet, muss auch das vollständige Risiko einer Klauselunwirksamkeit tragen (vgl. BAG 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04  - Rn. 34, BAGE 115, 19 ) .
  • BGH, 17.05.1982 - VII ZR 316/81

    AGB-Gesetz: Vollkaufmann; Kündigungsausschluß

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Dies folgt aus der Verwendung des Wortes "soweit" in § 305 Abs. 1 Satz 3 und § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB (vgl. BGH 17. Mai 1982 -   VII ZR 316/81  - zu II 1 b der Gründe, BGHZ 84, 109 ; 28. Mai 1984 -   III ZR 231/82  -; 12. Juni 1985 - IVa ZR 261/83 -; Stoffels AGB-Recht 2. Aufl. § 6 Rn. 146) .
  • BGH, 29.05.1991 - IV ZR 187/90

    Angemessenheit der Vergütung eines Partnerverschaftsvermittlers bei vorzeitiger

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Es kommt nicht auf die besonderen Umstände des Einzelfalles, sondern auf die typische Sachlage an (vgl. BGH 29. Mai 1991 - IV ZR 187/90  - zu II 3 a der Gründe) .
  • BAG, 28.05.2009 - 8 AZR 896/07

    Vertragsstrafe - Verlängerung der Arbeitnehmerkündigungsfristen

    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Dabei ist ein genereller, typisierender, vom Einzelfall losgelöster Maßstab anzulegen (vgl. BAG 28. Mai 2009 - 8 AZR 896/07  - Rn. 30 ) .
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 187/62
    Auszug aus BAG, 12.12.2013 - 8 AZR 829/12
    Erklärt der Kläger in der Revisionsinstanz den Rechtsstreit in der Hauptsache ganz oder teilweise für erledigt, während der Beklagte weiterhin Klageabweisung beantragt, so hat das Revisionsgericht zu prüfen, ob die Klageforderung bis zu dem die Erledigung begründenden unbestrittenen Ereignis bestanden hat oder nicht (BGH 25. November 1964 - V ZR 187/62 - NJW 1965, 537) .
  • BGH, 15.11.2007 - III ZR 295/06

    Abgrenzung von Unternehmer- und Verbraucherhandeln bei Vorbereitung einer

  • BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 261/83

    Aushandeln von Vertragsbestimmungen; Voraussetzungen der Eintrittspflicht bei

  • LAG Sachsen, 20.07.2012 - 3 Sa 71/12

    Kündigung Arbeitgeberdarlehen bei Beendigung Arbeitsverhältnis

  • BAG, 26.10.2017 - 6 AZR 158/16

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers aufgrund einer Verlängerung

    aa) Vorformuliert iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB sind Bedingungen schon dann, wenn sie von einer Seite vor Vertragsabschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 29; 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08 - Rn. 21) .

    Vielmehr hätte die Klägerin darlegen müssen, dass sie dem Beklagten die reale Möglichkeit gegeben hat, die Ausgestaltung der Bestimmungen in Nr. 2 der Zusatzvereinbarung mit zu beeinflussen (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31) .

  • BAG, 28.09.2017 - 8 AZR 67/15

    AGB-Kontrolle - Rückzahlung eines Mitarbeiterdarlehens - sofortige

    a) Auf vorformulierte Vertragsbedingungen wie hier finden nach § 310 Abs. 3 Nr. 2 BGB sowohl § 305c Abs. 2 BGB, § 306 BGB als auch §§ 307 bis 309 BGB selbst dann Anwendung, wenn diese Vertragsbedingungen nur zur einmaligen Verwendung bestimmt sind, soweit der Verbraucher aufgrund der Vorformulierung auf deren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte (vgl. etwa BAG 24. September 2015 - 2 AZR 347/14 - Rn. 13, BAGE 153, 1; 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 28) .

    Betrifft die Inhaltskontrolle einen Verbrauchervertrag, sind nach § 310 Abs. 3 Nr. 3 BGB bei der Beurteilung der unangemessenen Benachteiligung auch die den Vertragsschluss begleitenden Umstände zu berücksichtigen (etwa BAG 10. Mai 2016 - 9 AZR 434/15 - Rn. 31; 7. Oktober 2015 - 7 AZR 945/13 - Rn. 40 mwN; vgl. teilweise auch 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 37 mwN) .

    Kündigungs- oder Fälligkeitsklauseln, welche die weitere Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens an den Fortbestand des zugrunde liegenden Arbeitsverhältnisses knüpfen, entsprechen einem anerkannten Bedürfnis der Praxis und sind grundsätzlich zulässig; sie benachteiligen den betroffenen Arbeitnehmer nicht generell unangemessen (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 38) .

    des Darlehensgebers gegeben ist (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 38) .

    Vielmehr kann der Arbeitgeber als Darlehensgeber den Grund für eine Gesamtfälligkeit des Darlehens selbst herbeiführen (vgl. BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 39 f.) .

  • LAG Köln, 28.02.2020 - 4 Sa 326/19

    Direktionsrecht; Zuweisung anderer Tätigkeit; Gleichwertigkeit; örtliche

    Vorformuliert iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB sind Bedingungen schon dann, wenn sie von einer Seite vor Vertragsabschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08, Rn. 21, juris).
  • BAG, 10.05.2016 - 9 AZR 434/15

    Ausbildungskosten - Prüfingenieur - Rückzahlungsvereinbarung

    Die Möglichkeit der Einflussnahme muss sich dabei auf die konkrete Klausel beziehen, deren Anwendbarkeit oder Auslegung im Streit steht (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 31 mwN) .

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender - nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast - den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (BAG 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12 - aaO; 19. Mai 2010 - 5 AZR 253/09 - Rn. 27) .

  • LAG Sachsen, 19.01.2016 - 3 Sa 406/15

    Unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers durch Kündigungsfrist von drei

    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (so BAG, Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - Rz. 29, m. w. N., NZA 2014, 905, 907).

    Ist die Möglichkeit der Einflussnahme streitig, muss der Verwender - nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungslast - den Vortrag des Verwendungsgegners, er habe keine Einflussmöglichkeit gehabt, qualifiziert bestreiten, indem er konkret darlegt, wie er Klauseln zur Disposition gestellt hat und aus welchen Umständen darauf geschlossen werden kann, der Verwendungsgegner habe die Klauseln freiwillig akzeptiert (so BAG, Urteil vom 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - Rz. 31, m. w. N., NZA 2014, 905, 907 f.).

  • BGH, 17.10.2017 - XI ZR 157/16

    Darlehensvertrag: Wirksamkeit der formularmäßigen Bestimmung einer

    Das Zusammenwirken der beiden Klauseln benachteiligt die Kläger als Darlehensnehmer mithin zusätzlich unangemessen nach § 307 Abs. 1 BGB, da sie die volle "Kostenbeteiligung" auch dann zu leisten haben, wenn der Darlehensvertrag aus Gründen gekündigt wird, die aus der Sphäre des Arbeitgebers stammen (vgl. dazu auch BAG, NJW 2014, 2138 Rn. 33).

    (3) Die Klausel in Ziffer 9.4.1 der Darlehensbedingungen, die ein nicht eingeschränktes außerordentliches Kündigungsrecht des Beklagten bei Beendigung der Zugehörigkeit des Klägers zu 1 zur Trägergesellschaft des Beklagten oder einer mit dieser wirtschaftlich verbundenen Gesellschaft vorsieht, ist nicht deswegen einer Berücksichtigung in der Gesamtabwägung der beiderseitigen Interessen entzogen, weil sie bereits für sich unwirksam sein könnte (vgl. dazu BAG, NJW 2014, 2138 Rn. 33).

  • LAG Hamm, 25.11.2014 - 14 Sa 463/14

    Formularmäßige Fälligstellung eines Arbeitgeberdarlehens bei Beendigung des

    Bei dem Darlehensvertrag handelt es sich um einen zwischen dem Arbeitgeber als Unternehmer und dem Arbeitnehmer als Verbraucher abgeschlossenen Verbrauchervertrag im Sinne des § 310 Abs. 3 BGB ( vgl. BAG, 12. Dezember 2013, 8 AZR 829/12, NZA 2014, 905, Rn. 25 ff. ).

    b) Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( vgl. BAG, 12. Dezember 2013, 8 AZR 829/12, NZA 2014, 905, Rn. 34 ff. ) ist eine Klausel, nach welcher der Arbeitgeber zur Kündigung des Darlehensvertrages in allen Fällen berechtigt ist, in denen das Arbeitsverhältnis vor vollständiger Rückzahlung des Darlehens beendet wird, das heißt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine vom Arbeitgeber veranlasste Eigenkündigung des Arbeitnehmers beendet wird, wegen unangemessener Benachteiligung nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB unwirksam.

  • LAG Köln, 31.01.2020 - 4 Sa 322/19

    Direktionsrecht; Versetzung; Gleichwertigkeit; betriebsverfassungs-rechtliche

    Vorformuliert iSv. § 310 Abs. 3 Nr. 1 BGB sind Bedingungen schon dann, wenn sie von einer Seite vor Vertragsabschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (BAG, Urteil vom 12. Dezember 2013 - 8 AZR 829/12, Rn. 29, juris; BAG, Urteil vom 18. Dezember 2008 - 8 AZR 81/08, Rn. 21, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 08.11.2018 - 5 Sa 485/17

    AGB-Kontrolle - Pflicht zur Übernahme eines Dienstfahrzeugs nebst Darlehensschuld

    Vorformuliert sind Bedingungen schon dann, wenn sie von der einen Seite vor Vertragsschluss aufgezeichnet oder in sonstiger Weise fixiert worden sind (vgl. BAG 26.10.2017 - 6 AZR 158/16 - Rn. 20; 12.12.2013 - 8 AZR 829/12 - Rn. 29 mwN).
  • OLG Dresden, 10.06.2015 - 5 U 1847/14

    Abgrenzung von privater und gewerblich-berufsmäßig betriebener

    Es kommt entscheidend darauf an, ob das Verhalten dem privaten Bereich (dann Verbraucher) oder dem gewerblich beruflichen Bereich (dann Unternehmer) zuzuordnen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 24.02.2005, III ZB 36/04, NJW 2005, 1273; Urt. v. 15.11.2007, III ZR 295/06, NJW 2008, 435; BAG, Urt. v. 12.12.2013, 8 AZR 829/12, NJW 2014, 2138; OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.10.2011, 9 U 8/11, NJW-RR 2012, 289).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.01.2015 - 2 Sa 397/14

    Auslegung einer Vergütungsabrede - Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • LAG Hamm, 13.02.2015 - 18 SaGa 1/15

    Begründetheit einer einstweiligen Verfügung auf Beschäftigung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 26.08.2014 - 6 Sa 84/14

    Prämie für einen Kraftfahrer als laufendes Arbeitsentgelt - Kürzung wegen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.08.2014 - 5 Sa 110/14

    Rückzahlung einer stillen Einlage - Arbeitnehmerkündigung - Abfindungsanspruch -

  • LAG Köln, 06.12.2019 - 4 Sa 327/19

    Direktionsrecht, Versetzung, Gleichwertigkeit, betriebsverfassungsrechtliche

  • LAG Baden-Württemberg, 25.06.2018 - 1 Sa 14/17

    Auslegung - Vertragsklausel - Anrechnung anderer Versorgungsleistung -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.06.2014 - 2 Sa 58/14

    Rückzahlung von Ausbildungskosten - Eigenkündigung - unzumutbare Benachteiligung

  • OLG Hamm, 13.06.2018 - 31 U 64/17
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2016 - 24 U 68/16

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Verbrauchereigenschaft des

  • LAG Berlin-Brandenburg, 08.05.2015 - 3 Sa 1915/14

    Unwirksame Vertragsklausel zur Abverkaufsprovision eines Verkaufsberaters im

  • ArbG Herne, 27.03.2019 - 1 Ca 2177/18

    Rückzahlung von Fortbildungskosten

  • LAG Niedersachsen, 20.11.2018 - 3 Sa 496/16

    Wirksamkeit der Neuregelung der betrieblichen Altersversorgung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.03.2021 - 5 Sa 99/20

    Versetzung - befristete Übertragung einer Stelle zur Erprobung

  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.03.2015 - 1 Sa 570/14

    Auslegung einer Bonusvereinbarung

  • ArbG Regensburg, 28.04.2020 - 6 Ca 556/19

    Begründeter Anspruch einer Kirchenmusikerin auf eine wöchentliche Erhöhung der

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