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   BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07   

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BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07 (https://dejure.org/2008,1109)
BAG, Entscheidung vom 30.10.2008 - 8 AZR 855/07 (https://dejure.org/2008,1109)
BAG, Entscheidung vom 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 (https://dejure.org/2008,1109)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichkeit der letztmaligen Befristung; Prognoseentscheidung des Arbeitgebers; Übergang eines Betriebsteils bzw. Betriebsteilübergang

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebsübergang - Betriebsschließung und Arbeitsübertragung

  • Betriebs-Berater

    Kein Betriebsteilübergang bei Eingliederung einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit in die Organisationsstruktur des Erwerbers

  • Judicialis

    BGB § 613a; ; TzBfG § 14; ; TzBfG § 17; ; KSchG § 7

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; TzBfG § 14; TzBfG § 17; KSchG § 7
    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses; Maßgeblichkeit der letztmaligen Befristung; Prognoseentscheidung des Arbeitgebers; Übergang eines Betriebsteils bzw. Betriebsteilübergang

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebs(teil)übergang als Befristungsgrund unzulässig ? Eingliederung eines Betriebsteils in Organisationsstruktur eines neu gegründeten Unternehmens kein Betriebsteilübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Betriebsübergang

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Befristeter Arbeitsvertrag bei BÜ

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Kein Betriebsteilübergang, bei Eingliederung einer bestehenden wirtschaftlichen Einheit in die Organisationsstruktur des Erwerbers

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Betriebsübergang

  • anwalt-kiel.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Befristeter Arbeitsvertrag - vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung - Betriebsübergang

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Befristeter Arbeitsvertrag aufgrund anstehender Betriebsschließung zulässig - Übertragung von Arbeiten auf neuen Betrieb ist kein Betriebsübergang

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2009, 723
  • NZA 2009, 75
  • DB 2009, 739
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 17.01.2007 - 7 AZR 20/06

    Befristung - Vorübergehender betrieblicher Bedarf

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Haben die Parteien mehrere aufeinander folgende befristete Arbeitsverträge geschlossen, so ist grundsätzlich nur die Befristung des letzten Arbeitsvertrages auf ihre Rechtfertigung zu überprüfen (st. Rspr., vgl. BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18 = AP TzBfG § 14 Nr. 30 = EzA TzBfG § 14 Nr. 37).

    Dabei kann sich der vorübergehende betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung daraus ergeben, dass für einen begrenzten Zeitraum in dem Betrieb Arbeiten anfallen, die mit dem Stammpersonal allein nicht bewältigt werden können oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird, zB wegen der Inbetriebnahme einer neuen technischen Anlage (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18 = AP TzBfG § 14 Nr. 30 = EzA TzBfG § 14 Nr. 37) oder wegen der Stilllegung des Betriebes oder der Dienststelle (vgl. zum alten Befristungsrecht: BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196 = EzA BGB § 620 Nr. 148).

    Es genügt dabei nicht die Absicht, diese Arbeiten nicht mehr eigenem Personal, sondern Leiharbeitnehmern zu übertragen (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18 = AP TzBfG § 14 Nr. 30 = EzA TzBfG § 14 Nr. 37), weil Voraussetzung für eine Befristung des Arbeitsvertrages nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 TzBfG der voraussichtliche Wegfall des Beschäftigungsbedarfes innerhalb der betrieblichen Organisation des Arbeitgebers ist.

    Durch den in dieser Norm geregelten Sachgrund für eine Befristung wird dem berechtigten Interesse des Arbeitgebers Rechnung getragen, mit Arbeitnehmern nur eine zeitlich begrenzte vertragliche Bindung eingehen zu müssen, wenn absehbar ist, dass die ihnen zugewiesenen Arbeitsaufgaben im Betrieb nur vorübergehend anfallen und die Arbeitnehmer deshalb voraussichtlich nach Wegfall der Arbeitsaufgaben im Betrieb nicht mehr beschäftigt werden können (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - aaO.).

  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 317/05

    Betriebsübergang - Fortführung der Aufgaben der früheren Treuhandanstalt

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Die Funktionsnachfolge durch bloße Weiterführung einer Aufgabe stellt keinen Betriebsübergang dar (st. Rspr. vgl. Senat 24. August 2006 - 8 AZR 317/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 152 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 60 mwN).

    Wird eine bestehende wirtschaftliche Einheit vollständig in die eigene Organisationsstruktur eines neuen Unternehmens eingegliedert, fehlt es am Fortbestand der Identität der übernommenen Einheit und damit an der Voraussetzung für einen Betriebs(teil)übergang iSd. § 613a BGB (st. Rspr. vgl. Senat 24. August 2006 - 8 AZR 317/05 - AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 152 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 60).

  • BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 268/07

    Betriebsübergang - Wirksamkeit einer Kündigung - Zulässigkeit der Berufung

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Ein Betriebs(teil)übergang liegt folglich nicht bereits dann vor, wenn der Arbeitnehmer seine bisherige Tätigkeit zwar auch beim neuen Betriebsinhaber erbringen könnte, diese Tätigkeit aber im Rahmen einer anderen als der bisherigen Organisationsstruktur verrichtet werden müsste (vgl. Senat 24. April 2008 - 8 AZR 268/07 - NZA 2008, 1314).
  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 651/96

    Befristung wegen bevorstehender Betriebs- bzw. Dienststellenschließung

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Dabei kann sich der vorübergehende betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung daraus ergeben, dass für einen begrenzten Zeitraum in dem Betrieb Arbeiten anfallen, die mit dem Stammpersonal allein nicht bewältigt werden können oder daraus, dass sich der Arbeitskräftebedarf künftig verringern wird, zB wegen der Inbetriebnahme einer neuen technischen Anlage (BAG 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 - BAGE 121, 18 = AP TzBfG § 14 Nr. 30 = EzA TzBfG § 14 Nr. 37) oder wegen der Stilllegung des Betriebes oder der Dienststelle (vgl. zum alten Befristungsrecht: BAG 3. Dezember 1997 - 7 AZR 651/96 - BAGE 87, 194 = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 196 = EzA BGB § 620 Nr. 148).
  • BAG, 02.12.1998 - 7 AZR 579/97

    Befristeter Arbeitsvertrag bei Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Nach der Wertung des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB hat der Betriebsübergang außer der Auswechslung der Person des Arbeitgebers keine Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis (BAG 2. Dezember 1998 - 7 AZR 579/97 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 207 = EzA BGB § 620 Nr. 161).
  • LAG Niedersachsen, 13.09.2007 - 4 Sa 1764/06
    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. September 2007 - 4 Sa 1764/06 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 05.06.2002 - 7 AZR 241/01

    Rechtfertigung einer Befristung nach dem BeschFG

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    b) Die Voraussetzungen für das Vorliegen der tatsächlichen Grundlagen der Prognose des Arbeitgebers zum Zeitpunkt des Abschlusses des befristeten Arbeitsvertrages hat dieser im Rechtsstreit darzulegen, damit der Arbeitnehmer die Möglichkeit erhält, deren Richtigkeit zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zu überprüfen (BAG 5. Juni 2002 - 7 AZR 241/01 - BAGE 101, 262 = AP BeschFG 1996 § 1 Nr. 13 = EzA BGB § 620 Nr. 193).
  • BAG, 25.09.2003 - 8 AZR 421/02

    Betriebsübergang - Übergabe einer militärisch genutzten Liegenschaft

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Auch militärische Einrichtungen können selbständige Betriebsteile iSd. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB darstellen (Senat 25. September 2003 - 8 AZR 421/02 - AP BGB § 613a Nr. 261 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 14).
  • BAG, 21.12.2005 - 7 AZR 541/04

    Zweckbefristung - Schriftform

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann die Klage nach § 17 TzBfG jedoch auch schon vor dem Ablauf der vereinbarten Befristung erhoben werden (BAG 21. Dezember 2005 - 7 AZR 541/04 - AP TzBfG § 14 Nr. 18 = EzA TzBfG § 14 Nr. 25).
  • BAG, 24.08.2006 - 8 AZR 556/05

    Betriebsteilübergang - Kaufmännische Verwaltung

    Auszug aus BAG, 30.10.2008 - 8 AZR 855/07
    Eine organisatorische Eigenständigkeit kann ggf. auch durch eine eigene Leitung begründet werden (st. Rspr. vgl. Senat 24. August 2006 - 8 AZR 556/05 - AP BGB § 613a Nr. 315 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 59).
  • ArbG Braunschweig, 03.04.2014 - 5 Ca 463/13

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigungsverbot - Verfassungswidrigkeit

    Im Bestreitensfalle hat der Arbeitgeber das Vorliegen der Grundlagen für seine Annahme zu beweisen, der Bedarf an der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers werde mit dem Ablauf der Befristung wegfallen (BAG v. 30.10.2008 - 8 AZR 855/07 - EzA § 613a BGB 2002 Nr. 102 = AP Nr. 359 zu § 613a BGB).
  • BAG, 25.10.2012 - 8 AZR 572/11

    Aufhebungsvertrag - Betriebsübergang - Befristung mit Betriebserwerber

    Ein sachlicher Grund für die Befristung kann nicht allein in dem geplanten Betriebsübergang liegen (BAG 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - Rn. 40, AP BGB § 613a Nr. 359 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 102) .
  • BAG, 27.09.2012 - 8 AZR 826/11

    Betriebsübergang - Eigenkündigung der Arbeitnehmer

    In dem Betriebsteil muss innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt worden sein, der sich nicht notwendig von dem im übrigen Betrieb verfolgten Zweck unterscheiden muss (vgl. BAG 17. Dezember 2009 - 8 AZR 1019/08 - Rn. 17, aaO; 30. Oktober 2008 - 8 AZR 855/07 - Rn. 41, AP BGB § 613a Nr. 359 = EzA BGB 2002 § 613a Nr. 102) .
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