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   BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03   

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https://dejure.org/2004,6837
BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03 (https://dejure.org/2004,6837)
BAG, Entscheidung vom 05.02.2004 - 8 AZR 88/03 (https://dejure.org/2004,6837)
BAG, Entscheidung vom 05. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 (https://dejure.org/2004,6837)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierungsfeststellungsklage einer Lehrerin der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Vergütung einer an einer Grundschule eingesetzten Lehrkraft; Vorbemerkung Nr. 1 zu den Sächsischen Lehrereingruppierungsrichtlinien; Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung von Lehrern; öffentlicher Dienst - Eingruppierung einer Diplomlehrerin an einer Grundschule in Sachsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 14.02.2002 - 8 AZR 313/01

    Rückgruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Dies hat der Senat in dem von der Klägerin angeführten Urteil vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 99) festgestellt.

    Der Sachverhalt, der dem Urteil vom 14. Februar 2002 (- 8 AZR 313/01 - EzBAT §§ 22, 23 BAT M Nr. 99) zugrunde lag, ist mit dem vorliegenden nicht vergleichbar.

  • BAG, 07.06.2000 - 10 AZR 254/99

    Eingruppierung - Freundschaftspionierleiterin mit Diplomabschluß für

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01

    Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 19.03.1986 - 4 AZR 470/84

    Eingruppierung: Bezirksjugendpfleger im Jugendamt

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -).
  • BAG, 26.07.2001 - 8 AZR 364/00

    Lehrereingruppierung - Diplom-Musikpädagogin

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Vereinbarung der Geltung der Arbeitgeberrichtlinien (BAG 7. Juni 2000 - 10 AZR 254/99 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 82; 26. Juli 2001 - 8 AZR 364/00 - 5. September 2002 - 8 AZR 620/01 - AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 93).
  • BAG, 23.02.2000 - 10 AZR 1/99

    Eingruppierung einer Grundschullehrerin im Aufstiegsamt

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    von Planstellen erforderlich (st. Rspr. BAG 23. Februar 2000 - 10 AZR 1/99 - BAGE 94, 11 = AP BAT §§ 22, 23 Lehrer Nr. 80).
  • BAG, 18.10.2000 - 10 AZR 643/99

    Eingruppierung Diplomlehrer an einer Förderschule

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Die Vorbemerkung Nr. 1 zu den Sächsischen Lehrereingruppierungsrichtlinien, wonach Lehrkräfte, die an einer anderen als ihrer Lehrbefähigung entsprechenden Schulform (Schulart) verwendet werden, entsprechend ihrer Lehrbefähigung vergütet werden, gewährleistet grundsätzlich eine dem jeweiligen Eingangsamt entsprechende Vergütung (BAG 18. Oktober 2000 - 10 AZR 643/99 - AP BAT-O § 11 Nr. 24).
  • LAG Sachsen, 27.11.2002 - 2 Sa 505/01
    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 27. November 2002 - 2 Sa 505/01 - aufgehoben.
  • BAG, 26.04.2001 - 8 AZR 472/00

    Vorläufige Beauftragung eines Lehrers mit höherwertiger Tätigkeit

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Es handelt sich um eine im öffentlichen Dienst übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, gegen deren Zulässigkeit keine Bedenken bestehen (BAG 19. März 1986 - 4 AZR 470/84 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 114; 26. April 2001 - 8 AZR 472/00 -).
  • BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 442/02

    Eingruppierung eines Lehrers mit zwei Staatsexamen für das Gymnasium nach neuem

    Auszug aus BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 88/03
    Der Senat hat mit Urteil vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 - NZA-RR 2004, 47; bestätigt durch 30. Oktober 2003 - 8 AZR 494/02 - zVv.) entschieden, dass die betreffende Klausel hinsichtlich der Begrenzung auf die Eingangsvergütung und nicht auf die höchstmögliche Vergütung der schulformgerecht eingesetzten Lehrer verweist.
  • BAG, 30.10.2003 - 8 AZR 494/02

    Eingruppierung einer Lehrerin mit zwei Staatsexamen nach neuem Recht für das

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Geltung der Arbeitgeberrichtlinien und damit auch der Eingruppierungsrichtlinien des Beklagten (5. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119 mwN).
  • BAG, 14.12.2005 - 4 AZR 421/04

    Eingruppierung einer Gymnasiallehrerin in Sachsen

    Der nunmehr für Eingruppierungsstreitigkeiten von Lehrern zuständige Senat setzt sich damit nicht in Widerspruch zu den Entscheidungen des vormals für die Eingruppierung von Lehrern zuständigen Achten Senats vom 21. August 2003 (- 8 AZR 442/02 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 113) und vom 5. Februar 2004 (- 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119), in denen der Achte Senat ausgeführt hat, die Beurteilung auf der Grundlage von Beurteilungskriterien sei die zweite Voraussetzung der Vorbemerkung Nr. 6 für die Höhergruppierung.
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 424/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen Für die

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Geltung der Arbeitgeberrichtlinien und damit auch der Eingruppierungsrichtlinien des Beklagten (5. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119 mwN).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 175/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Geltung der Arbeitgeberrichtlinien und damit auch der Eingruppierungsrichtlinien des Beklagten (5. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119 mwN).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 227/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Geltung der Arbeitgeberrichtlinien und damit auch der Eingruppierungsrichtlinien des Beklagten (5. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119 mwN).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 174/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Geltung der Arbeitgeberrichtlinien und damit auch der Eingruppierungsrichtlinien des Beklagten (5. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119 mwN).
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 525/06

    Lehrereingruppierung, "Beförderungsanspruch", Rechtsschutz gegen dienstliche

    Die Vereinbarung der TdL-Richtlinien umfasst nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die Geltung der Arbeitgeberrichtlinien und damit auch der Eingruppierungsrichtlinien des Beklagten (5. Februar 2004 - 8 AZR 88/03 - EzBAT BAT §§ 22, 23 M. Lehrer Nr. 119 mwN).
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