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   BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17   

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https://dejure.org/2018,14718
BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17 (https://dejure.org/2018,14718)
BAG, Entscheidung vom 07.06.2018 - 8 AZR 96/17 (https://dejure.org/2018,14718)
BAG, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 8 AZR 96/17 (https://dejure.org/2018,14718)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz; Arbeitnehmerhaftung; Ausschlussfrist; Fristbeginn; Fälligkeit; Reichweite und Umfang der Schutz- und Rücksichtnahmepflichten beider Vertragspartner des Arbeitsverhältnisses; Vorrangige Inanspruchnahme des Drittschädigers durch den Arbeitgeber vor ...

  • bag-urteil.com

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

  • Betriebs-Berater

    Hemmung von Ausschlussfristen während Vergleichsverhandlungen

  • Techniker Krankenkasse
  • rewis.io

    Schadensersatz - Ausschlussklausel - Geltendmachung - Fristbeginn - Fälligkeit

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Zum Beginn einer arbeitsvertraglichen Ausschlussfrist

  • ra.de
  • datenbank.nwb.de

    Schadensersatz - Ausschlussklausel - Geltendmachung - Fristbeginn - Fälligkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfall von Schadensersatzansprüchen des Arbeitgebers wegen einer vertraglichen Ausschlussfrist

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Angestellter eines Autohauses haftet nach Ablauf vertraglicher Ausschlussfrist nicht für Herausgabe eines unbezahlten Pkw an Kunden

  • IWW (Kurzinformation)

    Arbeitnehmerhaftung: Wenn die Ausschlussfrist zum Boomerang wird

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitnehmerhaftung - und die Ausschlussfrist

  • lto.de (Kurzinformation)

    Vertragliche Ausschlussklausel: Arbeitgeber bleibt auf Schaden sitzen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kunde mit Neuwagen verschwunden: Haftet der Verkäufer dem Autohaus wegen ausstehender Kaufpreisraten?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Ausschlussfrist

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Schadensersatz - Ausschlussklausel - Geltendmachung - Fristbeginn - Fälligkeit

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz für Arbeitgeberin

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Händlerin verliert letztinstanzlich gegen Mitarbeiter - Klage abgewiesen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei Verfristung

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Schädigung des Arbeitgebers - Vorrangige Inanspruchnahme Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Arbeitsvertragliche Verfallklausel wirkt auch gegen Arbeitgeber

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auch Arbeitgeber müssen sich an Ausschlussklausel im Arbeitsvertrag halten

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Autoverkäufer haftet nicht auf Schadensersatz für verschwundenes, vorzeitig herausgegebenes und nicht vollständig bezahltes Fahrzeug - BAG zur Haftung eines Verkäufers für ein noch nicht vollständig bezahltes Fahrzeug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Pressemitteilung)

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

  • rechtsportal.de (Pressemitteilung)

    Schadensersatz - Arbeitnehmerhaftung - Ausschlussfrist - Fristbeginn - Fälligkeit

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Beginn der Ausschlussfrist bei Schadensersatzforderungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2019, 44
  • BB 2018, 2675
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 3/05

    Haftung des Arbeitnehmers - Vertragliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Die Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des AGB-Kontrollrechts schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19).

    Ein Anspruch ist deshalb regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .

  • BAG, 18.02.2016 - 6 AZR 700/14

    Einkommenssicherung nach TV UmBw - Altersdiskriminierung

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Aus diesem Grund kann dahinstehen, ob es sich bei dem Schreiben der Klägerin vom 20. November 2015 überhaupt um eine ordnungsgemäße schriftliche Geltendmachung iSv. Ziff. 17.1 des Arbeitsvertrags handelt, was zweifelhaft ist, da es an einer hinreichenden Spezifizierung der Forderung der Höhe nach fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45, BAGE 154, 118; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 2 e aa der Gründe) oder ob die Klägerin ihre Ansprüche erst mit ihrer Klage gegen den Beklagten ordnungsgemäß iSd. Verfallklausel geltend gemacht hat.
  • BAG, 18.12.2008 - 8 AZR 105/08

    Schadensersatzanspruch gemäß § 717 Abs. 2 ZPO - Tarifliche Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Die Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des AGB-Kontrollrechts schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19).
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65

    Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich eines den Arbeitnehmern zur

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Dies gilt allerdings nur dann, wenn es dem geschädigten Arbeitgeber bei klarer Rechtslage ohne weiteres möglich ist, den eigentlichen Schädiger mit rechtlichem und wirtschaftlichem Erfolg in Anspruch zu nehmen (so Palandt/Grüneberg 77. Aufl. § 421 BGB Rn. 12; vgl. zur vorrangigen Inanspruchnahme des Drittschädigers gegenüber der Inanspruchnahme des Arbeitgebers: BAG 16. März 1966 - 1 AZR 340/65 - zu VII der Gründe, BAGE 18, 190) .
  • BAG, 26.04.2018 - 3 AZR 586/16

    Entgeltumwandlung - Kündigung einer Direktversicherung im bestehenden

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Die Schutz- und Rücksichtnahmepflicht des Arbeitgebers gilt auch für die Vermögensinteressen der Arbeitnehmer (vgl. etwa BAG 26. April 2018 - 3 AZR 586/16 - Rn. 10 mwN) .
  • BAG, 26.05.1981 - 3 AZR 269/78

    Ausschlußklausel - Bundesrahmentarifvertrag - Baugewerbe - Polier -

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    aa) Zwar durfte die Klägerin zumutbare Ermittlungen über den Sachverhalt anstellen, bevor sie den Beklagten auf Schadensersatz in Anspruch nahm (vgl. hierzu BAG 26. Mai 1981 - 3 AZR 269/78 - zu I 2 b der Gründe).
  • BAG, 20.06.2002 - 8 AZR 488/01

    Anspruch auf Ersatz des Steuerschadens, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Aus diesem Grund kann dahinstehen, ob es sich bei dem Schreiben der Klägerin vom 20. November 2015 überhaupt um eine ordnungsgemäße schriftliche Geltendmachung iSv. Ziff. 17.1 des Arbeitsvertrags handelt, was zweifelhaft ist, da es an einer hinreichenden Spezifizierung der Forderung der Höhe nach fehlt (vgl. zu diesem Erfordernis BAG 18. Februar 2016 - 6 AZR 700/14 - Rn. 45, BAGE 154, 118; 20. Juni 2002 - 8 AZR 488/01 - zu II 2 e aa der Gründe) oder ob die Klägerin ihre Ansprüche erst mit ihrer Klage gegen den Beklagten ordnungsgemäß iSd. Verfallklausel geltend gemacht hat.
  • LAG Baden-Württemberg, 16.12.2016 - 9 Sa 51/16

    Ausschlussfrist - Fälligkeit von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg - Kammern Freiburg - vom 16. Dezember 2016 - 9 Sa 51/16 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 25.05.2005 - 5 AZR 572/04

    Einzelvertragliche zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Ein Anspruch ist deshalb regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (BAG 1. März 2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14, BAGE 117, 165; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 19; 25. Mai 2005 - 5 AZR 572/04 - Rn. 28, BAGE 115, 19) .
  • BGH, 05.04.2006 - VIII ZR 152/05

    Formularmäßige Vereinbarung eines Fristenplans für Schönheitsreparaturen sowie

    Auszug aus BAG, 07.06.2018 - 8 AZR 96/17
    Die Inhaltskontrolle nach den Bestimmungen des AGB-Kontrollrechts schafft lediglich einen Ausgleich für die einseitige Inanspruchnahme der Vertragsfreiheit durch den Klauselverwender, sie dient aber nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen (BAG 18. Dezember 2008 - 8 AZR 105/08 - Rn. 42; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16; BGH 5. April 2006 - VIII ZR 152/05 - Rn. 19).
  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 511/05

    Ausschlussfristen - AGB-Kontrolle

  • BAG, 19.12.2018 - 10 AZR 233/18

    Einrede der Verjährung in der Revisionsinstanz

    Der Arbeitgeber kann sich als Verwender nicht auf die Unwirksamkeit der Ausschlussfrist berufen (BAG 7. Juni 2018 - 8 AZR 96/17 - Rn. 20; 27. Oktober 2005 - 8 AZR 3/05 - Rn. 16) .
  • BAG, 12.09.2022 - 6 AZR 261/21

    Bestandsschutzklage - Nichtbeschäftigung - Stufenaufstieg

    a) Die geltend gemachten Ansprüche waren, auch soweit sie auf Schadenersatz gestützt sind, jeweils am Monatsende fällig iSd. § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-AT (vgl. zur Fälligkeit im Sinne einer Ausschlussfrist allgemein BAG 7. Juni 2018 - 8 AZR 96/17 - Rn. 22) .
  • LAG Baden-Württemberg, 10.08.2022 - 10 Sa 94/21

    Globale vertragliche Inbezugnahme eines Tarifvertrages - Ausschlussfrist -

    Das entspricht im Grundsatz der Wertung des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB (BAG 7. Juni 2018 - 8 AZR 96/17 - Rn. 22).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.12.2022 - 5 Sa 486/21

    Urlaubsabgeltung - Ausschlussfrist

    Ein Anspruch ist deshalb regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn er für den Arbeitnehmer aufgrund der Gesamtumstände erkennbar und durchsetzbar ist (vgl. BAG 07.06.2018 - 8 AZR 96/17 - Rn. 22 mwN; BAG 01.03.2006 - 5 AZR 511/05 - Rn. 14 mwN).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 15.06.2021 - 7 Sa 185/21

    Tarifvertragliche Ausschlussfrist - Verletzung des Beschäftigungsanspruchs -

    Ein Anspruch ist deshalb regelmäßig erst dann im Sinne der Ausschlussfrist fällig, wenn der Gläubiger ihn annähernd beziffern kann (BAG, Urteil vom 07. Juni 2018 - 8 AZR 96/17 -, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.04.2019 - 3 Sa 411/18

    Korruptionsverdacht eines Arbeitnehmers - Strafanzeige des Arbeitgebers -

    Aus dieser Norm ergibt sich allerdings keine Ausweitung der Nebenpflichten (ErfK/Preis § 611 BGB Rn. 610; s. BAG 21.12.2017 - 8 AZR 853/16, EzA-SD 11/2018 S. 5 = NZA 2018, 708; 07.06.2018 - 8 AZR 96/17, EzA § 241 BGB 2002 Nr. 7 = NZA 2019, 44).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 04.04.2019 - 5 Sa 2396/18

    Eingruppierung einer Verkäufer/innen - regelmäßige Anwendung fremder Sprachen -

    Hierauf könnte sich die Beklagte nicht berufen, da das AGB-Kontrollrecht nicht dem Schutz des Klauselverwenders vor den von ihm selbst eingeführten Formularbestimmungen dient (BAG, Urteil vom 07. Juni 2018 - 8 AZR 96/17, Rn. 20).
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