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   VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356   

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VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356 (https://dejure.org/2005,6330)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05.07.2005 - 8 B 04.356 (https://dejure.org/2005,6330)
VGH Bayern, Entscheidung vom 05. Juli 2005 - 8 B 04.356 (https://dejure.org/2005,6330)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschränkung von Altrechten für die Nutzung der Wasserkraft durch nachträgliche Auflagen; Auslegung des Begriffs "ordnungsgemäße Wasserwirtschaft" in einem altrechtlichen Wasserrechtsbescheid; Rechtmäßigkeit einer erteilten Genehmigung für den Bau eines Umgehungsgerinnes ...

  • Judicialis

    WHG § 1a; ; WHG § 2; ; WHG § ... 4; ; WHG § 5; ; WHG § 15; ; WHG § 25a; ; WHG § 31; ; BayWG Art. 2; ; BayWG Art. 58; ; BayWG Art. 83; ; BayWG 1907 Art. 43; ; BayWG 1907 Art. 50; ; BayWG 1907 Art. 51; ; BayWG 1907 Art. 157

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wasserrecht - wasserrechtliche Plangenehmigung, Umgehungsgerinne an einer Staustufe, bestehende Wasserkraftnutzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 04.06.1962 - IV C 38.62

    Übergang der Wasserstraßen von den Ländern auf das Reich - Ausführung der

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Dies bedeutet zunächst eine förderliche Behandlung der eigenen Anträge der Klägerin, weiterhin insbesondere bei Ermessensentscheidungen (wozu in diesem Zusammenhang auch Planungsentscheidungen gehören) eine nicht nur alsbaldige wohlwollende Bescheidung, sondern darüber hinaus auch eine Festlegung dahin, dass das bei der Bescheidung im Auge zu behaltende Gemeinwohl als sich mit dem Vertragsziel deckend angesehen werden soll (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

    Die Rechte der Klägerin aus dem Main-Donau-Staatsvertrag und aus dem Konzessionsvertrag sind selbstredend auch in einem wasserrechtlichen Verfahren, das von einem Dritten beantragt wurde, zu beachten (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

    Das umfasst zunächst die genannte förderliche Behandlung der eigenen Anträge der Klägerin, weiterhin eine wohlwollende Bescheidung insbesondere bei Planungs- und Ermessensentscheidungen sowie darüber hinaus eine Festlegung dahin, dass das bei der Bescheidung im Auge zu behaltende Gemeinwohl als sich mit dem Vertragsziel deckend angesehen werden soll (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

    Diese sich vor allem aus Ziffer II.4 Abs. 4 Satz 2 des Konzessionsvertrags ergebende Pflicht, das Recht der Klägerin zur Wasserkraftnutzung zu fördern, hat die Behörde nicht mit dem ihm nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwGE 14, 209/217) zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt.

    Verstärkt wird die Position der Wasserkraftnutzung im vorliegenden Fall noch durch die sich aus Ziffer II.4 Abs. 4 Satz 2 des Konzessionsvertrags ergebende besondere Förderungspflicht des Beklagten (vgl. BVerwGE 14, 209/217).

  • BVerwG, 12.07.1985 - 4 C 40.83

    Wasserstraßen - Planfeststellung - Raumordnungsrecht - Voraussetzungen -

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Es handelt sich um einen Fall der Abwägungsfehleinschätzung (vgl. BVerwGE 47, 144/146; 56, 110/121; 72, 15/25).

    Das Vorhaben hat seine Eigenschaft, dem öffentlichen Wohl zu dienen, auch zwischenzeitlich nicht verloren (vgl. BVerwGE 72, 15/21 f.).

  • BVerwG, 17.05.2002 - 4 A 28.01

    Verkehrsprojekt; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Es besteht die konkrete Möglichkeit, dass die Mängel in absehbarer Zeit in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können (vgl. BVerwGE 100, 370/373; 116, 254/268; vom 20.1.2004 NuR 2005, 314).

    Dieser Feststellungsantrag ist als Minus im Aufhebungsantrag der Klägerin bereits enthalten (vgl. BVerwGE 116, 254/268) und deshalb zur Entscheidung des Gerichts gestellt.

  • BVerwG, 09.03.1979 - 4 C 41.75

    Ergänzung eines straßenrechtlichen Planfeststellungsbeschlusses

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Die Planfeststellungsbehörde hat den das Planfeststellungsrecht prägenden Grundsatz der Problembewältigung nicht hinreichend beachtet (vgl. dazu insbesondere Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayWG, Art. 74 Abs. 2 Satz 1 BayVwVfG und BVerwGE 57, 297/300).
  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 A 24.01

    Bundeswasserstraße; Ausbau; Fachplanung des Bundes; Planfeststellung;

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Hierunter sind inzwischen zwar auch Maßnahmen zur Bodenerhaltung und Bodenverbesserung zu subsumieren, eine volle Vollzugshoheit für den Natur- und Landschaftsschutz fällt aber nicht darunter (vgl. BVerwGE 116, 175/181 f.).
  • BVerwG, 15.01.1982 - 4 C 26.78

    Notwendige Beiladung einer Gemeinde als Straßenbaulastträgerin; Rechtsnatur und

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Auch bei der Plangenehmigung hat jedoch eine Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange stattzufinden, da es sich um eine echte Planungsentscheidung handelt (vgl. BVerwGE 64, 325/330; Zeitler a.a.O., WHG, RdNr. 424a zu § 31).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Eine nachträgliche Anordnung nach § 5 Abs. 1 WHG stellt auch für alte Rechte grundsätzlich eine zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG dar (vgl. BVerfGE 58, 300/351; OVG Bremen vom 24.3.1992 ZfW 1993, 217/218).
  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 19.94

    Der Autobahnring München (West) kann weitergebaut werden

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Es besteht die konkrete Möglichkeit, dass die Mängel in absehbarer Zeit in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können (vgl. BVerwGE 100, 370/373; 116, 254/268; vom 20.1.2004 NuR 2005, 314).
  • BVerwG, 01.11.1974 - IV C 38.71

    Straßenrechtliche Widmung im räumlichen Geltungsbereich eines Bebauungsplans:

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Es handelt sich um einen Fall der Abwägungsfehleinschätzung (vgl. BVerwGE 47, 144/146; 56, 110/121; 72, 15/25).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus VGH Bayern, 05.07.2005 - 8 B 04.356
    Es handelt sich um einen Fall der Abwägungsfehleinschätzung (vgl. BVerwGE 47, 144/146; 56, 110/121; 72, 15/25).
  • VGH Bayern, 07.10.2004 - 22 B 03.3228

    Wasserrechtliche Bewilligung, Anfechtung einer Benutzungsauflage,

  • BVerwG, 23.01.1981 - 4 C 4.78

    Immissionsschutz - Öffentliche Straßen - Lärmschutz - Planfeststellung - Widmung

  • BVerwG, 25.05.2023 - 7 A 7.22

    Klage gegen den Neubau der Staustufe Obernau (Main) erfolglos

    Darüber hinaus ergibt sich ihre Klagebefugnis aus einer möglicherweise nicht hinreichend berücksichtigten Betroffenheit in ihrem Interesse an einer möglichst weitreichenden wirtschaftlichen Ausnutzung des ihrer Rechtsvorgängerin im Jahr 1937 verliehenen altrechtlichen Wasserbenutzungsrechts (zu dessen Qualität als subjektives Recht vgl. VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ; Riederer/Sieder, Bayerisches Wassergesetz, 1957, Art. 42 Rn. 12; zum Übergang von wasserrechtlichen Altrechten auf den Rechtsnachfolger vgl. Riederer/Sieder a. a. O. Art. 42 Rn. 18; Pape, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand Januar 2023, § 20 WHG Rn. 35, § 8 WHG Rn. 66).

    § 14b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b WaStrG stellt zudem klar, dass jede mit erheblichen Nachteilen einhergehende Beeinträchtigung der auf einer Erlaubnis beruhenden Gewässerbenutzung schutzwürdig und daher in der Abwägung zu berücksichtigen ist (zu einer landesrechtlichen Vorgängerregelung vgl. VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ).

    Der Planfeststellungsbeschluss setzt sich insoweit mit dem Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - zur Plangenehmigung für den Bau eines Umgehungsgerinnes an der Staustufe Randersacker auseinander, in dem es um die vergleichbare Betroffenheit eines alten Wasserrechts für den Betrieb eines Wasserkraftwerks ging.

    In diesem Zusammenhang stellt der Planfeststellungsbeschluss die historische Bedeutung des Wasserbenutzungsrechts mit Blick auf den Main-Donau-Staatsvertrag vom 13. Juni 1921 und den Konzessionsvertrag vom 30. Dezember 1921 als vertragliche Gegenleistung für den von der Rechtsvorgängerin der Klägerin zu 1 durchgeführten Ausbau der Wasserstraßen nicht infrage (PFB S. 95 f.; hierzu VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ).

    Neben Möglichkeiten zum Widerruf mit und ohne Entschädigung nach Maßgabe von § 20 Abs. 2 Satz 1 und 2 WHG enthält § 20 Abs. 2 Satz 3 WHG eine gesetzliche Ermächtigung zur behördlichen Regelung nachträglicher Anforderungen und Maßnahmen in entsprechender Anwendung von § 13 Abs. 2 WHG (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Mai 2022 - 7 B 14.21 - juris; VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 und Beschluss vom 9. Januar 2018 - 8 ZB 16.24 96 - juris; VGH Mannheim, Urteil vom 24. März 2021 - 3 S 2506/18 - VBlBW 2022, 107 ff.).

    Der Planfeststellungsbeschluss verweist zudem zu Recht darauf, dass sich insofern die Rechtslage im Vergleich zum Jahr 2005, in dem der Bayerische Verwaltungsgerichtshof über einen ähnlichen Sachverhalt zu entscheiden hatte (vgl. VGH München, Urteil vom 5. Juli 2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 ff.), geändert hat (PFB S. 97).

  • VGH Bayern, 09.01.2018 - 8 ZB 16.2496

    Nachträgliche Beschränkung eines wasserrechtlichen Altrechts

    Dabei ist es mit der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59; U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58) davon ausgegangen, dass die Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der nachträglichen Einschränkung eines Altrechts höher sind als bei der Neuerteilung einer Bewilligung.

    Die Zumutbarkeitsgrenze ist vielmehr unter Abwägung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (vgl. BayVGH, B.v. 3.6.2008 - 22 ZB 08.78 - BayVBl 2009, 276 = juris Rn. 16; U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - ZfW 2007, 46 = juris Rn. 59 ff.; U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 - juris Rn. 58).

  • VG Augsburg, 11.12.2015 - Au 3 S 15.1633

    Wasserrechtliche Plangenehmigung

    Eine Verletzung des planungsrechtlichen Abwägungsgebots, das als Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips bei jeder Planung - auch einer Plangenehmigung (vgl. BayVGH, U. v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - juris Rn. 40) - zu beachten ist, liegt (nur) vor, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung nicht alle Belange eingestellt worden sind, die nach Lage der Dinge hätten berücksichtigt werden müssen, wenn die Bedeutung eines Belanges über- oder unterschätzt wird oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen öffentlichen Belangen in einer Weise vorgenommen worden ist, der zur objektiven Gewichtung einzelner Belange außer Verhältnis steht (vgl. BVerwGE 34, 301, 304 ff.).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1051

    Vollzug einer wasserrechtlichen Untersagung des Schwellbetriebs eines

    aa) Die Erlaubnis nach Art. 42, 43 BayWG 1907 stellt ein Recht im Sinne des Bayerischen Wassergesetzes vom 23. März 1907 (BayBS 11, 471) dar, das unmittelbar durch § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG von der Erlaubnis- und Bewilligungspflicht freigestellt ist (vgl. Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Juli 2021, Art. 75 BayWG Rn. 21; Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, BayWG, Stand Februar 2019, Art. 75 Rn. 59; vgl. auch Riederer/Sieder, BayWG 1907, 1. Aufl. 1957, Art. 42 Rn. 12; BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 = juris Rn. 47).
  • VG Regensburg, 24.10.2016 - RN 8 K 15.2119

    Wasserrechtliche Anordnungen zur Errichtung von Fischauf- und -abstiegsanlagen

    Eine Einbuße kann sich als Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze darstellen (vgl. (BayVGH, U.v. 28.6.2005 - 22 B 95.2188 mit Hinweis auf BVerwG vom 14.4.2005 - 7 C 16.04, wonach eine Reduzierung des Jahresertrags um ca. 12, 3% nur deshalb nicht unzumutbar ist, weil die Anwendung des EEG 2009 zu einer höheren Einspeisevergütung geführt hat; BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356).
  • FG München, 09.12.2008 - 13 K 2292/03

    Wassernutzungsrecht als immaterielles Wirtschaftsgut - Aktive Rechnungsabgrenzung

    Diese Plangenehmigung ist ein Verwaltungsakt, der im Ermessen der zuständigen Behörde steht (vgl. BayVGH, Urteile vom 5. Juli 2005 8 B 04.356, ZfW 2007, 46; vom 6. Juli 1999 8 B 99.270, n.v. [...]; VG Regensburg, Urteil vom 23. Januar 2006 RN 13 K 04.2328, n.v. [...]).
  • VG Regensburg, 19.01.2009 - RO 8 K 08.651

    Gericht gibt Klägern zum Höllbachtal teilweise Recht

    [326] Entgegen der Ansicht des Landratsamtes werden auch alte Rechte und Befugnisse im Sinne des § 15 WHG gemäß § 5 Abs. 2 WHG von diesem Vorbehalt erfasst (vgl. Beschl. d. BVerfG v. 15.7.1981 Az. 1 BvL 77.78, BVerfGE 58, S. 300, 351; OVG Bremen v. 24.3.1992 Az. 1 BA 35/91, ZfW 1993, S. 217, 218; BayVGH v. 28.6.2005 Az. 22 B 95.2188 und vom 5.7.2005 Az. 8 B 04.356; Urt. d. Verwaltungsgerichts Regensburg vom 28.10.2008 Az. RN 8 K 07.1614).
  • VGH Bayern, 01.02.2022 - 8 CS 21.1056

    Untersagung der Gewässerbenutzung einer Stau- und Kraftwerksanlage im

    Die Erlaubnis nach Art. 42, 43 BayWG 1907 stellt ein Recht im Sinne des Bayerischen Wassergesetzes vom 23. März 1907 (BayBS 11, 471) dar, das unmittelbar durch § 20 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WHG von der Erlaubnis- und Bewilligungspflicht freigestellt ist (vgl. Drost, Das neue Wasserrecht in Bayern, Stand Juli 2021, Art. 75 BayWG Rn. 21; Zöllner in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, BayWG, Stand Februar 2019, Art. 75 Rn. 59; Riederer/Sieder, BayWG 1907, 1. Aufl. 1957, Art. 42 Rn. 12; BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - NuR 2006, 177 = juris Rn. 47).
  • VG Bayreuth, 11.11.2020 - B 7 K 19.330

    Anordnung einer Vorplanung für eine Fischwanderhilfe

    In diesem Zusammenhang verkennt das Gericht auch nicht, dass die Anforderungen an den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei der nachträglichen Einschränkung eines Altrechts höher sind als bei der Neuerteilung einer Bewilligung (BayVGH, U.v. 5.7.2005 - 8 B 04.356 - juris; BayVGH, B.v. 9.1.2018 - 8 ZB 16.2496 - juris).
  • VG Augsburg, 08.02.2011 - Au 3 K 10.793

    Trockenauskiesung; Anfechtung einer Nebenbestimmung; Ermessen;

    Anders als bei alten Rechten (§ 20 WHG) und nachträglich verfügten Nebenbestimmungen (§ 13 Abs. 1 WHG) bestehen im Falle der erstmaligen Gestattung geringere rechtliche Grenzen (vgl. BayVGH vom 05.07.2005; Az.: 8 B 04.356; juris; BayVGH vom 7.10.2004, ZfW 2005, 185 ff.).
  • VGH Bayern, 03.05.2010 - 22 B 09.678

    Gestattung der Errichtung einer Tieraufstiegsanlage für einen bereits

  • VG Ansbach, 09.09.2020 - AN 19 K 19.01942

    Wasserrechtliche Plangenehmigung für einen Gewässerausbau

  • VG Ansbach, 08.02.2021 - AN 9 K 19.01265

    Erfolglose Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Hochwasserschutzmaßnahme

  • OLG Stuttgart, 05.02.2021 - 5 U 183/20

    Erneuerbare Energien: Vergütungsanspruch für Stromeinspeisung aus einer

  • OLG Stuttgart, 15.01.2021 - 5 U 183/20
  • VGH Bayern, 17.03.2009 - 22 ZB 08.3186
  • VG Würzburg, 29.04.2008 - W 4 K 07.1193

    Wasserrechtliche Plangenehmigung; Anlage eines Umgehungsgerinnes; Klage des

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