Rechtsprechung
   VGH Bayern, 03.04.2007 - 8 B 05.304   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,50471
VGH Bayern, 03.04.2007 - 8 B 05.304 (https://dejure.org/2007,50471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.04.2007 - 8 B 05.304 (https://dejure.org/2007,50471)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. April 2007 - 8 B 05.304 (https://dejure.org/2007,50471)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,50471) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VG Augsburg, 13.07.2010 - Au 3 K 08.692

    Privatnützige Nassauskiesung; Gewässerausbau; Planfeststellung; Grundwasser;

    Im vorliegenden Fall hätte die Feststellung des Plans deshalb gemäß Art. 58 Abs. 3 BayWG versagt werden müssen, wenn die geplante Gewässerveränderung zu Nachteilen im Sinn des Art. 18 BayWG führen würde (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 3.4.2007 8 B 05.304, zitiert nach juris).

    Auch wenn es als "antizipiertes Sachverständigengutachten" anzusehen sein dürfte, entfaltet es gleichwohl keine unmittelbare Bindungswirkung (vgl. dazu BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., zur fehlenden Bindungs- und drittschützenden Wirkung des "Eckpunktepapiers - Anforderungen an die Verfüllung von Gruben und Brüchen mit Bodenaushub und Bauschutt" des Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen).

    Bei Hochwässern geringerer Jährlichkeit schließen die dann vorherrschenden geringen Fließgeschwindigkeiten (siehe BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., Rz. 24 unter Verweis auf das in diesem Berufungsverfahren vom Verwaltungsgerichtshof eingeholte Gutachten des Sachverständigen Prof. Dr. ... vom Januar 2007) eine auf die klägerischen Grundstücke übergreifende Erosion ohnehin aus.

    Insoweit ist zunächst zu berücksichtigen, dass Hochwasser, das über die Ufer der Iller tritt und die Talaue, d.h. auch die klägerischen Grundstücke, überschwemmt, bereits mit Sedimenten der Iller "vorbelastet" ist, sodass es schon deshalb eher unwahrscheinlich erscheint, dass die "Sediment-Konzentration" durch Kieswaschschlamm aus dem zu verfüllenden Bereich südlich von See 6 noch wesentlich erhöht werden könnte (vgl. auch BayVGH vom 3.4.2007, a.a.O., unter Verweis auf das Gutachten Prof. Dr. ... vom Januar 2007; VG Augsburg vom 22.2.2001 Au 7 K 00.873, zitiert nach Juris).

  • VGH Bayern, 02.05.2011 - 8 ZB 10.2312

    Bedeutung von Auskünften und Gutachten der Wasserwirtschaftsämter in

    Die Planfeststellung hätte dabei nicht nur unterbleiben müssen, wenn Rechte der Kläger beeinträchtigt wären, sondern schon dann, wenn diese durch das Vorhaben nicht nur geringfügige Nachteile zu erwarten gehabt hätten (vgl. BayVGH vom 3.4.2007 Az. 8 B 05.304 ).
  • VG Ansbach, 11.11.2015 - AN 9 K 13.01552

    Wasserrechtliche Erlaubnis, Bewirtschaftungsermessen, Grundwasser,

    Erhält der Betroffene nachträglich Gelegenheit zur Einsichtnahme und zur Geltendmachung von Einwendungen, die im Rahmen einer Überprüfung der Entscheidung Berücksichtigung finden, so ist auch in einem förmlichen Verfahren von einer Heilung des Verfahrensfehlers nach Art. 45 Abs. 1 Nr. 3 BayVwVfG auszugehen (vgl. BayVGH, U. v. 4.11.2008 - 8 A 07.40043 - juris Rn. 21; U. v. 3.7.2007 - 8 B 05.304 - juris Rn. 19).
  • VerfGH Bayern, 14.02.2008 - 1-VII-07

    Wegen fehlender Substantiierung unzulässige Popularklage gegen Regionalplan zur

    Auch eine Strategische Umweltprüfung (§§ 14 a ff. UVPG) sei unterblieben.Wegen der Einspülung von Waschschlamm laufe ein Verfahren beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Az. 8 B 05.304), in demdie zahlreichen Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften bereits problematisiert worden seien.
  • VG Ansbach, 26.01.2011 - AN 15 K 10.00567

    Materielle Präklusion von Einwendungen gegen wasserrechtliche Planfeststellung

    Weil Verfahrensvorschriften keine selbständig durchsetzbaren Rechtspositionen gewähren (Art. 72 Abs. 1 i. V. m. Art. 46 BayVwVfG), bleibt bei einer solcherart fehlenden Kausalität ein Verstoß folgenlos (BVerwG Beschluss vom 5.11.2002 NVwZ 2003, 207, 209; BayVGH Urteil vom 3.4.2007 8 B 05.304 ; ebenso zur entsprechenden Frist nach § 73 Abs. 2 VwVfG Stelkens-Bonk-Sachs, Kommentar zum VwVfG 7. Aufl. § 73 RdNr. 31).
  • VG München, 17.09.2013 - M 2 K 13.2648

    Wasserrecht; Nassauskiesung; Sicherheitsabstand zum Nachbargrundstück;

    b) Die Unvereinbarkeit einer Wiederverfüllung mit Fremdmaterial auch im nassen Bereich bis 2 m über dem höchsten zu erwartenden Grundwasserstand mit dem Besorgnisgrundsatz ergibt sich zudem daraus, dass dies selbst nach dem Leitfaden "Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen" zum sog. "Eckpunktepapier" unzulässig wäre (zur Einordnung des "Eckpunktepapiers" vgl. BayVGH vom 03.04.2007, Az. 8 B 05.304, juris Rdnr. 35).
  • VG Augsburg, 22.06.2010 - Au 3 K 08.1643

    Gewässerausbau; privatnützige Planfeststellung; Recht am eingerichteten und

    Die Planfeststellung hätte dabei nicht nur unterbleiben müssen, wenn Rechte des Klägers beeinträchtigt wären, sondern bereits dann, wenn dieser durch das Vorhaben nicht nur geringfügige Nachteile zu erwarten hätte, die nicht durch entsprechende Auflagen oder Bedingungen verhütet oder ausgeglichen werden können (vgl. zum Ganzen: BayVGH vom 3.4.2007, Az. 8 B 05.304 -juris-).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht