Weitere Entscheidung unten: OVG Berlin, 15.10.1996

Rechtsprechung
   BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96   

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BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96 (https://dejure.org/1996,15040)
BVerwG, Entscheidung vom 10.06.1996 - 8 B 102.96 (https://dejure.org/1996,15040)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Juni 1996 - 8 B 102.96 (https://dejure.org/1996,15040)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Voraussetzungen der Divergenzrüge - Mangel der Revisibilität von Landesrecht - Anwendbarkeit des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HVwVfG) auf Fragen bezüglich der Wirksamkeit eines im Rahmen eines ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 18.11.1977 - IV C 104.74

    Beitragserhebungspflicht der Gemeinden

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96
    Das angefochtene Urteil weicht nicht im Sinne dieser Bestimmung von der dafür in der Beschwerdebegründung angegebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1977 - BVerwG IV C 104.74 - (Buchholz 406.11 § 135 BBauG Nr. 10 S. 7 ) ab.
  • BVerwG, 06.02.1975 - II C 68.73

    Beamtenverhältnis auf Probe - Ausbildungsabschnitte - Ausbildungsstätte -

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96
    Die tatrichterliche Sachverhaltswürdigung ist aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO nur auf die Verletzung allgemein verbindlicher Grundsätze hin überprüfbar, zu denen die allgemeinen Auslegungsgrundsätze (§§ 133, 157 BGB), die gesetzlichen Beweisregeln, die Denkgesetze und die allgemeinen Erfahrungssätze gehören (vgl. u.a. Urteil vom 6. Februar 1975 - BVerwG II C 68.73 - BVerwGE 47, 330 [BVerwG 06.02.1975 - II C 68/73]).
  • BVerwG, 14.04.1978 - 4 C 6.76

    Übertragung von Grundstückseigentum auf Grund einer geplanten Ausweisung der

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96
    Welchem Rechtskreis ein solcher Grundsatz im Einzelfall zuzurechnen ist, hängt von der Qualität des Rechts ab, zu dessen Ergänzung er herangezogen wird: Bundesrecht wird durch bundesrechtliche allgemeine (Rechts-)Grundsätze, Landesrecht durch landesrechtliche allgemeine (Rechts-)Grundsätze ergänzt (vgl. u.a. Urteil vom 14. April 1978 - BVerwG 4 C 6.76 - BVerwGE 55, 337 [BVerwG 14.04.1978 - 4 C 6/76]).
  • BVerwG, 14.05.1975 - VI C 91.74

    Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts hinsichtlich einer während seines Urlaubs

    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96
    Diese Würdigung ist revisionsrechtlich in aller Regel dem materiellen Recht zuzurechnen und deshalb grundsätzlich der Überprüfung auf eine Verfahrensrüge entzogen (vgl. Beschluß vom 14. Mai 1975 - BVerwG VI C 91.74 - Buchholz 448.0 § 34 WPflG Nr. 43 S. 1 ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 10.06.1996 - 8 B 102.96
    Grundsätzlich bedeutsam im Sinne des § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO ist eine Rechtssache nur dann, wenn in dem angestrebten Revisionsverfahren die Klärung einer bisher höchstrichterlich ungeklärten, in ihrer Bedeutung über den der Beschwerde zugrundeliegenden Einzelfall hinausgehenden klärungsbedürftigen Rechtsfrage des revisiblen Rechts (vgl. § 137 Abs. 1 VwGO) zu erwarten ist (vgl. u.a. Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
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   OVG Berlin, 15.10.1996 - 8 B 102.96   

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OVG Berlin, 15.10.1996 - 8 B 102.96 (https://dejure.org/1996,34499)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15.10.1996 - 8 B 102.96 (https://dejure.org/1996,34499)
OVG Berlin, Entscheidung vom 15. Oktober 1996 - 8 B 102.96 (https://dejure.org/1996,34499)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.03.2019 - 3 LB 1/17

    Stiftungsaufsicht: Genehmigungsfähigkeit einer Satzungsänderung

    In einer stiftungsrechtlichen Entscheidung heißt es, dass ehrenamtliche Wahrnehmung der Vorstandstätigkeit nach stiftungsrechtlichem Textverständnis den Ausschluss von Vergütung unter Zulassen bloßen Aufwendungsersatzes meint (OVG Berlin, Urt. v. 15.10.1996 - 8 B 102.96 -, juris, Rn. 36f.).
  • LAG Niedersachsen, 12.11.2015 - 7 Sa 1690/14

    Konkurrenztätigkeit einer Steuerfachangestellten außerhalb des unmittelbaren

    Der Einsatz der eigenen Arbeitskraft zählt grundsätzlich nicht zu den erstattungsfähigen Aufwendungen (so auch BayObLG vom 07.05.1998, 2Z BR 111/97; BayObLG vom 09.06.1988, BReg 2 Z 1/88, Rn. 20; OVG Berlin vom 15.10.1996, 8 B 102.96).
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