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   OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 8 B 10588/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,16146
OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 8 B 10588/07.OVG (https://dejure.org/2007,16146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17.07.2007 - 8 B 10588/07.OVG (https://dejure.org/2007,16146)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 17. Juli 2007 - 8 B 10588/07.OVG (https://dejure.org/2007,16146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines Gebäudes ohne eigenen Grenzabstand bei Vorhandensein eines grenzständigen Gebäudes auf dem Nachbargrundstück; Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs gegen die dem Nachbarn erteilte Baugenehmigung zur Errichtung eines ...

  • Judicialis

    LBauO § 8; ; LBauO § 8 Abs. 1; ; LBauO § 8 Abs. 1 Satz 2; ; LBauO § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; LBauO § 8 Abs. 1 Satz 3

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulassung eines Gebäudes ohne eigenen Grenzabstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1937
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.07.2003 - 8 A 10257/03

    Grenzabstand; Grenzbebauung; grenzständige Bebauung; zulässige Grenzbebauung;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 8 B 10588/07
    Es dürfte planungsrechtlich vielmehr die Situation einer nicht zwingenden offenen Bauweise anzunehmen sein, die aber (über den unmittelbaren Wortlaut hinaus) erst recht ebenfalls eine Bebauung an der Grundstücksgrenze nach § 8 Abs. 1 Satz 3 LBauO zulässt, wenn - wie hier - auf dem Nachbargrundstück innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche ein Gebäude ohne Grenzabstand vorhanden ist (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 10. Juli 2003 - 8 A 10257/03.OVG -, ESOVGRP, unter Hinweis auf Rechtsprechung des 1. Senats des Gerichts).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2002 - 1 A 10731/02

    Deckungsgleiche Grenzbebauung bei vorhandener Grenzbebauung

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 17.07.2007 - 8 B 10588/07
    Ist auf dem Nachbargrundstück bereits ein grenzständiges Gebäude vorhanden, so kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 LBauO ein Gebäude ohne eigenen Grenzabstand nicht nur dann zugelassen werden, wenn mit Grenzabstand gebaut werden muss, sondern erst recht dann, wenn planungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf (im Anschluss an Urteil des 1. Senats des OVG RP vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02.OVG -, AS 30, 125).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.07.2020 - 8 B 10739/20

    Abstandsflächenrechtliche Zulässigkeit grenzständiger Balkone und Dachterrassen

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass diese Vorschrift "erst recht" dann Anwendung findet, wenn die offene (Einzelhaus-)Bauweise nicht zwingend geboten ist, also bauplanungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf (OVG RP, Urteil vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02.OVG -, AS 30, 125 und juris, Rn. 24; Beschluss vom 11. Juli 2007 - 8 B 10588/07.OVG -, juris, Rn. 4).
  • VG Mainz, 30.11.2017 - 3 L 1338/17

    Grundstücksnachbar muss grenzständiges Bauvorhaben hinnehmen

    Die Vorschrift ist aber nach der ständigen Rechtsprechung der beiden für das Baurecht zuständigen Senate des Oberveraltungsgerichts Rheinland-Pfalz, der sich die Kammer anschließt, zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen der in § 8 Abs. 1 LBauO vorgesehenen Alternativen erst Recht auf Konstellationen wie die Vorliegende anzuwenden, in denen ohne Grenzabstand gebaut werden darf und auf dem Nachbargrundstück bereits grenzständig gebaut wurde, ohne dass es dabei regelmäßig zusätzlich einer öffentlich-rechtlichen Sicherung im Sinne von § 8 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 LBauO bedarf (vgl. OVG RP, Urteil vom 22.8.2002 - 1 A 10731/02 -, AS RP-SL 30, 125 und juris Rn. 24 ff. m.w.N.; Beschluss vom 8.1.2015 - 8 A 10957/14.OVG - Urteil vom 24.6.2010 - 1 A 11265/09 -, NVwZ-RR 2010, 868 und juris Rn. 20; Beschluss vom 17.7.2007 - 8 B 10588/07 -, juris Rn. 4; VG Mainz, Urteil vom 8.10.2014 - 3 K 100/14).
  • VG Mainz, 11.07.2012 - 3 K 15/12

    Mit Wohnhaus verbundener grenzständiger Wintergarten; Brandwand

    Der Wintergarten durfte ohne Einhaltung eines Grenzabstands jedenfalls nach der Bestimmung des § 8 Abs. 1 Satz 3 LBauO errichtet werden, da auf dem Nachbargrundstück der Klägerin bereits ein Gebäude ohne Grenzabstand vorhanden ist (vgl. OVG RP, Urteil vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02.OVG -, BauR 2002, 1838 und juris, Rdnr. 24 f.; Beschluss vom 17. Juli 2007 - 8 B 10588/07.OVG -, juris, Rdnr. 4).
  • VG Neustadt, 13.07.2020 - 4 L 444/20

    Zulässigkeit einer Grenzbebauung; kein Verstoß gegen das Bauplanungsrecht und das

    Ein Gebäude ohne eigenen Grenzabstand muss nämlich nach dieser Vorschrift nicht nur dann zugelassen werden, wenn mit Grenzabstand gebaut werden muss, sondern erst recht dann, wenn - wie hier - planungsrechtlich an die Grenze gebaut werden darf (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2002 - 1 A 10731/02.OVG - und Beschluss vom 17. Juli 2007 - 8 B 10588/07.OVG -).
  • VG Neustadt, 17.06.2016 - 5 L 365/16

    Beiderseits grenzständiges Wirtschaftsgebäude als Gebäude ohne Grenzabstand;

    Ist auf dem Nachbargrundstück nämlich bereits ein grenzständiges Gebäude vorhanden, so kann gemäß § 8 Abs. 1 Satz 3 LBauO ein Gebäude ohne einen eigenen Grenzabstand nicht nur dann zugelassen werden, wenn bauplanungsrechtlich mit Grenzabstand gebaut werden muss , sondern erst recht dann, wenn planungsrechtlich mit Grenzabstand gebaut werden darf (vgl. OVG Reinland-Pfalz, Urteil vom 22. August 2002, 1 A 10731/02.OVG; Beschluss vom 17. Juli 2007, 8 B 10588/07.OVG, jeweils ESOVG).
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