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   BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86   

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BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86 (https://dejure.org/1987,2388)
BVerwG, Entscheidung vom 27.02.1987 - 8 B 106.86 (https://dejure.org/1987,2388)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Februar 1987 - 8 B 106.86 (https://dejure.org/1987,2388)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sielbaubeitrag - Frontlänge - Anzahl der zulässigen Vollgeschosse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 10.10.1975 - VII C 64.74

    Bemessung eines Kanalanschlussbeitrags nach der Geschossflächenzahl

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86
    Der Gleichheitssatz verleiht dem Gericht nicht die Befugnis, insoweit die Auffassung des Gesetzgebers von Gerechtigkeit durch seine eigene Auffassung zu ersetzen (vgl. Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG VII C 64.74 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 6 S. 1 ).
  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 24.85

    Verteilung des Erschließungsaufwands bei Eckgrundstücken

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86
    Im Erschließungsbeitragsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß sich der zusätzliche Vorteil einer mehrfachen Erschließung nicht verallgemeinernd quantifizieren läßt und daß deshalb sowohl die Gewährung einer Eckermäßigung für mehrfach erschlossene Grundstücke als auch das Absehen von jeglicher Eckermäßigung dem Gleichheitssatz gerecht wird (vgl. Urteil vom 13. Dezember 1985 - BVerwG 8 C 24.85 - Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 65 S. 89 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 18.04.1986 - 8 C 51.85

    Zulässigkeit eines zur Hälfte nach Frontlängen und zur anderen Hälfte nach

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86
    Für das Erschließungsbeitragsrecht hat der beschließende Senat die Bemessung der Beiträge nach den Frontlängen und der Anzahl der zulässigen Vollgeschosse des Grundstücks grundsätzlich als zulässig anerkannt (Urteil vom 18. April 1986 - BVerwG 8 C 51 u. 52.85 - BVerwGE 74, 149 ).
  • BVerwG, 25.08.1982 - 8 C 54.81

    Entwässerungsbeitrag - Grundstück - Gleichheitssatz

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86
    Dem Gesetzgeber ist bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen gestattet, in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, daß an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 und vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 2 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 16.09.1981 - 8 C 48.81

    Gleichheitssatz - Äquivalenzprinzip - Erhebung von Entwässerungsgebühren - Grund-

    Auszug aus BVerwG, 27.02.1987 - 8 B 106.86
    Dem Gesetzgeber ist bei der Gestaltung abgabenrechtlicher Regelungen gestattet, in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, daß an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und dabei die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben (vgl. Urteile vom 16. September 1981 - BVerwG 8 C 48.81 - Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 45 S. 11 und vom 25. August 1982 - BVerwG 8 C 54.81 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 20 S. 2 m.weit.Nachw.).
  • BVerwG, 19.01.2000 - 11 C 8.99

    Hundesteuer; Erhöhung des Steuersatzes für Kampfhunde; achtfach höherer

    Generell verleiht der Gleichheitssatz dem Gericht nicht die Berechtigung zu überprüfen, ob eine steuerliche Regelung für ein Problem die zweckmäßigste oder vernünftigste Lösung bereithält (vgl. z.B. BVerwG, Beschluß vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28 S. 1).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.10.2007 - 1 L 256/06

    Beitragsrelevanter Vorteil im Rahmen des Kanalanschlussbeitragsrechts

    Eine Bemessung nach einem Wirklichkeitsmaßstab ließe sich, sofern das überhaupt möglich wäre, allenfalls mit einem unzumutbaren und damit unvertretbaren Verwaltungsaufwand erreichen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.02.1987 - 8 B 106/86 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28 - zitiert nach juris).
  • VG Hamburg, 20.03.2013 - 9 K 115/10

    Grundstücksbegriff im Sielabgabenrecht

    Dieser Maßstab ist vom Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich als sachgerecht bezeichnet worden (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987, 8 B 106/86, juris).

    Denn abgesehen davon, dass ein Grundstück mit einer längeren Front an einem besielten Weg bei der tatsächlichen Inanspruchnahme gegebenenfalls kostengünstigere Variationsmöglichkeiten bietet, indiziert eine größere Frontlänge regelmäßig und typischerweise eine größere bauliche Ausnutzbarkeit (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987, a.a.O.; OVG Hamburg, Beschl. v. 19.6.2002, 1 Bs 183/02, n.v.).

    Sofern mit dem modifizierten Frontmetermaßstab die Vorteilssituation von Grundstücken in Einzelfällen - z.B. unverhältnismäßig große Grundstücke mit unterwertiger Bebaubarkeit - nicht beitragsmindernd berücksichtigt wird, ist das durch den Grundsatz der Typengerechtigkeit gedeckt (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987, a.a.O., Rn. 6).

  • BVerwG, 27.09.2000 - 11 CN 1.00

    Kurbeiträge; Erhebungsgebiet; Zusammenfassung von Ortsteilen mit qualitativ

    Wenn sich der Satzungsgeber dennoch entschließt, das Erhebungsgebiet in Beitragszonen aufzuteilen, verleiht Art. 3 Abs. 1 GG dem Gericht nicht die Befugnis, an dessen Stelle eine andere Vorstellung von einer vernünftigen und gerechten Lösung durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 1975 - BVerwG 7 C 64.74 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 6, S. 5; Beschluss vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28, S. 1; OVG Rhld-Pf., Urteil vom 2. Dezember 1987 - 10 C 10/87 - a.a.O., S. 170).
  • VG Karlsruhe, 15.11.2011 - 4 K 1090/10

    Hundesteuer; Verdoppelung des Hundesteuersatzes; erdrosselnde Wirkung verneint

    Der Gleichheitssatz verleiht dem Gericht jedoch nicht die Berechtigung zu überprüfen, ob eine steuerliche Regelung für ein Problem die zweckmäßigste oder vernünftigste Lösung bereithält (BVerwG, Urt. v. 19.01.2000 - 11 C 8/99 -, a.a.O., unter Hinweis auf BVerwG, Beschl. v. 27.02.1987 - 8 B 106.86 -, Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28 S. 1).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 31.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

    Die Zulässigkeit des gegenüber wirklichkeitsnäheren Beitragsbemessungsmaßstäben vergröbernden Vollgeschoßmaßstabs ist aus der Sicht des Bundesrechts im Ansatzpunkt wegen der für ihn sprechenden beachtlichen Vorteile der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität sowie der im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers zulässigen Pauschalierung bereits geklärt (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht unter anderem: Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75] und vom 19. August 1994 - BVerwG 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 26 sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Auflage, § 18 Rn. 32; vgl. für das Anschlußbeitragsrecht: Beschlüsse vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28 S. 1 und vom 27. November 1978 - BVerwG 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16 S. 20 sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 619 in Verbindung mit 452 f. und Klausing in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1024).
  • OVG Hamburg, 14.01.2004 - 1 Bs 94/03

    Bemessung des Sielbaubeitrages

    Darüber hinaus hat sich das Bundesverwaltungsgericht schon dreimal mit der Frage befasst, ob der modifizierte Frontmetermaßstab nach dem Hamburgischen Sielabgabengesetz gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoße, und hat diese Frage stets verneint (BVerwG, Beschl. v. 27.2.1987 - 8 B 106.86 = KStZ 1987 S. 91 = Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28; Beschl. v. 3.3.1987 - 8 B 146.86 = Hamburger Grundeigentum 1987 S. 249; Beschl. v. 5.8.1987 - 8 B 47.87).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 8 B 32.96

    Festlegung eines Vollgeschossmaßstabs in einer Gemeindesatzung - Verstoß gegen

    Die Zulässigkeit des gegenüber wirklichkeitsnäheren Beitragsbemessungsmaßstäben vergröbernden Vollgeschoßmaßstabs ist aus der Sicht des Bundesrechts im Ansatzpunkt wegen der für ihn sprechenden beachtlichen Vorteile der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität sowie der im Rahmen der Gestaltungsfreiheit des Satzungsgebers zulässigen Pauschalierung bereits geklärt (vgl. für das Erschließungsbeitragsrecht unter anderem: Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61-68 und 80-84.75 - BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75] und vom 19. August 1994 - BVerwG 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 26 sowie Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 4. Auflage, § 18 Rn. 32; vgl. für das Anschlußbeitragsrecht: Beschlüsse vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28, S. 1 und vom 27. November 1978 - BVerwG 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16 S. 20 sowie Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 Rn. 619 in Verbindung mit 452 f. und Klausing in: Driehaus, a.a.O., § 8 Rn. 1024).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.01.1994 - 2 S 1213/92

    Kommunalabgabenrecht: Auswirkungen von öffentlich-rechtlichen Baubeschränkungen;

    Wenn dementsprechend die Vorzüge des Vollgeschoßmaßstabs gegenüber dem Geschoßflächenmaßstab erst bei der Abrechnung von Anlagen, an deren Aufwandsverteilung (auch) unbeplante Grundstücke teilnehmen, deutlich werden, so ist in der Rechtsprechung doch allgemein anerkannt, daß der Vollgeschoßmaßstab auch für Grundstücke in geplanten Gebieten sich vor allem durch seine Praktikabilität und Durchschaubarkeit auszeichnet, er somit ein zulässiger und sogar empfehlenswerter Maßstab ist (vgl. dazu Gössl in: Seeger/Gössl, KAG, § 10 Erl. 4.3 aa; Driehaus, aaO, Rdnr. 452 ff., jeweils mit Nachw. aus der Rechtsprechung; ferner BVerwG, Urteil vom 12.12.1986, NVwZ 1987, 420 - zum Erschließungsbeitragsrecht - Beschluß vom 27.2.1987 - 8 B 106.86 -).
  • BVerwG, 13.09.1996 - 8 B 186.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung des Vorteilsbegriffs nach § 6 Abs. 1 KAG,NI

    Es ist auch bereits höchstrichterlich geklärt, daß der gegenüber wirklichkeitsnäheren Beitragsbemessungsmaßstäben vergröbernde Vollgeschoßmaßstab im Ansatzpunkt wegen der für ihn sprechenden beachtlichen Vorzüge der besseren - auch kostensparenden - Verwaltungspraktikabilität sowie der zulässigen Pauschalierung des Satzungsgebers mit Bundesrecht vereinbar ist (vgl. Beschluß vom 30. April 1996 - BVerwG 8 B 32.96 - sowie zum Erschließungsbeitragsrecht u.a.: Urteile vom 26. Januar 1979 - BVerwG 4 C 61 - 68 und 80 - 84.75 - BVerwGE 57, 240 [BVerwG 26.01.1979 - 4 C 61/75] und vom 19. August 1994 - BVerwG 8 C 23.92 - Buchholz 406.11 § 131 BauGB Nr. 94 S. 26 ; zum Anschlußbeitragsrecht: Beschluß vom 27. Februar 1987 - BVerwG 8 B 106.86 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 28 S. 1 und vom 27. November 1978 - BVerwG 7 B 2.78 - Buchholz 401.9 Beiträge Nr. 16 S. 20 ).
  • BVerwG, 13.09.1996 - 8 B 187.96

    Revisionsgerichtliche Bestimung des Vorteilsbegriffs nach § 6 Abs. 1 KAG,NI

  • BVerwG, 13.09.1996 - 8 B 185.96

    Revisionsgerichtliche Bestimmung des Vorteilsprinzip nach § 6 Abs. 1 KAG,NI

  • BVerwG, 05.08.1987 - 8 B 47.87

    Zulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der grundsätzlichen

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