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   BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98   

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https://dejure.org/1998,4486
BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98 (https://dejure.org/1998,4486)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1998 - 8 B 107.98 (https://dejure.org/1998,4486)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1998 - 8 B 107.98 (https://dejure.org/1998,4486)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Verhältnis von Vertrauens- und Bestandsschutz zum Vorrang des redlichen Erwerbs

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ausschlussgrund; Ausschließungsgrund; Restitutionsausschlußgrund; Rückübertragungsausschluss; redlicher Erwerb

  • Judicialis

    VermG § 4 Abs. 2; ; Sachenrechtsbereinigungsgesetz § 3; ; Entschädigungsgesetz § 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EALG Art. 1; SachenRBerG § 3; VermG § 4 Abs. 2
    Offene Vermögensfragen - Verfassungsmäßigkeit des Restitutionsausschlusses nach Inkrafttreten von EALG und SachenRBerG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 29.03.1995 - 1 BvR 810/93

    Ausschluß eines Rückübertragungsanspruchs nach dem Vermögensgesetz wegen

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
    Das Bundesverfassungsgericht hat unter der Geltung dieses Gesetzes entschieden, daß der Restitutionsausschluß nach § 4 Abs. 2 VermG verfassungsgemäß ist (Beschluß der ersten Kammer des Ersten Senats vom 29. März 1995 - 1 BvR 810/93 -, ZOV 1995, 278).
  • BVerwG, 12.11.1993 - 7 C 7.93

    Vermögensfragen - Stichtagsregelung - Änderungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
    Der Beschwerde ist allerdings einzuräumen, daß die Gesichtspunkte des Vertrauens- und Bestandsschutzes, die den Vorrang des redlichen Erwerbs gegenüber der Rückgabe des rechtsstaatswidrig entzogenen Vermögenswertes in § 4 Abs. 2 VermG zu rechtfertigen vermögen (BVerwGE 94, 279 ), auch durch den sachenrechtsbereinigungsgesetzlichen Kaufanspruch des Nutzers verwirklicht werden.
  • BVerwG, 20.01.1994 - 7 B 8.94

    Offene Vermögensfragen - Redlicher Erwerb - Wiedergutmachung -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1998 - 8 B 107.98
    § 4 Abs. 2 VermG, der die Rückgabe wegen redlichen Erwerbs ausschließt, ist vom Standpunkt der Rechtslage vor Inkrafttreten des Sachenrechtsbereinigungsgesetzes aus beurteilt verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. Beschluß vom 20. Januar 1994 BVerwG 7 B 8.94 Buchholz 112 § 4 VermG Nr. 6).
  • BVerwG, 21.10.2003 - 8 B 136.03

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Diese Rechtsauffassung, mit der sich das Bundesverwaltungsgericht in mehreren Entscheidungen auseinander gesetzt hat, entspricht nicht der Rechtslage (vgl. Beschlüsse vom 30. April 1997 - BVerwG 7 B 27.97 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 40; vom 16. September 1998 - BVerwG 8 B 107.98 - Buchholz 428 § 4 VermG Nr. 57; vom 29. März 1999 - BVerwG 8 B 25.99 - Buchholz 428 § 4 Abs. 2 VermG Nr. 4).
  • BVerwG, 17.06.1999 - 8 B 148.99

    Umfang des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Ausschluss der Rückübertragung des

    Dazu war er von Verfassungs wegen nicht verpflichtet (Beschluß vom 16. September 1998 - BVerwG 8 B 107.98 - VIZ 1999 S. 152).
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