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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07.OVG   

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https://dejure.org/2007,8214
OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07.OVG (https://dejure.org/2007,8214)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.08.2007 - 8 B 10784/07.OVG (https://dejure.org/2007,8214)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG (https://dejure.org/2007,8214)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachbarn müssen "Bolzplatz" akzeptieren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Wie viel Lärm ist zumutbar? - Anwohner fürchten sich vor einem Bolzplatz im Wohngebiet

  • vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)

    Bolzplatz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bolzplatz neben Wohnbebauung zulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Nachbarn müssen anliegenden Bolzplatz hinnehmen - Nutzung nur bis 20 Uhr erlaubt

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzumutbare Belästigungen durch Spiel- und Sportfläche (IBR 2007, 651)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2007, 1936
  • BauR 2009, 1532
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 18.01.1993 - 2 B 91.15
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07
    Anders als in dem der in der Beschwerdebegründung zitierten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (NVwZ 1993, S. 1006) zugrunde liegenden Fall wurde vorliegend keine öffentliche Grünfläche für Ballspiele neben einem bestehenden oder bereits festgesetzten Wohngebiet ausgewiesen, so dass hier kein Raum ist für eine Auslegung der Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche dahingehend, es habe nur ein wohngebietsverträgliches allgemeines Ballspielen, aber kein unter Umständen lärmintensiveres Fußballspielen erlaubt werden sollen.
  • BVerwG, 03.03.1992 - 4 B 70.91

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von sog. Bolzplätzen neben reinen Wohngebieten

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sogar ein Bolzplatz - verstanden als eine Spielfläche, die Kindern, aber auch Jugendlichen Gelegenheit zum sich Austoben durch spontanes, weitgehend regelloses Fußballspielen ermöglicht (vgl. OVG NW, Urteil vom 2. März 1999 10 A 6491/96 -, juris Rn. 23) - im allgemeinen Wohngebiet als "Anlage für sportliche Zwecke" im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO grundsätzlich zulässig, allerdings vorbehaltlich einer Beurteilung nach § 15 Abs. 1 BauNVO im Einzelfall (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 -, NVwZ 1992, S. 848, m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.03.1999 - 10 A 6491/96

    Baugenehmigung; Ballfangzaun; Fußballplatz; Rücksichtnahmegebot; Bebauungsplan;

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist sogar ein Bolzplatz - verstanden als eine Spielfläche, die Kindern, aber auch Jugendlichen Gelegenheit zum sich Austoben durch spontanes, weitgehend regelloses Fußballspielen ermöglicht (vgl. OVG NW, Urteil vom 2. März 1999 10 A 6491/96 -, juris Rn. 23) - im allgemeinen Wohngebiet als "Anlage für sportliche Zwecke" im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO grundsätzlich zulässig, allerdings vorbehaltlich einer Beurteilung nach § 15 Abs. 1 BauNVO im Einzelfall (vgl. zum Beispiel BVerwG, Beschluss vom 3. März 1992 - 4 B 70.91 -, NVwZ 1992, S. 848, m.w.N.).
  • BVerwG, 29.05.1989 - 4 B 26.89

    Zulässigkeit von Kinderspielplätzen im reinen Wohngebiet; Lärmimmissionen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07
    Ist dies nicht der Fall, so bleibt es dabei, dass Störungen solcher Art polizei- oder ordnungsrechtlich, nicht aber durch Versagung der bauplanungsrechtlich zugelassenen Nutzung zu beseitigen sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Mai 1989 - 4 B 26.89 -, juris, Rn. 6).
  • VGH Bayern, 30.11.1987 - 26 B 82 A.2088

    Nachbarklage gegen Störungen durch öffentlichen Spielplatz

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.08.2007 - 8 B 10784/07
    Dies ist der Fall, wenn sich gerade in dem jeweiligen Missbrauch eine mit der Einrichtung geschaffene besondere Gefahrenlage ausdrückt und der Missbrauch deshalb als Folge des Betriebs der Einrichtung anzusehen ist, insbesondere wenn die Gemeinde - etwa durch die Gestaltung des Spiel- oder Bolzplatzes - einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen hat (vgl. BayVGH, NVwZ 1989, S. 269, 272; VG Trier, Urteil vom 7. April 1993 5 K 1426/92.TR -, ESRIA).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.10.2012 - 8 A 10301/12

    Geräusche einer Spielplatz-Seilbahn sind hinzunehmen

    Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn die Zahl der Missbräuche über unvermeidbare gelegentliche Fälle hinausginge und die örtlichen Gegebenheiten einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen hätten (vgl. den Beschluss des Senats vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07 - OVG Nds, Beschluss vom 29. Juni 2006 - 9 LA 113/04 -, NVwZ 2006, 1199 und juris, Rn. 11).
  • VG Trier, 07.07.2010 - 5 K 47/10

    Nachbarn müssen erheblichen Freizeitlärm nicht hinnehmen

    Insoweit nimmt die Kammer Bezug auf die Ausführungen des OVG Rheinland-Pfalz in dessen Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG -, in dem es heißt:.
  • VG Koblenz, 10.01.2012 - 7 K 671/11

    Streit um Kinderspielplatz in Diez

    a) Eventueller Missbrauch des Spielplatzes S.-Straße - sei es durch Benutzung Unbefugter, sei es durch Überschreitung der Nutzungszeiten - kann der Beigeladenen als Betreiber nicht zugerechnet werden, da sie diesen weder fördert (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 25. Juli 2011 - 9 A 125/11 -, juris) noch entsprechende Anreize schafft (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG -, ESRIA).

    Insofern ist die Festsetzung von Nutzungszeiten ein erster Schritt, stellt sie doch die Grundlage für ein eventuelles späteres Einschreiten dar (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007, a.a.O.).

  • VG Neustadt, 24.08.2011 - 3 K 749/09

    Immissionsschutzrecht - Nachbareinwendungen gegen Lärmimmissionen, die durch den

    Voraussetzung dafür, dass sich die Beklagte den Lärm durch Jugendliche nach 22:00 Uhr zurechnen lassen muss und damit eine Handlungspflicht begründet würde, wäre, dass sich gerade in der jeweiligen Missachtung der Be-nutzungsregeln und damit dem Missbrauch des Parks eine mit der Einrichtung geschaffene besondere Gefahrenlage ausdrückt und der Missbrauch deshalb als Folge des Betriebs der Einrichtung anzusehen ist, insbesondere wenn die Gemeinde - z. B. durch die Gestaltung des Parks - einen besonderen Anreiz zum Missbrauch geschaffen hat (vgl. BayVGH, Urteil vom 30. November 1987 - 26 B 82 A.2088 -, NVwZ 1989, S. 269, 272; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07 -, LKRZ 2007, 402).
  • VG Koblenz, 07.10.2008 - 7 L 1020/08

    Streit um Kinderspielplatz

    Kindern und Jugendlichen deutlich hinausgehen (zu einem Fall ausreichender nachbarschützender Auflagen siehe OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07.OVG -).
  • VG Berlin, 07.05.2013 - 10 K 107.11

    Schädliche Umwelteinwirkung durch Sportplatznutzung

    Einen Anspruch auf eine lückenlose Überwachung des Platzes - etwa im öffentlichen Interesse oder im Interesse der Anwohner -, wie der Kläger im Ergebnis verlangt, gibt es nicht (vgl. VG Aachen, Urteil vom 9. Mai 2012 - 6 K 1937/09 - Rn. 76 - juris, sowie OVG Koblenz, Beschluss vom 22. August 2007 - 8 B 10784/07 - juris, Rn. 7).
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